Quellensteuer bei Aktien und ETFs
Was du über die Quellensteuer wissen musst – und wie du Geld zurückholen kannst
Wenn du in ausländische Aktien oder ETFs investierst, profitierst du zwar von einer globalen Streuung und attraktiven Dividenden - aber auch das Thema Quellensteuer spielt eine entscheidende Rolle. Denn viele Länder behalten einen Teil deiner Erträge direkt als Steuer ein. Die gute Nachricht: In vielen Fällen kannst du dir die ausländische Quellensteuer ganz oder teilweise anrechnen oder sogar zurückholen.
Aber wie funktioniert das genau? Wann lohnt sich der Aufwand für eine Rückforderung überhaupt? Und wie kannst du Quellensteuer von vornherein vermeiden?
In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige über die Funktionsweise der Quellensteuer, die Anrechnungsmöglichkeiten in Deutschland und die praktische Rückforderung - mit konkreten Tipps für ETF- und Aktienanleger.
Das Wichtigste in Kürze: Alles wichtige zur Quellensteuer
Was ist Quellensteuer? Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge (meist Dividenden), die direkt im Ursprungsland der Aktie oder des Fonds erhoben wird.
Wieviel Prozent Quellensteuer fallen an? Die Höhe der Steuer ist von Land zu Land unterschiedlich: z.B. USA 30 %, Frankreich 26,5 %, Schweiz 35 %. Deutschland erhebt bis zu 15 %.
Wie funktioniert die Anrechnung? Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann ein Teil der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden.
Kann man Quellensteuer zurückholen? Ja, der 15 % übersteigende Anteil kann auf Antrag beim Quellenstaat zurückgefordert werden.
Wann lohnt sich die Rückforderung? Die Rückforderung lohnt sich in der Regel ab ca. 100 Euro pro Land und Jahr. Alternativ helfen Dienstleister wie Divizend oder DivTax gegen Gebühr.
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Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen, die direkt im Ursprungsland der Zahlung einbehalten wird. Sie betrifft vor allem Anleger, die in ausländische Aktien, ETFs oder Fonds investieren. Der Quellenstaat (z.B. die USA, Schweiz oder Frankreich) zieht die Steuer automatisch ab, bevor der Ertrag dem Anleger ausgezahlt wird.
In Deutschland kann ein Teil dieser ausländischen Steuer über ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden. Der darüber hinausgehende Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland zurückgefordert werden.

Wie kann man die Quellensteuer zurückfordern?
Auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Gewinne aus ETFs wird in Deutschland die Abgeltungssteuer erhoben. Wenn die Erträge jedoch aus dem Ausland stammen, behält zusätzlich oft auch das jeweilige Land eine Quellensteuer ein. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese regeln, wie viel der ausländischen Steuer in Deutschland angerechnet werden darf – in der Regel sind das maximal 15 %.
Liegt die einbehaltene Quellensteuer über diesem Satz, kannst du den überschüssigen Teil unter bestimmten Bedingungen direkt im Ausland zurückfordern. Dafür musst du beim jeweiligen ausländischen Finanzamt einen Antrag stellen. Meistens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Das länderspezifische Rückforderungsformular (z. B. Formular 85 für die Schweiz)
- Eine Wohnsitzbescheinigung vom deutschen Finanzamt
- Eine Kapitalertragsabrechnung bzw. Steuerbescheinigung deiner depotführenden Bank
- Ggf. weitere Nachweise, abhängig vom jeweiligen Land
Die Bearbeitung kann mehrere Monate, in manchen Fällen auch länger dauern. Zudem können Gebühren, Portokosten oder Übersetzungskosten anfallen. Wenn es sich um größere Beträge handelt oder du mehrere Länder betroffen hast, kann es sich lohnen, auf einen Steuerspezialisten oder Dienstleister wie DivTax oder Divizend zurückzugreifen.
Übrigens: Viele deutsche Broker rechnen die anrechenbaren 15 % Quellensteuer automatisch mit der Abgeltungssteuer gegen. Du findest entsprechende Hinweise in deiner Jahressteuerbescheinigung, meist unter dem Punkt „anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer“. Bei Fonds, für die eine Teilfreistellung gilt, ist keine gesonderte Anrechnung notwendig – die ausländische Steuer wird pauschal berücksichtigt.
So viel Quellensteuer kannst Du zurückbekommen:
Land | Quellensteuersatz (in Prozent) | anrechenbarer Teil (in Prozent) | erstattbarer Teil (in Prozent) |
---|---|---|---|
Dänemark | 27 % | 15 % | 12 % |
Finnland | 35 % | 15 % | 20 % |
Frankreich | 30 % | 12,8 % | 17,2 % |
Italien | 26 % | 15 % | 11 % |
Norwegen | 25 % | 15 % | 10 % |
Österreich | 27,5 % | 15 % | 12,5 % |
Schweiz | 35 % | 15 % | 20 % |
Schweden | 30 % | 15 % | 15 % |
Spanien | 19 % | 15 % | 4 % |
USA | 30 % | 15 % | 15 % |
Beispiel: Rückerstattung der Quellensteuer aus der Schweiz
Angenommen, du besitzt 1.000 Aktien eines Schweizer Unternehmens, das eine Dividendenzahlung von 2,00 CHF pro Aktie ausschüttet.
