Vorabpauschale bei ETFs und Fonds

Erklärung, Berechnung und steuerliche Folgen für ETFs und Fonds


Zu Jahresbeginn wundern sich viele Anleger über Abbuchungen auf dem Verrechnungskonto, obwohl sie keine Dividenden oder Ausschüttungen erhalten haben. Ursache ist in vielen Fällen die Vorabpauschale. Diese sorgt dafür, dass Erträge aus Fonds und ETFs nicht dauerhaft steuerlich aufgeschoben werden. Somit können bereits vor dem Realisieren von Gewinnen, Steuern auf die Erträge von Fonds und ETFs anfallen.

Obwohl es diese Pauschale seit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 gibt, ist ihre genaue Funktionsweise vielen Menschen noch immer unklar.

In diesem Ratgeber erfährst du, was die Vorabpauschale ist, wann sie anfällt, wie sie berechnet wird und welche Rolle der Freistellungsauftrag, die Teilfreistellung und die Steuererklärung spielen.

Das Wichtigste in Kürze:
Vorabpauschale einfach erklärt

  • Vorabpauschale: Die Vorabpauschale ist ein fiktiver steuerlicher Ertrag, mit dem Gewinne aus Fonds und ETFs jährlich besteuert werden, auch wenn keine Ausschüttungen erfolgen.

  • Zweck: Zweck dieser Regelung ist die Vermeidung eines dauerhaften Steuerstundungseffekts bei thesaurierenden Fonds.

  • Berechnung: Die Berechnung erfolgt auf Basis des Basisertrags, der sich aus dem Fondswert zum Jahresanfang und 70 Prozent des jährlich festgelegten Basiszinses ergibt.

  • Fälligkeit: Die Steuer auf die Vorabpauschale wird jeweils im Januar des Folgejahres automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht oder mit einem Freistellungsauftrag abgegolten.

  • Steuerentlastung: Durch Teilfreistellungen und einen ausreichenden Freistellungsauftrag kann die steuerpflichtige Vorabpauschale reduziert oder sogar ganz vermieden werden. Auch ein Wertverlust deiner Fonds und ETFs in einem Jahr oder wenn die jährliche Ausschüttung den Basisertrag übersteigt, führen zur Vermeidung der Vorabpauschale.

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Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

Was ist die Vorabpauschale?

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver steuerlicher Ertrag, der mit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 eingeführt wurde. Sie wird im Januar eines Jahres eingezogen, wenn deine Fonds oder ETFs im Verlauf des vorigen Jahres Gewinn gemacht haben. Die Vorabpauschale dient als Bemessungsgrundlage der Mindestbesteuerung von Investmentfonds, die von deren Wertentwicklung sowie dem allgemeinen Zinsniveau abhängen.

Das Ziel dieser Regelung aus dem Investmentsteuergesetz (InvStG) besteht darin, einen langfristigen Steuerstundungseffekt zu begrenzen. Ohne Vorabpauschale würden Kapitalerträge aus Fonds nämlich erst beim Verkauf versteuert. Stattdessen wird nun jährlich ein pauschaler Betrag besteuert, auch wenn kein Geld zufließt.

Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine eigene Steuer, sondern lediglich die Berechnungsgrundlage für die Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Wann fällt die Vorabpauschale an?

Wann fällt die Vorabpauschale an?

Eine Vorabpauschale fällt an, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dein Fonds oder ETF hat im Kalenderjahr einen Wertzuwachs erzielt.
  • Die Ausschüttungen waren genauso hoch oder geringer als der sogenannte Basisertrag.

Es muss sich um einen Investmentfonds handeln (z.B. Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds).

Der Steuerabzug erfolgt immer im Januar des Folgejahres, oft am ersten Bankarbeitstag. Für Erträge aus dem Jahr 2025 wird die Steuer somit im Januar 2026 fällig. Deshalb solltest du unbedingt darauf achten, zu Jahresbeginn ausreichend Geld auf deinem Verrechnungskonto zu haben oder einen Freistellungsauftrag eingerichtet haben.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

1. Der Basiszins als Ausgangspunkt

Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich am Kursgewinn bzw. Wertzuwachs, welchen dein ETF im Vorjahr erzielt hat. Sie ist jedoch gedeckelt. Als steuerpflichtige Bemessungsgrundlage kann sie maximal so hoch sein wie der sogenannte Basisertrag des Fonds oder ETFs.

Der Basisertrag wird aus dem Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn und dem Basiszins des jeweiligen Jahres berechnet.

Wo erfahre ich den Basiszins? Der Basiszins wird jährlich durch das Bundesfinanzministerium zu Jahresbeginn veröffentlicht. Er orientiert sich an den langfristigen Zinsen von Bundesanleihen, die eine Laufzeit von 15 Jahren aufweisen. Du kannst sie hier bei der Bundesbank nachlesen.

