Abgeltungssteuer

So versteuerst du Zinsen, Dividenden und Kursgewinne richtig


Wer in Deutschland Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, muss die Abgeltungsteuer beachten. Diese Steuer wird seit 2009 automatisch von Banken und Brokern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Damit entfällt in vielen Fällen die Pflicht, Kapitalerträge gesondert in der Steuererklärung anzugeben.

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick: Welche Freibeträge kann ich nutzen? Wann ist eine Steuererklärung sinnvoll? Und in welchen Fällen lässt sich die Steuerlast senken?

In diesem Ratgeber erklären wir, wie die Abgeltungsteuer funktioniert, welche Freibeträge es gibt und wie sich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die Steuerlast auswirken. Weitere Grundlagen gibt es auch in unserem ergänzenden Ratgeber zur Kapitalertragsteuer.

Das Wichtigste in Kürze:
So werden Kapitalerträge pauschal besteuert

  • Pauschale Besteuerung: Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % plus Solidaritsätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und wird automatisch von der Bank abgeführt.

  • Freibeträge nutzen: Mit einem Freistellungsauftrag kannst du Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten) steuerfrei sichern.

  • Günstigerprüfung beantragen: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kannst man über die Steuererklärung eine Rückerstattung erhalten.

  • Bestandsschutz: Wertpapiere und Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, profitieren von einem besonderen Bestandsschutz. Gewinne aus diesen Alt-Anteilen bleiben bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro pro Person steuerfrei.

  • Auslandserträge melden: Kapitalerträge aus dem Ausland muss man über die Anlage KAP bei der Steuererklärung angeben.

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Was ist die Abgeltungssteuer?

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Sie wurde im Jahr 2009 eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen einfacher und einheitlicher zu gestalten. Vor der Einführung mussten Kapitalanleger ihre Erträge individuell in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben, was oft aufwendig und fehleranfällig war. Mit der neuen Regelung wurde eine einheitliche Besteuerung eingeführt, die unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz gilt.

Die Abwicklung der Abgeltungssteuer erfolgt automatisch: Inländische Banken und Finanzdienstleister ziehen die Steuer direkt bei der Auszahlung der Kapitalerträge ab und führen sie an das Finanzamt ab. Damit entfällt der Aufwand, diese Erträge separat in der Steuererklärung zu erfassen – die Steuerschuld gilt mit dem Abzug als vollständig beglichen. Diese sogenannte Abgeltungswirkung vereinfacht die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen erheblich.

Abgeltungssteuer oder Kapitalertragsteuer: Was ist der Unterschied?

Abgeltungssteuer oder Kapitalertragsteuer: Was ist der Unterschied?

Die Kapitalertragsteuer bezeichnet allgemein die Steuer, die auf Einkünfte aus Kapitalanlagen wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erhoben wird. Immer dann, wenn man Erträge aus Kapitalvermögen erzielt, fällt grundsätzlich Kapitalertragsteuer an.

Von Abgeltungssteuer spricht man, wenn die Steuer automatisch von einer Bank oder einem anderen inländischen Finanzinstitut einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. In diesem Fall ist die Steuerschuld mit dem Steuerabzug vollständig beglichen und eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung normalerweise nicht erforderlich. Erwirtschaftet man Kapitalerträge im Ausland, erfolgt hingegen kein automatischer Steuerabzug. In solchen Fällen müssen die Erträge über die Anlage KAP in der Steuererklärung selbst angegeben werden.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer in Deutschland?

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer in Deutschland? Steuersätze im Überblick

Die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland pauschal 25 % auf alle Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungssteuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 % oder 9 % beträgt. Dadurch ergibt sich eine Gesamtbelastung, die je nach individueller Situation leicht variiert.

  • Abgeltungssteuer: 25 % auf Kapitalerträge
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungsssteuer
  • 8 % bzw. 9 % Kirchensteuer je nach Bundesland
Wie wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet?

Wie wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet?

Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss auch auf Kapitalerträge Kirchensteuer zahlen. Diese wird zusätzlich zur Abgeltungssteuer erhoben, beeinflusst aber die Berechnungsgrundlage: Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe gilt, wird die eigentliche Steuerlast etwas gemindert. Besteht keine Kirchensteuerpflicht, entfällt dieser Zuschlag komplett.

