Anlage KAP – Steuern einfach zurückholen

Wann sich die Anlage KAP wirklich lohnt – und wann sie Pflicht ist


Wer Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren erzielt, sollte sich mit der Anlage KAP und den damit verbundenen Steuern genau auskennen. Zwar führen Banken in Deutschland die Abgeltungssteuer in der Regel automatisch ab - doch wer sich darauf verlässt, verschenkt oft bares Geld. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich über die Anlage KAP in der Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

In diesem Ratgeber erklären wir, wann die Anlage KAP Pflicht ist, wann sie sich freiwillig lohnt und wie das Formular richtig ausgefüllt wird, um die Steuerlast zu optimieren.

Das Wichtigste in Kürze:
Alles zur Anlage KAP

  • Anlage KAP lohnt sich oft – auch freiwillig: Wer Kapitalerträge erzielt, kann sich durch die Anlage KAP zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen – insbesondere bei zu niedrigen Freistellungsaufträgen oder geringem Einkommen.

  • Günstigerprüfung bringt Steuervorteile: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann man Kapitalerträge günstiger versteuern lassen – das Finanzamt erstattet die Differenz.

  • Pflicht bei Auslandsdepots & privaten Darlehen: Kapitalerträge, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde (z. B. aus dem Ausland oder bei Privatdarlehen), müssen über die Anlage KAP erklärt werden.

  • Verlustverrechnung clever nutzen: Mit der Anlage KAP lassen sich Verluste aus Wertpapierverkäufen steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, man beantragt rechtzeitig eine Verlustbescheinigung.

  • Richtige Vorbereitung spart Zeit: Wer Steuerbescheinigungen, Freistellungsaufträge und Verluste sorgfältig dokumentiert, kann die Anlage KAP effizient und korrekt ausfüllen – idealerweise mit Unterstützung einer Steuersoftware.

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Was ist die Anlage KAP?

Was ist die Anlage KAP?

Die Anlage KAP ist das Formular für Kapitalerträge in der Steuererklärung. „KAP“ steht für Einkünfte aus Kapitalvermögen – also etwa Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen aus Fonds und ETFs oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Mit der Anlage KAP kann man dem Finanzamt Kapitalerträge mitteilen, sofern diese nicht bereits vollständig durch die Abgeltungssteuer erfasst wurden.

Das Formular dient mehreren Zwecken:

  • Man kann die Günstigerprüfung beantragen, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt.
  • Nicht genutzte Freistellungsaufträge lassen sich nachträglich geltend machen.
  • Verluste aus Kapitalanlagen kann man mit Gewinnen verrechnen.
  • Auch zu viel gezahlte Abgeltungsteuer lässt sich zurückholen.

Die Abgabe der Anlage KAP ist in vielen Fällen freiwillig, kann sich aber steuerlich lohnen.

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Steuern zurückholen mit der Anlage KAP Quelle: extraETF Research 05/2025
Wann muss man die Anlage KAP abgeben?

Wann muss man die Anlage KAP abgeben?

Ob die Abgabe der Anlage KAP verpflichtend ist oder sich freiwillig lohnt, hängt von der persönlichen Steuersituation ab. In bestimmten Fällen ist die Abgabe zwingend – in vielen anderen kann sie bares Geld zurückbringen.

Anlage KAP – Wann ist die Abgabe verpflichtend?

  • Kapitalerträge ohne Steuerabzug: Zum Beispiel bei Zinsen oder Dividenden aus ausländischen Depots oder Konten.
  • Zinsen aus privaten Darlehen: Erträge aus einem privaten Kredit müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Erstattungszinsen vom Finanzamt: Auch diese gelten als steuerpflichtige Kapitalerträge.
  • Kirchensteuer wurde nicht einbehalten: Wer der automatischen Abfrage der Religionszugehörigkeit widersprochen hat, muss die Kirchensteuer über die Steuererklärung nachholen.

Anlage KAP – Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe?

  • Nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag: Wurden Freistellungsaufträge zu niedrig oder gar nicht gestellt, kann man zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückfordern.
  • Günstigerprüfung beantragen: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann sich eine Rückerstattung ergeben.
  • Verlustverrechnung nutzen: Verluste aus Wertpapierverkäufen lassen sich mit Gewinnen verrechnen – auch über verschiedene Depots hinweg.
  • Fehlerhafte Steuerbescheinigung: Wurde zum Beispiel die Teilfreistellung eines Fonds nicht korrekt berücksichtigt, kann man den richtigen Wert über die Anlage KAP eintragen.

Aufbau und Zeilen der Anlage KAP einfach erklärt

Die Anlage KAP ist in mehrere Abschnitte gegliedert, in denen man unterschiedliche Arten von Kapitalerträgen und steuerrelevanten Angaben einträgt. Die wichtigsten Bereiche bzw. Zeilen sind:

RubrikBeschreibung
Anträge
Zeile 4Antrag auf Günstigerprüfung
Kapitalerträge
Zeile 7Kapitalerträge (Gewinne, Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen)
Zeile 8Gewinne aus Aktienveräußerungen
Sparerpauschbetrag
Zeile 16 - 17In Anspruch genommener Sparerpauschbetrag
Steuerabzugsbeträge zu Erträge
Zeile 37Kapitalertragsteuer
Zeile 38Solidaritätszuschlag
Zeile 39Kirchensteuer zur Kapitalertragssteuer
Zeile 40Angerechnete ausländische Steuern
Zeile 41Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern
Zeile 42Fiktive ausländische Quellensteuer

Hinweis: Die Zeilennummern können sich von Jahr zu Jahr ändern. Es wird daher empfohlen, immer die aktuellen Steuerformulare oder eine Steuersoftware zu verwenden.

Tipp: Die aktuelle und vergangene Steuerformulare können im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden.

Beispiel: So funktioniert die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen

Angenommen, man erzielt im Jahr 2024 Kapitalerträge in Höhe von 1.000 Euro. Die Bank führt darauf automatisch Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %, also 250 Euro, an das Finanzamt ab (zzgl. Solidaritätszuschlag). Liegt der persönliche Einkommensteuersatz jedoch nur bei 20 %, kann man durch die Günstigerprüfung eine Rückerstattung beantragen.

Die Rechnung sieht dann so aus:

  • Tatsächliche Steuerlast: 20 % von 1.000 Euro = 200 Euro
  • Bereits abgeführte Steuer: 250 Euro
  • Rückerstattung durch das Finanzamt: 50 Euro

Diese Möglichkeit ist besonders interessant für Personen mit niedrigem Einkommen, etwa Rentner, Studierende oder Berufseinsteiger. Die Günstigerprüfung lässt sich in der Anlage KAP einfach durch ein Kreuz in der entsprechenden Zeile (Zeile 4) beantragen – ohne Risiko, denn das Finanzamt prüft automatisch, ob sich ein Vorteil ergibt.

Besondere Fälle bei Kapitalerträgen – Ausland, Kinder, Verluste

Nicht alle Kapitalerträge werden automatisch korrekt versteuert – vor allem dann nicht, wenn sie außerhalb des deutschen Bankensystems anfallen oder besondere Konstellationen vorliegen. In solchen Fällen ist besondere Sorgfalt gefragt. Dazu zählen etwa Erträge aus dem Ausland, Kapitalerträge von Kindern, nicht verrechnete Verluste oder fehlende Freistellungsaufträge bei mehreren Banken.

Im Folgenden wird erklärt, wann man zusätzliche Angaben in der Anlage KAP machen muss – und wie man dabei Steuervorteile sichern kann.

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KAP-INV und KAP-BET – Wann man die Zusatzformulare braucht

KAP-INV und KAP-BET – Wann man die Zusatzformulare braucht

Neben der klassischen Anlage KAP gibt es zwei weitere Formulare, die in bestimmten Fällen relevant sind:

Anlage KAP-INV: Diese wird benötigt, wenn man Erträge aus Investmentfonds oder ETFs erzielt, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben – zum Beispiel bei Auslandsdepots oder ausländischen Fondsgesellschaften. Hier müssen sowohl laufende Erträge als auch Veräußerungsgewinne fondsbezogen angegeben werden.

