28. September 2026
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Altersvorsorgedepot: Zahlt bald auch dein Arbeitgeber mit?

Erste Großunternehmen zeigen Interesse am neuen Altersvorsorgedepot (AVD). Wie sich dein Arbeitgeber beim AVD einbringen könnte.

Bislang war es vor allem eine Sache für Banken, Fondsgesellschaften und Versicherer: das Werben um Kunden für das neue Altersvorsorgedepot (AVD), das zum 1. Januar 2027 startet. Jetzt könnten offenbar auch große Arbeitgeber ins Spiel kommen – eine Entwicklung, die dem Produkt eine ganz neue Dimension geben würde. Möglicherweise sehen wir also in den kommenden Wochen eine wertvolle Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Was hinter den Altersvorsorgedepot-Berichten steckt

Laut einem Bericht des Finanzmagazins „Das Investment“ soll die Deutsche Telekom unter dem Namen „Magenta Finance“ ein eigenes Vorsorgedepot für ihre Mitarbeiter planen, abgewickelt über die Tochtergesellschaft Telekom Finance. Genannt werden dabei 0,06 Prozent Kosten plus Fondskosten – eine Zahl, die bislang nicht offiziell bestätigt ist.

Tipp: Die Kosten für das Altersvorsorgedepot in der Standardvariante dürften sich gegen null bewegen. Schau dir jetzt schonmal den Altersvorsorgedepot-Vergleich an.

Die Telekom wollte sich auf Anfrage weder gegenüber „Das Investment“ noch gegenüber der „Wirtschaftswoche“ dazu äußern. Ob und in welcher Form Siemens konkrete Pläne verfolgt, ist ebenfalls offen – Belege dafür liegen bislang nicht vor.

Konkret bestätigt ist also wenig, greifbar aber der Trend: Unternehmen prüfen, ob sich das neue Produkt für ihre Mitarbeiter nutzen lässt. Diese und noch etliche anderen Fragen sind derzeit noch offen, umso wichtiger ist es, dass du auf dem Laufenden bleibst und dich jetzt in die AVD-Startliste einträgst.

Warum das für dich als Arbeitnehmer interessant werden könnte

„Bislang findet die Unterstützung bei der Altersvorsorge vor allem im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung statt“, sagt Hanne Borst, Leiter der Altersvorsorgeabteilung bei der Beratung WTW, gegenüber der „Wirtschaftswoche“. Das Altersvorsorgedepot könne einen zusätzlichen Weg eröffnen, Beschäftigte auch bei der privaten Vorsorge zu unterstützen – ohne dass der Arbeitgeber selbst zum Anbieter oder Berater werden müsse.

Für dich heißt das im besten Fall: Du bekommst leichteren Zugang zu einem guten Angebot, vielleicht sogar einen Zuschuss – und musst dich trotzdem nicht auf einen bestimmten Anbieter festlegen lassen, den dein Unternehmen vorgibt. Denn rechtlich bleibt das AVD ein privater Vertrag zwischen dir und deinem Anbieter.

Wie sich dein Arbeitgeber beim neuen Altersvorsorgedepot einbringen könnte

Auch wenn das Depot rechtlich privat bleibt, zeichnen sich mehrere Wege ab, wie (größere) Unternehmen eine Rolle bei deinem AVD spielen könnten:

1. Zugang erleichtern und Angebote bündeln

Dein Arbeitgeber könnte dir einen oder mehrere Anbieter vorstellen, Informationsveranstaltungen organisieren oder über eine Plattform den Zugang erleichtern. Denkbar sind auch Rahmenkonditionen, sofern Anbieter solche Vereinbarungen anbieten. Dein Unternehmen wird dabei selbst nicht zum Finanzanbieter, sondern gibt vor allem Orientierung und senkt die Hürde für den Vertragsabschluss.

2. Zuschüsse als freiwilliger Benefit

Dein Arbeitgeber könnte Beiträge zu deinem privaten Altersvorsorgevertrag übernehmen oder bezuschussen. Das ist allerdings nicht dasselbe wie der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Viele Tarifverträge sehen sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen vor, im Rahmen derer auch private Verträge bezuschusst werden können – der Pflichtzuschuss aus der bAV überträgt sich aber nicht automatisch auf ein AVD.

3. Ein eigenes oder kuratiertes Arbeitgeberangebot

Große Unternehmen könnten versuchen, die neue Produktwelt direkt in ihre bestehende Vorsorge- und Finanzinfrastruktur einzubinden – so wie es die Telekom mit „Magenta Finance“ offenbar plant. Das würde zeigen, dass Unternehmen die private Vorsorge zunehmend als zusätzlichen Baustein ihrer Mitarbeiterbindung begreifen.

Betriebliche Altersversorgung und AVD: kein Ersatz, sondern eine Ergänzung

Wichtig einzuordnen: Das Altersvorsorgedepot ist kein neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und ersetzt sie nicht. Bei der bAV steht der Arbeitgeber im Mittelpunkt, organisiert den Vorsorgeweg und trägt bestimmte Pflichten – etwa bei der Entgeltumwandlung oder beim gesetzlichen Zuschuss. Beim AVD bleibst du selbst Vertragspartner und Depotinhaber; dein Arbeitgeber kann unterstützen, wird dadurch aber nicht automatisch zum Anbieter einer Betriebsrente.

Solltest du bei einem größeren Unternehmen beschäftigt sein, könnte dein Arbeitgeber in den kommenden Wochen mit einem AVD-Angebot aufwarten. Falls nicht, ist es auch nicht schlimm. Willst du schon jetzt durchrechnen, wie sich ein Altersvorsorgedepot für dich auswirkt, kannst du das mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner simulieren.