Aktien, ETFs und Bitcoin vererben oder verschenken
So gelingt die steueroptimierte Vermögensübertragung
Viele Privatanleger haben im Laufe der Jahre durch Sparpläne und kluge Anlageentscheidungen ein beachtliches Vermögen in Aktien, ETFs und Kryptowährungen aufgebaut. Spätestens mit Blick auf die nächste Generation stellt sich die Frage: Wie lässt sich dieses Vermögen im Rahmen einer durchdachten Nachlassplanung steuereffizient übertragen?
Ziel ist es, Wertpapiere und digitale Vermögenswerte möglichst ohne hohe Schenkungs- oder Erbschaftsteuer auf Kinder, Partner oder andere Erben zu übertragen - und dabei gesetzliche Freibeträge und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
In diesem Ratgeber zeigen wir, worauf es bei der Weitergabe von Aktien, ETFs und digitalen Assets wirklich ankommt, welche Fallstricke lauern und mit welchen Strategien Freibeträge optimal genutzt werden können.
Das Wichtigste in Kürze: Alles zum Thema vererben oder verschenken von Aktien, ETFs & Bitcoin
Aktien, ETFs & Bitcoin vererben: Das Vererben von Wertpapieren, Kryptowährungen und Depots ist möglich, wird aber steuerlich unterschiedlich behandelt.
Steuerliche Aspekte beachten: Erbschaftssteuer, Abgeltungssteuer und andere Steuern sind je nach Vermögensart verschieden. Eine falsche Planung kann teuer werden.
Freibeträge optimal nutzen: Durch geschickte Planung lassen sich Freibeträge voll ausschöpfen, um Steuerlasten zu minimieren.
Schenkung oder Vererbung: In bestimmten Fällen kann eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich vorteilhafter sein als das Vererben.
Planung ist entscheidend: Ohne klare Regelung drohen Verluste, hohe Steuerlasten und unnötige Streitigkeiten. Eine strukturierte Nachlassplanung ist unerlässlich.
Spätestens beim Renteneintritt sollte man das Erbe regeln, um den Ehepartner und die Familie finanziell abzusichern. Das kostenfreie Merkblatt zeigt, wie man mit vorausschauender Planung Konflikte vermeidet, Steuern spart und sicherstellt, dass das Vermögen wie gewünscht weitergegeben wird.
Aktien, ETFs und Bitcoin vererben – Was Anleger wissen müssen
Die Vererbung von Wertpapieren wie Aktien, ETFs und Bitcoin wirft viele Fragen auf – vor allem in Bezug auf steuerliche Pflichten und die korrekte Abwicklung. Wer sein Vermögen optimal weitergeben möchte, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten auseinandersetzen. Besonders wichtig ist dabei der Unterschied zwischen klassischen Finanzanlagen und digitalen Vermögenswerten wie Kryptowährungen.
Welche Vermögenswerte lassen sich vererben?
Grundsätzlich können nahezu alle Finanzanlagen vererbt werden, darunter:
- Aktien/Anleihen: Einzelne Unternehmensanteile, Staats- und Unternehmensanleihen, die nach dem Tod des Erblassers an die Erben übergehen.
- ETFs (Exchange Traded Funds): Fondsanteile, die an Börsen gehandelt werden und entweder als Ganzes oder anteilig vererbt werden können.
- Fonds (klassische Investmentfonds): Nicht börsengehandelte Fondsanteile, die von Fondsgesellschaften aktiv verwaltet werden.
- Bitcoin und andere Kryptowährungen: Digitale Währungen, deren Besitz durch einen Private Key gesichert wird.
Diese Vermögenswerte fallen, wie jede andere Erbschaft, unter die Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet, dass der gesamte Nachlass automatisch auf den Erben übergeht, sofern kein Testament oder Erbvertrag etwas anderes bestimmt.
Unterschiede bei der Vererbung von Aktien, ETFs, Fonds und Bitcoin
Die Vererbung von Aktien, ETFs und Fonds ist weitgehend standardisiert
Banken erfassen den Depotbestand am Todestag und melden diesen an das Finanzamt. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Kurses am Stichtag. Ein späterer Kursverfall wird steuerlich nicht berücksichtigt, was zu erheblichen Verlusten führen kann, wenn der Wert nach dem Todeszeitpunkt sinkt.
