
Frühstartrente beschlossen: Staat zahlt Kindern 10 Euro im Monat
Die Frühstartrente ist beschlossen: Kinder erhalten zehn Euro im Monat für die Altersvorsorge. Doch an der konkreten Umsetzung gibt es Kritik.
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 die Frühstartrente beschlossen. Mit der neuen staatlich geförderten Altersvorsorge sollen Kinder schon früh einen Grundstock für ihre spätere Rente aufbauen und dabei von den langfristigen Chancen des Kapitalmarkts profitieren. Kern des Modells sind zehn Euro pro Monat, die der Staat für anspruchsberechtigte Kinder in die kapitalgedeckte Altersvorsorge einzahlt. Über die maximale Förderdauer von zwölf Jahren summieren sich die staatlichen Einzahlungen damit auf 1.440 Euro pro Kind.
Der entscheidende Hebel ist allerdings nicht allein die Höhe der Förderung. Durch den extrem langen Anlagehorizont kann das Geld über Jahrzehnte am Kapitalmarkt investiert bleiben und vom Zinseszinseffekt profitieren. Neu ist: Wessen Eltern nicht von diesem Konzept Gebrauch machen, kann es dennoch bis zum 35. Lebensjahr abrufen, statt bisher bis zum 25. Dazu unten im Text mehr.
Frühstartrente: Das hat das Kabinett beschlossen
| Eckpunkt | Regelung |
|---|---|
| Staatliche Förderung | 10 Euro pro Monat |
| Maximale staatliche Einzahlung | 1.440 Euro |
| Förderbeginn | ab Vollendung des 6. Lebensjahres |
| Förderende | grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres |
| Erster geförderter Jahrgang | Geburtsjahrgang 2020 |
| Voraussetzung | erster Wohnsitz des Kindes in Deutschland |
| Individuelle Anlage | über einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag |
| Ohne eigenes Depot | kollektive Anlage der Förderung durch die Bundesbank |
| Private Einzahlungen | zusätzlich bis 6.840 Euro pro Jahr möglich |
| Kostenobergrenze | Effektivkostendeckel von 1 % für Standarddepot-Verträge |
| Steuern | Erträge während der Ansparphase steuerfrei |
| Auszahlung | grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres |
| Quelle: extraETF.com | |
Wer bekommt die Frühstartrente?
Anspruchsberechtigt sind Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, noch nicht 18 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben – der Anspruch knüpft dabei an den Kindergeldbezug an, um die Umsetzung bürokratiearm zu halten. Für jeden Monat mit erfüllten Voraussetzungen zahlt der Staat zehn Euro – macht 120 Euro pro Jahr. Die Förderung endet spätestens mit dem Monat vor dem 18. Geburtstag.
Ursprünglich sollte die Frühstartrente laut Koalitionsvertrag ab dem 1. Januar 2026 für alle Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr gelten. Mit dem Eckpunktebeschluss des Kabinetts vom 17. Dezember 2025 wurde der Kreis der Förderberechtigten eingeschränkt: Gefördert wird zunächst nur der Geburtsjahrgang 2020, also die im Einführungsjahr Sechsjährigen. In den folgenden Jahren soll jeweils der nächste Sechsjährigen-Jahrgang hinzukommen. Für ältere, zum Start bereits über sechsjährige Kinder ist im Eckpunktepapier vorgesehen, dass ihre Jahrgänge ab 2029 nachträglich einbezogen werden sollen.
Ältere minderjährige Kinder können zwar schon jetzt ein Depot bzw. einen entsprechenden Vertrag bekommen, aber ohne die staatlichen Zehn-Euro-Zahlungen.
Eltern müssen für ein individuelles Depot aktiv werden
Ein individuelles Depot entsteht nicht automatisch. Wollen Eltern die Förderung in einem eigenen Depot für ihr Kind anlegen, müssen sie selbst einen Standarddepot-Vertrag abschließen.
Das ist eine Schwachstelle des Modells: Ob ein Kind ein eigenes Depot erhält, hängt vom Engagement der Eltern ab. Familien mit wenig Berührung zu Wertpapieren könnten seltener aktiv werden – und ausgerechnet jene Kinder verpassen, die von frühem Vermögensaufbau am meisten profitieren würden.
