Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen: So geht's 2027
So funktioniert der Riester-Übertrag ab 2027: Ablauf, Fristen, Kosten und wichtige Regeln für den Wechsel ins neue Altersvorsorgedepot.
Du möchtest dein Riester-Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot übertragen? Dann solltest du einige wichtige Punkte beachten. Entscheidend sind vor allem der richtige Ablauf, die geltenden Fristen und mögliche Kosten.
Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie der Riester-Übertrag funktioniert und welche Besonderheiten du kennen solltest.
Ob sich der Wechsel für dich lohnt, erfährst du in unserem Ratgeber „Riester behalten oder wechseln?“.
Das Wichtigste in Kürze: Riester-Übertrag im Überblick
Reihenfolge ist Pflicht: Erst das Altersvorsorgedepot eröffnen, dann beim alten Anbieter die Kündigung mit Übertragungsverlangen einreichen. Nie einfach so kündigen.
Quartalsfrist: Die Kündigung wirkt mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende oder zum Beginn deiner Auszahlungsphase. Bei einer Kündigung bis zum 31. März 2027 erfolgt die Übertragung zum 30. Juni 2027, ab April erst zum 30. September.
Kosten gedeckelt: Der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro und der neue Anbieter ebenfalls höchstens 150 Euro als Verwaltungspauschale verlangen. Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene Kapital sind verboten. Wenn dein Vertrag älter als fünf Jahre ist, muss der alte Anbieter die Übertragung kostenlos durchführen.
Förderung bleibt: Zulagen und Steuervorteile gehen nicht verloren. Der Übertrag ist steuerneutral. Das übertragene Guthaben wird jedoch nicht noch einmal gefördert.
Kein Zurück: Wenn du ein Altersvorsorgedepot abschließt, wechseln alle deine Riester-Verträge unwiderruflich ins neue Fördersystem, auch diejenigen, die du behalten möchtest.
2026 noch erledigen: Der Mindesteigenbeitrag muss bis zum 31. Dezember 2026 eingezahlt werden, sonst wird die letzte Riester-Zulage gekürzt.
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Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen: Schritt für Schritt
Der Übertrag ist gesetzlich vorgesehen und gilt nicht als schädliche Verwendung. Dein alter Anbieter muss nicht zustimmen, eine Beratung brauchst du nicht. Worauf es ankommt, ist die Reihenfolge.
Schritt 1: Altersvorsorgedepot eröffnen
Der Zielvertrag muss abgeschlossen sein, bevor du beim alten Anbieter aktiv wirst. Das Altersvorsorgedepot lässt sich gesetzlich erst ab dem 1. Januar 2027 eröffnen, doch bei vielen Anbietern kannst du dich bereits jetzt vormerken lassen. Dabei sind zwei Dinge zu klären: Nimmt der Anbieter Riester-Überträge an? Dazu ist er nicht verpflichtet. Und wie hoch ist seine Verwaltungspauschale für den Übertrag? Erlaubt sind höchstens 150 Euro, manche Anbieter verlangen jedoch nichts. Passende Anbieter findest du in unserem AVD-Vergleich.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Du benötigst die Vertragsnummer deines Riester-Vertrags, den Namen des bisherigen Anbieters sowie deine Zulagennummer. Alle diese Informationen findest du auf der letzten Standmitteilung. Dazu kommen die Daten des neuen Altersvorsorgedepots. Anbieter und Vertrags- oder Depotnummer entnimmst du der Eröffnungsbestätigung. Notiere dir außerdem den aktuellen Übertragungswert deines Altvertrags. Diesen kannst du bei deinem alten Anbieter erfragen. So siehst du später, ob alles angekommen ist.
Schritt 3: Kündigung mit Übertragungsverlangen einreichen
Jetzt wird der alte Vertrag gekündigt, wobei du ausdrücklich den Auftrag erteilst, das Guthaben direkt auf dein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Über den neuen Anbieter: Die meisten Anbieter stellen den Übertrag als Online-Antrag oder Formular im Altersvorsorgedepot bereit. Du gibst die Daten aus Schritt 2 ein und der neue Anbieter schickt die Kündigung mit Übertragungsverlangen an den Altanbieter. Das ist der einfachere Weg.
