FiFo-Methode erklärt
Was man wissen muss, wenn man ETFs und Aktien verkauft
Wer ETFs oder Aktien verkauft, muss den Gewinn versteuern. Doch welche Wertpapiere gelten als zuerst verkauft? Die Antwort gibt die gesetzlich vorgeschriebene FiFo-Methode - First in, First out. Sie besagt: Die ältesten Anteile im Depot gelten bei einem Verkauf als zuerst veräußert - oft mit hohen Gewinnen und entsprechend hoher Steuerlast.
Gerade bei ETF-Sparplänen mit vielen Kaufzeitpunkten kann FiFo nachteilig sein. Durch eine geschickte Depotstruktur lassen sich diese Effekte jedoch reduzieren.
Im folgenden Ratgeber erfährst du, wie FiFo funktioniert, was du steuerlich beachten musst und mit welchen Strategien du deine Steuerlast optimieren kannst.
Das Wichtigste in Kürze: Alles über die Besteuerung nach der FiFo-Methode
Steuerregel: Bei der FiFo-Methode („First in, First out“) gelten immer die ältesten Depotanteile als zuerst verkauft – unabhängig davon, welche Anteile tatsächlich veräußert wurden.
Steuerfalle: Ältere Anteile haben oft hohe Kursgewinne – das kann zu einer entsprechend höheren Steuerlast führen.
Gesetzliche Pflicht: FiFo ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG) und wird bei allen Wertpapierdepots automatisch angewendet.
Hinweis für ETF-Sparer: Besonders ETF-Sparpläne mit vielen Kaufzeitpunkten sind von der FiFo stark betroffen - denn gerade die ältesten und meist günstigsten Anteile werden zuerst verkauft und somit besteuert.
Steuerstrategie: Mit einem Zweitdepot, ETF-Splitting oder einer gezielten Verkaufsreihenfolge lässt sich die Steuerlast legal und effektiv optimieren.
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Was bedeutet FiFo?
Die FiFo-Methode (First in, First out) ist ein Prinzip aus dem Steuerrecht, das vorgibt: Beim Verkauf von Wertpapieren gelten die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft. Das kann die Steuerlast erhöhen, da ältere Positionen oft größere Kursgewinne aufweisen.
In Deutschland ist die Anwendung gesetzlich vorgeschrieben: Laut § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG muss bei der Veräußerung gleichartiger Wertpapiere das FiFo-Prinzip verwendet werden.
Warum ist die FiFo-Methode für Anleger wichtig?
Gewinne aus dem Verkauf von ETFs, Aktien oder anderen Wertpapieren unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Dabei kommt standardmäßig die FiFo-Methode zur Anwendung, wie es das Einkommensteuergesetz vorschreibt. Auch wenn FiFo verpflichtend ist, können Anleger durch geschickte Planung dennoch ihre Steuerlast optimieren.
Gerade bei regelmäßigen Sparplänen entstehen über die Jahre viele Kauftranchen mit unterschiedlichen Einstiegskursen. Beim späteren Verkauf gelten laut FiFo fast immer die günstigsten – also ältesten – Anteile als zuerst verkauft. Das kann zu hohen steuerpflichtigen Gewinnen führen.
Auf diese Gewinne wird nach Abzug des Sparerpauschbetrags die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Bei größeren Kursgewinnen summiert sich das schnell auf vier- bis fünfstellige Beträge.
Tipp: Beim Lifo-Prinzip (Last in, First out) würden die zuletzt gekauften Anteile zuerst verkauft – das wäre oft steuerlich günstiger, da diese meist geringere Kursgewinne aufweisen. In Deutschland ist Lifo zwar nicht erlaubt, aber mit Zweitdepots, ETF-Splitting oder gestaffelten Käufen lässt sich ein ähnlicher Effekt erzielen und die Steuerlast verringern.
So wirkt FiFo auf die Besteuerung von Aktien und ETFs
Da ältere Depotanteile häufig zu deutlich niedrigeren Kursen gekauft wurden, fällt der Veräußerungsgewinn bei ihrer späteren Veräußerung in der Regel besonders hoch aus. Durch die Anwendung der FiFo-Methode kann sich so eine deutlich höhere Steuerlast ergeben – vor allem bei langfristigen Anlagen in ETFs oder Aktien, bei denen über viele Jahre erhebliche Wertsteigerungen erzielt wurden.
