Steuern & private Rentenversicherung: Was muss ich wissen?

Steuerliche Aspekte im Überblick


Die Rentenlücke, die entstehen kann, wenn man sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt, macht vielen deutlich, dass eine zusätzliche Vorsorge notwendig ist. Eine private Rentenversicherung kann die Altersvorsorge der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen. Sie möchte nicht nur finanzielle Sicherheit im Alter ermöglichen, sondern kann auch steuerliche Vorteile bieten, die es sich zu kennen lohnt.

Wie wird die private Rentenversicherung steuerlich behandelt? Welche Vorteile bietet sie? Und können die Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden? In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:
Das Wichtigste zum Thema Steuern & private Rentenversicherung kurz zusammengefasst

  • Private Rentenversicherung: Streng genommen, handelt es sich dabei mehr um einen Sparplan, bei dem die Versicherten regelmäßig oder einmalig einen Beitrag zahlen. Im Gegenzug erhalten sie bei Rentenbeginn lebenslange monatliche Rentenzahlungen oder eine Einmalzahlung (Kapitalwahlrecht). Eine Versicherung wird aus dem Sparplan, da Zusatzleistungen, wie etwa ein Todesfallschutz vor dem Beginn der Auszahlung oder eine vereinbarte Hinterbliebenenversorgung, enthalten sein können.

  • Einzahlung: In der Einzahlungsphase (Ansparphase) werden private Rentenversicherungen, anders als Riester- oder Rürup-Rente, nicht steuerlich gefördert. Verträge zur privaten Rentenversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können allerdings unter Umständen zum Teil bei der Steuererklärung gemäß aktueller Höchstbeträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

  • Auszahlung: In der Auszahlungsphase (Leistungsphase) hängt die Besteuerung der privaten Rentenversicherung von der gewählten Auszahlungsform und dem Alter der versicherten Person zu Beginn der Rentenzahlung ab, aber auch davon, ob das Abschlussdatum des Vertrages vor oder nach 2005 lag.

Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

Kann ich Beiträge zur privaten Rentenversicherung von der Steuer absetzen?

Die wichtigste Frage zuerst: Kann ich Beiträge zur privaten Rentenversicherung von der Steuer absetzen?

In Deutschland sind Beiträge zur privaten Rentenversicherung ohne staatliche Förderungen nicht von der Steuer absetzbar. Hier können die Versicherungsnehmer jedoch von Steuervorteilen in der Auszahlungsphase profitieren, denn es wird in der Regel nicht die gesamte Rente versteuert. Zudem sind die Steuersätze im Ruhestand in der Regel geringer als während der Erwerbstätigkeit. Das liegt daran, dass du in deiner Rente normalerweise weniger Einkommen erzielst als in der Zeit, in der du arbeiten gehst. Je geringer das Einkommen, desto geringer der persönliche Steuersatz.

Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Rentenversicherung (Riester- oder Rürup-Rente) können bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Steuer abgesetzt werden. Hinsichtlich der Auszahlungen zu Rentenbeginn ist der individuelle Steuersatz bei der Riester-Rente allerdings in der Regel niedriger als zur Zeit der Erwerbstätigkeit, während bei der Rürup-Rente die Größe des steuerpflichtigen Anteils variieren kann.

Eine Ausnahme bei privaten Rentenversicherungen liegt unter Umständen vor, wenn deren Vertragsabschluss vor 2005 liegt. Bei diesen lassen sich in bestimmten Fällen Teile der Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings gibt es hier einen Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, der z.B. durch Beiträge für die Krankenversicherung schon ausgelastet sein kann.

Rürup- und Riester-Rente: Die steuerlichen Besonderheiten

Riester-Rente: Der absetzbare Betrag beträgt 4 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Allerdings liegt der maximal absetzbare Betrag, einschließlich der staatlichen Zulagen, bei 2.100 Euro pro Jahr (Stand: 2023). Dagegen beträgt der Höchstbetrag 4.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten. Insgesamt kann der genaue Steuervorteil je nach individueller Situation variieren.

Rürup-Rente: Besonders interessant für Unternehmer und Selbstständige. 2023 können Beiträge bis zur Höchstgrenze von 26.528 Euro bei Ledigen bzw. 53.056 Euro bei Verheirateten steuerlich abgesetzt werden. Ab 2040 sollen Rürup-Renten voll zu versteuern sein.

Auszahlung: Besteuerung der privaten Rentenversicherung

Eine private Altersvorsorge ist heutzutage als Teil des 3-Säulen-Modells der Altersvorsorge unerlässlich. Um auch Sparerinnen und Sparern, die keine staatlich geförderte Rentenversicherung wählen, entgegenzukommen, wurde 2005 eine Neuerung des Alterseinkünftegesetzes beschlossen. Dadurch kannst du zumindest bei der Auszahlung deiner privaten Rente von steuerlichen Vorteilen profitieren. Wie hoch die Steuer genau ausfällt, kann nicht pauschal gesagt werden.

