Besteuerung von Gold-ETCs

Mit diesen Tipps bleiben mit Gold-ETCs erzielte Gewinne steuerfrei


Besonders in Zeiten politischer oder wirtschaftlicher Unruhen, zieht es Investorinnen und Investoren zum Gold. Dies kann in Form eines physischen Kaufs von Goldbarren oder Goldmünzen erfolgen oder über den Kauf von Wertpapieren, sogenannte Gold-ETCs (ETC = Exchange Traded Commodities). Der Grund für die Goldnachfrage liegt hauptsächlich daran, dass Gold in der Regel negativ mit anderen Anlageklassen, wie z.B. Aktien, korreliert.

Beim Kauf von Gold – sei es in physischer Form oder über Gold-ETCs - gibt es einige steuerliche Aspekte zu beachten, die wir in diesem Beitrag erklären.

Das Wichtigste in Kürze:
Alles über die Besteuerung von Gold-ETCs

  • Glänzendes Investment: In Gold kann man über Goldbarren, Goldmünzen oder Gold-ETCs investieren. Indirekt auch über Goldminenaktien.

  • Steuern: Kursgewinne aus direkten Goldinvestments (Barren, Münzen) sind in der Regel nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei.

  • Gold-ETCs: Sie ermöglichen eine indirekte Investition in Gold. Kursgewinne bei ETCs mit physischer Auslieferungsoption sind wie Goldbarren oder Goldmünzen nach 12 Monaten Haltedauer steuerbefreit.

  • Sicherheit: Gold-ETCs sind meist physisch mit Gold besichert. Das Gold wird in sicheren Tresoren gelagert. Ausfallrisiken sind nahezu ausgeschlossen.

Wie kann man in Gold investieren?

Wie kann man in Gold investieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten in Gold zu investieren. Neben dem Kauf von physischen Goldbarren oder Goldmünzen (z.B. Krügerrand) können auch Gold-ETCs, Goldminenaktien bzw. Goldminen-ETFs erworben werden. Ein großer Vorteil des Kaufs von physischem Gold ist die Steuerfreiheit von Kursgewinnen. Aber auch Anlegende von Gold-ETCs können ihre Gewinne unter bestimmten Umständen steuerfrei kassieren.

Wo kann man Goldmünzen oder Goldbarren kaufen?

Wo kann man Goldmünzen oder Goldbarren kaufen?

Für den Kauf von Goldmünzen oder Goldbarren bieten sich seriöse Goldhändler, wie Degussa Goldhandel oder auch verschiedene Gold-Online-Shops, an. Dort können je nach Bedarf aus einer breiten Palette Goldbarren – oft in Stückelungen ab 1 Gramm Gold – oder die wichtigsten Goldmünzen, wie Krügerrand, Maple Leaf oder American Eagle, erworben werden.

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Steuern beim Kauf von Goldmünzen

Beim Kauf von Goldbarren und Goldmünzen sollten verschiedene steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Es gilt darauf zu achten, dass beim Kauf keine Mehrwertsteuer anfällt. Zudem kann durch das Beachten bestimmter Haltefristen eine Besteuerung der Kursgewinne vermieden werden.

Mehrwertsteuer

Beim Kauf von physischem Gold fällt keine Mehrwertsteuer an. Dazu müssen die Barren und Münzen allerdings eine bestimmte Reinheit aufweisen. Bei Barren sind das 995 Tausendstel, bei Goldmünzen müssen es 900 Tausendstel sein, die Münze muss nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in dem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder gegolten haben. Zudem gibt es Anforderungen an den Preis der Münze und den Wert des Goldgehalts. Wer aber zu Klassikern wie dem Krügerrand greift, muss sich darüber keine Gedanken machen.

Kapitalertragssteuer

Die Frage nach der Besteuerung beim Verkauf von physischem Gold, hängt davon ab, wie lange das Gold besessen wurde. Wurde das Gold länger als ein Jahr im Besitz gehalten, ist ein erzielter Kursgewinn steuerfrei.

Wird das Gold innerhalb eines Jahres verkauft, ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Dieser muss dann in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Bis Ende 2023 gab es allerdings noch eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro, die berücksichtigt werden musste (§ 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte).

Ab 2024 wurde die Steuerfreiheit für diese Veräußerungsgewinne auf 1.000 Euro erhöht.

Steuern beim Kauf von Gold-ETCs

Wer über Wertpapiere in Gold investiert, muss Gewinne mit der Abgeltungssteuer versteuern. Eine Ausnahme davon bilden Gold-ETCs, die einen Anspruch auf Lieferung von physischem Gold einräumen. Die Anbieter hinterlegen dazu in ihren Tresoren das Gold in Form von Goldbarren in unterschiedlichen Stückelungen. Anlegende können die gekauften Gold-ETCs nach den Anlagebedingungen in physisches Gold tauschen. Dazu stellen sie einen Antrag und erhalten dann die entsprechende Menge an Gold nach Hause oder an eine zuvor genannte Abholstelle geliefert. Sie werden bei diesen Wertpapieren demnach denen, die direkt physische Goldbarren kaufen, gleichgestellt. 

