Erbschaft & Nachlass planen

Vermögen erhalten, Streit vermeiden – so regelst du deinen Nachlass richtig.


Viele Menschen schieben die Regelung von Erbschaft und Nachlass vor sich her - aus Unsicherheit, emotionaler Hemmung oder dem Gefühl, es sei noch zu früh. Doch wer sich rechtzeitig mit der eigenen Vermögensnachfolge auseinandersetzt, schafft Klarheit für die Angehörigen, vermeidet Streit und nutzt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal aus.

In diesem Ratgeber finden Anleger alles, was sie für eine durchdachte Nachlassplanung wissen müssen. Alle Inhalte sind praxisnah aufbereitet und mit weiterführenden Artikeln verlinkt - so können auch komplexere Themen vertieft werden.

Das Wichtigste in Kürze:
Alles über die optimale Nachlassplanung

  • Frühzeitig planen: Eine rechtzeitige Nachlassplanung sorgt für klare Verhältnisse, verhindert Streit und nutzt steuerliche Vorteile optimal aus.

  • Testament & Vollmachten: Ein gut formuliertes Testament, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind zentrale Bausteine jeder Nachlassregelung.

  • Steuerliche Gestaltung:  Schenkungen zu Lebzeiten und die Nutzung von Freibeträgen helfen, die Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer deutlich zu senken.

  • Digitaler Nachlass nicht vergessen: Auch Online-Konten, Kryptowährungen und Cloud-Zugänge sollten geregelt und dokumentiert werden.

  • Beratung einholen: Bei komplexem Vermögen, Immobilien oder Unternehmensanteilen ist juristische und steuerliche Beratung unerlässlich.

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Spätestens beim Renteneintritt sollte man das Erbe regeln, um den Ehepartner und die Familie finanziell abzusichern. Das kostenfreie Merkblatt zeigt, wie man mit vorausschauender Planung Konflikte vermeidet, Steuern spart und sicherstellt, dass das Vermögen wie gewünscht weitergegeben wird.

Warum es wichtig ist, Erbschaft und Nachlass rechtzeitig zu planen

Niemand denkt gerne an den eigenen Tod oder an den Verlust geliebter Menschen. Doch eine rechtzeitige Nachlassplanung ist unerlässlich, um Chaos und Streit unter den Angehörigen zu vermeiden und sicherzustellen, dass der eigene Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.

Eine gut strukturierte Nachfolge schützt das Vermögen vor unnötigen Belastungen durch Erbschaftssteuer oder Pflichtteilsansprüche und kann helfen, familiäre Konflikte zu vermeiden. Dabei geht es nicht nur um große Vermögen - auch Immobilien, Firmenbeteiligungen oder persönliche Wertgegenstände und der digitale Nachlass sollten geregelt werden.

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können individuelle Wünsche klar dokumentiert und rechtssicher festgehalten werden. Auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind wichtige Bausteine einer umfassenden Vorsorge.

Wer frühzeitig vorsorgt, schafft Struktur und Klarheit - und gibt seinen Angehörigen den Freiraum, sich im Ernstfall auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt: den würdevollen Abschied und den familiären Zusammenhalt.

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Erbschaft oder Nachlass – Was ist der Unterschied?

In der Umgangssprache werden die Begriffe Erbschaft und Nachlass häufig synonym verwendet. Aus rechtlicher Sicht besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied: Der Nachlass bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person - also alle Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, persönliche Gegenstände, aber auch bestehende Schulden und sonstige rechtliche Verpflichtungen.

Nach § 1922 BGB ist der Nachlass im rechtlichen Sinne das gesamte Vermögen (einschließlich der Verbindlichkeiten), das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere Personen - die Erben - übergeht. Wird der Nachlass unter mehreren Erben aufgeteilt, spricht man von einem Erbteil. Daneben kann aus dem Nachlass auch ein Vermächtnis zugewendet werden, das einem Begünstigten einen bestimmten Anspruch einräumt, ohne dass er Erbe wird.

NachlassDas gesamte Vermögen (einschließlich der Schulden) des Erblassers.
ErbschaftVermögen, das als Ganzes auf die Erben übergeht (Gesamtrechtsnachfolge).
ErbteilAnteil eines Miterben an der Erbschaft.
VermächtnisEinzelanspruch auf einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag aus dem Nachlass, ohne Erbenstellung.

Obwohl umgangssprachlich oft nur von „Erbschaft“ die Rede ist, wenn der gesamte Nachlass gemeint ist, ist diese Unterscheidung rechtlich bedeutsam - etwa für die steuerliche Behandlung oder die Geltendmachung von Ansprüchen. Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt entweder durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) oder, wenn eine solche fehlt, nach der gesetzlichen Erbfolge.

