Erbschaftssteuer - Tipps zur Steueroptimierung
Vermögen steuerfrei vererben. Höhe, Freibeträge und Tabellen
Irgendwann betrifft das Thema Erbschaft jeden – sei es als Erblasser oder Erbe. Und je früher Anleger im Rahmen einer durchdachten Nachlassplanung wissen, welche Freibeträge, Steuersätze und Besonderheiten gelten, desto besser lässt sich die Erbschaftssteuer reduzieren. Doch welche Freibeträge sind im Jahr 2025 gültig? Wie hoch fallen die Steuern aus, wenn Immobilien, Aktien oder andere Vermögenswerte vererbt werden? Und wie kann man die Steuerlast minimieren?
Dieser Ratgeber liefert Anlegern alle wichtigen Infos rund um die Erbschaftssteuer 2025 – verständlich aufbereitet, mit praxisnahen Tabellen und nützlichen Tipps für eine intelligente Steuerplanung.
Das Wichtigste in Kürze: Alles zum Thema Erbschaftssteuer
Freibeträge: Kinder können pro Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, Ehepartner haben sogar einen Freibetrag von 500.000 Euro.
Steuersätze: Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Die Steuersätze liegen zwischen 7 % und 50 %.
Immobilienerbschaft: Selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden – vor allem für Ehepartner und Kinder gelten hier besondere Regelungen.
Meldepflicht: Erbschaften müssen innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt gemeldet werden. Wer diese Frist verpasst, riskiert Strafzuschläge.
Steuerplanung: Frühzeitige Nachlassplanung ist entscheidend: Durch die gezielte Nutzung von Freibeträgen und Sonderregelungen lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren.
Spätestens beim Renteneintritt sollte man das Erbe regeln, um den Ehepartner und die Familie finanziell abzusichern. Das kostenfreie Merkblatt zeigt, wie man mit vorausschauender Planung Konflikte vermeidet, Steuern spart und sicherstellt, dass das Vermögen wie gewünscht weitergegeben wird.
Was ist Erbschaftssteuer und warum ist sie wichtig?
Die Erbschaftsteuer wird auf Vermögen erhoben, das eine Person durch den Tod eines anderen erhält – sei es als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter. Obwohl rechtlich unterschiedlich, werden alle diese Erwerbe steuerlich gleich behandelt.
Grundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Besteuert wird der sogenannte Erwerb von Todes wegen, also das Vermögen nach Abzug von Schulden und abzugsfähigen Kosten (z. B. Bestattungskosten).
Die Höhe der Steuer hängt vom Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ab. Ehepartner und Kinder haben höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze, während entferntere oder nicht verwandte Personen stärker belastet werden.
Wer frühzeitig plant – etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten oder gezielte Nachlassplanung – kann Freibeträge optimal nutzen und die Steuerlast für die Erben deutlich senken.
Erbschaftssteuer vs. Schenkungssteuer – Was ist der Unterschied?
Erbschaft- und Schenkungssteuer unterliegen denselben steuerlichen Regeln – etwa bei Steuerklassen, Freibeträgen und Steuersätzen. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt des Vermögensübergangs: Bei einer Erbschaft fällt die Steuer beim Tod des Erblassers an, und die Freibeträge können nur einmal genutzt werden. Bei einer Schenkung erfolgt die Übertragung zu Lebzeiten, und die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Das macht Schenkungen besonders attraktiv für die steueroptimierte Weitergabe größerer Vermögen.
Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?
Grundsätzlich wird jeder Erbe steuerpflichtig, dessen erhaltenes Vermögen die gesetzlichen Freibeträge übersteigt. Dabei entscheidet der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe über die Höhe dieser Freibeträge.
Das deutsche Erbschaftssteuerrecht unterscheidet zwischen drei Steuerklassen, die automatisch nach Verwandtschaftsgrad eingeteilt werden:
Steuerklasse | Wer gehört dazu? | Steuersätze (je nach Höhe) |
---|---|---|
I | Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern & Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen) | 7 % - 30 % |
II | Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner | 15 % - 43 % |
III | Alle übrigen Personen (Freunde, Nachbarn, Lebensgefährten ohne Trauschein) | 30 % - 50 % |
Die Steuerklasse bestimmt nicht nur den Freibetrag, sondern auch den jeweiligen Steuersatz auf das darüber hinausgehende Vermögen. Eine günstigere Steuerklasse zu wählen, ist nicht möglich – die Einordnung erfolgt automatisch.
Welche Werte gehören zum steuerpflichtigen Erbe
Die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer ist stets der sog. steuerpflichtige Erwerb – also das, was nach Abzug von Schulden, Freibeträgen und Bestattungskosten übrig bleibt.
