25. September 2026
Frühstartrente im Bundestag: Breite Zustimmung, aber Kritik an der Ausgestaltung

Frühstartrente im Bundestag: Breite Zustimmung, aber Kritik an der Ausgestaltung

Breite Zustimmung im Bundestag, Kritik von der Linken: Die Frühstartrente ist auf dem Weg. Was Eltern jetzt wissen müssen.

Die Frühstartrente hat die nächste Hürde genommen: Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente (21/7864) beraten. Beschlossen ist das Gesetz damit noch nicht. Doch unter den Parteien wird die Frühstartrente grundsätzlich positiv gesehen, mit Ausnahme der Linkspartei. Generell betonten Vertreter der Bundesregierung damit auch die finanzielle Bildung für junge Menschen stärken zu wollen. An dieser Stelle sei auf unseren Wissensbereich hingewiesen – unser Beitrag für die Finanzbildung in Deutschland.

Die Eckpunkte der Frühstartrente

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das Prinzip: Für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, zahlt der Bund bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, das die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen können.

Frühstartrente: Die Eckpfeiler

EckpunktRegelung
Staatliche Förderung10 Euro pro Monat
Maximale staatliche Einzahlung1.440 Euro
Förderbeginnab Vollendung des 6. Lebensjahres
Förderendegrundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres
Erster geförderter JahrgangGeburtsjahrgang 2020
Voraussetzungerster Wohnsitz des Kindes in Deutschland
Individuelle Anlageüber einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag
Ohne eigenes Depotkollektive Anlage der Förderung durch die Bundesbank
Private Einzahlungenzusätzlich bis 6.840 Euro pro Jahr möglich
KostenobergrenzeEffektivkostendeckel von 1 % für Standarddepot-Verträge
SteuernErträge während der Ansparphase steuerfrei
Auszahlunggrundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres
Quelle: extraETF.com

Die Förderung startet voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 soll jeweils der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen. Einen gesonderten Antrag auf die staatliche Förderung braucht es nach den Plänen der Bundesregierung nicht. Ab Volljährigkeit geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über. Wie Förderung, Anlage und Auszahlung im Detail funktionieren, erklären wir Schritt für Schritt in unserem Wissensbeitrag zur Frühstartrente.

Tipp: In den nächsten Wochen werden konkrete Angebote zur Frühstartrente auf den Markt kommen. Alle Anbieter im Überblick: Frühstartrente-Vergleich.

Ziel richtig, Umsetzung zu eng?

Rückenwind, aber auch deutliche Kritik kommt vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Anlässlich der ersten Lesung begrüßt das DIA grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, junge Menschen frühzeitig an den Kapitalmarkt heranzuführen und den langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge zu stärken. Bei der konkreten Ausgestaltung sieht das Institut jedoch weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf. „Zu viele Einschränkungen laufen diesem Ziel im Regierungsentwurf noch entgegen“, sagt Peter Schwark, Sprecher des DIA.

Zentraler Kritikpunkt ist die Beschränkung auf Standarddepots. Diese geben die Fondsstruktur bereits vor und lassen aus Sicht des DIA kaum Raum für eigene Anlageentscheidungen, wodurch das Ziel der finanziellen Bildung kaum erreicht werde. Das DIA plädiert deshalb dafür, zusätzlich individuelle Altersvorsorgedepots zuzulassen, damit Familien verschiedene Anlagestrategien kennenlernen und praktische Erfahrungen mit Rendite und Risiko sammeln können.

Tipp: Auch für dich selbst gibt es ab 2027 staatliche Förderung. Wie viel für dich drin ist, zeigt dir unser Altersvorsorgedepot-Rechner.

Auch das geplante Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten sieht das Institut kritisch. Bei den zu erwartenden kleinen Vertragsvolumina erschwere die Regelung die wirtschaftliche Erbringung von Beratung und könne dazu führen, dass sich kaum Anbieter aktiv im Markt engagieren. Schwark warnt, gerade Haushalte mit geringer Finanzbildung bräuchten persönliche Beratung als Anstoß.

Beim Auffang-Anbieter fordert das DIA ein offenes und transparentes Auswahlverfahren, an dem auch private Anbieter teilnehmen können, statt sich einseitig auf die Bundesbank festzulegen. Positiv bewertet das Institut dagegen, dass die im Referentenentwurf vorgesehene ausschließliche Anlage der Bundesbanklösung in Aktien und Aktienfonds gestrichen worden ist.

Wie geht es weiter mit der Frühstartrente?

Nach der Überweisung an den Finanzausschuss dürften die Kritikpunkte aus Opposition und Verbänden dort verhandelt werden, bevor der Bundestag in zweiter und dritter Lesung abstimmt. Das Gesetzgebungsverfahren soll laut BMF noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Parallel startet die reformierte private Altersvorsorge mit dem neuen Altersvorsorgedepot ebenfalls im Jahr 2027. Welche Anbieter zum Start dabei sind, zeigt dir unsere AVD-Startliste.

Für Eltern heißt das: Noch musst du nichts tun. Wer aber schon jetzt für seine Kinder langfristig anlegen will, kann das unabhängig von der Frühstartrente mit einem ETF-Sparplan tun, etwa auf einen breit gestreuten Welt-ETF. Mit unserem extraETF Portfolio Tracker behältst du das Kinderdepot und dein eigenes Portfolio gemeinsam im Blick.