Betriebliche Altersvorsorge

Mithilfe des Arbeitgebers für die Rente sparen


Aktuelle Prognosen sagen voraus, dass die gesetzliche Rente in den kommenden Jahren weiter sinken wird. Somit steigt die Notwendigkeit zusätzlich für das Alter vorzusorgen, um die Rentenlücke zu schließen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Neben der privaten Altersvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine weitverbreitete Form der Altersversorgung. Schließlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber sie bei der Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung unterstützt. Mit jedem Jahr, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge investieren, steigt die Höhe der zukünftigen Rente und die finanziellen Sorgen des Älterwerdens reduzieren sich.

Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge es gibt, was bei einem Wechsel des Arbeitgebers passiert und vieles mehr, erfährst du in unserem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:
Betriebliche Altersvorsorge auf einen Blick

  • Definition: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet den Aufbau einer zusätzlichen Rente mit Hilfe des Arbeitgebers. Sie ist eine der 3 Säulen im 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge.

  • Möglichkeiten: Die Arbeitgeber müssen auf Nachfrage einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zur betrieblichen Altersvorsorge geben. Es gibt aber auch Unternehmen, die die bAV komplett finanzieren.

  • Durchführungswege: Zum Umsetzen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

  • Steuern: Abhängig vom Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung sind die Beträge früher oder später steuerpflichtig, wobei es teilweise Freibeträge für die Steuer und die Sozialabgaben gibt.

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Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

Einfach erklärt: Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Wer die eigene gesetzliche Rente aufstocken möchte, kann dies mit Hilfe einer betrieblichen Altersvorsorge tun, um auch im Alter den bevorzugten Lebensstandard beizubehalten. Dabei gibt es die Möglichkeit der Betriebsrente – eine betriebliche Altersvorsorge, die komplett arbeitgeberfinanziert ist – und der Entgeltumwandlung. Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge und erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zu den monatlichen Beiträgen. So kannst du mithilfe deines Arbeitgebers die Rentenlücke verkleinern.

Die betriebliche Altersvorsorge stellt allerdings nur eine von vielen Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung im Alter, bei Invalidität oder zur Hinterbliebenenversorgung dar. Im Jahr 2021 betrug der Bestand an abgeschlossenen bAV-Verträgen in Deutschland 16,53 Millionen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „betriebliche Altersvorsorge“ und „betriebliche Altersversorgung“ synonym verwendet.

Betriebsrente: betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert

Die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung wird meist von größeren Unternehmen mit vielen Angestellten angeboten. Für die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente fallen bei der Auszahlung Steuern an. Allerdings ist der Nettobetrag, den du nach Abzug der Steuern erhältst, quasi geschenkt, da Angestellte für diese Form der Rente nicht selbst Geld einzahlen müssen. Bietet dein Arbeitgeber eine solche Betriebsrente an, lohnt es sich auf jeden Fall, diese in Anspruch zu nehmen. Gesetzliche Voraussetzung, um die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge tatsächlich ausbezahlt zu bekommen, ist, dass man mindestens drei Jahre in dem Unternehmen angestellt war und bei Arbeitgeberwechsel mindestens 21 Jahre alt ist.

Während diese Art der bAV früher noch aus Fürsorge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeboten wurde, dient sie heute als Anreiz, Arbeitnehmende langfristig an das Unternehmen zu binden.

Auch wenn das Unternehmen insolvent gehen sollte, ist die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.

Entgeltumwandlung: betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Anteil vom monatlichen Bruttogehalt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dies geschieht automatisch über den Arbeitgeber, sodass für Angestellte kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Dadurch, dass die Beiträge der bAV vom Bruttogehalt abgehen, verringert sich dein Gehalt und du musst weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Seit 2022 sind Unternehmen – sowohl für Neu- als auch Bestandsverträge – zu einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet. Auf Nachfrage müssen die Arbeitgeber einen solchen Vertrag anbieten. In vielen Fällen wird die Verantwortung über die Vermögensanlage vom Arbeitgeber an ein Versicherungsunternehmen weitergegeben.