Achtung: Es werden auch Gold-ETCs ohne physischen Auslieferungsanspruch angeboten. Bei diesen gilt die Steuerfreiheit nicht – Kursgewinne müssen dann versteuert werden. Im nächsten Schritt stellen wir die wichtigsten Gold-ETCs vor.

Schon gewusst?
Bundesfinanzhof bestätigt Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit von Gold-ETCs hat der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil im Juni 2020 bestätigt. Im Urteil wurde festgehalten, dass Kursgewinne von Gold-ETCs mit einem physischen Auslieferungsanspruch steuerlich genauso zu behandeln sind, wie Kursgewinne, die beim direkten Kauf von physischem Gold entstehen. 

Besteuerung von Gold-ETCs mit Goldauslieferung

Einer der größten und bekanntesten physisch replizierten Gold-ETCs ist Xetra-Gold (WKN: A0S9GB). Für jeden gekauften Anteilsschein des Xetra-Golds wird ein Gramm des Edelmetalls hinterlegt. Außerdem können sich Anlegende bei Bedarf, das Gold tatsächlich physisch aushändigen lassen. Dasselbe gilt auch für EUWAX Gold II (WKN: EWG2LD) der Börse Stuttgart. Dabei haben Anlegende ebenfalls einen Anspruch auf Auslieferung von 1 Gramm Gold pro Anteil. Weitere steuerbefreite Gold-ETCs können aus der folgenden Tabelle entnommen werden. Achtung: Die Steuerfreiheit beim WisdomTree Physical Swiss Gold (WKN: A1DCTL) gilt allerdings nur für Anlegende, die den ETC nach dem 28.12.2017 erworben haben.

NameWKNAuslieferung
Xetra-Gold A0S9GBja, ab 1 Gramm
Euwax Gold II EWG2LDja, ab 1 Gramm
The Royal Mint Physical Gold A279KUja, ab 1 Unze
WisdomTree Physical Swiss Gold A1DCTLja, ab 1 Gramm
Gold Bullion Securities A0LP78ja (Münzen)
WisdomTree Core Physical GoldA3GNQ1ja, ab 1 Gramm
Quelle: extraETF Research, Stand: 12/2022

Physisch replizierende Gold-ETCs ohne Goldauslieferung

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es auch Gold-ETCs mit physischer Hinterlegung gibt, die allerdings keinen Anspruch auf Auslieferung des hinterlegten Goldes bieten. Veräußerungserlöse müssen bei diesen ETCs daher immer mit der Abgeltungssteuer versteuert werden.

Quelle: extraETF Research, Stand: 12/2022

Über die ETF-Suche können alle verfügbaren Gold-ETCs aufgerufen werden. Dort werden zudem die wichtigsten Kennzahlen zu den Gold-ETCs dargestellt.

Warum sind Gold-ETCs von der Steuer befreit?

Warum sind Gold-ETCs von der Steuer befreit?

Gold-ETCs sind von der Steuer befreit, weil bei bestimmten ETCs das Gold physisch gekauft, eingelagert und bei Bedarf auch wieder ausgehändigt wird. Wenn Anlegende direkt Goldbarren oder Goldmünzen kaufen, wäre das ja ebenfalls steuerfrei, wenn sie es nach mehr als einem Jahr wieder veräußern. Diese Befreiung von der Steuer gibt es für Gold-ETCs erst seit 2016 und wurde im Juni 2020 in einem Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt. Seitdem dürfen Banken auf Gewinne mit Gold-ETCs keine Abgeltungssteuer mehr einziehen und an das Finanzamt abführen.

Warum nicht gleich echtes Gold kaufen?

Warum nicht gleich echtes Gold kaufen?

Steuerlich gesehen würde es keinen Unterschied machen, ob man Gold-ETCs mit physischer Auslieferung, Goldbarren oder Münzen kauft. Bei größeren Mengen treten aber logistische Schwierigkeiten und womöglich Begehrlichkeiten unliebsamer Dritter auf. Denn wo sollte man das Gold sicher lagern? Anlegende, die nicht extra ein Bankschließfach für ungefähr 60 Euro oder mehr im Jahr mieten möchten und zudem das Gold tatsächlich besitzen möchten, finden in den beliebten steuerbegünstigten börsengehandelten Gold-ETCs wie Xetra-Gold (WKN: A0S9GB) und  EUWAX Gold II (WKN: EWG2LD) also dankbare Alternativen.

Fazit:
Steuervorteile sichern mit Gold-ETCs

Eine Anlage in Gold kann ein Portfolio bereichern, da dessen Kursentwicklung kaum mit anderen Anlageklassen, wie Aktien oder Anleihen, korreliert.

Neben dem direkten Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen können Gold-ETCs erworben werden. Gold-ETCs werden, wie andere Wertpapiere auch, in das Portfolio des Anlegenden eingebucht.

Eine Besonderheit gilt für Gold-ETCs, die einen Anspruch auf physische Auslieferung von Gold ermöglichen. Diese werden steuerlich dem Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen gleichgestellt. Das bedeutet: Kursgewinne sind nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei. Gold-ETCs sind damit eine sehr gute Alternative zum direkten Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen. 

Über die ETF-Suche können alle Gold-ETCs analysiert und verglichen werden.

Wichtige Fragen zur Besteuerung von Gold-ETCs

Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

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