Bei Kryptowährungen gestaltet sich die Vererbung komplizierter
Bitcoin & Kryptowährungen sind, wenn sie direkt gehalten werden, durch einen privaten Schlüssel (Private Key) gesichert. Ohne diesen Schlüssel ist ein Zugriff auf das digitale Vermögen nicht möglich. Die Erben müssen wissen, wo der Private Key aufbewahrt wird, sei es als Paper Wallet, Hardware Wallet oder in einem Digital Wallet bei einem Anbieter. Stichtagsprinzip beachten: Auch hier gilt der Wert am Todestag als Basis für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Massive Kursschwankungen, wie sie für Kryptowährungen typisch sind, können für Erben problematisch werden.
Gut zu wissen: Krypto-ETPs werden wie Aktien oder ETFs direkt im Depot verwahrt. Für diese digitalen Vermögenswerte übernimmt die Bank dann die Meldung an das Finanzamt.
Wie erfahren Banken von einem Todesfall?
Im klassischen Finanzwesen ist der Ablauf im Erbfall grundsätzlich geregelt. Sobald eine Bank vom Tod eines Kunden erfährt – meist durch Mitteilung der Angehörigen – dürfen Konten und Depots nur noch mit Nachweis der Erbberechtigung bearbeitet werden. Entgegen früherer Praxis kann die Bank jedoch nicht mehr pauschal die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Ausreichend ist in vielen Fällen eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Testaments oder Erbvertrags in Verbindung mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift. Ein Erbschein ist also möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Nach Anerkennung der Erbenstellung können geerbte Wertpapiere – z. B. Aktien, Fonds oder ETFs – ins eigene Depot übertragen oder auf Wunsch verkauft werden. Zusätzlich ist die Bank gesetzlich verpflichtet, den Erbfall an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu melden.
Im Bereich der Kryptowährungen ist die Situation deutlich komplexer. Krypto-Börsen und Plattformen erfahren meist nur dann vom Tod eines Kunden, wenn Angehörige aktiv Kontakt aufnehmen und ihre Berechtigung nachweisen. Auch hier werden in der Regel vergleichbare Unterlagen wie im Bankwesen verlangt.
Deutlich schwieriger ist der Zugriff bei dezentralen Wallets ohne Drittanbieter, wie etwa Paper Wallets oder Cold Storage. Ohne Zugriff auf den Private Key bleibt das digitale Vermögen dauerhaft unzugänglich – unabhängig vom Testament. Wer hier vorsorgen will, muss rechtzeitig Regelungen treffen und den Zugang sicher dokumentieren.
Steuerliche Grundlagen der Vererbung von Wertpapieren und Bitcoins
Wer Aktien, ETFs oder Bitcoin vererbt, muss sich zwangsläufig mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen. Dabei spielt die Erbschaftssteuer eine zentrale Rolle, während bei Verkäufen von geerbten Wertpapieren zusätzlich die Abgeltungssteuer anfallen kann. Es gilt, diese Steuerbelastungen im Vorfeld möglichst zu minimieren und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Wie werden Aktien und ETFs bei der Erbschaft besteuert?
Beim Erbe von Aktien und ETFs wird deren Kurswert am Todestag für die Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen. Dieser Stichtagswert bleibt bestehen, auch wenn die Kurse danach deutlich fallen. Das ist besonders problematisch, wenn es sich um große Aktienpakete oder umfangreiche ETF-Investments handelt, deren Wert nach dem Erbfall schnell sinken kann.
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Außerdem gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge. Die Freibeträge sind gestaffelt:
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
Alles, was über diesen Freibeträgen liegt, wird nach einem progressiven Steuersatz von bis zu 50 Prozent besteuert.
