Verlusttöpfe bei Kapitalanlagen

So nutzt du Verluste steuerlich optimal


Bei der Geldanlage strebt man natürlich nach Gewinnen – doch auch Verluste lassen sich nicht immer vermeiden. Was viele nicht wissen: Verluste sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch dabei helfen, die Steuer zu optimieren.

In Deutschland gibt es dafür ein wirksames Instrument: die Verlusttöpfe. Mit ihnen kann man Verluste gezielt mit Gewinnen verrechnen und so die Steuerlast deutlich senken.

In diesem Ratgeber erklären wir, wie Verlusttöpfe funktionieren, welche steuerlichen Regeln zu beachten sind und wie man Verluste geschickt steuerlich nutzen kann.

Das Wichtigste in Kürze:
Alles über die Verlusttöpfe bei Aktien und ETFs

  • Steueroptimierung mit Verlusttöpfen: Verluste aus Kapitalanlagen werden automatisch erfasst und können gezielt mit Gewinnen verrechnet werden.

  • Drei Verlusttöpfe: Verluste aus Aktien, sonstigen Kapitalanlagen (z. B. ETFs, Zinsen) und ausländische Quellensteuern werden in getrennten Töpfen geführt.

  • Verrechnung folgt klaren Regeln: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, sonstige Verluste flexibel innerhalb der übrigen Kapitalerträge.

  • Verlusttöpfe bei Depotwechsel: Beim Depotübertrag müssen steuerliche Daten aktiv mitübertragen werden, sonst verfallen die Verlusttöpfe.

  • Steuerersparnis durch kluge Planung: Wer seine Verlusttöpfe regelmäßig überwacht und gezielt nutzt, kann die Steuerlast deutlich senken und mehr Vermögen aufbauen.

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Was sind Verlusttöpfe?

Was sind Verlusttöpfe?

Verlusttöpfe sind interne Steuerkonten, die von der Bank oder dem Broker automatisch geführt werden. Realisiert man Verluste aus Kapitalanlagen - zum Beispiel durch den Verkauf einer Aktie oder eines ETFs unter dem ursprünglichen Einstandskurs - werden diese Verluste im entsprechenden Verlusttopf verbucht.

Noch bevor die Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungssteuer genannt) abgeführt wird, werden Gewinne und Verluste miteinander verrechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass nur der tatsächliche Nettogewinn der Besteuerung unterliegt.

Verluste, die bis zum Jahresende nicht ausgeglichen werden können, werden automatisch in das nächste Kalenderjahr vorgetragen.

Die drei Arten von Verlusttöpfen

Damit Verluste korrekt mit Gewinnen verrechnet werden können, führt jede Bank verschiedene Verlusttöpfe. Diese sind nach der Art der Kapitalanlage unterteilt. Hier findest du einen Überblick über die drei wichtigsten Verlusttöpfe.

VerlusttopfWas wird erfasst?Verrechenbar mit…
AktientopfVerluste aus dem Verkauf von EinzelaktienGewinne aus dem Verkauf von Einzelaktien 
Sonstiger VerlusttopfVerluste aus ETFs, Fonds, Anleihen (z. B. Stückzinsen), Zertifikaten, Tagesgeldzinsen, Derivaten Gewinne aus ETFs, Fonds, Anleihen, Zertifikaten, Tagesgeld, Derivaten 
QuellensteuertopfAngerechnete ausländische Quellensteuer (z. B. Dividenden aus den USA) Direkte Anrechnung auf die deutsche Abgeltungsteuer 
Quelle: extraETF Research, Stand: 04/2025

Verlusttopf Aktien

Im Verlusttopf Aktien werden ausschließlich Verluste erfasst, die durch den Verkauf von Einzelaktien entstehen. Diese Verluste können ausschließlich mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Einzelaktien verrechnet werden – eine Verrechnung mit Erträgen aus Fonds, ETFs oder anderen Kapitalanlagen ist nicht möglich.

Achtung: Auch wenn viele ETFs hauptsächlich in Aktien investieren, gelten sie steuerlich nicht als Aktien, sondern als Fonds. Daher fallen Verluste oder Gewinne aus ETFs nicht unter den Verlusttopf Aktien, sondern in den separaten Topf für „Sonstiges“.

