Xetra-Gold erreicht mit 221,7 Tonnen einen neuen Rekord beim Goldbestand
Der Goldbestand der börsengehandelten Inhaberschuldverschreibung Xetra-Gold (ISIN: DE000A0S9GB0) ist eigenen Angaben zufolge zum 30. Juni auf einen neuen Rekord von 221,7 Tonnen angestiegen. Das ist ein Plus von 18,5 Tonnen seit Jahresbeginn. Zum Jahreswechsel waren noch 203,2 Tonnen Gold im Zentraltresor für deutsche Wertpapiere eingelagert. Xetra-Gold ist damit das führende physisch hinterlegte Gold-Wertpapier in Europa.
Verwaltetes Vermögen beläuft sich jetzt auf 11,3 Milliarden Euro
Der Bestand erhöht sich immer dann, wenn Anleger Xetra-Gold-Anteile über die Börse kaufen. Für jeden Anteilschein wird im Zentraltresor genau ein Gramm Gold hinterlegt. Das verwaltete Vermögen von Xetra-Gold beläuft sich auf 11,3 Milliarden Euro – das ist ebenfalls ein neuer Höchststand.
„Im ersten Halbjahr hat sich Gold recht ähnlich entwickelt wie die Aktienmärkte. Im März ist der Goldpreis von rund 50 Euro je Gramm auf 42 Euro gesunken, im Mai haben wir dann neue Höchststände bei 52 Euro gesehen“, so Steffen Orben, Geschäftsführer der Deutsche Börse Commodities GmbH, Emittent von Xetra-Gold. „Grund dafür ist vor allem die hohe Unsicherheit an den Märkten, die unserer Ansicht nach erst einmal bestehen bleibt. Deshalb rechnen wir weiterhin mit regem Interesse an Gold. Hinzu kommt, dass immer mehr Vermögensverwalter, Family Offices und Privatanleger Interesse an Gold als eigener Anlageklasse zeigen. Der Anteil an privaten und institutionellen Anlegern hält sich dabei etwa die Waage“, erklärt Orben weiter.
5,9 Tonnen Gold bereits physisch ausgeliefert
Xetra-Gold-Anleger haben Anspruch auf die Auslieferung des verbrieften physischen Goldes. Seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 haben Anleger davon 1.220 Mal Gebrauch gemacht. Dabei wurden insgesamt 5,9 Tonnen Gold ausgeliefert.
Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer
Im September 2015 hatte der Bundesfinanzhof bekannt gegeben, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Somit sind der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen – also beispielsweise wie Goldbarren oder Goldmünzen.
Tipp: Sie möchten wissen, welche Gold-ETCs wie besteuert werden? In unserem Beitrag „Besteuerung von Gold-ETCs“ haben wir das im Detail beschrieben.
Autor Uwe Görler
Uwe Görler war von 2011 bis 2020 als Finanzredakteur für das Anlegerportal extraETF.com und das Extra-Magazin tätig. Er behandelte die Themen ETFs und Robo-Advisors. Zuvor schrieb er in verantwortlicher Position für die "Zertifikatewoche" und verfasste Beiträge zu den Themenbereichen Wirtschaft & Finanzen sowie Gesundheit für verschiedene Rundfunkkanäle, darunter Antenne Bayern und N24.
Krisen und anstehende Zinssenkungen. Gold steht wieder im Fokus. Michael Geister, Vertriebsleiter der deutschsprachigen Region bei HANetf, gibt Antworten.