Alles, was du über die Besteuerung von ETFs wissen musst.
Wer in Wertpapiere wie ETFs investiert, muss sich auch mit Steuern auseinandersetzen. Das schreckt viele Anlegerinnen und Anleger ab. Es sollte dich jedoch nicht davon abhalten, dich mit der Steuerthematik auseinanderzusetzen oder gar von einer Investition in börsengehandelte Indexfonds abzusehen. Denn: Der Depotanbieter kümmert sich in den meisten Fällen um die Abführung der Abgeltungssteuer.
Es existieren jedoch einige steuerliche Besonderheiten bei ETFs, die Anlegerinnen und Anleger kennen sollten. Wir haben uns die Thematik etwas genauer angeschaut und klären wichtige Fragen zur Besteuerung von ETFs.
Das Wichtigste in Kürze:
Wie werden ETF-Gewinne versteuert?
Investmentsteuerreform 2018: Seit der Steuerreform werden alle Arten von ETFs gleichbehandelt. Dadurch wurde die Besteuerung von ETFs wesentlich vereinfacht.
Steuern: Auf Kapitalerträge wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, der auf die Abgeltungssteuer erhoben wird, und evtl. die Kirchensteuer.
Sparerpauschbetrag: Anlegende können den Sparerpauschbetrag nutzen, indem sie einen Freistellungsauftrag bei ihrer Depotbank einrichten. Damit sind Erträge unter 801 Euro für Einzelveranlagte bzw. 1.602 Euro für Zusammenveranlagte steuerfrei.
Quellensteuer: Da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt, wird diese direkt vom Depotanbieter an das Finanzamt abgeführt. In der Regel musst du dich um nichts kümmern.
Was gibt es Neues zu den ETF-Steuern?
Aktuelles: Was gibt es Neues zu den ETF-Steuern?
Im Jahr 2023 wird der Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro für Einzelveranlagte und 2.000 Euro für Zusammenveranlagte angehoben. Gestellte Freistellungsaufträge werden von den meisten Banken automatisch um 25 Prozent angehoben.
Alle wichtigen Änderungen für Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und Arbeitnehmer haben wir in dem Beitrag Steuern 2023 zusammengefasst.
Wieviele Steuern werden auf ETFs fällig?
Besteuerung: Wieviele Steuern werden auf ETFs fällig?
Wer mit Geldanlagen Gewinne erzielt, muss Steuern zahlen. Zu den Gewinnen gehören Dividenden, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne bei ETFs. Hier werden 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag – kurz Soli – von 5,5 Prozent erhoben. Bist du kirchensteuerpflichtig, erhöht sich der Steuersatz um 8 bzw. 9 Prozent. Insgesamt fallen auf realisierte Erträge bei ETFs also zwischen 26,375 und 27,99 Prozent Steuern an.
Die Steuerlast lässt sich mit der Nutzung des Sparerpauschbetrages reduzieren. Bleiben deine Einkünfte unter 801 bzw. 1.602 Euro, musst du keine Steuern auf ETFs zahlen. Voraussetzung ist, dass du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.
Steuerarten bei ETFs
Mit diesen drei Steuerarten werden realisierte Gewinne bei ETFs versteuert.
1
Abgeltungssteuer
Realisierte Erträge aus ETFs werden als Kapitalerträge behandelt, auf die pauschal eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent erhoben wird. Diese Steuer wird fällig, wenn die Bank bzw. der Depotanbieter ihren Hauptsitz in Deutschland hat. Wenn nicht, handelt es sich beim erhobenen Steuersatz um die Kapitalertragssteuer. Der Vorteil ist, dass die Steuer meist automatisch von der depotführenden Bank an das Finanzamt abgeführt wird.
2
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist eine sogenannte Ergänzungssteuer. Anfang 2021 wurde er für die meisten Steuerpflichtigen abgeschafft, aber Kapitalgewinne, auch solche aus ETFs, werden weiterhin mit 5,5 Prozent besteuert. Der Satz wird auf die 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben, was die Steuern auf ETFs insgesamt um 1,375 Prozent erhöht.