Verlusttopf Sonstiges

Im Verlusttopf Sonstiges werden sämtliche Verluste erfasst, die nicht aus dem Verkauf von Einzelaktien stammen. Dazu zählen insbesondere Verluste aus ETFs, Fonds, Zertifikaten und Derivaten. Ebenso gehören Zinsen aus Tagesgeld sowie Zinsen aus Sparbüchern und Anleihen (z. B. Stückzinsen) zu den sonstigen Kapitalerträgen.

Gewinne und Verluste innerhalb dieser Kategorie können flexibel miteinander verrechnet werden. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Verlust aus dem Verkauf eines ETFs mit einem Gewinn aus einer Anleihe oder einem Zertifikat ausgeglichen werden kann.

Neuregelung: Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird die bisherige Beschränkung für Verluste aus Termingeschäften (Derivaten) aufgehoben. Die 20.000-Euro-Grenze entfällt.
Verluste können nun vollständig mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden – rückwirkend in allen offenen Fällen.

Quellensteuertopf

Der Quellensteuertopf erfasst die anrechenbare ausländische Quellensteuer, die auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen erhoben wird. Ein typisches Beispiel sind Dividendenzahlungen aus den USA, bei denen bereits vor der Auszahlung eine Quellensteuer einbehalten wird.

Damit Anleger nicht doppelt besteuert werden – einmal im Ausland und zusätzlich in Deutschland – wird die im Ausland gezahlte Steuer im Quellensteuertopf gesammelt. Bei der Berechnung der deutschen Abgeltungsteuer wird dieser Betrag dann angerechnet und mindert somit die endgültige Steuerbelastung.

Wie funktioniert die Verrechnung?

Wie funktioniert die Verrechnung?

Innerhalb eines Depots erfolgt die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten automatisch durch den Broker oder die Bank. Dabei läuft die Verlustverrechnung in mehreren Schritten ab:

Praxisbeispiele zur Verlustverrechnung

Beispiel: Aktienverlust

Verkauft man eine Einzelaktie mit einem Verlust von 1.000 Euro, wird dieser Betrag im Verlusttopf Aktien erfasst.

Erzielt man später einen Gewinn von 2.000 Euro durch den Verkauf einer anderen Einzelaktie, wird dieser im Gewinnbereich Aktien verbucht.

Verrechnung: Der Verlust von 1.000 Euro aus dem Aktientopf wird mit dem Gewinn von 2.000 Euro verrechnet. Es müssen also nur 1.000 Euro versteuert werden.

Beispiel: Aktiengewinn und ETF-Verlust

Verkauft man eine Einzelaktie und erzielt einen Gewinn von 3.000 Euro, wird dieser im Gewinnbereich Aktien erfasst.

Gleichzeitig entsteht im selben Jahr ein Verlust von 1.000 Euro durch den Verkauf eines ETFs, der im Verlusttopf Sonstiges gebucht wird.

Verrechnungsschritte:

Zunächst wird geprüft, ob Aktienverluste im Verlusttopf Aktien vorhanden sind, die mit dem Aktiengewinn verrechnet werden könnten. In diesem Beispiel gibt es keine Aktienverluste, daher bleibt der volle Aktiengewinn von 3.000 Euro bestehen.

Anschließend darf man den Aktiengewinn auch mit Verlusten aus dem Topf „Sonstiges“ verrechnen. Der 1.000 Euro ETF-Verlust wird vom Aktiengewinn abgezogen.

Ergebnis: 3.000 Euro Aktiengewinn - 1.000 Euro ETF-Verlust (Topf Sonstiges) = 2.000 Euro steuerpflichtiger Gewinn. Nur auf diese verbleibenden 2.000 Euro fällt Kapitalertragsteuer an.

Verrechnungslogik im Überblick

VerrechnungErlaubt?Bemerkung
Aktienverluste mit Aktiengewinnen JaPflicht
Aktienverluste mit sonstigen Gewinnen NeinNicht erlaubt
Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten JaMöglich, aber erst nach Verrechnung mit Aktienverlusten
Sonstige Verluste mit sonstigen Gewinnen JaErlaubt
Sonstige Verluste mit Aktiengewinnen JaMöglich, nach Abzug von Aktienverlusten
QuellensteuertopfNeinKeine Verrechnung mit Gewinnen, nur Anrechnung auf Steuerlast
Quelle: extraETF Research, Stand: 04/2025

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Verlusttöpfe bei Depotübertrag

Beim Depotübertrag müssen Verlusttöpfe korrekt mitübernommen werden, um sie weiterhin steuerlich nutzen zu können. Je nach Art des Übertrags – auf den eigenen Namen oder auf eine andere Person – gelten unterschiedliche Regeln.