- Selbst beim alten Anbieter: Du schreibst die Kündigung selbst und nennst darin den Anbieter und die Vertragsnummer des Zielvertrags. Entscheidend ist die folgende Formulierung: „Kündigung mit Übertragung des gebildeten Kapitals auf den Altersvorsorgevertrag Nr. … bei …“. Fehlt dieser Zusatz, kann die Kündigung als Kündigung zur Auszahlung gewertet werden – und das wäre förderschädlich.
Unabhängig vom gewählten Weg gilt: Die Frist von drei Monaten zum Quartalsende beginnt mit dem Eingang deiner Kündigung beim alten Anbieter.
Schritt 4: Übertrag abwarten und neu anlegen
Zum Stichtag verkauft der alte Anbieter deine Positionen und überweist den Geldwert an den neuen Anbieter. Das Guthaben wird dann gemäß der von dir im Altersvorsorgedepot festgelegten Anlagestrategie angelegt. Ab jetzt fließen deine Beiträge und die neue Förderung in das Altersvorsorgedepot. Vergleiche den eingegangenen Betrag mit dem Übertragungswert aus Schritt 2.
Was übertragen wird: In der Regel nicht dein Fondsbestand, sondern der Geldwert deines Vertrags. Bei Versicherungen ist das das Deckungskapital und bei Fondssparplänen der Wert der Anteile zum Stichtag. Zwischen Verkauf und Neuanlage ist dein Geld kurzzeitig nicht investiert. Das lässt sich nicht vermeiden, sollte aber nur wenige Tage bis maximal einige Wochen dauern.
Niemals einfach kündigen: Eine Kündigung zur Auszahlung ist eine schädliche Verwendung. Du müsstest alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, Erträge versteuern und oft Stornokosten tragen. Der steuerunschädliche Übertrag läuft zwar ebenfalls formal über eine Kündigung, jedoch mit einem Übertragungsverlangen.
Riester-Übertrag 2027: Welche Fristen gelten?
Für die Kündigung mit Übertragungsverlangen gilt bei Riester-Verträgen eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG). Viele Anbieter wickeln schneller ab. Entscheidend ist deshalb nicht der Tag, sondern das Quartal, in dem deine Kündigung beim Anbieter eingeht.
| Kündigung geht ein | Übertrag wirksam zum |
|---|---|
| 1. Januar – 31. März 2027 | 30. Juni 2027 |
| 1. April – 30. Juni 2027 | 30. September 2027 |
| 1. Juli – 30. September 2027 | 31. Dezember 2027 |
| 1. Oktober – 31. Dezember 2027 | 31. März 2028 |
Es macht also keinen Unterschied, ob du am 2. Januar oder am 25. März kündigst. Wenn du den 31. März verpasst, musst du ein Quartal länger warten. Einige Verträge sehen kürzere Fristen vor, weshalb sich ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt. Nach dem Stichtag können noch einige Wochen vergehen, bis das Geld im neuen Depot ankommt. Zum Start im Jahr 2027 ist mit viel Andrang und längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Warum die Quartalsfrist wichtig ist
Die Quartalsfrist bestimmt, wie lange dein Guthaben im alten Riester-Vertrag bleibt und wann deine Fondsanteile verkauft werden. Zwischen Kündigung und Übertrag können bis zu sechs Monate liegen. In dieser Zeit fallen weiterhin laufende Vertragskosten an. Bei 30.000 Euro Guthaben und jährlichen Kosten von 1,5 bis 2,5 Prozent sind das für sechs Monate rund 225 bis 375 Euro.
Auch der Verkaufskurs steht erst zum Stichtag fest. Kursschwankungen können sich daher auf dein Guthaben auswirken. Nutze die Wartezeit, um deine neue Anlagestrategie festzulegen.
Wichtig: Eröffne zuerst das Altersvorsorgedepot und beantrage anschließend den Übertrag. Eine einfache Kündigung mit Auszahlung kann förderschädlich sein.