2. So berechnest du den Basisertrag

Der Basisertrag ist der maximale Betrag, der als Vorabpauschale angesetzt werden darf. So berechnest du ihn:

Basisertrag = Rücknahmepreis zum Jahresanfang × Basiszins × 0,7

Der Rücknahmepreis ist der Fondswert zum Jahresbeginn (in der Regel der 1. Januar).

Beispiel: Der Basiszinssatz für 2025 liegt bei 2,53 Prozent. Daraus ergibt sich:

Basisertrag 2025 = Wert der Fondsanteile am 1. Januar 2025 × Basiszins 2025 × 0,7

3. Deckelung durch die tatsächliche Wertentwicklung

Die Vorabpauschale ist immer der niedrigere Betrag aus:

  • Basisertrag
  • tatsächlicher Wertzuwachs (Fondswert zum Jahresende minus Fondswert zum Jahresanfang).

Zusätzlich gilt:

  • Ausschüttungen werden vom Basisertrag abgezogen, da die Ausschüttungen bereits besteuert wurden.
  • Bei einem unterjährigen Kauf erfolgt eine zeitanteilige Berechnung.
  • Bei keinem Gewinn oder Verlusten fällt keine Vorabpauschale an.

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4. Bestimmung der Vorabpauschale

Bei der Bestimmung der Vorabpauschale können bei Fonds und ETFs folgende Fälle auftreten:

  • Fall 1: Wertzuwachs höher als Basisertrag
  • Fall 2: Wertzuwachs niedriger als Basisertrag
  • Fall 3: Wertverlust ist eingetreten

5. Teilfreistellung berücksichtigen

Sofern dein Fonds oder ETF ganz oder teilweise in Aktien investiert, ist ein Teil der Vorabpauschale von den Steuern befreit. Die Teilfreistellung reduziert den steuerpflichtigen Anteil der Vorabpauschale. Sie gleicht die Tatsache aus, dass Fonds bereits auf Ebene des Fonds besteuert werden.

Die Teilfreistellung beträgt:

  • 30 Prozent bei Aktienfonds / Aktien-ETFs
  • 15 Prozent bei Mischfonds (Aktienanteil über 25 Prozent)
  • 60 Prozent Immobilienfonds Inland
  • 80 Prozent Immobilienfonds Ausland
  • 0 Prozent Geldmarktfonds / Geldmarkt-ETFs

Übrigens: Die Anrechnung der Teilfreistellung erfolgt noch bevor Freistellungsauftrag, Verlustverrechnungstopf sowie Kapitalertragssteuer erhoben werden. Die Teilfreistellung findet auch bei der Besteuerung von Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen Anwendung.

Wer führt die Vorabpauschale ab?

Der Depotanbieter, der Broker oder die Bank mit Sitz in Deutschland führt die Vorabpauschale ab. Außerdem zieht er auch die Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ein und leitet sie an das Finanzamt weiter.

Der Steuerabzug erfolgt vom Verrechnungskonto deines Wertpapierdepots. Ist dort nicht genügend Guthaben vorhanden und auch kein ausreichender Freistellungsauftrag eingerichtet, kann die Bank:

  • das Konto überziehen (Vorsicht: Dispozinsen möglich)
  • eine Aufforderung zur Einzahlung eines entsprechenden Betrages an dich senden
  • oder eine Meldung an das Finanzamt machen

Beachte: Eine Meldung an das Finanzamt ist seit 2025 erst erlaubt, wenn dir deine Bank vorher die Aufforderung zur Einzahlung zugesandt hat. Die Meldung an das Finanzamt, verpflichtet dich dann aber zur Abgabe einer Steuererklärung.

Beispielrechnung (thesaurierender Aktien-ETF)

  • Fondswert am 01.01.2025: 10.000 Euro
  • Basiszins: 2,53 Prozent.
  • Ausschüttungen: 0 Euro

Basisertrag:

10.000 Euro × 2,53 Prozent × 0,7 = 177,10 Euro.

FallFondswert 31.12.2025Wertzuwachs/-verlustVorabpauschaleBegründungsteuerpflichtig nach Anwendung Teilfreistellung (70 Prozent der Vorabpauschale)
Fall 1 - Wertzuwachs höher als Basisertrag11.000 Euro+1.000 Euro177,10 EuroVorabpauschale entspricht Basisertrag, weil Wertzuwachs > Basisertrag123,97 Euro
Fall 2 - Wertzuwachs niedriger als Basisertrag10.100 Euro+100 Euro100,00 EuroVorabpauschale entspricht Wertzuwachs, weil Wertzuwachs < Basisertrag70,00 Euro
Fall 3 - Wertverlust ist eingetreten9.600 Euro-400 Euro0 EuroVorabpauschale beträgt 0 Euro, weil Verlust0 Euro
Quelle: extraETF Research, Stand: 01/2026.

Nach der Teilfreistellung für Aktien-ETFs (30 Prozent) sind die Beträge in der letzten Spalte steuerpflichtig. Darauf fallen die Steuern auf ETFs an, also Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer).