Gesamtertrag: 1.000 Aktien × 2,00 CHF = 2.000 CHF Bruttodividende
Einbehaltene Quellensteuer: Die Schweiz erhebt 35 % Quellensteuer:
2.000 CHF × 35 % = 700 CHF Quellensteuerabzug
Anrechnung in Deutschland: Von den 700 CHF erkennt das deutsche Finanzamt 15 % (300 CHF) als anrechenbar auf die Abgeltungssteuer an.
Rückforderbar in der Schweiz: Der nicht anrechenbare Teil von 20 % (400 CHF) kann mit dem Formular 85 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückgefordert werden.
Effektiv bleibt dir:
- Nettoauszahlung: 2.000 CHF – 700 CHF = 1.300 CHF
- Nach Rückerstattung der 400 CHF: 1.700 CHF effektiv erhalten
- Anrechenbare Steuer: 300 CHF auf deutsche Abgeltungssteuer
Hinweis: Die Rückforderung dauert in der Regel einige Wochen bis wenige Monate, sofern die Unterlagen vollständig sind. Das Formular ist auf Deutsch verfügbar und kann online vorbereitet werden. Anschließend muss es vom deutschen Finanzamt abgestempelt und per Post eingereicht werden.
Wie funktioniert die Anrechnung ausländischer Quellensteuer?
Da auf ausländische Dividenden häufig Quellensteuer erhoben wird, hat Deutschland zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Dadurch können in der Regel bis zu 15 % der ausländischen Steuer auf die deutsche Abgeltungssteuer (25 %) angerechnet werden.
Diese Anrechnung erfolgt in den meisten Fällen automatisch durch deine Depotbank. Beträgt die Quellensteuer 15 %, reduziert sich deine deutsche Steuerlast auf 10 % - zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Beispiel: Bei 100 € Dividende und 15 % anrechenbarer Quellensteuer zahlst du nur noch 10,55 € Abgeltungssteuer inkl. Soli - statt 26,375 €. Wird mehr als 15 % Quellensteuer erhoben (z.B. 35 % in der Schweiz), kannst du dir den übersteigenden Teil (20 %) auf Antrag vom Quellenstaat zurückholen.
Wann lohnt sich eine Rückforderung der Quellensteuer?
Ob es sich lohnt, die im Ausland einbehaltene Quellensteuer zurückzufordern, hängt von mehreren Faktoren ab - insbesondere vom Quellenstaat, vom Erstattungsbetrag und vom Aufwand.
Eine einfache Faustregel:
- Liegt der mögliche Erstattungsbetrag unter 100 Euro, ist der Aufwand oft größer als der Nutzen.
- Ab etwa 100 Euro kann sich die Rückforderung lohnen - vor allem, wenn die Formulare leicht zugänglich sind oder man regelmäßig größere Dividendenbeträge aus dem Ausland erhält.
Aber: Die Erstattungsverfahren sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Die Formulare sind meist nur in der jeweiligen Landessprache (z.B. französisch, norwegisch) verfügbar und erfordern verschiedene Nachweise - etwa eine Erträgnisaufstellung, eine Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts oder einen Steuerbeleg.
Wer sich den Aufwand nicht zutraut oder regelmäßig Erstattungen beantragen möchte, kann auf spezialisierte Dienstleister wie DivTax oder Divizend zurückgreifen. Diese übernehmen die Antragstellung - in der Regel gegen eine Pauschale oder eine prozentuale Erfolgsbeteiligung. Das lohnt sich vor allem bei größeren Beträgen oder komplizierten Sachverhalten.
So forderst du Quellensteuer aus USA, Schweiz und Frankreich zurück
In vielen Fällen behält das Ausland mehr Quellensteuer ein, als in Deutschland angerechnet werden kann. Die gute Nachricht: In bestimmten Ländern kannst du den überzahlten Anteil zurückfordern.
Wie das in der Praxis funktioniert, zeigen wir dir am Beispiel von drei besonders relevanten Ländern für ETF- und Aktienanleger: Frankreich, Schweiz und den USA. Hier unterscheiden sich Aufwand, Formulare und Rückerstattungsdauer zum Teil erheblich – umso wichtiger ist es, die jeweiligen Besonderheiten zu kennen.
Es gibt spezialisierte Dienstleister wie DivTax oder Divizend, die sich auf die Rückforderung ausländischer Quellensteuer konzentrieren. Sie übernehmen die Antragstellung, prüfen deine Unterlagen und kommunizieren mit den Steuerbehörden. Das spart Zeit und Nerven.
Wie kann man die Quellensteuer vermeiden?
Wer sich den Aufwand einer Rückerstattung sparen möchte, kann bereits bei der Investmentauswahl auf eine steuerlich clevere Struktur achten:
- Fonds und ETFs statt Einzelaktien: Fonds und ETFs optimieren die Steuerabwicklung automatisch – bei Einzelaktien musst du dich selbst kümmern.
