Schenkungssteuer - Tipps zur Steueroptimierung

Vermögen steuerfrei übertragen. Höhe, Freibeträge, Tabellen


Wer große Vermögenswerte an die nächste Generation verschenken möchte, kommt an der Schenkungssteuer nicht vorbei. Doch es gibt gute Nachrichten: Mit der richtigen Strategie in der Nachlassplanung lässt sich die Schenkungssteuer erheblich reduzieren oder sogar vermeiden.

Besonders attraktiv ist dabei die 10-Jahres-Regel, die es Anlegern ermöglicht, Freibeträge regelmäßig neu zu nutzen. Doch wie funktioniert das genau? Welche Freibeträge gelten 2025? Und wie lassen sich Immobilien, Geld oder Wertpapiere im Rahmen einer durchdachten Nachlassplanung steueroptimiert verschenken?

Dieser Ratgeber zeigt, wie Anleger ihr Vermögen clever übertragen und dabei den Großteil der Abgaben an das Finanzamt sparen können.

Das Wichtigste in Kürze:
Alles zum Thema Schenkungssteuer

  • Freibeträge: Bei Schenkungen können hohe Freibeträge genutzt werden – bis zu 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder. Diese Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut ausschöpfen.

  • Steuersätze: Die Schenkungssteuer wird je nach Verwandtschaftsgrad mit Sätzen zwischen 7 % und 50 % erhoben. Nahe Verwandte profitieren von niedrigeren Sätzen und höheren Freibeträgen.

  • 10-Jahres-Regel: Ein wesentlicher Vorteil der Schenkungssteuer ist die Möglichkeit, Freibeträge alle zehn Jahre neu zu nutzen. Durch frühzeitige Planung können so große Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden.

  • Steueroptimierung: Modelle wie Kettenschenkungen oder Nießbrauchrechte bieten attraktive Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu reduzieren und Vermögen effizient weiterzugeben.

  • Frühzeitige Planung: Wer seine Schenkungen langfristig plant und die Freibeträge gezielt ausschöpft, spart nicht nur Steuern, sondern sorgt auch für eine geregelte und faire Vermögensweitergabe.

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Was ist die Schenkungssteuer und warum ist sie wichtig?

Was ist die Schenkungssteuer und warum ist sie wichtig?

Die Schenkungssteuer wird fällig, wenn Vermögen zu Lebzeiten unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird – etwa in Form von Geld, Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten. Sie soll sicherstellen, dass solche Übertragungen steuerlich ähnlich behandelt werden wie Erbschaften.

Rechtlich geregelt ist die Schenkungssteuer im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Auch wenn sie häufig im familiären Umfeld zur Anwendung kommt, gilt sie grundsätzlich für jede unentgeltliche Vermögensübertragung zwischen Privatpersonen.

Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Erbschaftssteuer: Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das ermöglicht es, größere Vermögen über einen längeren Zeitraum steueroptimiert weiterzugeben – vorausgesetzt, die Schenkungen erfolgen mit Weitblick und guter Planung.

Die Schenkungssteuer ist damit nicht nur ein Instrument der Besteuerung, sondern auch ein wichtiger Hebel in der langfristigen Vermögens- und Nachfolgeplanung.

Erbschaftssteuer vs. Schenkungssteuer – Was ist der Unterschied? Schenkungs- und Erbschaftssteuer werden zwar im selben Gesetz geregelt, unterscheiden sich jedoch wesentlich bei der Nutzung der Freibeträge: Während die Freibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, gilt bei Erbschaften nur ein einmaliger Freibetrag nach dem Tod. Dieser Unterschied eröffnet durch frühzeitige Nachlassplanung die Chance, größere Vermögen steuerfrei zu übertragen.

Warum ist eine frühzeitige Planung wichtig?

Eine frühzeitige Nachlassplanung ist entscheidend, um Schenkungssteuer zu sparen oder ganz zu vermeiden. Wer Vermögen nicht auf einmal, sondern gestaffelt über Jahre hinweg überträgt, kann die steuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen und so die Steuerlast gezielt senken – insbesondere bei größeren Vermögen oder Immobilien. 

