Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erklärt
Kapitalerträge ohne Steuerabzug: So beantragt man die NV-Bescheinigung
Wer in Deutschland Kapitalerträge erzielt, muss in der Regel 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Für viele Geringverdiener, Studierende oder Rentner ist diese Steuerbelastung jedoch höher als ihr persönlicher Einkommensteuersatz. Hier hilft die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Mit ihr können Kapitalerträge komplett steuerfrei vereinnahmt werden, ohne dass eine Steuer anfällt.
In diesem Ratgeber erklären wir, wie die NV-Bescheinigung beantragt wird und warum sie für viele Anleger bares Geld wert sein kann.
Das Wichtigste in Kürze: Alles zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung
NV-Bescheinigung beantragen: Geringverdiener, Studenten und Rentner können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, um Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten.
Kapitalerträge ohne Steuerabzug: Mit NV-Bescheinigung behalten Banken und Broker die Kapitalertragsteuer nicht ein – Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden in voller Höhe gutgeschrieben.
Gültigkeit bis zu drei Jahre: Eine NV-Bescheinigung ist in der Regel drei Jahre gültig und muss danach bei gleichbleibenden Einkommensverhältnissen neu beantragt werden.
Alternative: Wer keine NV-Bescheinigung hat, kann über die Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen und sich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer rückerstatten lassen.
Sofort sparen, langfristig profitieren: Eine frühzeitige Beantragung der NV-Bescheinigung beschleunigt den Vermögensaufbau, da Erträge vollständig reinvestiert werden können – ohne unnötige Steuerabzüge.
Kosten minimieren. Unbegrenzt handeln. Nur mit PRIME+.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist eine amtliche Bescheinigung der Finanzverwaltung nach § 44a Abs. 2 EStG. Sie bestätigt, dass eine Person voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss.
Mit einer NV-Bescheinigung dürfen Banken und Broker keine Kapitalertragsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne einbehalten. Die Erträge werden in voller Höhe steuerfrei ausgezahlt.
Wer hat Anspruch auf eine NV-Bescheinigung?
Anspruch auf eine NV-Bescheinigung haben insbesondere Geringverdiener, Studenten und Rentner, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2025 beträgt dieser 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete.
Wann lohnt sich eine NV-Bescheinigung?
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge, unabhängig von der Höhe des Einkommens zuzügliche 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Für Personen mit geringem Einkommen ist dieser Steuersatz jedoch oft höher als der persönliche Einkommensteuersatz – insbesondere dann, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Ohne eine NV-Bescheinigung wird trotzdem automatisch Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl eigentlich keine Steuerpflicht besteht. Dadurch verschenkt man bares Geld.
Eine NV-Bescheinigung lohnt sich daher für alle, die:
- unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Ledige) bzw. 24.192 Euro (Verheiratete) liegen,
- oder deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt.
Mit einer NV-Bescheinigung kann man Kapitalerträge sofort ohne Steuerabzug vereinnahmen, anstatt auf eine spätere Erstattung über die Steuererklärung zu warten.
Beispiel: Studentin Anna hat im Jahr ein Gesamteinkommen von 10.245 Euro. Davon entfallen 8.400 Euro auf Nebenjobs und 1.845 Euro auf Kapitalerträge aus Dividenden und Zinsen. Ihr Gesamteinkommen bleibt unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro.
- Ohne NV-Bescheinigung würde ihre Bank 25 % Kapitalertragsteuer auf die 1.845 Euro abziehen = 461,25 € Steuerabzug.
- Mit NV-Bescheinigung erhält Anna die vollen 1.845 Euro Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben.
In Annas Fall ermöglicht die NV-Bescheinigung eine sofortige Steuerfreiheit und spart über 460 Euro. Dadurch bleibt mehr Geld zum Sparen, Investieren oder Konsumieren übrig – ganz ohne bürokratische Umwege über eine Steuererklärung.
Wie beantragt man eine NV-Bescheinigung?
Eine NV-Bescheinigung beantragt man direkt beim zuständigen Finanzamt. Dafür muss man nachweisen, dass das eigene Einkommen voraussichtlich unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann.
Voraussetzungen und Unterlagen
Für den Antrag werden folgende Angaben und Dokumente benötigt:
- Zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro für Ledige bzw. 24.192 Euro für Verheiratete)
- Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.)
- Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften im Antragsjahr
- Ggf. Nachweise über Renteneinkünfte, Ausbildungsvergütungen, Kapitalerträge oder sonstige Einnahmen
Das entsprechende Formular ("Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung") kann man direkt beim Finanzamt erhalten oder online herunterladen. Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Finanzamt die Bescheinigung aus. Diese muss anschließend aktiv bei Banken oder Brokern eingereicht werden, damit Kapitalerträge künftig steuerfrei gutgeschrieben werden.
Gut zu wissen: Eine NV-Bescheinigung ersetzt den Freistellungsauftrag und den Sparerpauschbetrag. Kapitalerträge bleiben komplett steuerfrei. Es ist daher nicht notwendig, zusätzlich einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Beantragung der NV-Bescheinigung ist einfach und schnell erledigt. So geht man vor:
- Formular anfordern oder herunterladen: Das Formular „Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung“ gibt es beim Finanzamt oder online zum Download.
- Einkommensnachweise beilegen: Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften sowie Nachweise über Renten, Ausbildungsvergütungen oder Kapitalerträge ergänzen.
- Antrag einreichen: Den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den Unterlagen beim zuständigen Finanzamt einreichen.
- Bescheinigung an Bank oder Broker weiterleiten: Nach Erhalt muss die NV-Bescheinigung aktiv bei der Bank oder dem Broker eingereicht werden, damit der Steuerabzug unterbleibt.
Achtung: Die NV-Bescheinigung wird nicht automatisch an die Banken weitergeleitet. Anleger müssen sie selbst aktiv einreichen.
Der perfekte Guide für ETF-Anfängerinnen und -Anfänger
Theorie und Praxis rund um ETFs in einem einzigen Magazin vereint – unser ETF-Guide ist das perfekte Starter-Kit, wenn du in nur 60 Minuten verstehen willst, wie du souverän anlegen und finanziell wachsen kannst. Darin erfährst du…
- was die besten ETFs für deine Sparpläne sind
- wie du die optimale Aktienquote für dein Depot findest
- wo du kostenfreie Depots und ETF-Sparpläne erhältst
- wie du dein Depot kinderleicht analysieren und optimieren kannst
Gültigkeit und Verlängerung der NV-Bescheinigung
Eine NV-Bescheinigung ist in der Regel bis zu drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin bestehen. Ändern sich die Einkommensverhältnisse erheblich – etwa durch einen neuen Job oder höhere Renteneinkünfte –, ist man verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. In diesem Fall kann die Bescheinigung widerrufen oder angepasst werden.
Wichtig: Nur mit einer gültigen Bescheinigung bleibt die Steuerfreiheit bestehen. Wer versäumt, die Bescheinigung zu verlängern, muss wieder den regulären Steuerabzug auf Kapitalerträge hinnehmen.
Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer sichern
Sobald der Bank oder dem Broker eine gültige NV-Bescheinigung vorliegt, wird keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden dann in voller Höhe gutgeschrieben - ohne Abzüge.
Die NV-Bescheinigung bietet eine einfache Möglichkeit, Kapitalerträge sofort steuerfrei zu erhalten. Man muss nicht auf eine Rückerstattung über die Steuererklärung warten. Gerade für Geringverdiener, Studierende und Rentner kann sich der Antrag lohnen, wenn das Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt.
Wer die Nichtveranlagungsbescheinigung rechtzeitig beantragt, erspart sich den Aufwand einer späteren Steuererklärung. Ohne Bescheinigung wird - sofern der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird - automatisch 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten. Diese kann zwar über die Steuererklärung und eine Günstigerprüfung im Folgejahr zurückgeholt werden - der Umweg ist aber vermeidbar und kostet Zeit und Nerven.
Die NV-Bescheinigung wirkt nur auf deutsche Kapitalerträge. Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland (z. B. Dividenden von US-Aktien) können weiterhin ausländische Quellensteuern anfallen, die teilweise über die Steuererklärung anrechenbar sind.
Alternative: Steuererklärung und Günstigerprüfung
Wer keine NV-Bescheinigung besitzt, kann sich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurückholen. Dabei prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % liegt. Ist das der Fall, werden die zu viel gezahlten Steuern erstattet. Die Erstattung erfolgt allerdings erst im Folgejahr und kann sich über mehrere Monate hinziehen. Eine sofortige Steuerfreiheit – wie bei der NV-Bescheinigung – gibt es bei diesem Weg nicht.
Vergleich auf einen Blick:
- NV-Bescheinigung: Kapitalerträge werden sofort steuerfrei ausgezahlt, keine Wartezeit, unkomplizierte Lösung.