- Teilfreistellung nutzen: Fonds/ETFs mit hohem Aktienanteil bieten eine pauschale Steuererleichterung, die nicht anrechenbare Quellensteuer oft ausgleicht.
- Fondsdomizil beachten: Irische Fonds zahlen z. B. auf US-Dividenden nur 15 % Quellensteuer. Länder wie Großbritannien oder Singapur erheben oft gar keine.
- Aktien gezielt wählen: Länder mit maximal 15 % Quellensteuer (z. B. USA, Japan, Niederlande) sind vorteilhaft – vorausgesetzt, der Broker ist als „Qualified Intermediary“ anerkannt.
- Swap-ETFs prüfen: Synthetische ETFs können unter bestimmten Bedingungen ganz von der Quellensteuer befreit sein.
Was müssen ETF-Anleger beachten?
Wer in Aktienfonds oder ETFs investiert, muss sich in der Regel nicht selbst um die Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer kümmern - diese Aufgabe übernimmt der Fondsanbieter. Erstattungsbeträge fließen automatisch dem Fondsvermögen zu oder werden bei ausschüttenden Fonds anteilig ausgezahlt.
Eine direkte Anrechnung der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer ist für ETF-Anleger nicht möglich. Stattdessen greift die Teilfreistellung, bei der je nach Aktienanteil des Fonds ein pauschaler Anteil der Erträge steuerfrei bleibt. So sinkt die Steuerlast spürbar – z. B. Bei einem Gewinn von 100 Euro aus einem Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung bleiben 30 Euro steuerfrei. Die verbleibenden 70 Euro unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 %. Das ergibt eine Steuerlast von 17,50 Euro (70 € × 25 %). Ohne Teilfreistellung wären es 25 Euro.
Aktienanteil | Steuerfreier Anteil % |
---|---|
über 50 % | 30 % |
25 % bis 50 % | 15 % |
unter 25 % | 0 % |
Zusätzlich gibt es ETFs, die durch ihre Struktur oder ihr Domizil Quellensteuer ganz oder teilweise vermeiden. Besonders irische ETFs auf US-Aktien profitieren von einem Abkommen, das den Quellensteuersatz auf 15 % begrenzt. Auch synthetisch replizierende ETFs (sogenannte Swap-ETFs) können steuerliche Vorteile bieten, da sie keine realen Dividenden erhalten und somit unter bestimmten Bedingungen gar keine Quellensteuer anfällt. Wer bewusst wählt, kann mit der richtigen ETF-Konstruktion unnötige Steuerabzüge vermeiden und seine Nettorendite optimieren – ganz automatisch.
Wo wird die Quellensteuer in der Steuererklärung eingetragen?
Die Quellensteuer wird in der deutschen Steuererklärung in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) eingetragen. Hier kommt es darauf an, ob die Steuer bereits automatisch angerechnet wurde oder ob du sie selbst geltend machen möchtest:
Fall 1: Anrechnung durch den Broker (Standardfall)
Wenn du ein Depot bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker hast, wird die anrechenbare ausländische Quellensteuer in der Regel automatisch mit der Abgeltungssteuer verrechnet. In diesem Fall musst du in der Steuererklärung nichts weiter tun – es sei denn, du willst den Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft haben oder weitere Erstattungen beantragen.
Fall 2: Eigene Erklärung (z. B. bei ausländischem Broker oder zu hoher Quellensteuer)
In diesen Fällen musst du die Daten in der Anlage KAP selbst eintragen – insbesondere:
- Zeile 7–12: Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlagen
- Zeile 51–52: Ausländische Quellensteuer, die nicht angerechnet wurde
- Zeile 53–54: Anrechenbare ausländische Steuerbeträge
Zusätzlich kann eine Bescheinigung über die einbehaltene Quellensteuer (z. B. von der Bank oder dem Broker) nötig sein, um die Anrechnung nachzuweisen.
Tipp: Die Zeilen und Inhalte können sich je nach Steuerjahr leicht ändern – nutze daher immer die aktuelle Version der Anlage KAP oder einen Steuerberater bzw. eine Steuersoftware.
Fazit: Quellensteuer – nicht ignorieren, sondern optimieren
Die Quellensteuer ist ein wichtiger, aber oft unterschätzter Aspekt für internationale Investoren. Mit dem richtigen Wissen lässt sich ein Teil der Steuerlast anrechnen oder sogar zurückholen - vorausgesetzt, man kennt die Regeln und reicht die nötigen Unterlagen korrekt ein.
Gerade bei größeren Beträgen kann sich der Aufwand lohnen. Wer sich nicht selbst darum kümmern möchte, kann auf spezialisierte Dienstleister wie DivTax oder Divizend zurückgreifen.
Darüber hinaus lohnt es sich, bereits bei der Auswahl von Aktien oder ETFs steuerliche Aspekte zu berücksichtigen - etwa das Fondsdomizil, die Art der Replikation oder die Höhe der Quellensteuer in einzelnen Ländern. So lassen sich viele Steuerabzüge bereits im Vorfeld vermeiden, was die Nettorendite langfristig deutlich verbessern kann.
Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.
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