Riester-Mindesteigenbeitrag 2026 beachten
Damit du für 2026 noch die volle Riester-Zulage bekommst, musst du bis zum 31. Dezember 2026 deinen Mindesteigenbeitrag leisten. Der liegt bei 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro, jeweils abzüglich der Zulagen – mindestens aber 60 Euro (Sockelbetrag). Zahlst du weniger ein, wird die Zulage anteilig gekürzt. Plane wegen der Bearbeitungszeiten etwas Puffer ein. Wer seinen Vertrag beitragsfrei stellen will, sollte das deshalb erst nach der Einzahlung für 2026 tun.
Was kostet der Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot?
Der Gesetzgeber hat die Wechselkosten gedeckelt. Mehr als 300 Euro dürfen beide Anbieter zusammen nicht verlangen – in der Praxis ist es oft deutlich weniger.
| Wer | Was | Höchstens |
|---|---|---|
| Bisheriger Riester-Anbieter | Wechselgebühr laut Vertragsbedingungen | 150 Euro |
| Neuer Anbieter (Altersvorsorgedepot) | Einmalige Verwaltungspauschale | 150 Euro |
| Neuer Anbieter | Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene geförderte Kapital | 0 Euro – nicht erlaubt |
Ab 2027 darf der alte Anbieter die 150 Euro nur noch verlangen, wenn dein Vertrag im Übertragungszeitpunkt keine fünf Jahre alt ist. Danach ist die Übertragung kostenfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AltZertG n. F.). Das Gesetz knüpft an den Vertragsabschluss an und nimmt Altverträge nicht aus – eine eigene Übergangsregel für diese Vorschrift gibt es nicht. Bei einem Wechsel 2027 betrifft die 150-Euro-Gebühr also nur Verträge, die 2022 oder später abgeschlossen wurden. Ob jeder Anbieter das so umsetzt, zeigt sich zum Start; mehr als 150 Euro sind in keinem Fall zulässig. Lass dir den Betrag schriftlich bestätigen.
Die eigentlichen Kosten stecken woanders. Die 150-Euro-Deckel sind selten das Problem. Teurer kann werden:
- Nicht amortisierte Abschlusskosten: Bei einem erst vor wenigen Jahren abgeschlossenen Vertrag sind die anfänglichen Abschluss- und Vertriebskosten oft noch nicht „eingespielt“. Dieser Teil ist beim Übertrag verloren.
- Verlorene Garantien: Die Beitragsgarantie gilt erst zu Rentenbeginn. Wer vorher überträgt, bekommt nur den aktuellen Vertragswert – bei Versicherungen das Deckungskapital. Der kann unter der Summe aus Beiträgen und Zulagen liegen.
- Laufende Kosten im neuen Vertrag: Beim Standarddepot höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr, bei freien Altersvorsorgedepots je nach Anbieter – oft deutlich günstiger, aber nicht automatisch.
Riester-Förderung und Altersvorsorgedepot: Was passiert mit den Zulagen?
Ab 2027 gilt für dich entweder das alte Riester-Förderrecht oder das neue, aber nicht beide zusammen. Viele übersehen diese Regel, die Folgen hat für all deine Verträge.
Was passiert, wenn du ein Altersvorsorgedepot abschließt: Deine bestehenden Riester-Verträge wechseln automatisch und unwiderruflich ins neue Fördersystem. Die Verträge selbst bleiben unverändert – inklusive Garantien, Kosten und Rentenbeginn. Nur die Zulagen werden künftig nach den neuen Regeln berechnet: Du erhältst eine Grundzulage von bis zu 540 Euro statt wie bisher 175 Euro. Die 4-Prozent-Regel entfällt, dafür gibt es einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr. Wer weniger einzahlt, bekommt gar keine Zulage. Die Grundzulage beträgt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf Beiträge bis 1.800 Euro. Dies gilt auch für beitragsfrei gestellte Riester-Verträge.
Was das praktisch bedeutet: Wenn du parallel in den alten Riester-Vertrag und ins Altersvorsorgedepot sparst, gibt es nur noch die neue Förderung. Sie wird aus der Summe deiner Beiträge berechnet (gefördert werden bis zu 1.800 Euro) und auf höchstens zwei Verträge verteilt. Deshalb stellen die meisten ihren Riester-Vertrag beitragsfrei oder übertragen ihn gleich.