Aktuelle Steuersätze 2025 im Überblick
Erbwert über Freibetrag | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6 Mio. Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13 Mio. Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26 Mio. Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26 Mio. Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Gut zu wissen: Bei Erbengemeinschaften kommt es zusätzlich häufig zu Konflikten, da Entscheidungen über das Erbe gemeinsam getroffen werden müssen. Das kann besonders bei börsengehandelten Wertpapieren problematisch werden, wenn diese schnell verkauft werden müssen, um hohe Steuerforderungen zu begleichen.
Bitcoin & Kryptowährungen vererben – Steuerliche Besonderheiten
Die Vererbung von Kryptowährungen ist besonders komplex, da hier nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch technische Hürden zu bewältigen sind. Bitcoin, Ethereum und andere digitale Währungen unterliegen genauso der Erbschaftssteuer wie klassische Finanzprodukte.
Der maßgebliche Wert ist auch hier der Marktwert am Todestag. Für die Bewertung werden üblicherweise die Kurse auf gängigen Handelsplattformen herangezogen. Dieser Wert wird unabhängig davon festgelegt, ob der Erbe Zugriff auf das Wallet hat oder nicht. Zudem unterliegen Kryptowährungen auch im Nachhinein starken Kursschwankungen, was für Erben ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen kann.
Doppelbesteuerung vermeiden – Abgeltungssteuer & Erbschaftssteuer
Ein häufiger Stolperstein bei der Vererbung von Aktien und ETFs ist die Doppelbesteuerung. Wird ein Wertpapier geerbt und anschließend verkauft, fällt neben der Erbschaftssteuer auch die Abgeltungssteuer auf mögliche Kursgewinne an. Besonders kritisch wird dies bei Aktien, die seit dem Kauf deutlich an Wert gewonnen haben.
Beispiel: Ein Vater kauft Aktien für 100.000 Euro. Beim Tod beträgt der Depotwert 500.000 Euro – darauf fällt Erbschaftssteuer an. Verkauft die Tochter das Paket später für 520.000 Euro, muss sie zusätzlich Abgeltungssteuer auf den gesamten Kursgewinn von 420.000 Euro zahlen. (105.000 Euro). Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Gut zu wissen: Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden, gelten als sogenannte Altbestände und sind bis zu einem Betrag von 100.00 Euro von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Beim Verkauf solcher Papiere fällt keine Steuer auf Kursgewinne an – auch nicht für die Erben. Das macht Altbestände zu einem steuerlichen Vorteil bei der Vermögensübertragung.
Steuerklassen & Freibeträge optimal nutzen
Um die Steuerlast zu senken, sollten Erblasser und Erben ihre Freibeträge strategisch ausschöpfen. Da Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können, ist es ratsam, größere Vermögenswerte im Rahmen von Schenkungen frühzeitig zu übertragen. Wer seine Kryptowährungen zu Lebzeiten übertragen möchte, kann diese ebenfalls verschenken.
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Steueroptimierung bei der Vererbung von Aktien, ETFs & Bitcoin
Die Vererbung von Aktien, ETFs und Bitcoin kann schnell zu hohen Steuerlasten führen, wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Steueroptimierung getroffen wurden. Gerade bei größeren Depots ist es entscheidend, frühzeitig eine klare Strategie zu entwickeln, um Freibeträge optimal zu nutzen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Tipps zur Steuervermeidung bei großen Wertpapierdepots
Besonders bei großen Aktien-, ETF- oder Kryptodepots lohnt es sich, steuerliche Optimierungsmaßnahmen zu ergreifen. Eine zentrale Strategie ist es, Depotwerte auf mehrere Personen zu verteilen, um den jeweiligen Freibetrag jeder Person maximal auszuschöpfen.
Für besonders vermögende Personen besteht zudem die Möglichkeit, Aktien oder ETFs noch zu Lebzeiten zu verkaufen und den Gewinn in Bargeld umzuwandeln. Dadurch lässt sich die Erbschaftssteuer senken, da der Nachlassbetrag, der an den Erben weitergegeben wird, bereits durch die Abgeltungssteuer reduziert wurde. Dies kann auch durch eine schrittweise Schenkung in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
Wann ist eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll?