Im Vergleich zur Erbschaftssteuer bietet die Schenkungssteuer damit deutlich mehr Gestaltungsspielraum. Deshalb ist es sinnvoll, früh aktiv zu werden, Schenkungen sorgfältig zu dokumentieren und idealerweise mit Unterstützung eines Steuerberaters umzusetzen – damit mehr Vermögen in der Familie bleibt und unerwartete Steuerforderungen vermieden werden.

Vorteile der Schenkungssteuer im Überblick:

  • 10-Jahres-Regel: Freibeträge können wiederholt ausgeschöpft werden, was langfristig enorme Steuerersparnisse ermöglicht.
  • Gestaffelte Schenkungen: Große Vermögen lassen sich in kleineren Teilen übertragen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
  • Geplante Vermögensnachfolge: Frühzeitige Schenkungen können helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und das Erbe gezielt zu verteilen.

Video-Tipp: Erbschaftssteuer: Freibeträge

Nachlassplanerin Dr. Tatjana Rosendorfer vom VZ VermögensZentrum erklärt, welche steuerliche Entlastung sogenannte Freibeträge bringen.

Wer muss Schenkungssteuer zahlen?

Wer muss Schenkungssteuer zahlen?

Das deutsche Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht unterscheidet zwischen drei Steuerklassen. Diese bestimmen nicht nur, welche Freibeträge gelten, sondern auch, wie hoch die Steuerlast für das über den Freibetrag hinausgehende Erbe ist.

SteuerklasseWer gehört dazu?Steuerbelastung (allgemein)
IEhepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern & Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen)Niedrigste Steuersätze, hohe Freibeträge
IIGeschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, geschiedene EhepartnerMittlere Steuersätze, niedrige Freibeträge
IIIAlle übrigen Personen (Freunde, Nachbarn, Lebensgefährten ohne Trauschein)Höchste Steuersätze, niedrige Freibeträge
Quelle: extraETF Research 04/2025

Die Steuerklasse bestimmt nicht nur den Freibetrag, sondern auch den jeweiligen Steuersatz auf das darüber hinausgehende Vermögen. Eine günstigere Steuerklasse zu wählen, ist nicht möglich – die Einordnung erfolgt automatisch.

Was zählt als Schenkung?

Was zählt als Schenkung?

Schenkungen können in verschiedenen Formen erfolgen, darunter:

  • Geldvermögen: Barvermögen, Bankguthaben, Kryptowährungen
  • Immobilien: Häuser, Grundstücke, Wohnungen
  • Wertpapiere: Aktien, ETFs, Fondsanteile
  • Sachwerte: Schmuck, Kunstgegenstände, Fahrzeuge

Gut zu wissen: Auch Verzichtserklärungen auf Forderungen oder vergünstigte Überlassungen von Immobilien gelten steuerlich als Schenkungen.

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  • worauf du bei Immobilienübertragungen achten musst
  • wie du die richtige Balance zwischen Geben und Behalten findest
  • wie du dich auch im Pflegefall oder bei Schicksalsschlägen absicherst
  • warum frühe Planung Streit unter Erben vermeiden hilft
Schenkungssteuersätze 2025

Schenkungssteuersätze 2025

Wie viel Schenkungssteuer tatsächlich fällig wird, hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab. Die Höhe der Steuer steigt, je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis ist.

Die folgende Tabelle zeigt die gültigen Schenkungssteuersätze für das Jahr 2025 – übersichtlich gegliedert nach Steuerklassen und der Höhe der Schenkung:

Schenkungshöhe über FreibetragSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 Euro7 %15 %30 %
bis 300.000 Euro11 %20 %30 %
bis 600.000 Euro15 %25 %30 %
bis 6 Mio. Euro19 %30 %30 %
bis 13 Mio. Euro23 %35 %50 %
bis 26 Mio. Euro27 %40 %50 %
über 26 Mio. Euro30 %43 %50 %
Quelle: extraETF Research 04/2025
Freibeträge für Schenkungen 2025

Freibeträge für Schenkungen 2025

Ein großer Vorteil der Schenkungssteuer gegenüber der Erbschaftssteuer ist die 10-Jahres-Regel: Die gesetzlichen Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Das bedeutet, dass über Jahrzehnte hinweg große Vermögenswerte nahezu steuerfrei übertragen werden können.