Übertrag ohne Gläubigerwechsel

Bei einem Depotübertrag auf den eigenen Namen werden die Verlusttöpfe automatisch mit übertragen – vorausgesetzt, man wählt im Formular die Option „steuerliche Daten mitübertragen“. Nur dann übernimmt die neue Bank die Verlusttöpfe korrekt, und Verluste können weiterhin steuerlich genutzt werden.

Übertrag mit Gläubigerwechsel

Wird das Depot auf eine andere Person (z. B. Partner oder Kind) übertragen, handelt es sich um einen Gläubigerwechsel. In diesem Fall verfallen die Verlusttöpfe und können steuerlich nicht mehr genutzt werden.

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Verluste depotübergreifend verrechnen

Wer Verluste aus verschiedenen Depots bei unterschiedlichen Banken miteinander verrechnen möchte, benötigt eine Verlustbescheinigung. Diese muss spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der jeweiligen Bank beantragt werden. Mit der Bescheinigung können die Verluste anschließend über die Anlage KAP in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Tipps zur Steueroptimierung durch Verlustverrechnung

Mit einer geschickten Strategie lassen sich Verluste gezielt einsetzen, um die Steuerlast zu senken:

  • Verluste realisieren, wenn ohnehin ein Verkauf geplant ist.
  • Gewinne und Verluste bewusst steuern, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Teilfreistellungen bei ETFs in die Planung einbeziehen.

Wer Verluste bewusst einsetzt, kann seine Steuerlast reduzieren und mehr Kapital für den Vermögensaufbau behalten. Es lohnt sich, spätestens gegen Jahresende das Depot zu überprüfen und zu überlegen, welche Maßnahmen steuerlich sinnvoll sein könnten.

Achtung: Verkäufe, die nur auf eine Steuerersparnis abzielen und keinen echten wirtschaftlichen Grund haben, können vom Finanzamt als Steuergestaltung (§ 42 AO) eingestuft und abgelehnt werden. Deshalb sollte ein Verkauf immer durch eine sinnvolle Entscheidung begründet sein – zum Beispiel durch eine geänderte Anlagestrategie oder eine geplante Umschichtung im Depot.

Verlusttöpfe einsehen und überwachen

Um Verluste gezielt für die Steueroptimierung zu nutzen, sollte man seine Verlusttöpfe regelmäßig im Blick behalten. Die aktuellen Werte findest du bei deinem Broker an mehreren Stellen:

  • Im Jahressteuerreport, den du am Ende des Jahres erhältst.
  • Im Online-Banking, häufig unter Bereichen wie „Steuerunterlagen“, „Dokumente“ oder „Reports“.
  • Unterjährig oft auch direkt im Depotbereich, meist in einer eigenen Rubrik für steuerliche Informationen.

Es lohnt sich, die Höhe der Verlusttöpfe regelmäßig zu überprüfen. Nur wer genau weiß, welche Verluste noch zur Verfügung stehen, kann kluge Entscheidungen treffen – etwa gezielt Gewinne realisieren oder rechtzeitig eine Verlustbescheinigung beantragen.

Fazit:
Verlusttöpfe als Steuerchance nutzen

Verlusttöpfe sind ein wichtiges Instrument, um Verluste aus Kapitalanlagen steuerlich geltend zu machen. Sie helfen dabei, die Steuerlast zu senken und die Nettorendite zu verbessern. Wer die Funktionsweise der verschiedenen Verlusttöpfe versteht und gezielt nutzt, kann Verluste sinnvoll mit Gewinnen verrechnen und somit bares Geld sparen.

Wichtig ist dabei, die Verrechnungsregeln zu beachten: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, während sonstige Verluste flexibler mit verschiedenen Kapitalerträgen kombiniert werden können. 

Durch rechtzeitige Planung, die Überwachung der Verlusttöpfe und die Beantragung einer Verlustbescheinigung bei mehreren Depots lassen sich zusätzliche Steuervorteile sichern.

Noch mehr Tipps zur steuerlichen Optimierung findest du im extraETF Steuer Center – mit Ratgebern zu Abgeltungssteuer, Verlustverrechnung, Vorabpauschale und mehr.

Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

Häufige Fragen zu Verlusttöpfen

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