Eine besonders effektive Möglichkeit zur Steuerersparnis ist die lebzeitige Schenkung von Wertpapieren. Der große Vorteil: Die persönlichen Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wird das Vermögen innerhalb von zehn Jahren in mehreren Teilbeträgen übertragen und bleiben diese jeweils unter den Freibeträgen, fällt ebenfalls keine Schenkungsteuer an.
Für Ehepartner und Kinder sind die Steuerfreibeträge besonders hoch:
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
Das bedeutet, dass ein Elternteil einem Kind im Abstand von zehn Jahren Aktien oder ETFs im Wert von bis zu 400.000 Euro schenken kann, ohne dass Steuern anfallen.
Nießbrauch als steuerliches Gestaltungsmittel
Eine weitere Möglichkeit, um Steuern zu sparen, besteht in der Nutzung des Nießbrauchsrechts. Dabei wird das Eigentum an Wertpapieren, Immobilien oder Kryptowährungen bereits zu Lebzeiten an den Erben übertragen, während der Schenker weiterhin die Nutzungsrechte behält.
Der Clou: Der Wert des Nießbrauchs wird vom Gesamtwert des übertragenen Vermögens abgezogen, was den zu versteuernden Betrag reduziert. Besonders attraktiv ist diese Methode, wenn ein langfristiger Vermögensübergang geplant ist und gleichzeitig der Lebensstandard des Schenkers gesichert werden soll.
Ein konkretes Beispiel dazu:
Eine 70-jährige Mutter überträgt ein Aktiendepot im Wert von 700.000 Euro an ihren Sohn. Gleichzeitig behält sie sich ein Nießbrauchsrecht vor, das ihr eine jährliche Rendite von 4 % sichert.
Der Wert des Nießbrauchs wird gemäß § 14 Bewertungsgesetz (BewG) auf etwa 310.000 Euro geschätzt. Dadurch reduziert sich der steuerlich relevante Betrag für den Sohn auf 390.000 Euro – und liegt somit innerhalb des steuerlichen Freibetrags von 400.000 Euro für Kinder. Die Übertragung kann in diesem Fall vollständig schenkungsteuerfrei erfolgen.
Testament & Vorsorgevollmacht richtig aufsetzen
Um steuerliche Vorteile bei der Vererbung von Aktien, ETFs und Kryptowährungen tatsächlich zu nutzen, ist es essenziell, ein Testament und gegebenenfalls eine Vorsorgevollmacht rechtzeitig zu erstellen. Das Testament sollte klar festlegen, wer welche Vermögenswerte erhält und ob dabei besondere Regelungen wie Nießbrauchsrechte gelten sollen. Wichtig ist auch, Zugänge zu digitalen Währungen wie Bitcoin über Private Keys oder Passwörter eindeutig zu regeln.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, auch im Fall von Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit des Erblassers über das Vermögen zu verfügen. Gerade bei Kryptowährungen, wo der Zugang zum Wallet entscheidend ist, sollte dieser Aspekt nicht vernachlässigt werden. Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater ist hierbei dringend anzuraten, da Fehler bei der Gestaltung von Testamenten oder Vollmachten zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen können.
Wie clevere Anleger ihr Vermögen richtig weitergeben
Wertpapiere vererben oder verschenken – Was ist besser?
Die Frage, ob Aktien & ETFs besser vererbt oder verschenkt werden sollten, hängt stark von der steuerlichen Situation und den persönlichen Zielen ab. Grundsätzlich bieten beide Wege Vor- und Nachteile, die Anleger bei der Nachlassplanung berücksichtigen sollten.
Vergleich: Vererbung vs. Schenkung von Aktien und ETFs
Beim Vererben können die Freibeträge zwar nur einmal ausgeschöpft werden, aber die Weitergabe ist einfacher, da sie ohne große Vorbereitungen erfolgt. Allerdings kann es durch Kursgewinne zu hohen Steuerforderungen kommen.
Das Verschenken zu Lebzeiten bietet hingegen die Möglichkeit, Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen. Dies ist besonders vorteilhaft für große Wertpapierdepots, die über einen längeren Zeitraum aufgebaut wurden. Ein weiterer Vorteil: Wird das Vermögen auf mehrere Erben verteilt, sinkt die Steuerlast deutlich. Allerdings muss man bedenken, dass beim Verschenken auch die Abgeltungssteuer fällig werden kann, wenn die Beschenkten die Anteile verkaufen. Hier lohnt sich eine genaue Analyse der steuerlichen Situation.