Der dritte Weg: Du kannst auch ohne neuen Vertrag per Erklärung beim bisherigen Anbieter nur das Förderrecht wechseln. Der Vertrag bleibt unverändert, allerdings werden die Zulagen neu berechnet. Diese Erklärung ist ebenfalls unwiderruflich und gilt für all deine bestehenden Riester-Verträge. Bei niedrigen Beiträgen und mehreren Kindern kann das alte Recht im Einzelfall besser sein – rechne es am besten vorher durch.
Ehepartner: Wenn dein Partner nur über dich mittelbar zulageberechtigt ist, hängt seine Förderung von deinem Vertrag ab. Wechselst du ins neue Recht, gilt dies auch für deinen Partner, sobald er eine Zulage beantragt. Er muss dann selbst mindestens 120 Euro im Jahr auf seinen eigenen Vertrag einzahlen und erhält höchstens eine Grundzulage von 175 Euro (ab einem Beitrag von 350 Euro). Umgekehrt gilt: Schließt dein Partner ein Altersvorsorgedepot ab, während du noch im alten Riester-System bist, bekommt er dafür keine Zulage.
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Welche Riester-Verträge lassen sich übertragen?
- Beitragsfrei gestellte Verträge: Auch ruhende Riester-Verträge kannst du ins Altersvorsorgedepot übertragen. Der Ablauf ist derselbe.
- Wohn-Riester: Ob ein Übertrag möglich ist, hängt davon ab, wie das Guthaben verwendet wurde. Noch nicht zugeteiltes oder für eine Immobilie eingesetztes Bausparguthaben kann grundsätzlich übertragen werden. Bereits für den Immobilienkauf oder die Tilgung verwendetes Kapital lässt sich dagegen nicht übertragen. Das zugehörige Wohnförderkonto wird steuerlich fortgeführt, während ein laufendes Riester-Darlehen im bisherigen Vertrag bleibt. Kläre vorab, ob der neue Anbieter Wohn-Riester-Guthaben akzeptiert.
- Mehrere Riester-Verträge: Du kannst jeden einzeln übertragen oder behalten. Ab 2027 werden pro Person höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert; deine alten Riester-Verträge zählen dabei nicht mit. Ein zweiter neuer Vertrag verdoppelt die Förderung aber nicht – gefördert werden insgesamt höchstens 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr.
- Partner: Ein Altersvorsorgedepot ist immer ein Vertrag für eine Person. Die Riester-Guthaben von dir und deinem Partner lassen sich nicht in einem Depot bündeln. Jeder überträgt in sein eigenes Altersvorsorgedepot.
- Betriebsrente und Rürup: Beide bleiben außen vor. Es sind eigenständige Vorsorgeformen, die sich nicht ins Altersvorsorgedepot übertragen lassen – unabhängig davon, was mit deinem Riester-Vertrag passiert.
- Zusatzbausteine: Enthält dein Riester-Vertrag einen Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenschutz, kläre vor dem Übertrag mit dem Anbieter, was daraus wird. Im Altersvorsorgedepot gibt es solche Bausteine nicht.
Riester-Rentenversicherung und Riester-Fondssparplan
Der Übertrag läuft bei allen Riester-Vertragsarten ähnlich ab. Unterschiede gibt es beim Übertragungswert und bei möglichen Verlusten von Garantien.
Riester-Fondssparplan (z. B. DWS, Union Investment, Deka): Übertragen wird der aktuelle Wert deiner Fondsanteile. Liegt dieser unter deinen Einzahlungen inklusive Zulagen, greift die Beitragsgarantie beim vorzeitigen Wechsel nicht. Entscheidend ist daher der aktuelle Depotwert.
Riester-Rentenversicherung: Übertragen wird der vertraglich maßgebliche Übertragungswert. Bereits verrechnete Abschlusskosten erhältst du nicht zurück. Zudem können wertvolle Garantien wie ein hoher Garantiezins oder ein garantierter Rentenfaktor verloren gehen.
Riester-Banksparplan: Übertragen wird das Guthaben inklusive aufgelaufener Zinsen. Da meist kaum Abschlusskosten anfallen, ist der Wechsel vergleichsweise unkompliziert.