3
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist ein Aufschlag von 8 oder 9 Prozent auf die zu zahlende Abgeltungs- bzw. Kapitalertragsteuer. Der genaue Satz hängt davon ab, wo du deinen Hauptwohnsitz hast. Während in Bayern und Baden-Württemberg die Kirchensteuer bei 8 Prozent liegt, werden in allen anderen Bundesländern 9 Prozent fällig.
Worauf fallen Steuern bei einem ETF an?
Worauf fallen Steuern bei einem ETF an?
Auf diese drei Erträge wird die Abgeltungssteuer bei ETFs erhoben:
Zinsen
Dividenden
Realisierte Kursgewinne
Investmentsteuerreform 2018: Was sich bei der Besteuerung von ETFs geändert hat
Sofern Investmentfonds Erträge abwerfen, müssen diese versteuert werden. Daran führt kein Weg vorbei. Seit der Gesetzesnovelle, dem Investmentsteuergesetz von 2018, ist allerdings vieles einfacher geworden. In- und ausländische Fonds werden seitdem gleich besteuert und der Aufwand zur Ermittlung der zu zahlenden Steuer wurde reduziert.
Denn in den wenigsten Fällen müssen Anlegerinnen und Anleger eine Steuererklärung einreichen, weil die Besteuerung ihrer Ausschüttungen oder Veräußerungsgewinne automatisch von der depotführenden Bank berechnet und durchgeführt wird. Außerdem werden seit dem Investmentsteuergesetz von 2018 ausschüttende und thesaurierende ETFs steuerlich gleichbehandelt.
Wichtige Veränderungen im Überblick:
Die einst sehr komplizierte Besteuerung wurde deutlich vereinfacht
Alle Fonds werden jetzt gleich besteuert
Anlegerinnen und Anleger können die Quellensteuer auf ausländische Dividenden nicht mehr mit der Abgeltungssteuer verrechnen – dort gilt stattdessen die sogenannte Teilfreistellung
Sparerpauschbetrag: Steuerfreibetrag bei Kapitalanlagen
Bei der Versteuerung von ETFs kann ein Freibetrag geltend gemacht werden, sodass du von den Vorteilen von ETFs besser profitieren kannst. Mit dem sogenannten Sparerpauschbetrag kannst du bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei anlegen. Bist du verheiratet oder gibst eine gemeinsame Steuererklärung ab, verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro. Der Steuerfreibetrag kann auch auf verschiedene Institute aufgeteilt werden.
Möchtest du den Sparerpauschbetrag nutzen, musst du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker stellen. Dies ist in der Regel direkt online möglich. Hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, kannst du dir die gezahlten ETF-Steuern über eine Steuererklärung nachträglich zurückholen.
Teilfreistellung bei ETFs – ein zusätzlicher Steuervorteil
Seit der Investmentsteuerreform müssen Anbieter von Investmentfonds zusätzlich 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Erträge entrichten. Das hat zur Folge, dass weniger Geld an Anlegerinnen und Anleger ausgeschüttet wird. Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, gibt es die Teilfreistellung. Diese Teilfreistellung sorgt dafür, dass du nur noch einen Teil deiner Erträge mit der Abgeltungssteuer versteuern musst.
Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt von der Art des Fonds bzw. ETFs ab:
Art des Fonds
Zusammensetzung
Teilfreistellungsgrenze
Immobilienfonds
≥ 51 % Immobilien
60 %
Aktienfonds
≥ 51 % Aktien
30 %
Mischfonds
≥ 25 % Aktien < 25 % Aktien
15 % 0 %
Hinweis: Für synthetische ETFs bzw. Fully Funded Swaps gilt die Teilfreistellung nicht.
Vorabpauschale bei ETFs
Die Vorabpauschale wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass ein bestimmtes Mindestmaß an Steuern für Anlegerinnen und Anleger aufgerufen wird. Sie soll eine gerechte Besteuerung für alle Investorinnen und Investoren sicherstellen – unabhängig davon, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben oder in welche Art von ETFs sie investieren.