Was gehört zur Nachlassplanung?

Was gehört zur Nachlassplanung?

Nachlassplanung ist weit mehr als das Verfassen eines Testaments. Sie umfasst alle Massnahmen, um frühzeitig und strukturiert zu regeln, was nach dem Tod mit dem Vermögen, den Rechten und Pflichten sowie den persönlichen Vorstellungen geschehen soll. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden, steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen und die wirtschaftlichen Interessen der Erben oder sonstigen Begünstigten bestmöglich zu wahren.

Zentraler Bestandteil der Nachlassplanung ist ein inhaltlich durchdachtes Konzept für die Vermögensübertragung. Dabei spielen folgende Fragen eine entscheidende Rolle: Was gehört zum Vermögen und soll in den Nachlass fallen? Wer soll welche Vermögenswerte zu welchem Zeitpunkt erhalten? Wie kann durch Schenkungen zu Lebzeiten, die Ausnutzung von Freibeträgen und die Planung des Erbgangs eine steuerlich optimierte Übertragung erfolgen?

Am besten planst du deinen Nachlass mit juristischer und steuerlicher Beratung – insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen, Immobilien oder Unternehmensanteilen.

Hier ein Überblick, was zur Nachlassplanung gehört:

  • Testament oder Erbvertrag: Festlegung der Erben und etwaiger Vermächtnisse sowie individueller Verfügungen.
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Gezielte Übertragungen zur Nutzung von Steuerfreibeträgen im Zehnjahresrhythmus.
  • Vermögensübersicht / Nachlassverzeichnis: Dokumentation aller wesentlichen Vermögenswerte, um den Planungsbedarf zu erfassen.
  • Zuordnung von Vermögenswerten: Wer soll was erhalten – insbesondere bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder Wertpapierdepots.
  • Zeitliche Planung des Vermögensübergangs: Schenkung zu Lebzeiten oder erst im Erbfall.
  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Regelung für den Fall der Geschäftsunfähigkeit.
  • Patientenverfügung: Selbstbestimmung über medizinische Maßnahmen in kritischen Situationen.
  • Regelung der Unternehmensnachfolge: Besonders relevant für Selbstständige und Unternehmer.
  • Digitaler Nachlass: Umgang mit Online-Konten, digitalen Verträgen und Passwörtern.
  • Versicherungen und Verträge: Prüfung und Abstimmung mit der Nachlassplanung (z. B. Bezugsberechtigte in Lebensversicherungen).

Video-Tipp: Wer sollte seinen Nachlass planen?

Nachlassplanerin Dr. Tatjana Rosendorfer vom VZ VermögensZentrum erklärt, wer seinen Nachlass planen sollte, welche Entscheidungen dabei anstehen und worauf man unbedingt achten sollte.

Was gehört alles zum Nachlass?

Zum Nachlass gehört grundsätzlich das gesamte Vermögen, das der Verstorbene hinterlässt. Juristisch spricht man hier von der „Erbmasse“. Diese umfasst aber nicht nur Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, also wertvolle Gegenstände (Aktiva), sondern auch eventuelle Schulden und Verbindlichkeiten (Passiva).

Übersicht: Was gehört zum Nachlass – und was nicht?

Gehört zum NachlassGehört nicht zum Nachlass
Immobilien, GrundstückeNießbrauchrechte, Wohnrechte (persönliche Rechte)
Kontoguthaben, Bargeld, WertpapiereLebensversicherungen mit explizitem Begünstigten
FahrzeugeUnfallversicherungen mit festgelegtem Begünstigten
Schmuck, Kunst, SammlungenRentenansprüche der Hinterbliebenen
Verbindlichekiten (z.B. Kredite, Schulden)Vermögen, das außerhalb des Erbrechts übertragen wurde 
(z.B. Schenkungen zu Lebzeiten)
Vertragliche Verpflichtungen des Verstorbenen (z.B. Kredite)Bestimmte Gesellschaftsanteile mit Sonderregelungen im Gesellschaftsvertrag

Die häufigsten Fehler bei der Nachlassplanung

Fehler bei der Nachlassplanung führen oft zu unnötigen Konflikten innerhalb der Familie. Die größten Probleme entstehen durch Missverständnisse, fehlende Klarheit oder unzureichende Dokumentation. Auch offene Gespräche mit den potenziellen Erben können helfen, Erwartungen zu klären und spätere Konflikte zu vermeiden – besonders bei emotional behafteten Vermögenswerten.

Um diese und andere Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Nachlassplanung frühzeitig und am besten gemeinsam mit einem Experten anzugehen.