Zum steuerpflichtigen Erbe gehören typischerweise:
- Immobilien (selbstgenutzt oder vermietet)
- Geldvermögen (Barvermögen, Bankguthaben)
- Wertpapiere (Aktien, ETFs, Fondsanteile)
- Schmuck, Kunstgegenstände, Fahrzeuge
Nicht steuerpflichtig hingegen sind z. B. Rentenansprüche, die direkt an Hinterbliebene gehen, sowie Lebensversicherungen oder Fondspolicen mit festgelegten Begünstigten.
Weniger Erbschaftssteuer, mehr Vermögen für die Familie
Erbschaftssteuersätze 2025
Eine Erbschaft bringt in der Regel einen Vermögenszuwachs mit sich. Allerdings kann die Erbschaftssteuer diesen Zugewinn erheblich schmälern. Wie stark die Steuer ins Gewicht fällt, hängt vor allem vom Wert des geerbten Vermögens und dem familiären Verhältnis zum Erblasser ab.
Die folgende Tabelle zeigt die gültigen Erbschaftssteuersätze für das Jahr 2025 – übersichtlich gegliedert nach Steuerklassen und der Höhe des steuerpflichtigen Erbwerts:
Erbwert über Freibetrag | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6 Mio. Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13 Mio. Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26 Mio. Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26 Mio. Euro | 30 % | 43 % | 50 % |
Wie hoch sind die Erbschaftsteuer-Freibeträge?
Die Höhe der Erbschaftsteuer-Freibeträge richtet sich in Deutschland nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Je enger das Verhältnis, desto höher der steuerfreie Betrag, den man im Erbfall geltend machen kann. Ehepartner und Kinder profitieren von besonders großzügigen Freibeträgen, während entferntere Verwandte oder nicht verwandte Erben deutlich geringere Freibeträge zur Verfügung haben – und somit schneller steuerpflichtig werden.
Hier erklären wir, welche Freibeträge 2025 gelten:
Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag |
---|---|
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder, Stiefkinder, Enkel (Eltern bereits verstorben) | 400.000 Euro |
Enkel (Eltern lebend) | 200.000 Euro |
Eltern, Großeltern (nur bei Erbschaft), Urenkel | 100.000 Euro |
Geschwister, Freunde, sonstige Personen | 20.000 Euro |
Beispiel: Ein Kind erbt vom Vater eine Immobilie und Wertpapiere im Gesamtwert von 550.000 Euro. Der Freibetrag von 400.000 Euro ist steuerfrei. Die restlichen 150.000 Euro werden mit 11 % besteuert, sodass eine Steuerlast von 16.500 Euro entsteht.
Video-Tipp: Erbschaftssteuer Freibeträge erklärt
Nachlassplanerin Dr. Tatjana Rosendorfer vom VZ VermögensZentrum erklärt, wie sogenannte Freibeträge die Erbschaftssteuerlast mindern können.
Wann genau fällt Erbschaftssteuer an?
Nicht jede Erbschaft führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Die Erbschaftssteuer wird erst fällig, wenn das Erbe die individuellen Freibeträge übersteigt. Entscheidend ist dabei sowohl die Höhe des geerbten Vermögens als auch der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser.
Während nahe Verwandte von hohen Freibeträgen profitieren, gelten für entferntere Verwandte oder Nichtverwandte deutlich niedrigere Grenzen. Grundsätzlich entsteht die Steuerpflicht mit dem Tod des Erblassers - die Steuer wird aber nicht sofort fällig. Die Erben müssen wichtige Fristen und Meldepflichten beachten, um Nachzahlungen oder Verzugszinsen zu vermeiden.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Erbt ein Ehepartner vom verstorbenen Partner ein Haus im Wert von 480.000 Euro, bleibt das Erbe aufgrund des Freibetrags von 500.000 Euro vollständig steuerfrei. Würde dasselbe Haus jedoch an einen Bruder gehen (Freibetrag nur 20.000 Euro), müssten 460.000 Euro versteuert werden mit einem Steuersatz von 25 % (Steuerklasse II). Der Bruder müsste demnach 115.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.
Nicht jede Erbschaft ist zwangsläufig mit einer Steuerzahlung verbunden. Insbesondere für Immobilien, Unternehmensvermögen und Betriebsnachfolgen bietet der Gesetzgeber attraktive Sonderregelungen, die eine Erbschaft ganz oder teilweise steuerfrei gestalten können.
