ETF-Steuerrechner

Zur Berechnung deiner Steuerlast steht dir unser ETF-Steuerrechner zur Verfügung. Der Rechner berücksichtigt die wesentlichen Änderungen des Investmentsteuergesetzes von 2018, wonach thesaurierende und ausschüttende ETFs prinzipiell gleich besteuert werden.

Die Unterschiede bei der Besteuerung zwischen den beiden Ertragsverwendungen kannst du wie folgt nachvollziehen: Bei ausschüttenden ETFs trägst du die Höhe der Ausschüttungen in das entsprechende Feld ein. Bei thesaurierenden ETFs, die keine Ausschüttungen vornehmen, trägst du in das Feld einfach den Wert „Null” ein.

Bitte beachte folgenden Hinweis: Unser Steuerrechner dient in erster Linie dazu, interessierten Anlegern dabei zu helfen, verschiedene steuerliche Szenarien durchzurechnen. Wir haben diesen Rechner nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und uns dabei um maximale Transparenz und Vollständigkeit bemüht. Dennoch können wir keine Garantie auf die Richtigkeit aller Angaben bzw. der Kalkulationen abgeben. Der Rechner kann weder alle Spezialfälle abdecken noch eine Beratung in steuerlichen Fragen ersetzen. Dafür empfehlen wir dir einen Steuerberater aufzusuchen.

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FAQs zum ETF-Steuerrechner

Was hat die Aktienquote meines Fonds mit der Besteuerung zu tun?

Steuerrelevante Erträge bei Aktienfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 % sind nur zu 70 Prozent steuerpflichtig. 30 Prozent der Erträge sind von der Steuer „teilbefreit”. Erträge bei Mischfonds mit einem Aktienanteil zwischen 25 und 50 Prozent sind zu 85 Prozent steuerpflichtig. Nur 15 Prozent sind dort von der Steuer "teilbefreit". Liegt die Aktienquote eines Fonds unter 25 Prozent, werden die Erträge zu 100 Prozent versteuert. Die Teilfreistellung entfällt.

Fallen Steuern an, wenn mein Fonds Verluste gemacht hat?

Prinzipiell zahlen Anleger auf Verluste keine Steuern, aber es gibt natürlich Sonderfälle. Zum Beispiel dann, wenn der Depotwert in einem Jahr sinkt, der Anleger aber trotzdem Ausschüttungen erhalten hat, die höher waren als der Verlust. Nutze für solche Spezialfälle am besten den Steuerrechner und spiele verschiedene Szenarien durch. Generell gilt: Verluste können bei Gewinnen geltend gemacht werden. Aber: Nicht jeder „Topf“ darf mit jedem „Topf“ verrechnet werden. Die Einzelheiten klärt man am besten mit einem Steuerexperten.

Entfällt die Vorabpauschale bei ausschüttenden ETFs?

Nein. Sie beträgt bei ausschüttenden ETFs nur häufig den Wert Null aus folgendem Grund: Der Basisertrag, der die Berechnungsgrundlage der Vorabpauschale darstellt, wird mit der Ausschüttung verrechnet. Wenn die Ausschüttung größer ist als der Basisertrag, ist die Vorabpauschale gleich Null, da die Differenz nicht negativ sein darf. Nur wenn die Differenz zwischen Basisiertrag und Ausschüttung einen positiven Wert annimmt, so muss diese Differenz (als Vorabpauschale) zusätzlich versteuert werden.

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