So wurden auch die Unterschiede in der Besteuerung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs reduziert. Vor der Einführung der Vorabpauschale gab es bei der Versteuerung von thesaurierenden ETFs einen großen Vorteil, da nur dann Steuern fällig wurden, wenn Erträge erzielt wurden.
Nichtveranlagungsbescheinigung für Geringverdienende
Für einige Gruppen, wie Studierende oder Geringverdienende, liegt der Abgeltungssteuersatz über dem persönlichen Einkommensteuersatz. Um dies zu kompensieren, gibt es die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt zu beantragen. Wurde die NV-Bescheinigung ausgestellt, muss keine Abgeltungssteuer entrichtet werden.
ETF-Steuern einfach berechnen
Wir zeigen dir anhand eines Beispiels, wie du die Steuern beim Verkauf von ETFs berechnen kannst. Der Einfachheit halber wird auf die Kirchensteuer verzichtet, da diese von deiner individuellen Situation abhängig ist. Wir rechnen mit einer Abgeltungssteuer inkl. Solidaritätszuschlag – also insgesamt mit 26,375 Prozent.
Angenommen du investierst 15.000 Euro in ETFs und diese verzeichnen ein Wachstum von durchschnittlich 5 Prozent pro Jahr. Im Durchschnitt gehen wir von jährlichen Kosten von 0,35 Prozent aus. Wir schauen uns die Wertentwicklung über 10 Jahre an:
Jahr
Wert am Jahresanfang
Wertzuwachs
Kosten
Wert zum Jahresende
1
15.000,00 Euro
748,79 Euro
- 53,61 Euro
15.695,19 Euro
2
15.695,19 Euro
783,50 Euro
- 56,09 Euro
16.422,59 Euro
3
16.422,59 Euro
819,81 Euro
- 58,69 Euro
17.183,71 Euro
4
17.173,71 Euro
857,80 Euro
- 61,41 Euro
17.980,10 Euro
5
17.980,10 Euro
897,56 Euro
- 64,26 Euro
18.813,40 Euro
..
10
22.551,12 Euro
1.125,74 Euro
- 80,59 Euro
23.596,27 Euro
Quelle: extraETF Research, eigene Berechnungen
Nach diesen 10 Jahren verkaufst du deine ETF‑Anteile. Du hast einen Gewinn von 8.596,27 Euro (23.596,27 ‑ 15.000 Euro) realisiert. Nun geht es an die Besteuerung der ETF‑Gewinne.
Erzielte Rendite
8.596,27 Euro
Sparerpauschbetrag
- 801 Euro
Zu versteuernder Gewinn
= 7.795,27 Euro
Teilfreistellung (Aktien-ETF)
- 2.338,58 Euro (30 % von 7.795,27 Euro)
Zu versteuernder Gewinn
= 5.456,69 Euro
Steuerlast insgesamt
= 1.439,20 Euro
Quelle: extraETF Research, eigene Berechnungen
Wenn du für deine ETF-Anlagen verschiedene steuerliche Szenarien durchspielen willst, empfehlen wir dir dafür, unseren ETF-Steuerrechner zu nutzen.
Wie muss ich meine ETFs in der Steuererklärung angeben?
Wie muss ich meine ETFs in der Steuererklärung angeben?
In der Steuererklärung musst du nur noch die Höhe der Dividenden, die Art des Fonds bzw. ETFs und den Depotwert am Jahresanfang und -ende angeben.
Wer seine Steuererklärung selbständig und online erledigen möchte, kann inzwischen auf eine Vielzahl von elektronischen Steuerhelfern zurückgreifen. Wir haben die Softwareangebote zur Erstellung einer Steuererklärung analysiert und bewertet.
Exkurs: Besteuerung von Gold-ETCs
Beim Kauf von Gold, sei es in physischer Form oder über Gold‑ETCs, sollten einige steuerliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Hier lässt sich unter Umständen sogar ganz die Steuer auf Kursgewinne der ETCs sparen. Zudem fällt, wie beim Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen, keine Mehrwertsteuer an.