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Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Zum Aufbau der betrieblichen Altersversorge gibt es für Arbeitgeber folgende fünf Möglichkeiten, die man als Durchführungswege bezeichnet: 

Die Durchführungswege der Altersversorgung unterscheiden sich dabei in ihrer Gestaltung und bieten unterschiedliche Anreize und Vorteile.

Direktzusage

Bei der Direktzusage vergibt der Arbeitgeber direkt Rentenzusagen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ohne einen Zwischenträger. Die Auszahlung der Rente erfolgt also aus dem eigenen Betriebsvermögen. Hierfür muss der Arbeitgeber genügend Rückstellungen bilden, um dauerhaft liquide zu sein. Später müssen mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden können.

In der Regel wird die Direktzusage alleinig vom Unternehmen finanziert. Andere Formen der Direktzusage können etwa sein, dass eine genaue Rentenhöhe vereinbart oder eine bestimmte Verzinsung der Einzahlungen garantiert wird. Direktzusagen ermöglichen zudem eine flexible Gestaltung der Leistungen, wie beispielsweise Altersrente, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsrente.

Übrigens: Im Falle einer Insolvenz sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert. Achte aber darauf, dass der Anspruch auf die spätere Betriebsrente, in der Regel an eine mehrjährige Arbeit in dem Unternehmen geknüpft ist. Seit 2018 sind das mindestens 3 Jahre und das 21. Lebensjahr sollte beim Arbeitgeberwechsel vollendet sein.

Unterstützungskasse

Alternativ zur Direktzusage können die Beiträge zur bAV vom Arbeitgeber auch an die Unterstützungskasse, eine rechtlich selbstständige Einrichtung, fließen. Die Unterstützungskasse hat die Aufgabe, das Geld zu verwalten und ggf. möglichst gewinnbringend anzulegen.

Folgende Arten von Unterstützungskassen gibt es:

  • Pauschaldotierte Unterstützungskassen: höhere Renditechancen bei geringerer Anlagesicherheit
  • Rückdotierte Unterstützungskassen: Rückdeckungsversicherung schützt besser vor Zahlungsausfällen, aber geringere Renditechancen und es wird mehr Geld des Arbeitgebers gebunden

Unterstützungskassen können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge relativ frei anlegen, z.B. in Exchange Traded Funds, abgekürzt ETFs. Die Zahlungen zur bAV an die Unterstützungskasse können komplett vom Arbeitgeber geleistet oder über die Entgeltumwandlung eingezahlt werden. Auch hier sind die Ansprüche der Arbeitnehmenden bei Insolvenz durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließen Arbeitgeber eine Lebensversicherung für Angestellte ab. Dies kann per Einzel- oder Gruppenvertrag geschehen. Diese Form der betrieblichen Altersversorgung kann sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist aber das Unternehmen. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bzw. die Hinterbliebenen sind die Begünstigten und Bezugsberechtigten. Im Vordergrund dieser Vorsorge steht die Sicherheit der zugesagten Leistungen. Die Versicherer legen die Vermögenswerte so an, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität gewährleistet werden. Direktversicherungen unterliegen der Aufsicht der BaFin.

Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die von einem oder mehreren Arbeitgebenden getragen werden. Aufsichtsrechtlich zählen Pensionskassen als Versicherungen und unterliegen ebenfalls der Aufsicht der BaFin. Sie gewährleisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen der bAV. Finanziert werden die Pensionskassen durch Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen. Ihr Vermögen legen Pensionskassen eher konservativ an, mit dem Ziel, eine sichere und kontinuierliche Rendite zu erzielen.