Anlage KAP-BET: Diese Anlage ist erforderlich, wenn man Kapitalerträge aus Beteiligungen bezieht – etwa als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder Personengesellschaft. In solchen Fällen werden die Erträge und die dazugehörigen Steuerbeträge anhand eines gesonderten Feststellungsbescheids erfasst.

Beide Anlagen ergänzen die Anlage KAP und müssen je nach Sachverhalt zusätzlich abgegeben werden.

Diese Unterlagen braucht man für die Anlage KAP

Um die Anlage KAP korrekt ausfüllen zu können, sollte man alle relevanten Unterlagen rechtzeitig zusammentragen. Dazu gehören insbesondere:

  • Steuerbescheinigungen aller Banken und Broker, bei denen Kapitalerträge angefallen sind
  • Verlustbescheinigungen der Institute, falls Verluste aus Kapitalanlagen geltend gemacht werden sollen (Beantragung bis spätestens 15. Dezember)
  • Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung), sofern vorhanden
  • Freistellungsaufträge, zur Prüfung, ob der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wurde
  • Erstattungszinsen-Bescheid des Finanzamts, falls Zinsen auf Steuererstattungen angefallen sind
  • Belege zu ausländischen Kapitalerträgen, inklusive Nachweise über gezahlte Quellensteuer (bei Auslandsdepots)
  • Ggf. Abrechnungen über Fondsverkäufe, insbesondere bei Alt-Anteilen oder thesaurierenden Fonds

Es empfiehlt sich, die genannten Unterlagen im Laufe des Jahres systematisch zu sammeln und zentral aufzubewahren – sei es in einem klassischen Ordner oder in einem digitalen Postfach. So hat man beim Ausfüllen der Anlage KAP alle wichtigen Informationen direkt zur Hand und spart sich eine zeitraubende Suche am Jahresende. Das sorgt nicht nur für Übersicht, sondern erleichtert auch die Steuererklärung erheblich.

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Anlage KAP richtig ausfüllen – Tipps für die Steuererklärung

Damit die Anlage KAP korrekt und vollständig ausgefüllt wird, helfen ein paar einfache, aber wichtige Tipps:

  • Steuersoftware nutzen: Mit Programmen wie WISO Steuer, SteuerSparErklärung oder dem kostenlosen Elster Online wird man Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Das verringert Fehler und spart Zeit.
  • Belege rechtzeitig sammeln und aufbewahren: Dazu gehören vor allem Steuerbescheinigungen, Verlustbescheinigungen, Freistellungsaufträge und ggf. Quellensteuer-Nachweise bei Auslandsdepots.
  • Fristen im Blick behalten: Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat Zeit bis zum 29. Februar des übernächsten Jahres.
  • Günstigerprüfung immer beantragen, wenn Unsicherheit besteht: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann sich eine Rückerstattung lohnen. Falls nicht, bleibt es beim normalen Steuerabzug – die Günstigerprüfung ist daher risikolos.

Wer diese Punkte beachtet, kann mit geringem Aufwand steuerlich das Beste aus seinen Kapitalerträgen herausholen.

Typische Fehler bei der Anlage KAP vermeiden

Beim Ausfüllen der Anlage KAP passieren häufig kleine, aber folgenreiche Fehler. Wer diese kennt, kann sie leicht vermeiden – und sich möglicherweise eine Rückzahlung sichern:

  • Die Günstigerprüfung nicht beantragt: Viele verzichten darauf, obwohl sie damit bares Geld sparen könnten – vor allem bei niedrigem Einkommen.
  • Ausländische Kapitalerträge nicht angegeben: Kapitalerträge aus ausländischen Konten oder Depots müssen in der Anlage KAP (bzw. KAP-INV) erfasst werden. Sonst drohen Nachforderungen vom Finanzamt.
  • Verlustbescheinigung zu spät beantragt: Die Bescheinigung der Bank muss bis zum 15. Dezember des Steuerjahres beantragt werden. Ohne sie ist keine Verlustverrechnung über die Steuererklärung möglich.
  • Kapitalerträge auf Kinderkonten übersehen: Auch Kinderdepots können steuerpflichtige Erträge erzielen. Diese sollte man separat prüfen und ggf. eine eigene Steuererklärung abgeben.
  • Steuerbescheinigungen nicht korrekt addiert: Bei mehreren Depots oder Banken müssen alle Bescheinigungen zusammengeführt und die Summen vollständig eingetragen werden – das wird oft vergessen oder falsch berechnet.