Wichtig: Lass dir vor dem Wechsel den aktuellen Übertragungswert bestätigen und vergleiche ihn mit deinen Einzahlungen und Zulagen. Prüfe insbesondere bei älteren Versicherungsverträgen, welche Garantien du aufgibst.
Wohn-Riester: Ist ein Übertrag möglich?
Ob ein Übertrag möglich ist, hängt davon ab, wo dein Guthaben steckt. Noch nicht für eine Immobilie verwendetes Bausparguthaben lässt sich grundsätzlich ins Altersvorsorgedepot übertragen. Bereits für den Immobilienkauf oder die Tilgung eingesetztes Kapital kann dagegen nicht übertragen werden. Das zugehörige Wohnförderkonto bleibt für die spätere Besteuerung relevant. Bei einem laufenden Riester-Darlehen ist meist kein übertragbares Guthaben vorhanden.
Wichtig: Kläre vorab mit deinem Anbieter, ob ein Übertrag möglich ist und welche Auswirkungen er auf bestehende Förderungen und eine spätere Immobilienfinanzierung hat.
Welche ETFs kannst du nach dem Riester-Übertrag kaufen?
Im Altersvorsorgedepot kannst du dein übertragenes Riester-Guthaben beispielsweise in breit gestreute Welt-ETFs investieren. Eine staatliche „Positivliste“ einzelner Fonds gibt es nicht. Stattdessen legt das Gesetz fest, welche Anlageprodukte zugelassen sind. Entscheidend sind unter anderem der Fondstyp, die Vertriebszulassung in Deutschland und die Risikoklasse. Welche ETFs tatsächlich zur Auswahl stehen, bestimmt der jeweilige Anbieter.
| Zulässig | Nicht zulässig |
|---|---|
| Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 (von 7) | Fonds und ETFs der Risikoklassen 6 und 7 |
| Breit gestreute Welt-ETFs (MSCI World, FTSE All-World, MSCI ACWI – meist Klasse 4) | Einzelaktien |
| Schwellenländer-, Anleihen-, Geldmarkt-ETFs | Kryptowährungen |
| Mischfonds, aktive Fonds in den zulässigen Klassen | Zertifikate, Hebelprodukte |
| Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Kommunen, Euro-Staaten, EU, EIB | Unternehmensanleihen, ETCs/ETNs |
Du kannst zwischen einem Standarddepot und einem freien Altersvorsorgedepot wählen. Beim Standarddepot stehen dir zwei vom Anbieter ausgewählte Fonds mit unterschiedlichen Risikoklassen zur Verfügung. Die Aufteilung bestimmst du selbst, die Effektivkosten sind auf 1,0 Prozent begrenzt. Vor Rentenbeginn wird der Anteil risikoreicher Anlagen schrittweise reduziert, sofern du nichts anderes verlangst. Welche Anbieter welche Lösungen anbieten, zeigt unser Altersvorsorgedepot-Vergleich.
Lohnt es sich, Riester ins Altersvorsorgedepot zu übertragen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von drei Faktoren ab: der Restlaufzeit bis zur Rente, den Effektivkosten deines Altvertrags und dem Wert der Garantien, die du aufgibst. Wer lange Zeit hat und viel zahlt, gewinnt durch den Übertrag meist deutlich. Wer kurz vor der Rente steht oder einen günstigen Altvertrag mit hohem Garantiezins hat, ist mit Behalten oft besser beraten. Die beiden folgenden Abschnitte zeigen, woran du das erkennst. Die ausführliche Entscheidungshilfe mit vier Prüffragen findest du im Ratgeber „Riester behalten oder wechseln?”.
Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann
- Lange Restlaufzeit (10 Jahre und mehr): Ohne Garantiekorsett kann dein Guthaben voll in Aktien-ETFs arbeiten. Über lange Zeiträume ist die Aktienquote der wichtigste Renditehebel – ein Altvertrag, der wegen der Beitragsgarantie zu 60 Prozent in Anleihen steckt, verschenkt davon viel.
- Teurer Altvertrag: Zahlst du heute 1,5 Prozent oder mehr Effektivkosten, bringt der Wechsel in ein Altersvorsorgedepot mit 0,2 bis 0,5 Prozent allein über die Kosten mehrere Zehntausend Euro über 20 Jahre. Die Effektivkosten stehen im Produktinformationsblatt oder in der jährlichen Standmitteilung.