Hier erklären wir, welche Freibeträge 2025 gelten:

VerwandtschaftsverhältnisFreibetrag (alle 10 Jahre)
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder400.000 Euro
Enkel (wenn Eltern verstorben sind)400.000 Euro
Enkel (wenn Eltern noch leben)200.000 Euro
Eltern, Großeltern (bei Schenkung)20.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen, Freunde20.000 Euro
Quelle: extraETF Research 04/2025

So lässt sich die Schenkungssteuer reduzieren

Die Schenkungssteuer bietet gegenüber der Erbschaftssteuer einen wichtigen Vorteil: Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. So lassen sich durch frühzeitige Planung auch größere Vermögenswerte – etwa Immobilien oder Kapitalanlagen – über mehrere Etappen steuerfrei übertragen.

Ein wirkungsvolles Gestaltungsinstrument ist die Kettenschenkung. Dabei wird Vermögen z. B. zunächst an den Ehepartner übertragen und anschließend von diesem an die Kinder weitergegeben. So lassen sich die Freibeträge mehrerer Personen optimal nutzen.

Zusätzliche Vorteile bietet der Nießbrauch: Wer eine Immobilie verschenkt, kann sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Das senkt den steuerlich relevanten Wert der Schenkung und reduziert so die Steuerlast für die Beschenkten.

Nutzung von Freibeträgen

Ein Vater schenkt seinem Sohn alle zehn Jahre 400.000 Euro. Durch diese gestaffelte Übertragung kann der Sohn im Laufe von 30 Jahren insgesamt 1,2 Millionen Euro steuerfrei erhalten. Wäre diese Summe auf einmal übertragen worden (Erbschaft), wäre ein erheblicher Teil steuerpflichtig gewesen. Anders als Erbschaften bieten Schenkungen die Möglichkeit, Freibeträge mehrfach zu nutzen und so große Vermögenswerte nahezu steuerfrei weiterzugeben.

ZeitspanneSchenkung Eltern an KindSteuerfrei übertragen
heute400.000 Euroinsgesamt 400.000 Euro
nach 10 Jahrenweitere 400.000 Euroinsgesamt 800.000 Euro
nach 20 Jahrenweitere 400.000 Euroinsgesamt 1.200.000 Euro
Was ist eine Kettenschenkung?

Was ist eine Kettenschenkung?

Die Kettenschenkung ist eine legale und clevere Strategie, um größere Vermögenswerte innerhalb der Familie steuerfrei weiterzugeben. Dabei wird das Vermögen nicht in einer großen Summe verschenkt, sondern gestaffelt über mehrere Familienmitglieder übertragen. So lassen sich die persönlichen Freibeträge mehrerer Personen optimal nutzen, wodurch die Steuerlast deutlich reduziert oder ganz vermieden werden kann.

Praxisbeispiel Kettenschenkung – Immobilie steuerfrei übertragen

Ein Vater möchte seinem Sohn ein Haus im Wert von 650.000 Euro schenken. Der direkte Freibetrag zwischen Vater und Sohn liegt bei 400.000 Euro. Auf die restlichen 250.000 Euro würde also Schenkungssteuer anfallen.

Lösung mit Kettenschenkung:

  1. Der Vater schenkt 400.000 Euro steuerfrei direkt an seinen Sohn.
  2. Die restlichen 250.000 Euro überträgt er zunächst steuerfrei an seine Ehefrau (Freibetrag Ehepartner: 500.000 Euro).
  3. Die Ehefrau schenkt die 250.000 Euro steuerfrei an den Sohn weiter (Freibetrag Mutter-Kind: 400.000 Euro).

