21. Dezember 2017
Dr. Marc-Oliver Lux

Dr. Marc-Oliver Lux: Kennzeichnungspflicht für Finanzmarkt-Akteure

Kaum hat man sich an die Zahlenreihen einer IBAN-Kontonummer gewöhnt, legt die EU mit einem neuen kryptischen Identifizierungscode nach. Der Legal Entity Identifier (LEI) soll juristische Personen identifizieren, die Wertpapiergeschäfte tätigen oder außerbörslich mit Derivaten handeln. Ab dem 3. Januar 2018 ist dieser Code für alle Bankkunden in Form einer juristischen Person am Finanzmarkt verpflichtend.

Dr. Marc-Oliver Lux über die neue Kennzeichnungspflicht für juristische Personen

Liegt dem Kreditinstitut oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen der Code seines Unternehmens- oder Stiftungskunden nicht vor, darf es zukünftig kein Geschäft mehr in Wertpapieren oder Derivaten für diesen Kunden durchführen. Die Krux: Juristische Personen müssen selbst aktiv werden. Wer das noch nicht getan hat, für den wird die Zeit knapp. Die LEI-Vergabestellen kommen angesichts des massiven Andrangs teilweise nicht mehr nach. Schon heute dauert die LEI-Vergabe mehrere Wochen. Wer jetzt erst den Antrag stellt, muss damit rechnen, seinen LEI erst nach dem 3. Januar 2018 zu erhalten und solange keine Wertpapieraufträge erteilen zu dürfen, bis der LEI vorliegt. Nur Privatpersonen und rechtlich unselbstständige Unternehmensteile benötigen keinen LEI-Code.

Hintergrund für den neuen Code ist die Bestrebung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA im Zuge der neuen EU-Richtlinie MiFID II mehr Transparenz in die internationalen Finanzmärkte zu bringen. Deshalb müssen ab Anfang nächsten Jahres alle Banken die Transaktion von Wertpapiergeschäften an die nationalen Aufsichtsbehörden melden. Damit die Transaktionen den jeweiligen Geschäftspartnern eindeutig zugeordnet werden können, benötigen juristische Personen den Legal Entity Identifier.

Der LEI wurde als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 eingeführt und ist eine 20-stellige, weltweit gültige Nummer. Anfänglich sollte sie vor allem dazu beitragen, mehr Transparenz und Sicherheit im außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten zu erzielen. Jetzt wird das Einsatzgebiet erweitert: Ab 2018 müssen alle juristische Personen, die Wertpapiergeschäfte tätigen, eine solche LEI besitzen. Dies können beispielsweise Firmen sein, die Wertpapiere erwerben, um ihre Liquidität anzulegen oder ihre Pensionsrückstellungen zu finanzieren.

Der Code ist mit wesentlichen Referenzdaten für eine klare und eindeutige Identifikation verknüpft. Das sind beispielsweise der Registername und die Registernummer, die Rechtsform des Unternehmens sowie der juristische Sitz der Hauptverwaltung.

Über den Autor

Dr. Marc-Oliver Lux ist Geschäftsführer der Dr. Lux & Präuner GmbH in München.