Es gibt sicherlich schönere Dinge, als sich über die Besteuerung von ETFs zu informieren. Es kann sich aber durchaus für dich lohnen, denn mit der richtigen Strategie kannst du deine Steuerlast reduzieren oder sogar komplett vermeiden. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Sparerpauschbetrag. Um ihn zu nutzen, musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten.
Markus Jordan, Gründer extraETF.com
Antworten auf weitere Fragen zu ETF-Steuern
Sind ETFs steuerfrei?
Nein, generell sind ETFs nicht steuerfrei. Nur wer keine Gewinne oder Erträge realisiert sowie keine Vorabpauschale zu entrichten hat, muss keine Steuern auf ETFs zahlen. Wenn du den Sparerpauschbetrag über einen Freistellungsauftrag in Anspruch nimmst, sind bis zu 801 Euro für Einzelpersonen und 1.602 Euro für Zusammenveranlagte steuerfrei.
Sind thesaurierende Erträge steuerpflichtig?
Seit der Steuerreform 2018 sind Kursgewinne bei thesaurierenden ETFs wie bei allen anderen ETF-Arten zu versteuern. Das heißt: Es werden eine 25-prozentige Abgeltungssteuer sowie ein Solidaritätszuschlag und evtl. eine Kirchensteuer fällig. Zusätzlich kann während des Anlagezeitraums die Vorabpauschale erhoben werden.
Wie werden Verluste bei ETFs versteuert?
In der Regel werden Verluste mit den Gewinnen aus ETFs verrechnet. Überwiegen die Verluste, musst du bei thesaurierenden ETFs keine Steuern zahlen. Hast du Dividenden aus einem ausschüttenden ETF erhalten, sind diese trotz Verlusten zu versteuern.
Wie hoch sind die Steuern bei einem ETF-Sparplan?
Die Besteuerung eines ETF-Sparplans verläuft nach dem gleichen Prinzip wie bei ETFs, die zur Einmalanlage genutzt werden. Auch hier ist die Depotbank für die Abführung und Berechnung der ETF-Steuern zuständig.
Wie wird die Vorabpauschale bei ETFs berechnet?
Für die Berechnung der Vorabpauschale wird bei ETFs eine pauschale Wertsteigerung als Bemessungsgrundlage genutzt. Hierfür wird ein von der Deutschen Bundesbank berechneter Basiszins benötigt. Um die Vorabpauschale zu bestimmen, berechnet der Depotanbieter nun den Basisertrag nach dieser Formel:
Basisertrag = Basiszins x 0,7 x Fondswert
Hinweis: Steuergesetze ändern sich regelmäßig. Mal kommen neue Feinheiten oder Ausnahmeregelungen hinzu, mal fallen sie wieder weg. Im schlimmsten Fall können sich Gesetzesnovellen rückwirkend nachteilig auf deine ETF‑, Aktien‑ oder sonstige Anlagen auswirken. Deshalb kann die Redaktion von extraETF.com an dieser Stelle keine Garantie geben, dass hier alle steuerlichen Aspekte und Feinheiten berücksichtigt wurden. Natürlich bemühen wir uns um maximale Transparenz und Vollständigkeit, aber nichtsdestotrotz kann und will dieser Beitrag keine Beratung in steuerlichen Fragen bieten. Wer sich kompetent zum Thema Steuern bei ETFs (oder anderen Geldanlagen) beraten lassen möchte, dem empfehlen wir dringend, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater (oder ähnlich qualifizierte Fachleute) aufzusuchen.
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Hi, ich bin Markus Jordan
Ich bin der Gründer von extraETF.com und Herausgeber des Extra-Magazins. Mit über 30 Jahren Erfahrung bin ich ein ausgewiesener Experte im Bereich Finanzen und Geldanlage mit Schwerpunkten auf ETFs, Robo-Advisors und digitale Bankdienstleistungen.