Ergebnis: Der Sohn erhält das Haus vollständig steuerfrei – ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

Wichtiger Hinweis zu Kettenschenkungen

Bild von extraETF Gründer Markus JordanMarkurs Jordan, Gründer extraETF
Das Finanzamt erkennt eine Kettenschenkung nur an, wenn keine direkte Verpflichtung zur Weiterschenkung im Schenkungsvertrag festgehalten wird. Der erste Empfänger muss also frei über das geschenkte Vermögen verfügen können. Werden die Schenkungen jedoch innerhalb weniger Tage oder Wochen nacheinander weitergereicht, kann das Finanzamt einen „Gestaltungsmissbrauch“ unterstellen.
Markurs Jordan, Gründer extraETF

Nießbrauch & Wohnrecht

Neben der Kettenschenkung gibt es eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast bei Immobilienübertragungen zu senken: Nießbrauch oder Wohnrecht. Beide Modelle senken den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich und ermöglichen eine kosteneffiziente Vermögensübertragung.

Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht:

  • Wohnrecht: Der Schenker darf lebenslang mietfrei in der Immobilie wohnen – der steuerliche Wert der Schenkung sinkt entsprechend.
  • Nießbrauch: Noch vorteilhafter, da der Schenker zusätzlich Mieteinnahmen aus der Immobilie erzielen oder sie wirtschaftlich nutzen kann.

Praxisbeispiel – Schenkung mit Nießbrauch

Ein Ehepaar möchte seinen beiden Kindern gemeinsam ein Mietshaus im Wert von 1 Million Euro übertragen.

Ohne weitere Gestaltungsmöglichkeiten würde – nach Abzug des Freibetrags von jeweils 400.000 Euro pro Kind – ein steuerpflichtiger Restbetrag von 200.000 Euro (1 Mio. – 2 x 400.000 €) verbleiben. Auf diesen Betrag müsste Schenkungsteuer gezahlt werden.

Das Ehepaar entscheidet sich jedoch dafür, sich den Nießbrauch am Haus vorzubehalten, also weiterhin die Mieteinnahmen zu erhalten. Dieser Nießbrauch mindert den steuerlichen Wert der Schenkung – in diesem Fall wird er mit 350.000 Euro angesetzt.

Damit sinkt der steuerlich relevante Wert der Schenkung auf 650.000 Euro. Nach Abzug der Freibeträge von zusammen 800.000 Euro (2 x 400.000 €) verbleibt kein steuerpflichtiger Betrag mehr – die Schenkung ist komplett steuerfrei.

Fazit: Die Kinder erhalten das Mietshaus steuerfrei. Das Ehepaar sichert sich weiterhin die Mieteinnahmen – und nutzt gleichzeitig den Gestaltungsspielraum des Schenkungssteuerrechts optimal aus.

Wer größere Vermögenswerte zu Lebzeiten weitergeben möchte, kann durch kluge Gestaltung hohe Steuern vermeiden. Kettenschenkungen ermöglichen die Nutzung mehrerer Freibeträge innerhalb der Familie. Nießbrauch und Wohnrecht senken den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich. Die 10-Jahres-Regel erlaubt es, Freibeträge mehrfach zu nutzen.

Immobilien vererben oder verschenken: Was ist steuerlich besser?

Immobilien vererben oder verschenken: Was ist steuerlich besser?

Ob Immobilien besser vererbt oder verschenkt werden, hängt von mehreren Faktoren ab. Besonders aus steuerlicher Sicht bietet die Schenkung deutliche Vorteile. Während bei der Erbschaft Freibeträge nur einmal genutzt werden können, lassen sich bei der Schenkung die gesetzlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Das bedeutet, dass über Jahrzehnte hinweg große Immobilienvermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können.

Wer frühzeitig Immobilien an Kinder oder andere Verwandte verschenkt, kann auf diese Weise erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Ein Beispiel verdeutlicht diesen Vorteil: Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro pro Elternteil. Werden also beispielsweise alle zehn Jahre 400.000 Euro an ein Kind übertragen, können Eltern innerhalb von 30 Jahren insgesamt 1,2 Millionen Euro steuerfrei schenken. Durch geschickte Planung lassen sich bei Immobilien sogar Werte von über 2 Millionen Euro vollständig steuerfrei übertragen.