Tipp: Du willst die Vorabpauschale deiner Aktien-ETFs unter Berücksichtigung der Teilfreistellung berechnen? Dafür ist der extraETF Steuerrechner ein besonders praktisches Tool.

Fällt auf ausschüttende Fonds und ETFs Vorabpauschale an?

Bei ausschüttenden Fonds und ETFs werden die Ausschüttungen auf die Vorabpauschale angerechnet, da du diese Erträge bereits im Steuerjahr regulär versteuert hast. Dadurch sinkt der Basisertrag, der als Berechnungsgrundlage für die Besteuerung dient.

Das bedeutet: 

Vorabpauschale bei Ausschüttungen = Basisertrag - Ausschüttungen

Basisertrag minus Ausschüttungen ergibt die steuerpflichtige Vorabpauschale (das Ergebnis darf nicht negativ sein). Denn: Sind die Ausschüttungen mindestens so hoch wie der Basisertrag, beträgt die Vorabpauschale 0 Euro und es werden keine Steuern erhoben. War der ETF in unserem Beispiel ein Ausschütter und hat im Jahresverlauf Erträge in Höhe von 100 Euro ausgeschüttet, beträgt der zu versteuerende Basisertrag nur noch 77,10 Euro (=177,10 Euro minus 100 Euro Ausschüttung).

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Rolle des Sparerpauschbetrags

Mit einem Freistellungsauftrag kannst du die Steuer auf die Vorabpauschale vermeiden oder reduzieren.

  • 1.000 Euro für Singles,
  • 2.000 Euro für Ehepaare / Zusammenveranlagte.

Wichtig:

  • Der Sparerpauschbetrag gilt bankenübergreifend.
  • Auch Kinder haben einen eigenen Freibetrag.
  • Ein Freistellungsauftrag kann nachträglich (meist bis zu einem Stichtag im Dezember jeden Jahres) erteilt werden, die Bank erstattet die Steuer.

Vorabpauschale und Steuererklärung

In der Regel musst du nichts unternehmen, da der Steuerabzug bei deutschen Banken automatisch erfolgt. Bei ausländischen Brokern geschieht das nicht, weswegen du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist.

Eine Steuererklärung (Anlage KAP) kann zusätzlich sinnvoll sein, wenn du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag eingerichtet hast.

  • du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag hattest.
  • du Verluste verrechnen möchtest.
  • du Steuern zurückholen willst.

Wie funktioniert die Vorabpauschale bei einem Sparplan?

Bei einem Fondssparplan, ETF-Sparplan oder einem Kauf von Fondsanteilen innerhalb des jeweiligen Jahres wird die Vorabpauschale zeitanteilig berechnet. Für jeden vollen Monat, der vor dem Kaufdatum des Fonds- oder ETF-Anteils liegt, reduziert sich der Betrag um ein Zwölftel.

Damit berücksichtigt der Depotanbieter, dass du die Anteile nicht das ganze Kalenderjahr über gehalten hast. Je später im Jahr du investierst, desto geringer fällt die Vorabpauschale zum Jahresbeginn des Folgejahres aus.

Vorabpauschale richtig vorbereiten

Für das Veranlagungsjahr 2025, für welches die Vorabpauschale Anfang 2026 fällig wird, solltest du bei Aktien-ETFs folgende Beträge pro 10.000 Euro Fondsvolumen sicherheitshalber einplanen:

  • Halte rund 36 Euro auf dem Verrechnungskonto bereit.
  • Richte maximal 124 Euro als Freistellungsauftrag ein.

Wer rechtzeitig einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat und damit den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr nutzt, kann damit bei Aktien-ETFs ungefähr ein Fondsvolumen von 80.600 Euro abdecken. Bei einem geringeren Fondsvolumen musst du im Jahr 2026 keine Vorabpauschale bezahlen.

Checkliste: So gehst du vor

Freistellungsauftrag prüfen und anpassen

Noch im Vorjahr ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto für den Januar bereitstellen

Bei mehreren Fonds: Gesamtsteuerlast addieren

Bei Auslandsdepots: Steuerpflicht selbst prüfen

Steuerbescheinigung der Bank aufbewahren

Fazit:
Die Vorabpauschale ist kalkulierbar

Die Vorabpauschale ist kein Grund zur Sorge, sondern ein zentraler Bestandteil der Besteuerung von ETFs in Deutschland. Wer Basiszins, Basisertrag und Freistellungsauftrag versteht, kann seine Steuerlast realistisch einschätzen, sein Wertpapierdepot rechtzeitig darauf vorbereiten und unangenehme Überraschungen im Januar vermeiden. Für langfristige Anleger bleibt die Geldanlage in ETFs trotz dieser Vorabsteuer renditestark, kostengünstig, effizient und transparent.

Neben der Kenntnis steuerlicher Regelungen, ist ein Überblick über all deine Investments immer wichtig. Der extraETF Portfolio Tracker ist ein besonders praktisches Tool, mit dem du alles im Blick behältst.

Häufig gestellte Fragen zur Vorabpauschale

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