Wichtige Dokumente wie Testament, Vorsorgevollmacht und Versicherungen sollten zentral und für Vertrauenspersonen zugänglich hinterlegt werden – idealerweise als analoger und digitaler Notfallordner.

Nachlassplanung: Streit vermeiden, Klarheit schaffen

Erbstreitigkeiten gehören leider zu den häufigsten Konflikten innerhalb von Familien - oft ausgelöst durch fehlende oder unklare Regelungen im Nachlassfall. Wer frühzeitig für Transparenz sorgt und seinen letzten Willen klar dokumentiert, kann Streit unter den Hinterbliebenen vermeiden und sicherstellen, dass das Vermögen im eigenen Sinne weitergegeben wird.

Gerade bei größeren Vermögen oder komplexen Besitzverhältnissen - etwa bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen - ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Testamentsvollstrecker kann die Erbabwicklung sachlich und effizient begleiten und so die emotionale Belastung für die Familie reduzieren.

Gerade bei komplizierten Vermögensstrukturen empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen - idealerweise bei einem Notar oder einem spezialisierten Rechtsanwalt. So wird sichergestellt, dass alle Regelungen rechtssicher sind und mögliche Konfliktpotenziale bereits im Vorfeld entschärft werden.

Die 5 wichtigsten Schritte zur Nachlassplanung

Eine kluge Nachlassplanung sorgt dafür, dass das Erbe genau nach den persönlichen Wünschen verteilt wird. Ein durchdachtes Testament schafft Klarheit und vermeidet Streit. Bei komplizierten Vermögensverhältnissen, Familienkonstellationen oder Firmenvermögen ist ein notarielles Testament oft die beste Wahl. Es schafft Klarheit für alle Beteiligten.

1

Was gehört zum Nachlass? Aktiva und Passiva erfassen.

2

Wer soll was erhalten? Wie verteile ich fair?

3

Freibeträge nutzen, z.B. Schenkungen

4

Klar, eindeutig formuliert, notariell oder eigenhändig.

5

Testament beim Amtsgericht hinterlegen und registrieren.

Den Nachlass richtig planen

Tipps und Beispiele aus der Praxis

VZ Vermögenszentrum

Nachlass richtig planen

Dieser praxisnahe Leitfaden erklärt, wie man sein Vermögen gezielt weitergeben, rechtlich absichern und unnötige Steuern vermeiden kann. Mit Checklisten, Dokumentenübersicht und wertvollen Tipps für eine durchdachte Nachlassplanung.

Fazit:
Erbschaft & Nachlass rechtzeitig planen – Streit vermeiden, Steuern sparen

Eine rechtzeitige und sorgfältige Nachlassplanung ist entscheidend, um Streitigkeiten, Unsicherheiten und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden. Wer frühzeitig aktiv wird, kann sein Vermögen gezielt nach den eigenen Vorstellungen übertragen, steuerliche Spielräume optimal nutzen und für Transparenz im Erbfall sorgen.

Dabei gilt es, alle Aspekte im Blick zu behalten - vom Testament und Schenkungen über den digitalen Nachlass bis hin zur sinnvollen Nutzung von Freibeträgen. Eine klare Strategie sorgt dafür, dass Angehörige nicht nur rechtlich abgesichert sind, sondern auch emotional und finanziell entlastet werden.

Gerade bei Immobilien, Wertpapierdepots oder dem eigenen Unternehmender ist eine durchdachte Planung unerlässlich. Dabei spielen sowohl rechtliche als auch steuerliche Überlegungen eine Rolle. Ebenso wichtig: Alle Dokumente sollten gut dokumentiert und regelmässig aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Leben oder in der Rechtslage angemessen reagieren zu können.

Unser Partner im Bereich Erben & Vererben, das VZ VermögensZentrum, steht gerne für eine weitere Beratung im Bereich Nachlassplanung bereit.

Wichtige Fragen zum Thema Nachlassplanung

Hinweis: Steuergesetze ändern sich regelmäßig - neue Regelungen kommen hinzu, andere fallen weg, manche haben sogar rückwirkende Kraft. Das betrifft nicht nur ETFs, Aktien und andere Anlagen, sondern auch Themen wie Erben und Vererben. Hier spielen individuelle Faktoren wie Verwandtschaftsgrad, Wohnort oder Nachlassgestaltung eine große Rolle. Die Redaktion von extraETF.com kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle steuerlichen Aspekte vollständig und richtig berücksichtigt sind. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung - wir empfehlen dringend, sich bei Fragen an einen Steuerberater oder vergleichbar qualifizierte Fachleute zu wenden.