Die Besteuerung der Auszahlung deiner privaten Rentenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab – allen voran die Frage, ob du dir deine Rente als monatliche Auszahlung oder als Einmalzahlung auszahlen lässt:

Steuerrechtliche Regelungen zum Ertragsanteil

Ab dem 1. Januar 2005 gelten die folgenden festen Prozentsätze für den Ertragsanteil je nach Lebensalter des Rentenbeziehenden bei Rentenbeginn:

Alter zu Beginn der RenteProzentualer Ertragsanteil der Rente (§ 22 EStG neue Fassung)
5030
5526
6022
6122
6221
6320
6419
6518
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand: 01/2024.

Ausnahme für Verträge vor 2005

Wurde der Vertrag zu einer begünstigten privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder Rentenwahlrecht vor 1. Januar 2005 abgeschlossen, sind die Erträge der privaten Rentenversicherung in den meisten Fällen vollständig von der Steuer befreit, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat.

Was bestimmt eine begünstigte Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung gilt nach den Richtlinien der Finanzverwaltung nur dann als begünstigt, wenn bei Vertragsabschluss das Langlebigkeitsrisiko durch die Versicherungsgesellschaft übernommen wird. Das bedeutet, dass der Versicherer das Risiko übernimmt, dass du länger lebst als erwartet. Dieses Risiko wird übernommen, indem die Höhe der garantierten Rente bereits zu Beginn des Vertrags in Form eines bestimmten Geldbetrags oder Faktors festgelegt ist. Durch das Multiplizieren des Rentenfaktors mit dem am Ende der Ansparphase vorhandenen Fondsvermögen oder Deckungskapital, wird die Höhe der garantierten Rente berechnet.

Die meisten privaten Rentenversicherungen, die du abschließen kannst, sind begünstigte Rentenversicherungen. Es lohnt sich jedoch, darauf zu achten, da du sonst nicht von den Steuervorteilen in der Auszahlungsphase profitieren kannst.

Wie wird die private Rentenversicherung in der Steuererklärung angegeben?

Ansparphase

Wie du bereits erfahren hast, können die Beiträge zur privaten Rentenversicherung ohne staatliche Förderung, die ab 2005 abgeschlossen wurde, nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hast du deine private Rentenversicherung jedoch vor 2005 abgeschlossen, können 88 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Die Beiträge sind dann als sonstiger Vorsorgeaufwand in der Einkommenssteuererklärung, Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 49, Feld 503 einzutragen.

Beachte dabei, dass für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag gilt.

Monatliche Beiträge zur Rürup-Rente bzw. Basisrente kannst du ebenfalls in der Anlage der Vorsorgeaufwendungen eintragen. Dafür ist Zeile 8, Feld 303 vorgesehen. Um die Beiträge zur Riester-Rente von der Steuer abzusetzen, musst du die Anlage AV (Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen) ausfüllen.

Auszahlungsphase

Die Auszahlung deiner monatlichen privaten Rente wird in der Regel automatisch an das Finanzamt übermittelt. Daher musst du nicht selbst tätig werden. Sollte es doch nötig sein, deine private Rente in der Steuererklärung anzugeben, füllst du dafür in Anlage R unter „Leibrente“ die Zeilen 13 und 14 mit den dazugehörigen Feldern 131 und 132 aus. Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung gibst du den Betrag des steuerpflichtigen Ertragsanteils in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) in Zeile 30, Feld 268 bzw. 468 an.

Fazit:
Warum du dich frühzeitig mit der Versteuerung der privaten Rentenversicherung beschäftigen solltest

Die gesetzliche Rentenversicherung allein ist oft nicht ausreichend, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deshalb solltest du dich frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge auseinandersetzen. Dabei ist die steuerliche Behandlung ein wichtiger Aspekt.

Es lohnt sich, die verschiedenen Möglichkeiten und steuerlichen Vorteile der Rentenversicherungen sorgfältig zu prüfen, um die für dich optimale Lösung zu finden. Beachte auch, dass die Wahl zwischen der Riester-Rente, der Rürup-Rente und einer privaten Rentenversicherung ohne staatliche Förderung erhebliche Auswirkungen auf deine steuerliche Situation im Alter haben kann. Eine frühzeitige Planung ist daher ratsam, um deine finanzielle Zukunft bestmöglich abzusichern.

Klassische private Rentenversicherungen lohnen sich heutzutage allerdings meist nicht mehr, da sie in der Regel mit hohen Kosten und geringen Renditen verbunden sind. Alternativ kannst du prüfen, ob stattdessen eine fondsgebundene Rentenversicherung mit ETFs für dich in Frage kommt. In jedem Fall sei dir unser Ratgeber zur Altersvorsorge mit ETFs empfohlen, da ausreichend breit gestreute ETFs risikoarm sind, sich extrem günstig per ETF-Sparplan besparen lassen und deutlich höhere Rendite-Chancen bei sehr niedrigen Kosten ermöglichen. In unserem ETF-Sparplan Vergleich findest du den ETF-Sparplan, der am besten zu dir passt.

Wir beantworten dir weitere Fragen zur steuerlichen Behandlung der privaten Rentenversicherung