- Wenig verlorene Garantien: Bei Fondssparplänen, deren Wert deutlich über den Einzahlungen liegt und bei Verträgen ohne garantierten Rentenfaktor verlierst du beim Übertrag kaum etwas Werthaltiges.
- Wunsch nach flexibler Auszahlung: Im Altersvorsorgedepot kannst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr wählen. Eine verpflichtende Verrentung des Restkapitals entfällt. Damit bietet das neue System mehr Flexibilität bei der Auszahlung und der Gestaltung deiner Altersvorsorge.
- Ohnehin neuer Vertrag geplant: Schließt du 2027 ein Altersvorsorgedepot ab, wechselt dein Riester-Vertrag sowieso ins neue Fördersystem. Dann spricht wenig dafür, ihn als zweiten, teureren Vertrag parallel weiterlaufen zu lassen.
Wann du deinen Riester-Vertrag besser behalten solltest
- Auszahlungsphase begonnen: Ein Riester-Übertrag ist grundsätzlich nur vor Beginn der Auszahlungsphase möglich. Hat die Rentenzahlung bereits begonnen, entfällt der gesetzliche Übertragungsanspruch. Besonders knapp wird es bei einem Rentenbeginn Anfang 2027, da das neue Altersvorsorgedepot erst ab Januar eröffnet werden kann und Kündigungsfristen einzuhalten sind. Ob du deinen Rentenbeginn verschieben kannst, hängt von deinen Vertragsbedingungen ab.
- Kurz vor der Rente: Stehst du kurz vor dem Rentenbeginn, lohnt sich ein Wechsel oft weniger. Die Zeit für mögliche höhere Aktienrenditen ist begrenzt, während bestehende Garantien verloren gehen können. Zudem verschiebt sich der frühestmögliche Auszahlungsbeginn von 60 beziehungsweise 62 Jahren auf 65 Jahre. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, den Riester-Vertrag zu behalten.
- Ein Argument für den Übertrag auch kurz vor der Auszahlung: Im Altersvorsorgedepot entfällt die bisherige Pflicht, das Restkapital ab 85 Jahren zu verrenten. Stattdessen kannst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan bis mindestens 85 wählen. Bis zu 30 Prozent des Kapitals lassen sich wie bei Riester zu Beginn einmalig entnehmen. Verbleibendes Guthaben ist vererbbar, allerdings müssen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden – außer bei einer begünstigten Übertragung auf den Ehepartner.
- Alte Verträge mit hohem Garantiezins: Ältere Riester-Rentenversicherungen bieten teilweise noch einen Garantiezins von bis zu 3,25 Prozent oder attraktive garantierte Rentenfaktoren. Diese Vorteile können bei einem Wechsel verloren gehen. Prüfe deshalb deine Vertragsunterlagen oder die jährliche Standmitteilung.
Fazit: Riester übertragen oder behalten?
Ob sich der Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot lohnt, hängt vor allem von der verbleibenden Laufzeit, den Kosten und den Garantien deines bisherigen Vertrags ab. Bei hohen Vertragskosten und einem langen Anlagehorizont kann ein Übertrag sinnvoll sein. Stehst du dagegen kurz vor der Rente oder profitierst von attraktiven Garantien, kann es besser sein, deinen Riester-Vertrag zu behalten.
Hast du dich für den Wechsel entschieden, kommt es auf die richtige Reihenfolge an: Eröffne zuerst dein Altersvorsorgedepot und beantrage anschließend den Übertrag bei deinem bisherigen Anbieter. Beachte dabei die geltenden Fristen und mögliche Wechselkosten. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben bei einem ordnungsgemäßen Übertrag grundsätzlich erhalten.
Unser Tipp: Nutze die Zeit bis zum Start, um deine Möglichkeiten zu vergleichen. Mit unserem Altersvorsorgedepot-Rechner kannst du deine persönliche Förderung berechnen und herausfinden, welches Potenzial die neue Altersvorsorge für dich bietet.
Häufige Fragen zum Riester-Übertrag
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- Riester-Übertrag im Überblick
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- Häufige Fragen zum Riester-Übertrag
