Mit dem ETF-Steuerrechner kannst du deine Steuerlast für ausschüttende und thesaurierende ETFs berechnen.
Dein Ergebnis
Steuern auf ETFs berechnen
So viel Steuern musst du zahlen
Zur Berechnung der Steuerbelastung steht unser ETF-Steuerrechner zur Verfügung. Der Finanzrechner berücksichtigt die wichtigsten Änderungen des Investmentsteuergesetzes 2018, wonach thesaurierende und ausschüttende ETFs grundsätzlich gleich besteuert werden.
Du möchtest mehr über die Steuern deiner ETFs erfahren? In unserem Wissensbereich haben wir dir alle wichtigen Infos zusammengefasst.
Wie funktioniert der ETF-Steuerrechner?
Wie funktioniert der ETF-Steuerrechner?
Um die Vorabpauschale für deinen ETF berechnen zu können, benötigt der ETF-Steuerrechner einige Informationen. Diese kannst du in die dafür vorgesehenen Felder eintragen. Der Rechner benötigt folgende Informationen:
Depotwert am Jahresanfang
Depotwert am Jahresende
Art des Fonds
Ausschüttungen
Jahr der Berechnung
Nach dem Klicken auf "Berechnen" erhältst du als Ergebnis die Höhe der Vorabpauschale, den Basisertrag und die entsprechenden Steuerbeträge.
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Mit der Umsetzung der Investmentsteuerreform wurde die Besteuerung von Kapitalanlagen geändert. Ziel war es, die Besteuerung von Investmentfonds zu vereinheitlichen. Zudem sollte die Steuerbelastung für Privatanlegerinnen und -anleger gesenkt werden. Doch wie so oft sind gut gemeinte Reformen in der Umsetzung sehr komplex. In diesem Zusammenhang wird der Steuerrechner für ETFs zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel.
Der ETF-Steuerrechner ermöglicht durch Eingabe der relevanten Daten die Berechnung der individuellen Steuerpflicht. Dies hilft nicht nur, mögliche Steuerbelastungen frühzeitig zu erkennen, sondern ermöglicht auch eine effektive Anpassung der Anlagestrategie, um die Steuereffizienz zu maximieren. Der Steuerrechner unterstützt Anlegerinnen und Anleger dabei, fundierte Entscheidungen unter Berücksichtigung der persönlichen Steuersituation zu treffen.
Der ETF-Steuerrechner dient in erster Linie der Berechnung verschiedener Steuerszenarien. Wir haben diesen Rechner nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und uns um größtmögliche Transparenz und Vollständigkeit bemüht. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben und Berechnungen übernehmen. Der Rechner für die Steuern von ETFs kann weder alle Sonderfälle abdecken noch eine steuerliche Beratung ersetzen. Hierzu empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.
Wichtige Fragen zum ETF-Steuerrechner
Was hat der Aktienanteil in meinem ETF mit der Berechnung der Steuern zu tun?
Steuerpflichtige Erträge aus Aktienfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 % sind nur zu 70 % steuerpflichtig. 30 Prozent der Erträge sind „teilfreigestellt”.
Erträge aus Mischfonds mit einem Aktienanteil zwischen 25 und 50 Prozent sind zu 85 Prozent steuerpflichtig. Nur 15 Prozent sind "teilfreigestellt".
Liegt der Aktienanteil eines Fonds unter 25 Prozent, sind die Erträge zu 100 Prozent steuerpflichtig. Die Teilfreistellung entfällt.
Fallen Steuern an, wenn mein ETF Verluste gemacht hat?
Grundsätzlich zahlen Anlegerinnen und Anleger keine Steuern auf Verluste, aber es gibt natürlich Sonderfälle. Zum Beispiel, wenn der Depotwert in einem Jahr sinkt, die Anleger aber trotzdem Ausschüttungen erhalten, die höher sind als der Verlust. Für solche Sonderfälle nutzt man am besten den ETF-Steuerrechner und spielt verschiedene Szenarien durch. Grundsätzlich gilt: Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Aber: Nicht jeder „Topf“ kann mit jedem „Topf“ verrechnet werden. Die Details klärst du am besten mit einem Steuerexperten.
Entfällt die Vorabpauschale bei ausschüttenden ETFs?
Nein. Die Vorabpauschale ist aber bei ausschüttenden ETFs häufig gleich Null, und zwar aus folgendem Grund: Der Basisertrag, der die Berechnungsgrundlage für die Vorabpauschale darstellt, wird mit der Ausschüttung verrechnet. Ist die Ausschüttung höher als der Basisertrag, ist die Vorabpauschale gleich Null, da die Differenz nicht negativ sein darf. Nur wenn die Differenz zwischen Basisertrag und Ausschüttung positiv ist, muss diese Differenz (als Vorabpauschale) zusätzlich versteuert werden.
Was ist überhaupt die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, der im Zusammenhang mit der Besteuerung von Investmentfonds und insbesondere ETFs relevant ist. Seit der Investmentsteuerreform 2018 hat sie eine wichtige Bedeutung für Anlegerinnen und Anleger. Sie soll sicherstellen, dass Anleger Steuern auf virtuelle Erträge zahlen, also auf Erträge, die im Fonds wiederangelegt wurden und nicht als Ausschüttung ausgezahlt wurden.
Wie kann man die Vorabpauschale berechnen?
Die Berechnung der Vorabpauschale folgt einer spezifischen Formel:
Basisertrag: Zuerst wird der Basisertrag ermittelt. Dieser ergibt sich aus dem Wert des Fonds zu Beginn des Jahres, multipliziert mit dem Basiszinssatz (der am 02.01. des Jahres von der Bundesbank veröffentlicht wird) und einem Prozentsatz von 70% (oder 100% bei Investmentfonds ohne EU-Reporting).
Vergleich mit tatsächlichen Erträgen: Der ermittelte Basisertrag wird mit den tatsächlich ausgeschütteten Erträgen des Fonds verglichen. Die Vorabpauschale entspricht dem niedrigeren der beiden Werte.
Berechnung der Steuerlast: Die Vorabpauschale wird dann mit deinem persönlichen Steuersatz verrechnet, wobei der Sparer-Pauschbetrag und gegebenenfalls die Kirchensteuer zu berücksichtigen sind.
Beachte, dass diese Berechnung komplex sein kann und von mehreren Faktoren abhängt. Unser ETF-Steuerrechner kann dir helfen, diese Berechnung zu vereinfachen, indem er die relevanten Daten und Formeln verwendet, um deine Vorabpauschale genau zu ermitteln. Dennoch ist es ratsam, bei Unsicherheiten oder komplizierten Fällen professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Hi, ich bin Markus Jordan
Ich bin der Gründer von extraETF.com und Herausgeber des Extra-Magazins. Mit über 30 Jahren Erfahrung bin ich ein ausgewiesener Experte im Bereich Finanzen und Geldanlage mit Schwerpunkten auf ETFs, Robo-Advisors und digitale Bankdienstleistungen.
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