Beispiel 1: Verkauf von ETF-Anteilen
Ein Anleger investiert über mehrere Jahre regelmäßig in einen Aktien-ETF. Im Jahr 2015 kauft er 100 Anteile zum Kurs von 100 Euro, fünf Jahre später – also 2020 – erwirbt er weitere 200 Anteile zum Kurs von 200 Euro. Im Jahr 2030 steht der Kurs des ETFs bei 300 Euro pro Anteil. Der Anleger plant, seine Anteile nun in zwei Schritten zu verkaufen – jeweils im Abstand von 10 Jahren:
Verkaufstranchen nach FiFo
Da die FiFo-Methode gilt (First in, First out), werden beim Verkauf stets die ältesten verfügbaren Anteile zuerst berücksichtigt:
Jahr | Verkaufte Anteile | Zuordnung laut FiFo |
---|---|---|
2030 | 150 | 100 × aus 2015 (100 Euro) + 50 × aus 2020 (200 Euro) |
2040 | 150 | 150 × aus 2020 (200 Euro) |
Steuerliche Auswirkungen
Da es sich um einen Aktien-ETF handelt, gilt die gesetzliche Teilfreistellung von 30 %. Das heißt: Nur 70 % des Veräußerungsgewinns sind steuerpflichtig.
ETF-Verkauf im Jahr 2030:
Die Aktien-ETFs können zu 300 Euro je Anteil verkauft werden. Dabei entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe von 17.500 Euro (nach Teilfreistellung).
Transaktion | Gewinn |
---|---|
100 Anteile aus 2015 → 100 × (300 Euro − 100 Euro) | 20.000 Euro |
50 Anteile aus 2020 → 50 × (300 Euro − 200 Euro) | 5.000 Euro |
Gesamtgewinn | 25.000 Euro |
davon steuerpflichtig (70 % → Teilfreistellung) | 17.500 Euro |
ETF-Verkauf im Jahr 2040:
Die Aktien-ETFs können zu 400 Euro je Anteil verkauft werden. Dabei entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe von 21.000 Euro (nach Teilfreistellung).
Transaktion | Gewinn |
---|---|
150 Anteile aus 2020 → 150 × (400 Euro − 200 Euro) | 30.000 Euro |
Gesamtgewinn | 30.000 Euro |
davon steuerpflichtig (70 % → Teilfreistellung) | 21.000 Euro |
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Beispiel 2: Verkauf von Einzelaktien
Ein Anleger kauft über mehrere Jahre hinweg Siemens-Aktien zu unterschiedlichen Kursen. Im Jahr 2016 erwirbt er 20 Aktien zu je 90 Euro, und im Jahr 2021 kauft er nochmals 30 Aktien zu je 130 Euro.
Im Jahr 2026 steht der Kurs der Siemens-Aktie bei 180 Euro. Der Anleger entscheidet sich dazu, zwei Teilverkäufe durchzuführen: einen im Jahr 2026 und einen weiteren fünf Jahre später im Jahr 2031.
Verkaufstranchen nach FiFo
Da die FiFo-Methode gilt, werden auch hier die zu erst erworbenen Aktien zuerst veräußert:
Jahr | Verkaufte Aktien | Zuordnung laut FiFo |
---|---|---|
2026 | 25 | 20 × aus 2016 (90 Euro) + 5 × aus 2021 (130 Euro) |
2031 | 25 | 25 × aus 2021 (130 Euro) |
Steuerliche Auswirkungen
Da es sich um Einzelaktien handelt, gilt keine Teilfreistellung – der gesamte Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig.
Aktien-Verkauf im Jahr 2026:
Die Siemens Aktien können zu 180 Euro je Aktie verkauft werden. Dabei entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe von 2.050 Euro.