Pensionsfonds

Rechtlich gesehen sind Pensionsfonds selbstständige Versorgungsträger, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als betriebliche Altersvorsorge einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen einräumen. Pensionsfonds bieten ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle der betrieblichen Altersversorgung, da sie nicht den strengen Auflagen der Lebens- und Rentenversicherung unterliegen. Deshalb können Pensionsfonds ihr Vermögen auch in größeren Mengen an der Börse in Wertpapiere & Co. investieren. So steigen zwar die Renditechancen, aber auch das Risiko.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel?

Verträge der betrieblichen Altersvorsorge können bei Arbeitgeberwechsel übernommen werden, wenn dies innerhalb eines Jahres beantragt wird. Hierfür können allerdings Gebühren anfallen. Hat der alte Arbeitgeber einen höheren Zuschuss gezahlt als gesetzlich vorgeschrieben, ist das neue Unternehmen nicht verpflichtet, dies ebenfalls zu tun. Ebenso muss der neue Arbeitgeber den alten bAV-Vertrag nicht übernehmen. Zum Beispiel kann der neue Arbeitgeber die Übernahme verweigern, um zu verhindern, dass Verträge mehrerer bAV-Anbieter verwaltet werden müssen.

Das bereits eingezahlte Geld geht bei einem Arbeitgeberwechsel aber keineswegs verloren. Jeder umgewandelte Euro des Gehalts, der in die betriebliche Altersversorgung fließt, zählt für die Rente. Wird der Vertrag nicht übernommen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen oder privat aus dem Nettogehalt weiterzuführen.

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Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge bei der Steuer

Die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen der Steuerpflicht. Die Beiträge der Direktzusage und Unterstützungskassen sind während der Anwartschaftsphase steuerfrei, sodass die Leistungen beim Renteneintritt dann voll steuerpflichtig sind. Selbiges gilt auch für alle weiteren Leistungen aus den versicherungsförmigen Durchführungswegen, die auf steuerlich geförderten bzw. steuerfreien Beiträgen beruhen.

In der Rente ist der persönliche Steuersatz allerdings meist geringer als in der Erwerbsphase, da du meist weniger Einkommen hast als im Berufsleben. Dadurch fallen im Ruhestand weniger Steuern an. Aufwendungen bei der Entgeltumwandlung sind bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Bei Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind die Beiträge bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei.

Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge dar, allerdings ist eine weitere Zusatzrente in Form der privaten Altersvorsorge besonders sinnvoll, um die Rentenlücke zu schließen.

Zur privaten Altersvorsorge gehören u.a.:

Besonders gut eignet sich eine private Altersvorsorge in ausreichend breit gestreute ETFs auf den weltweiten Aktienmarkt, in die langfristig investiert wird. Durch die breite Diversifikation ist das Risiko von ETFs langfristig gering, die Kosten niedrig, die Transparenz hoch und die Rendite und Wertentwicklung so stark, dass die Chancen damit langfristig gut stehen, auch den Kaufkraftverlust durch Inflation auszugleichen.

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Fazit:
Ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Eine betriebliche Altersvorsorge kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Vorsorge sein. Sie kann damit insbesondere zum Schließen deiner Rentenlücke beitragen. Dabei entsteht für dich kein Mehraufwand. Die bAV-Beiträge gehen automatisch von deinem Bruttogehalt ab oder die Vorsorge wird komplett von deinem Arbeitgeber finanziert. Die eingezahlten Beiträge erhältst du dann im Alter entweder als Einmalzahlung oder fortlaufende Rente ausgezahlt.

Besonders wichtig und lohnend ist allerdings eine langfristige private Altersvorsorge über ausreichend breit gestreute Welt-Aktien-ETFs. Diese lassen sich über einen ETF-Sparplan oft schon ab 1 Euro regelmäßig und meist sogar kostenlos besparen. Nachdem du dir genug Wissen über die Altersvorsorge mit ETFs angeeignet hast, lohnt sich ein Blick in unseren ETF-Sparplan Vergleich. In diesem findest du schnell und einfach genau den ETF-Sparplan, der am besten zu dir passt.

Wir beantworten dir weitere Fragen rund um die betriebliche Altersvorsorge