Höhe der Kirchensteuer:

  • Bayern und Baden-Württemberg: 8 %
  • Übrige Bundesländer: 9 %
  • Keine Kirchensteuerpflicht: Kein Zuschlag

Die Bank zieht die Kirchensteuer automatisch zusammen mit der Abgeltungssteuer ab und überweist sie ans Finanzamt.

Beispiel: Durch die Anrechnung als Sonderausgabe reduziert sich die effektive Steuerbelastung. Bei einem Kirchensteuersatz von 8 % ergibt sich folgende Beispielrechnung:

  • 24,51 % geminderte Abgeltungssteuer
  • 1,96 % Kirchensteuer
  • 1,35 % Solidaritätszuschlag
  • Gesamtbelastung: 27,82 %

Die gezahlte Kirchensteuer kann außerdem zusätzlich in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Wie wird der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge berechnet?

Wie wird der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge berechnet?

Auch auf Kapitalerträge fällt der Solidaritätszuschlag an. Er beträgt 5,5 % der fälligen Abgeltungssteuer, nicht der Kapitalerträge selbst. Die Berechnung erfolgt automatisch durch die Bank oder den Broker zusammen mit der Steuerabführung.

So funktioniert die Berechnung:

  • Grundlage ist die einbehaltene Abgeltungssteuer (in der Regel 25 %).
  • Auf diese Steuer wird ein Zuschlag von 5,5 % erhoben.

Wichtig: Für Kapitalerträge gilt der Solidaritätszuschlag weiterhin vollständig, auch wenn er bei anderen Einkünften seit 2021 für viele Steuerzahler entfallen ist.

Beispielrechnung:

  • Kapitalertrag: 1.000 Euro
  • Abgeltungssteuer (25 %): 250 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % auf 250 €): 13,75 Euro
  • Effektive Gesamtsteuerbelastung ohne Kirchensteuer: ca. 26,375 %

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Wer muss Abgeltungssteuer zahlen?

Wer muss Abgeltungssteuer zahlen?

Die Abgeltungssteuer betrifft alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielen. Dazu zählen beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Die Steuer wird unabhängig von der Höhe der Erträge automatisch von Banken und Brokern einbehalten.

Besonderheit: Privatvermögen vs. Betriebsvermögen

  • Kapitalerträge, die im Privatvermögen anfallen, unterliegen der Abgeltungssteuer.
  • Kapitalerträge im Betriebsvermögen (zum Beispiel bei Unternehmen oder Selbstständigen) werden dagegen nicht pauschal versteuert. Sie fließen in die reguläre Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer ein und müssen im Rahmen der Steuererklärung gesondert angegeben werden.
Welche Freibeträge gelten für Kapitalerträge?

Welche Freibeträge gelten für Kapitalerträge?

Kapitalerträge bleiben bis zur Höhe des sogenannten Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt aktuell 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern. Erst wenn die Erträge diesen Freibetrag überschreiten, wird Abgeltungssteuer einbehalten.

Damit Kapitalerträge automatisch steuerfrei bleiben, sollte bei der Bank oder dem Broker ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Dieser sorgt dafür, dass bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags keine Abgeltungssteuer abgeführt wird. Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt und flexibel angepasst werden.

Wer nur über geringe Einkünfte verfügt, hat eine weitere Möglichkeit: Mit einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung), die beim Finanzamt beantragt wird, bleiben sämtliche Kapitalerträge steuerfrei – unabhängig von der Höhe – solange das gesamte Einkommen unter dem gesetzlichen Grundfreibetrag liegt.

Wird weder ein Freistellungsauftrag erteilt noch eine NV-Bescheinigung vorgelegt, behält die Bank die Abgeltungssteuer automatisch ein – selbst dann, wenn die Kapitalerträge eigentlich unterhalb des Freibetrags liegen.

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Ausnahmen: Wann gilt der Abgeltungssteuersatz nicht?

Grundsätzlich ist die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abschließend. In bestimmten Fällen kann jedoch der reguläre persönliche Einkommensteuersatz angewendet werden oder eine separate Angabe in der Steuererklärung erforderlich sein.