- Günstigerprüfung: Kapitalerträge werden zunächst versteuert, die Rückerstattung erfolgt später über die Steuererklärung.
Beispielrechnung: Steuerersparnis durch NV-Bescheinigung
Ein Anleger erzielt im Jahr 1.000 Euro Kapitalerträge, zum Beispiel aus Dividenden oder Zinsen. Ohne NV-Bescheinigung behält die Bank automatisch 25 % Kapitalertragsteuer ein. Das bedeutet, dass direkt 250 Euro an das Finanzamt abgeführt werden. Der Anleger erhält nur 750 Euro netto ausgezahlt.
Mit einer NV-Bescheinigung hingegen entfällt der Steuerabzug komplett. Die Bank zahlt die Kapitalerträge in voller Höhe aus, sodass der Anleger die gesamten 1.000 Euro gutgeschrieben bekommt.
Hier der Vergleich im Überblick:
Kapitalerträge | Ohne NV-Bescheinigung | Mit NV-Bescheinigung |
---|---|---|
Bruttoertrag | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
Steuerlast 25 % | 250 Euro | 0 Euro |
Auszahlungsbetrag | 750 Euro | 1.000 Euro |
Mit einer NV-Bescheinigung bleiben bei Kapitalerträgen von 1.000 Euro ganze 250 Euro mehr auf dem Konto. Zudem spart man sich den bürokratischen Aufwand, die zu viel gezahlte Steuer später über eine Steuererklärung zurückfordern zu müssen.
Strategie-Tipp: Steuerfrei reinvestieren und Vermögen aufbauen
Wer mit einer NV-Bescheinigung investiert, profitiert besonders vom Zinseszinseffekt. Da auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne keine Steuerabzüge erfolgen, können sämtliche Erträge vollständig reinvestiert werden. Dadurch wächst das Vermögen schneller und effizienter, weil keine laufenden Steuerzahlungen den Aufbau bremsen.
Gerade bei langfristigen Anlagen wirkt sich dieser Vorteil erheblich auf die Gesamtrendite aus. Schon kleine Ertragsunterschiede summieren sich über die Jahre zu einem deutlich höheren Endvermögen.
Besonders vorteilhaft sind dabei:
- Thesaurierende ETFs, die Erträge automatisch wieder anlegen und so den Zinseszinseffekt optimal ausnutzen,
- Dividendenaktien, bei denen Ausschüttungen ohne Steuerabzug direkt neu investiert werden können,
- zinsstarke Tages- und Festgelder, bei denen Zinsen ungekürzt gutgeschrieben und weiter verzinst werden.
Fazit: Steuerfreies Investieren für Geringverdiener clever nutzen
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist für Geringverdiener, Studierende und Rentner eine einfache und effektive Möglichkeit, Kapitalerträge sofort steuerfrei zu vereinnahmen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, spart bares Geld und muss nicht auf eine Rückerstattung über die Steuererklärung warten.
Gerade beim langfristigen Vermögensaufbau wirkt sich der Wegfall der Steuerbelastung spürbar positiv aus. Mehr Erträge bleiben im Depot, mehr Kapital kann neu investiert werden - ein klarer Vorteil für alle, die ihre finanzielle Freiheit schneller erreichen wollen.
Weitere Informationen rund um die Themen Kapitalerträge, Steuern und Geldanlage gibt es in unserem extraETF Steuer-Center - übersichtlich erklärt und immer aktuell!
Häufige Fragen zur NV-Bescheinigung
Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.
Affiliate Hinweis *
Bei den mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links handelt es sich um Werbe- oder Affiliate-Links. Wenn du über diesen Link etwas kaufst oder abschließt, erhalten wir eine Vergütung des Anbieters. Dir entstehen dadurch keine Nachteile oder Mehrkosten. Wir verwenden diese Einnahmen, um unser kostenfreies Angebot zu finanzieren. Vielen Dank für deine Unterstützung.
- Alles zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung
- Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)?
- Wer hat Anspruch auf eine NV-Bescheinigung?
- Wann lohnt sich eine NV-Bescheinigung?
- Wie beantragt man eine NV-Bescheinigung?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer sichern
- Alternative: Steuererklärung und Günstigerprüfung
- Beispielrechnung: Steuerersparnis durch NV-Bescheinigung
- Strategie-Tipp: Steuerfrei reinvestieren und Vermögen aufbauen
- Steuerfreies Investieren für Geringverdiener clever nutzen
- Häufige Fragen zur NV-Bescheinigung