Transaktion | Gewinn |
---|---|
20 Aktien aus 2016 → 20 × (180 Euro − 90 Euro) | 1.800 Euro |
5 Aktien aus 2021 → 5 × (180 Euro − 130 Euro) | 250 Euro |
Gesamtgewinn | 2.050 Euro |
davon steuerpflichtig | 2.050 Euro |
Aktien-Verkauf im Jahr 2031:
Die Siemens Aktien können zu 250 Euro je Aktie verkauft werden. Dabei entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe von 3.000 Euro.
Transaktion | Gewinn |
---|---|
25 Aktien aus 2021 → 25 × (250 Euro − 130 Euro) | 3.000 Euro |
Gesamtgewinn | 3.000 Euro |
davon steuerpflichtig | 3.000 Euro |
Durch die Anwendung der FiFo-Methode muss der Anleger beim ersten Verkauf bereits die früh gekauften – und stark gestiegenen – Siemens-Aktien versteuern. Die steuerliche Belastung fällt dadurch höher aus, als wenn er zuerst die später gekauften Anteile hätte veräußern dürfen.
Hinweis: Bei diesen Beispielen wurde der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro nicht berücksichtigt – bei tatsächlicher Veranlagung würde sich die steuerpflichtige Summe entsprechend reduzieren.
Nachteile der FiFo-Methode
- Höhere Steuerlast: Da zuerst die ältesten – und meist am stärksten gestiegenen – Anteile verkauft werden, fällt der steuerpflichtige Gewinn oft höher aus.
- Keine freie Wahl der Anteile: Man kann beim Verkauf nicht selbst entscheiden, welche Anteile du veräußern willst – die Reihenfolge ist fest vorgegeben.
- Nachteil bei Sparplänen: Bei vielen kleinen Kauftranchen (z. B. durch ETF-Sparpläne) werden fast immer die günstigsten Käufe zuerst versteuert, was zu hohen Gewinnen führt.
- Erschwerte Steueroptimierung: Strategische Verkäufe zur gezielten Nutzung von Verlusten oder Freibeträgen sind durch FiFo nur eingeschränkt möglich.
- Komplexität bei Depotübertragungen: Auch beim Übertrag in ein Zweitdepot gilt FiFo – das kann steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten einschränken und erfordert genaue Planung.
Strategien zur Reduktion der Steuerbelastung
Auch wenn die FiFo-Methode gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es clevere Möglichkeiten, die steuerlichen Nachteile abzumildern. Mit einer durchdachten Depotstruktur, zeitlich gestaffelten Käufen oder gezielten Verkäufen lassen sich Steuern sparen - ganz legal. Die folgenden Strategien zeigen, wie man das Beste aus seiner Situation machen kann.
Was gilt bei Depotübertragungen?
Auch beim Depotübertrag gilt das FiFo-Prinzip: Die ältesten Anteile werden zuerst übertragen. Solange keine Gegenleistung erfolgt (z. B. bei Übertrag auf das eigene Depot), bleibt der Vorgang steuerlich neutral.
Wichtig ist, dass die Einstandskurse korrekt mitübertragen werden, damit der neue Broker die Gewinne später richtig berechnen kann.
Ein Depotübertrag kann auch zur Steuergestaltung genutzt werden: Überträgt man gezielt die älteren Anteile in ein Zweitdepot, bleiben im Hauptdepot die jüngeren, steuerlich günstigeren Anteile – und damit lässt sich die Steuerlast bei Verkäufen senken.
Fazit: FiFo als Standard – aber nicht alternativlos
Die FiFo-Methode ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und legt fest, dass beim Verkauf immer die ältesten Wertpapier-Anteile zuerst gelten – was oft zu einer höheren Steuerlast führt. Besonders ETF-Sparpläne mit vielen Kaufzeitpunkten sind davon betroffen.
Wer jedoch frühzeitig plant, kann die steuerlichen Nachteile mit Zweitdepots, gestaffelten Käufen oder ETF-Splitting gezielt reduzieren.
Noch mehr Tipps zur steuerlichen Optimierung findest du im extraETF Steuer Center – mit Ratgebern zu Abgeltungssteuer, Verlustverrechnung, Vorabpauschale und mehr.
FAQ zur FiFo‑Methode
Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.
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