Junior-Depot und Kinderkonto eröffnen

Worauf Eltern achten sollten


Frühzeitiges Sparen für Kinder bringt nicht nur finanzielle Vorteile mit sich, sondern ist auch ein wertvoller Baustein der finanziellen Bildung. Ob über ein Junior-Depot mit Welt-Aktien-ETFs oder ein Kinderkonto für den täglichen Umgang mit Geld: Wer für seinen Nachwuchs investieren oder sparen möchte, sollte bei der Kontoeröffnung einige Punkte beachten.

Doch was sind die Voraussetzungen für ein Junior-Depot oder ein Kinderkonto? Wie eröffne ich eines? Und auf was muss ich dabei achten?

In diesem Ratgeber erfährst du, worauf du bei der Auswahl und Eröffnung eines Kinderkontos und eines Junior-Depots achten solltest, was du dafür brauchst und wie du die finanzielle Bildung deiner Kinder damit fördern kannst.

Das Wichtigste in Kürze:
Das Wichtigste in Kürze zum Junior-Depot und Kinderkonto

  • Kinderkonto: Ein Kinderkonto ist ein Bankkonto für Kinder. Es ist oft kostenfrei und dient zur Verwaltung von Taschengeld, kleineren Ersparnissen und den ersten eigenen Ausgaben.

  • Junior-Depot: Ein Junior-Depot oder Kinder-Depot ist ein Wertpapierdepot im Namen des Kindes und ermöglicht eine langfristige Geldanlage über Welt-Aktien-ETFs.

  • ETF-Sparplan: Eine kostengünstige, breit gestreute Geldanlage ab 1 Euro pro Monat, die besonders für Kinder mit einem langfristigen Anlagehorizont geeignet ist.

  • ETF-Auswahl: Welt-Aktien-ETFs, wie der MSCI World, der MSCI All-Country-World oder der FTSE All-World sind durch ihre weltweite Risikostreuung und niedrigen Kosten ideal für Junior-Depots von ETF-Anfängern geeignet. 

  • Elternzustimmung: Für die Konto- und Depotöffnung benötigen minderjährige Kinder die Zustimmung beider Elternteile oder des Sorgeberechtigten.

  • Steuerfreibeträge: Den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr, den Grundfreibetrag von 13.132 Euro (Stand: 2025) und die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro, kann auch ein Kind ab der Geburt bereits nutzen.

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Voraussetzungen für die Eröffnung eines Junior-Depots oder Kinderkontos

Ein Junior-Depot oder Kinderkonto kann grundsätzlich nur von den gesetzlichen Vertretern des Kindes, in der Regel also den Eltern, eröffnet werden. Großeltern und andere Angehörige benötigen hierfür eine entsprechende Vollmacht. Für die Kontoeröffnung sind je nach Bank unterschiedliche Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie oder Original)
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Steuer-ID von Kind und Eltern
  • Nachweis über das Sorgerecht – bei unverheirateten oder getrennten Eltern erforderlich
  • Heiratsurkunde, falls die Eltern unterschiedliche Nachnamen haben
  • Bei Kindern ab 16 Jahren ggf. Personalausweis des Kindes.
  • Bei Junior-Depots: Angaben über die Wertpapiererfahrung

Wichtig: Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig. Sie dürfen also keine Verträge selbst abschließen. Ab dem 7. Lebensjahr ist eine beschränkte Geschäftsfähigkeit möglich, jedoch nur mit Zustimmung der Eltern.

Wie eröffne ich ein Junior-Depot oder ein Kinderkonto?

Die Konto- oder Depoteröffnung kann online oder in einer Filiale erfolgen. Dabei ist immer eine Identitätsprüfung der Eltern erforderlich, die entweder über PostIdent, VideoIdent oder persönlich vor Ort durchgeführt wird. Je nach Alter wird auch das Kind identifiziert. Die Eröffnung läuft typischerweise wie folgt ab:

1

Wähle eine Bank oder einen Broker aus, die bzw. der Kinderkonten oder Junior-Depots anbietet.

2

Fülle den Online-Antrag oder das Formular aus und mache dabei Angaben zu Kind und Eltern.

3

Die Unterlagen müssen anschließend eingereicht werden (siehe oben).

4

Den Identitätsnachweis durchführen (per PostIdent, VideoIdent oder persönlich).

5

Nach der Prüfung wird das Konto bzw. das Depot eröffnet und du erhältst die Zugangsdaten für das Onlinebanking.

6

ETF-Sparpläne können eingerichtet werden (z.B. in Welt-Aktien-ETFs) oder die Girokarte des Kinderkontos kann aktiviert werden.