Steuerfreibeträge bei Schenkung und Erbschaft
Die Nutzung von Steuerfreibeträgen ist der Schlüssel zur Optimierung der Steuerlast. Während bei einer Erbschaft die Freibeträge nur einmal gelten, können sie bei einer Schenkung alle zehn Jahre aufs Neue genutzt werden.
Aktuelle Freibeträge:
- Ehegatten / Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel (wenn Elternteil verstorben): 400.000 Euro
- Enkel (wenn Elternteil lebt): 200.000 Euro
- Geschwister, Neffen, Nichten, sonstige Personen: 20.000 Euro
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, ein Vater besitzt ein Depot im Wert von 1 Million Euro. Würde er das gesamte Depot an seinen Sohn vererben, wären nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro noch 600.000 Euro zu versteuern. Bei einem Steuersatz von 15 % würde dies 90.000 Euro Steuerlast bedeuten. Teilt er jedoch das Depot in zwei gleich große Teile und überträgt alle zehn Jahre jeweils 500.000 Euro, fällt keine Steuer an. Der Vorteil dieser Methode ist enorm, besonders wenn das Vermögen durch Kursgewinne weiter ansteigt.
Bitcoin & Kryptowährungen vererben – Worauf Anleger achten sollten
Die Vererbung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen stellt Erben vor besondere Herausforderungen. Anders als bei klassischen Vermögenswerten wie Immobilien oder Aktien sind digitale Währungen dezentral organisiert und nur über private Schlüssel (Private Keys) zugänglich.
Was passiert, wenn Freibeträge nicht ausreichen?
Die Freibeträge für die Erbschaftssteuer sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Insbesondere bei großen Vermögen wie Aktienportfolios, ETFs und Kryptowährungen können diese Freibeträge schnell überschritten werden. Doch es gibt Strategien, um die Steuerlast erheblich zu reduzieren.
Fazit: So überträgst du Aktien, ETFs und Kryptos sicher & steuerlich optimal
Das Vererben von Aktien, ETFs und Kryptowährungen erfordert eine sorgfältige Planung. Ob man die Vermögenswerte zu Lebzeiten verschenkt, per Testament vererbt oder durch Schenkungsketten optimiert – wer frühzeitig die richtigen Weichen stellt, spart seinen Erben unter Umständen hohe Steuerzahlungen.
Wichtig ist dabei, nicht nur an die Erbschaftssteuer, sondern auch an mögliche Abgeltungssteuerfallen bei geerbten Wertpapieren zu denken. Ein klar formuliertes Testament und frühzeitige Übertragungen sind hier essenziell, um die steuerlichen Vorteile bestmöglich auszunutzen. Auch der Zugriff auf Kryptowährungen, die korrekte Verwahrung von Private Keys und die Dokumentation in testamentarischen Verfügungen sollten nicht vernachlässigt werden.
Eine professionelle Beratung durch Steuerexperten und Anwälte ist dabei unerlässlich. Nur so lassen sich alle Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung voll ausschöpfen. Gerade bei großen Depots und digitalen Vermögenswerten lohnt sich diese Investition in eine durchdachte Nachlassplanung.
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Häufige Fragen zum Thema Aktien, ETFs und Bitcoin vererben oder verschenken
Hinweis: Steuergesetze ändern sich regelmäßig - neue Regelungen kommen hinzu, andere fallen weg, manche haben sogar rückwirkende Kraft. Das betrifft nicht nur ETFs, Aktien und andere Anlagen, sondern auch Themen wie Erben und Vererben. Hier spielen individuelle Faktoren wie Verwandtschaftsgrad, Wohnort oder Nachlassgestaltung eine große Rolle. Die Redaktion von extraETF.com kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle steuerlichen Aspekte vollständig und richtig berücksichtigt sind. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung - wir empfehlen dringend, sich bei Fragen an einen Steuerberater oder vergleichbar qualifizierte Fachleute zu wenden.
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