Wichtige Fristen zur Erbschaftssteuer
Wer eine Erbschaft erhält, muss bestimmte Fristen einhalten – sonst drohen finanzielle Nachteile oder sogar rechtliche Konsequenzen. Die folgenden Schritte zeigen dir, was du wann tun musst, um alle Pflichten gegenüber dem Finanzamt fristgerecht zu erfüllen:
Frist | Was ist zu tun? |
---|---|
Innerhalb von 3 Monaten | Erbschaft beim Finanzamt melden |
Nach Aufforderung | Erbschaftsteuererklärung erstellen & abgeben |
6-12 Monate später | Steuerbescheid prüfen & erhalten |
4 Wochen nach Bescheid | Fällige Steuerzahlung leisten |
Wichtig: Werden Fristen versäumt, drohen Zinsen, Bußgelder oder sogar ein Steuerstrafverfahren.
Merkblatt: Erbschaftssteuer sparen
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- welche Freibeträge für Ehepartner, Kinder und unverheiratete Paare gelten
- wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad ausfällt
- wie man rechtzeitig planen kann, um Steuern zu sparen
- welche Gestaltungsmöglichkeiten es bei Immobilienvermögen gibt
- worauf du achten solltest, damit dein Vermögen nicht unnötig ans Finanzamt geht
Wann bleibt eine Erbschaft steuerfrei?
Die einfachste Methode, die Steuer zu vermeiden, ist die Nutzung der gesetzlichen Freibeträge. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag. So können Ehepartner beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Erst Vermögenswerte, die darüber hinausgehen, werden besteuert.
Besonders lohnenswert ist auch die sogenannte Familienheim-Regelung. Wer das selbstgenutzte Zuhause seiner Eltern oder des Ehepartners erbt und anschließend selbst darin lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Immobilie komplett steuerfrei erhalten. Welche genauen Voraussetzungen gelten, erklären wir im nächsten Abschnitt ausführlich.
Auch bei vermieteten Immobilien gilt eine attraktive Ermäßigung: Lediglich 90 Prozent des Immobilienwertes müssen versteuert werden, die übrigen 10 Prozent bleiben steuerfrei.
Ebenfalls deutlich begünstigt ist Betriebsvermögen. Familienunternehmen oder Unternehmensanteile lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen nahezu steuerfrei an die nächste Generation weitergeben – Voraussetzung ist meist, dass der Betrieb weitergeführt und Arbeitsplätze erhalten werden.
Generell ist für die optimale Steuerersparnis eine möglichst niedrige Bewertung des Vermögens entscheidend. Daher lohnt es sich oft, ein unabhängiges Wertgutachten erstellen zu lassen, um die Steuerbelastung gezielt zu senken.
Immobilien vererben oder verschenken: Was ist steuerlich besser?
Ob eine Immobilie besser vererbt oder verschenkt wird, hängt von steuerlichen und familiären Faktoren ab. Während bei der Erbschaft die Freibeträge nur einmal genutzt werden können, lassen sie sich bei einer Schenkung alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Zudem bieten Modelle wie Nießbrauch, Kettenschenkung oder Familiengesellschaften interessante Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung.
Wichtige Unterschiede auf einen Blick:
Kriterium | Erbschaft | Schenkung |
---|---|---|
Steuerliche Freibeträge | Einmal nutzbar nach dem Tod | Alle 10 Jahre erneut nutzbar |
Pflichtteilsansprüche | Pflichtteil bleibt erhalten | Pflichtteil kann reduziert werden |
Gestaltungsfreiheit | Eingeschränkt durch gesetzliche Erbfolge | Flexibel planbar |
Steuervorteile | Familienheim unter Bedingungen steuerfrei | Nießbrauch & Wohnrecht senken steuerlichen Wert |
Erbschaftssteuer bei Kapitalanlagen & Wertpapieren
Aktien, ETFs und andere Wertpapiere sind häufig wesentliche Bestandteile eines Nachlasses. Doch wie werden Kapitalanlagen steuerlich behandelt, wenn sie vererbt werden? Grundsätzlich gilt: Bei einer Erbschaft fällt Erbschaftssteuer erst an, wenn der persönliche Freibetrag überschritten wird. Die Freibeträge betragen je nach Verwandtschaftsgrad bis zu 500.000 Euro (Ehepartner) oder 400.000 Euro (Kinder).
Ein Vorteil der Erbschaft gegenüber einer Schenkung liegt darin, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten der Wertpapiere erhalten bleiben. Das bedeutet: Erben übernehmen den ursprünglichen Kaufkurs der Aktien oder ETFs vom Erblasser. Kursgewinne werden erst bei einem späteren Verkauf fällig – dann greift allerdings die reguläre Kapitalertragsteuer.
Außerdem bietet die Erbschaft Flexibilität: Die geerbten Wertpapiere können nach und nach verkauft werden. So lassen sich Kursgewinne steuerlich strecken und Freibeträge optimal ausnutzen. Anleger, die frühzeitig planen und Kapitalanlagen geschickt weitergeben wollen, profitieren von einer vorausschauenden Steuerstrategie.