Tipp: Der Eröffnungsprozess für ein Kinderkonto und Junior-Depot ist bei Direktbanken oder Neobrokern oft komplett digital möglich. Bei manchen Anbietern geht es besonders schnell, wenn die Eltern bereits Kunden sind.

Worauf muss ich bei der Eröffnung achten?

Kinderkonto: Worauf muss ich bei der Eröffnung achten?

Bei der Eröffnung eines Kinderkontos solltest du folgendes beachten:

  • Kostenfreies Girokonto: Viele Banken bieten kostenlose Konten für Minderjährige an, aber Vorsicht vor Kosten ab Volljährigkeit!
  • Einfacher Bargeldzugang: Das ist wichtig, damit Kinder ihr Taschengeld einzahlen oder abheben können. Achte bei Direktbanken besonders auf das Automatennetz.
  • Einschränkbare Funktionen: Eltern können Überweisungen, Abhebungen oder Onlinezugänge je nach Alter des Kindes begrenzen.
  • Guthabenbasierte Nutzung: Es gibt keinen Dispo und keine Möglichkeit zur Verschuldung. Prüfe das vorab aber sicherheitshalber nochmal ab. Prepaid-Kreditkarten sind teils zusätzlich erhältlich.
  • Eigentumsverhältnisse: Das Geld gehört rechtlich dem Kind, unabhängig davon, wer es eingezahlt hat.

Beachte: Die Unterlagen und Schritte zur Eröffnung eines Kinderkontos können von Bank zu Bank variieren. Erkundige dich daher vorher bei der betreffenden Bank oder dem Broker, was dessen Anforderungen sind. Auch welche Bedingungen insgesamt für das Kinderkonto gelten, solltest du vorher überprüfen.

Worauf muss ich bei der Eröffnung achten?

Junior-Depot: Worauf muss ich bei der Eröffnung achten?

Bei der Eröffnung eines Junior-Depots oder Kinder-Depots solltest du folgendes beachten:

  • Keine Depotkosten und kostenlose ETF-Sparpläne: Viele Anbieter von Junior-Depots bieten eine günstige oder kostenfreie Depotführung und eine Ausführung von ETF-Sparplänen ohne Gebühren an.
  • Sparplanfähigkeit und ETF-Auswahl: Je breiter die Auswahl an ETFs und ETF-Sparplänen, desto flexibler ist die Anlagestrategie.
  • Frühstart-Rente und Sparpaten-Modelle: Einige Anbieter locken mit Bonusprogrammen für Kinder.
  • Langfristige Anlagestrategie: Der Anlagezeitraum mit Welt-Aktien-ETFs sollte mindestens 15 Jahre betragen. ETFs wie der MSCI World, der MSCI All Country World oder der FTSE All-World eignen sich für ein breites, globales Investment.
  • Steuerfreibeträge nutzen: Da Kinder eigenständige Steuerpflichtige mit Freibeträgen sind, lassen sich bei den Kapitalerträgen reichlich Steuern sparen.

Beachte: Die Unterlagen und Schritte zur Eröffnung eines Junior-Depots oder Kinder-Depots können von Broker zu Broker variieren. Erkundige dich daher vorher bei der betreffenden Bank oder dem Broker, was dessen Voraussetzungen sind. Auch welche Bedingungen insgesamt für das Junior-Depot gelten, solltest du vorher überprüfen.

Schon gewusst?
Warum sollten Eltern ein Junior-Depot oder Kinderkonto eröffnen?

Kinderkonten sind der erste Schritt in die finanzielle Selbstständigkeit. Sie ermöglichen es Kindern, ihr Taschengeld sicher zu verwalten, Einkäufe zu tätigen und den richtigen Umgang mit Geld zu lernen. Ein Kinderkonto eignet sich insbesondere für kurzfristige Sparziele, ist von den Konditionen meist ohne Gebühren und für Kinder eine gute Möglichkeit einen ersten, eigenen Zugang zum Bankwesen zu erhalten.

Ein Junior-Depot oder Kinder-Depot ist ein Wertpapierdepot, das auf den Namen des Kindes läuft und es ermöglicht, langfristig in Wertpapiere wie breit gestreute Welt-Aktien-ETFs zu investieren. So können Eltern bereits mit kleinen Sparraten Vermögen für ihre Kinder aufbauen und vom Zinseszinseffekt profitieren. Heute ist ein Junior-Depot für Kinder unverzichtbar, besonders um dessen Rentenlücke zu schließen. Die Depotführung ist meist ohne Gebühren und die monatliche Mindestsparrate beginnt meist ab 1 Euro.