Schenkungssteuer bei Kapitalanlagen & Wertpapieren

Wertpapiere und Kapitalanlagen lassen sich durch Schenkungen effizient übertragen. Anders als bei Erbschaften, bei denen Kursgewinne später versteuert werden müssen, bieten Schenkungen durch die 10-Jahres-Regel steuerliche Vorteile: Freibeträge können mehrfach genutzt und hohe Steuerlasten vermieden werden.

Besonders attraktiv sind Kettenschenkungen, Fondspolicen oder das Nießbrauchdepot. Beim Nießbrauchdepot werden Wertpapiere übertragen, der Schenkende behält aber das Recht auf Erträge (z. B. Dividenden). Das senkt den steuerlichen Wert der Schenkung – und ermöglicht eine steuerfreie oder steuerarme Vermögensweitergabe bei gleichzeitigem Erhalt laufender Erträge.

Wer Kapitalanlagen clever plant und regelmäßig die Freibeträge ausschöpft, kann hohe Steuern sparen.

Wie berechnet man die Schenkungststeuer?

Schenkungststeuer-Rechner: Wie berechnet man die Schenkungststeuer?

Die Berechnung der Erbschaftssteuer kann auf den ersten Blick kompliziert wirken, folgt aber festen Regeln. Entscheidend sind der Wert des geschenkten Vermögens, das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem und die Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

Die Steuerlast berechnet sich im Wesentlichen aus diesen drei Schritten:

  1. Wert der Schenkung ermitteln: Zum übertragenen Vermögen gehören Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Sachwerte oder digitale Assets. Auch Schulden und Verbindlichkeiten, die mit der Schenkung verbunden sind, können abgezogen werden, um den steuerpflichtigen Betrag zu berechnen.
  2. Freibeträge berücksichtigen: Je nach Verwandtschaftsgrad stehen hohe Steuerfreibeträge zur Verfügung, die alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Liegt der Wert der Schenkung unterhalb des Freibetrags, fällt keine Steuer an.
  3. Steuersatz anwenden: Der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, wird nach den geltenden Steuersätzen besteuert. Diese liegen je nach Steuerklasse zwischen 7 % und 50 %. Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Kind 600.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags (400.000 Euro) bleiben 200.000 Euro, die mit 11 % versteuert werden. Die Steuerlast beträgt also 22.000 Euro.
     

Fazit:
Frühzeitig planen, clever schenken

Die Schenkungssteuer bietet durch die 10-Jahres-Regelung enorme Möglichkeiten, um Vermögen effektiv und steuerlich optimiert weiterzugeben. Wer regelmäßig Freibeträge nutzt, kann im Laufe der Jahre hohe Beträge nahezu steuerfrei übertragen. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der Erbschaftssteuer. Besonders bei Immobilien oder Kapitalanlagen lassen sich auf diese Weise erhebliche Steuerersparnisse erzielen.

Auch Modelle wie Kettenschenkungen oder Nießbrauch eröffnen attraktive Wege, um Schenkungssteuer zu reduzieren. Anleger, die frühzeitig planen, sichern sich wertvolle Steuervorteile und schützen das eigene Vermögen langfristig.

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Wichtige Fragen zum Thema Schenkungssteuer

Hinweis: Steuergesetze ändern sich regelmäßig - neue Regelungen kommen hinzu, andere fallen weg, manche haben sogar rückwirkende Kraft. Das betrifft nicht nur ETFs, Aktien und andere Anlagen, sondern auch Themen wie Erben und Vererben. Hier spielen individuelle Faktoren wie Verwandtschaftsgrad, Wohnort oder Nachlassgestaltung eine große Rolle. Die Redaktion von extraETF.com kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle steuerlichen Aspekte vollständig und richtig berücksichtigt sind. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung - wir empfehlen dringend, sich bei Fragen an einen Steuerberater oder vergleichbar qualifizierte Fachleute zu wenden.