Steuerbegünstigung für Unternehmen und Betriebsvermögen
Auch bei Unternehmensvermögen greift eine wichtige Ausnahme: Der Gesetzgeber möchte Arbeitsplätze sichern und belohnt die Weiterführung eines Betriebes nach dem Erbfall. Je nach Dauer der Unternehmensfortführung (mindestens fünf oder sieben Jahre) können Unternehmensnachfolger von einer Steuerbefreiung von 85 bis 100 Prozent profitieren. Entscheidend ist dabei, dass eine gewisse Lohnsumme über diesen Zeitraum erhalten bleibt.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das: Andreas erbt das Familienunternehmen seines verstorbenen Vaters im Wert von drei Millionen Euro. Da er den Betrieb weiterführt und die Löhne über fünf Jahre hinweg konstant hält, bleiben 85 Prozent des Unternehmenswertes – also 2,55 Millionen Euro – steuerfrei.
Würde Andreas das Unternehmen jedoch früher verkaufen oder schließen, entfällt diese Vergünstigung rückwirkend. Gerade bei Betriebsnachfolgen empfiehlt sich also eine frühzeitige und professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder Experten für Unternehmensnachfolge, um steuerlich optimale Entscheidungen treffen zu können.
Erbschaftssteuer-Rechner: Wie berechnet man die Erbschaftsteuer?
Die Berechnung der Erbschaftssteuer kann auf den ersten Blick kompliziert wirken, folgt aber festen Regeln. Entscheidend sind der Wert des Vermögens, das Verwandtschaftsverhältnis und die geltenden Freibeträge.
Die Steuerlast berechnet sich im Wesentlichen aus diesen drei Schritten:
- Wert des Erbes ermitteln: Zum Nachlass gehören Immobilien, Bargeld, Wertpapiere und sonstiges Vermögen. Auch Schulden und Bestattungskosten können dabei abgezogen werden, um den steuerpflichtigen Betrag zu ermitteln.
- Freibeträge berücksichtigen: Je nach Verwandtschaftsgrad stehen hohe Steuerfreibeträge zur Verfügung. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Liegt der Wert des Erbes unterhalb des Freibetrags, fällt keine Steuer an.
- Steuersatz anwenden: Der Teil des Erbes, der den Freibetrag übersteigt, wird je nach Steuerklasse mit 7 % bis 50 % besteuert. Beispiel: Ein Kind erbt 600.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags (400.000 Euro) bleiben 200.000 Euro, die mit 11 % versteuert werden. Die Steuerlast beträgt also 22.000 Euro.
Fazit: Clever vererben, Erbschaftssteuer sparen
Die Erbschaftssteuer kann für Erben schnell zur Belastung werden – doch mit der richtigen Strategie lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren. Entscheidend ist eine vorausschauende Nachlassplanung, die frühzeitig die Nutzung von Freibeträgen, Steuerbegünstigungen und Sonderregelungen einbezieht. Besonders die gezielte Weitergabe von Immobilien und Betriebsvermögen bietet attraktive Steuervergünstigungen. Wer bereits zu Lebzeiten Schenkungen clever einsetzt und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, sichert das eigene Vermögen langfristig ab und schützt die Erben vor unnötigen Abgaben.
Bei Kapitalanlagen lohnt sich eine strategische Steuerplanung, um Kursgewinne geschickt zu strecken und Freibeträge optimal zu nutzen. Auch beim digitalen Nachlass ist Weitsicht gefragt: Anleger sollten frühzeitig festlegen, wie der Zugriff im Erbfall gesichert wird. Am Ende gilt: Wer sich rechtzeitig informiert und die steuerlichen Möglichkeiten ausschöpft, kann sein Vermögen gezielt weitergeben und die Erbschaftssteuer erheblich mindern.
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Wichtige Fragen zum Thema Erbschaftssteuer
Hinweis: Steuergesetze ändern sich regelmäßig - neue Regelungen kommen hinzu, andere fallen weg, manche haben sogar rückwirkende Kraft. Das betrifft nicht nur ETFs, Aktien und andere Anlagen, sondern auch Themen wie Erben und Vererben. Hier spielen individuelle Faktoren wie Verwandtschaftsgrad, Wohnort oder Nachlassgestaltung eine große Rolle. Die Redaktion von extraETF.com kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle steuerlichen Aspekte vollständig und richtig berücksichtigt sind. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung - wir empfehlen dringend, sich bei Fragen an einen Steuerberater oder vergleichbar qualifizierte Fachleute zu wenden.
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