Diese Ausnahmen gibt es:

  • Niedriger persönlicher Steuersatz: Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann im Rahmen der Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden. Dadurch werden Kapitalerträge günstiger versteuert.
  • Zinsen aus Privatdarlehen: Werden Zinsen aus privaten Darlehen erzielt, unterliegen diese nicht automatisch der Abgeltungssteuer und müssen gesondert in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Erträge aus dem Ausland: Kapitalerträge, die bei ausländischen Banken erzielt werden, werden nicht automatisch besteuert. Sie müssen eigenständig in der Anlage KAP der Steuererklärung deklariert werden.
  • Fehlende automatische Abführung: Erfolgt kein Steuerabzug durch die Bank oder den Broker (zum Beispiel bei neuen oder ausländischen Anbietern), müssen Kapitalerträge ebenfalls über die Steuererklärung gemeldet werden.
Abgeltungssteuer umgehen: So kannst man die Steuer auf Kapitalerträge verringern

Abgeltungssteuer umgehen: So kannst man die Steuer auf Kapitalerträge verringern

Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Abgeltungssteuer senken oder sogar vermeiden. Vor allem bei einem niedrigen Einkommen oder älteren Kapitalanlagen bestehen Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Einkommensteuersatz niedriger als Abgeltungssteuersatz

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 %, kann man über die Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. In diesem Fall werden Kapitalerträge zum individuellen, niedrigeren Steuersatz besteuert.

Alt-Anteile: Steuerfreie Gewinne aus alten Fonds und Aktien

Wertpapiere und Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, profitieren von einem besonderen Bestandsschutz. Gewinne aus diesen Alt-Anteilen bleiben bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro pro Person steuerfrei. Erst darüber hinausgehende Gewinne werden mit der Abgeltungssteuer belastet. Achtung: Bei Aktiengewinnen gilt das Prinzip „First in, first out“. Die zuerst gekauften Aktien, werden auch wieder zuerst verkauft.

Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann man vermeiden, dass unnötig Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einbehalten wird. Rechtzeitig beantragen spart bares Geld!

Häufige Fehler und Tipps zur Abgeltungssteuer

Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen können leicht unnötige Fehler entstehen. Wer die folgenden Punkte beachtet, spart Steuern und vermeidet Überraschungen:

  • Freistellungsauftrag vergessen: Ohne Freistellungsauftrag werden Kapitalerträge unnötig besteuert, auch wenn sie unter dem Sparerpauschbetrag liegen.
  • Freibeträge optimal nutzen: Den Sparerpauschbetrag kann man auf mehrere Banken oder Broker aufteilen, um überall steuerfrei Kapitalerträge zu sichern.
  • Kirchensteuer richtig einplanen: Wer kirchensteuerpflichtig ist, sollte die zusätzliche Belastung berücksichtigen, um keine bösen Überraschungen bei der Gesamtsteuerlast zu erleben.
  • Doppelbesteuerung bei Auslandsdepots vermeiden: Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland sollte man auf eine korrekte Steueranrechnung achten, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Fazit:
Was Anleger zur Abgeltungssteuer wissen müssen

Die Abgeltungssteuer macht die Besteuerung von Kapitalerträgen einfach und transparent. Wer Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, sollte jedoch wichtige Punkte beachten: Mit einem Freistellungsauftrag nutzt man den Sparerpauschbetrag optimal aus, und über eine Günstigerprüfung lässt sich gegebenenfalls eine niedrigere Besteuerung erreichen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Erträge aus dem Ausland und Alt-Anteile aus der Zeit vor 2009, die teilweise von Steuervergünstigungen profitieren. Auch Fehler wie das Vergessen des Freistellungsauftrags können leicht vermieden werden. Wer sich mit den Regeln zur Abgeltungssteuer auseinandersetzt, kann seine Steuerlast reduzieren und unnötige Abzüge vermeiden. Weitere grundlegende Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen findest du in unserem ergänzenden Ratgeber zur Kapitalertragsteuer.

Noch mehr Tipps zur steuerlichen Optimierung findest du im extraETF Steuer Center – mit Ratgebern zu Abgeltungssteuer, Verlustverrechnung, Vorabpauschale und mehr.

Häufige Fragen zur Abgeltungssteuer

Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

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