Steuern: Freibeträge richtig nutzen

Auch Kinder müssen auf Kapitalerträge Steuern zahlen, sofern sie bestimmte Grenzen überschreiten. Doch durch die gezielte Nutzung von Freibeträgen lässt sich das Junior-Depot oder Kinder-Depot steuerlich optimieren.

  • Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro jährlich pro Kind auf Kapitalerträge steuerfrei
  • Grundfreibetrag: Einkommen bis 12.096 Euro (2025) ist steuerfrei, inklusive Kapitalerträge
  • Sonderausgabenpauschale: Pauschal 36 Euro werden bei der Steuer angerechnet

Insgesamt können mit einem Junior-Depot oder Kinder-Depot damit Erträge von maximal 13.132 Euro (Stand: 2025) steuerfrei vereinnahmt werden

Wichtig: Ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Anbieter schützt vor dem automatischen Steuerabzug.

Finanzwissen aufbauen – eine wichtige Voraussetzung

Bevor Eltern Geld für ihre Kinder anlegen, ist es wichtig, sich ein solides Finanzwissen anzueignen. So können sie informierte Entscheidungen treffen und die passende Anlagestrategie mit ETFs für den langfristigen Vermögensaufbau wählen.

Tipp: Mit dem ETF-Guide und im Wissensbereich von extraETF lassen sich die nötigen Kenntnisse schnell und leicht verständlich erwerben. Komplexe Themen werden darin erklärt, sodass Eltern mit Sicherheit und Vertrauen für ihre Kinder sparen und investieren, aber auch ein solides Finanzwissen an ihren Nachwuchs weitergeben können.

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Warum Junior-Depots heute unverzichtbar sind

Ein Junior-Depot oder Kinder-Depot ist ideal, um gezielt für die Ausbildung, den Führerschein oder das Studium zu sparen und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge. Durch das frühe Investieren profitieren Kinder besonders vom Zinseszinseffekt und erlangen langfristig mehr finanzielle Unabhängigkeit.

Die frühe Beschäftigung mit Geld schützt vor Konsumschulden und stärkt die Finanzkompetenz. Wer den richtigen Umgang mit Geld früh lernt, trifft später klügere Entscheidungen – gerade bei Inflation ein großer Vorteil.

Tipps zum Sparen und Spar-Challenges machen das Thema praxisnah und motivieren zusätzlich.

Auswirkungen eines Junior-Depots auf BAföG und Krankenversicherung

BAföG-Grenzen: Ein bestimmtes Vermögen (für das Jahr 2023 zum Beispiel 15.000 Euro oder bei Azubis ab 30 Jahren bis 45.000 Euro) kann beim BAföG unberücksichtigt bleiben.

Private Krankenversicherung

Wenn dein Kind privat krankenversichert ist, hat ein Junior-Depot keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen zählen die Kapitalerträge als Einkommen. Solange das Kind monatlich nicht mehr als 485 Euro bzw. jährlich nicht mehr als 5.820 Euro einnimmt, bleibt es kostenlos in der Familienversicherung mitversichert. Dabei wird der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro vom Einkommen abgezogen, sodass insgesamt Kapitalerträge bis zu 6.820 Euro möglich sind, ohne dass der Krankenversicherungsschutz betroffen ist.

Video-Tipp: Geldanlage für Kinder mit ETFs

Weitere Hintergründe, was es beim Sparen für Kinder zu beachten gibt, erfährst du in diesem Video.

Fazit:
So legen Eltern heute den Grundstein für die Zukunft

Ein Kinderkonto ist ideal, um Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit Geld beizubringen. Für den langfristigen Vermögensaufbau ist hingegen ein Junior-Depot oder Kinder-Depot mit einem ETF-Sparplan auf einen Welt-Aktien-ETF unverzichtbar, da es die besten Chancen bietet, die finanzielle Zukunft des Kindes zu sichern. Auch das Geld, welches die Familie oder die Großeltern zum Beispiel zum Geburtstag beisteuern, kann langfristig z.B. als Einmalanlage investiert, erhebliche, positive Auswirkungen haben.

Bei der Auswahl von ETFs sollten Eltern auf Kosten, die Verfügbarkeit von geeigneten ETFs, Steuerfreibeträge und die Bedienbarkeit achten. Die frühzeitige Finanzbildung durch Taschengeld und die Eröffnung eines Kinderkontos schafft zudem wichtige Grundlagen für ein selbstbestimmtes Leben.

Welche Anbieter von Junior-Depots es gibt, und viele weitere wichtige Informationen, erfährst du in unserem Ratgeber zum Sparen für Kinder mit ETFs.

Wir beantworten dir weitere Fragen rund um Kinderkonto und Junior-Depot

Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

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