Wer diese Fehler vermeidet, sorgt für eine fehlerfreie Steuererklärung und schöpft mögliche Rückzahlungen optimal aus.

Anlage KAP bei thesaurierenden Fonds und Vorabpauschale

Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds und ETFs

Bei thesaurierenden Fonds und ETFs, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, gelten besondere steuerliche Regeln. Seit der Investmentsteuerreform 2018 wird für solche Fonds eine sogenannte Vorabpauschale angesetzt. Dabei handelt es sich um einen fiktiven Mindestgewinn, der auch ohne tatsächliche Ausschüttung versteuert werden muss – vorausgesetzt, der Fonds hat sich im Vorjahr positiv entwickelt.

Diese Vorabpauschale wird in der Regel automatisch von der Depotbank ermittelt und versteuert. In der Steuerbescheinigung wird sie ausgewiesen – bei inländischen Depots muss sie nicht gesondert in der Anlage KAP angegeben werden. Anders sieht es bei ausländischen Fonds oder Depots aus: Hier ist eine Eintragung in der Anlage KAP oder KAP-INV erforderlich.

Alt-Anteile und Freibetrag von 100.000 Euro

Wurden Fondsanteile vor dem 1. Januar 2009 erworben (sogenannte Alt-Anteile), waren Gewinne aus deren Verkauf lange komplett steuerfrei. Seit 2018 gilt jedoch: Kursgewinne aus Alt-Anteilen sind nur noch bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro pro Person steuerfrei (§ 56 InvStG).

Verkäufe solcher Alt-Anteile muss man ebenfalls in der Anlage KAP angeben, insbesondere in Zeile 10, damit das Finanzamt den Freibetrag korrekt berücksichtigt. Die Depotbank stellt dazu im Regelfall einen entsprechenden Hinweis in der Steuerbescheinigung zur Verfügung.

Wichtig: Dieser Freibetrag wird nicht automatisch von der Bank berücksichtigt, sondern muss aktiv über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Wer die Angaben korrekt einträgt, kann sich auf diese Weise hohe Steuervorteile sichern.

Fazit:
Mit der Anlage KAP Steuern sparen leicht gemacht

Die Anlage KAP ist mehr als nur ein zusätzliches Steuerformular – sie ist eine effektive Möglichkeit für Kapitalanleger, gezahlte Steuern zurückzuholen und die eigene Steuerlast zu optimieren. Besonders wer mehrere Depots führt, Kapitalerträge aus dem Ausland erzielt oder nicht alle Freibeträge ausgeschöpft hat, sollte das Potenzial der Anlage KAP gezielt nutzen.

Mit der richtigen Vorbereitung – etwa durch strukturierte Belegsammlung, Nutzung von Steuersoftware und Kenntnis der wichtigsten Fristen – lässt sich der Aufwand bei der Steuererklärung gering halten. Gleichzeitig eröffnet die Anlage KAP die Chance auf spürbare Rückerstattungen, etwa durch die Günstigerprüfung oder die Verlustverrechnung.

Gerade im Zusammenspiel mit einer ETF-basierten Anlagestrategie, wie sie viele Nutzer von extraETF verfolgen, ist ein genauer Blick auf die steuerliche Behandlung der Kapitalerträge nicht nur empfehlenswert, sondern bares Geld wert.

Noch mehr Tipps zur steuerlichen Optimierung findest du im extraETF Steuer Center – mit Ratgebern zu Abgeltungssteuer, Verlustverrechnung, Vorabpauschale und mehr.

FAQ zur Anlage KAP

Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

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