Die Erfahrung bei ähnlichen Modellen im Ausland zeigt jedoch, dass gerade einkommensschwächere Eltern eher nicht ein staatlich gefördertes Depot für ihre Kindern einrichten. Henriette Peucker, Vorständin des Deutsche Aktieninstitut (DAI), kritisiert entsprechend den Verzicht auf eine automatische Depoteröffnung: „Diese Chance verschenkt die Bundesregierung mit dem heutigen Entwurf.“
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Ohne eigenen Vertrag geht die Förderung nicht verloren: Die Deutsche Bundesbank legt die Beträge kollektiv am Kapitalmarkt an. Die jungen Menschen können ihre Mittel später in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Ursprünglich sollte das nur bis zum 25. Lebensjahr möglich sein – im finalen Entwurf hat die Bundesregierung diese Frist auf das 35. Lebensjahr angehoben. Wird der Anspruch bis dahin nicht geltend gemacht, fließt das Geld an den Bundeshaushalt zurück.
| Tipp: Neben der Frühstartrente soll es ab 2027 auch eine Förderung für Erwachsene geben: Alles zum Altersvorsorgedepot. |
Die Verlängerung entschärft das Problem, beseitigt es aber nur teilweise: Die Verantwortung liegt weiterhin bei den jungen Erwachsenen selbst, die von ihrem Anspruch wissen und aktiv werden müssen – ein Risiko besonders für Menschen mit geringer Finanzbildung. Konsequenter wäre eine automatische individuelle Zuordnung von Anfang an.
Warum zehn Euro im Monat trotzdem einen Unterschied machen
Zehn Euro im Monat wirken wenig – und ja, es hätten aus unserer Sicht auch gerne mehr sein dürfen. Entscheidend ist aber nicht die Sparrate, sondern der Anlagehorizont. Über zwölf Jahre zahlt der Staat maximal 1.440 Euro ein, die anschließend noch Jahrzehnte investiert bleiben können. Der Zinseszinseffekt wirkt so über mehr als 60 Jahre und lässt selbst kleine Beträge bis zum Rentenalter deutlich anwachsen. Zahlen Eltern oder Großeltern zusätzlich privat ein, verstärkt sich der Effekt weiter.
Im internationalen Vergleich fällt die deutsche Förderhöhe moderat aus: Die DAI/Vanguard-Studie zeigt, dass andere Länder teils höhere Einstiegsbeträge oder automatische Aufstockungen vorsehen. Ob zehn Euro reichen, hängt daher auch davon ab, wie viele Eltern zusätzlich privat einzahlen.
Die soziale Frage der Frühstartrente
Im Kern ermöglicht die Frühstartrente allen Kindern unabhängig vom Familieneinkommen einen frühen Einstieg in die kapitalmarktbasierte Altersvorsorge. Ob das Versprechen eingelöst wird, hängt aber an der Umsetzung: Hängt die Depoteröffnung von der Eigeninitiative der Eltern ab, dürften finanzmarktaffine Familien schneller handeln und zusätzlich privat sparen – während Kinder aus weniger finanzaffinen Haushalten eher in der Bundesbank-Auffanglösung landen.
Ein Instrument, das eigentlich Vermögensunterschiede abbauen soll, könnte sie damit teilweise fortschreiben. Eine automatische Depoteröffnung für jedes Kind wäre die naheliegende Korrektur im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Das Geld ist für die Altersvorsorge bestimmt
Anders als ein klassisches Junior-Depot steht das Kapital nicht mit Volljährigkeit für Studium, Führerschein oder Reisen zur Verfügung – es ist langfristig für die Altersvorsorge gebunden, eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Dafür bleiben Erträge in der Ansparphase steuerfrei; die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung. Nach Volljährigkeit lässt sich das Depot nahtlos in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag überführen und kann bis zu 6.840 Euro pro Jahr privat aufgestockt werden. Für individuelle Verträge gilt zudem ein Effektivkostendeckel von 1 Prozent, der nur für die zugelassenen Standarddepot-Verträge greift.
Noch offen: das genaue Besteuerungsverfahren bei Auszahlung und der Umgang mit dem Kapital, wenn ein Kind vor Förderende ins Ausland zieht. Das dürfte erst mit den Ausführungsbestimmungen im weiteren Verfahren geklärt.
Wie geht es weiter?
Mit dem Kabinettsbeschluss ist eine wichtige politische Hürde genommen, Gesetz ist die Frühstartrente damit aber noch nicht – es folgt das parlamentarische Verfahren, in dem sich Details noch ändern können. Der ursprünglich für 2026 geplante Start hat sich damit bereits verschoben: Die Einführung wird voraussichtlich erst 2027 erfolgen, die ersten staatlichen Beiträge sollen aber rückwirkend zum 1. Januar 2026 gutgeschrieben werden, sobald Gesetz und technische Umsetzung stehen. Für Eltern besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Entscheidend wird, wann erste Anbieter Standarddepots bereitstellen, welche Produkte zur Verfügung stehen und welche Kosten entstehen.
Offen bleibt vor allem: Erreicht das Modell wirklich alle Kinder gleichermaßen – oder verstärkt die konkrete Ausgestaltung bestehende Unterschiede beim Vermögensaufbau?
Alle Details zur Frühstartrente
In unserem ausführlichen Wissensbeitrag erklären wir die Frühstartrente Schritt für Schritt und beantworten die wichtigsten Fragen rund um Förderung, Geldanlage und langfristigen Vermögensaufbau.