Riester-Rente 2027: Was jetzt auf 14,7 Millionen Verträge zukommt

Riester vor Umbruch wegen Altersvorsorgedepot
14,7 Mio. Riester-Sparer müssen sich entscheiden

In acht Wochen endet eine Ära der deutschen Altersvorsorge. Ab dem 1. Januar 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr angeboten. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot – ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Garantiezwang. Für die bestehenden 14,7 Millionen Riester-Verträge ändert sich zum Stichtag zunächst nichts, da sie Bestandsschutz genießen. Dennoch erreichen Verbraucherzentralen, Anbieter und Finanzportale derzeit vor allem eine Frage: Was soll ich jetzt mit meinem Riester-Vertrag machen?

Die Antwort fällt je nach Vertrag unterschiedlich aus. Sicher ist jedoch: Niemand muss bis zum Jahreswechsel handeln und der größte Fehler wäre eine übereilte Kündigung.

Riester-Rente: Immer weniger Sparer setzen auf das Modell

Die Riester-Rente war noch nie so weit verbreitet wie im Jahr 2017: Damals zählte das Bundesarbeitsministerium rund 16,6 Millionen Verträge. Seitdem geht es jedoch bergab. Ende 2025 lag der Bestand laut der aktuellen BMAS-Statistik (Stand: Mai 2026) bei 14,66 Millionen und damit 318.000 Verträge unter dem Wert des Vorjahres. Es war der achte Rückgang in Folge. Bereits 2024 war der Bestand erstmals seit 2010 unter die Marke von 15 Millionen gefallen.

VertragsartBestand Ende 2025Veränderung zu 2024Anteil
Riester-Rentenversicherungen9,75 Mio.–160.00066,5 %
Riester-Fondssparpläne3,00 Mio.–66.00020,4 %
Wohn-Riester (Eigenheimrente)1,44 Mio.–78.0009,8 %
Riester-Banksparpläne0,49 Mio.–13.0003,3 %
Gesamt14,66 Mio.–318.000100 %
Quelle: BMAS, Entwicklung der Riester-Verträge, Stand 27. April 2026.

Hinter der Gesamtzahl verbirgt sich eine weitere, für die Reform entscheidende Größe: Das Ministerium schätzt, dass etwa ein Fünftel bis ein Viertel der Verträge beitragsfrei gestellt ist und somit keine neuen Zulagen mehr erhält. Das entspräche einer Zahl von rund drei bis dreieinhalb Millionen Verträgen, deren Inhaber sich bereits vor der Reform von dem Produkt abgewandt haben. Zwei von drei dieser Verträge sind klassische Rentenversicherungen, die häufig einen Garantiezins bieten, aber auch Kosten enthalten, die von Verbraucherschützern seit Jahren kritisiert werden.

Riester-Reform 2027: Was sich für Sparer ändert

Das im März vom Bundestag beschlossene Altersvorsorgereformgesetz ersetzt die Riester-Förderung durch ein einfacheres System. Anstelle der einkommensabhängigen 4-Prozent-Regel gibt es eine Zulage für jeden eingezahlten Euro: 50 Cent für die ersten 360 Euro im Jahr und 25 Cent für jeden weiteren Euro bis zu einem Betrag von 1.800 Euro. Somit sind maximal 540 Euro Grundzulage möglich, das ist mehr als das Dreifache der bisherigen 175 Euro. Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro je Kind und Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Anlage selbst. Riester-Verträge müssen zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren. In den Niedrigzinsjahren zwang diese Vorgabe viele Anbieter, Kundengelder überwiegend in Anleihen anzulegen. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf diese Garantie. Es wird in Fonds und ETFs bis zur Risikoklasse 5 gespart, ein breit gestreuter Welt-ETF ist damit ausdrücklich erlaubt. Wer eine Garantie wünscht, kann ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen.

Auch die Auszahlung wird flexibler: Die bisherige Pflicht, das Restkapital ab dem 85. Lebensjahr zu verrenten, entfällt. Stattdessen können Sparer zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft, wählen. Die Auszahlung beginnt im neuen System allerdings frühestens mit 65 statt mit 62 Jahren.

Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. Sie laufen mit den bisherigen Konditionen weiter, inklusive Garantien, Zulagen nach altem Recht und dem früheren Auszahlungsalter, solange der Inhaber des Vertrags nichts anderes erklärt oder einen neuen geförderten Vertrag abschließt.

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Riester-Vertrag behalten oder wechseln? Diese 4 Möglichkeiten gibt es

Wer heute einen Riester-Vertrag hat, kann ab 2027 zwischen vier Optionen wählen. Keine dieser Optionen ist an eine Frist gebunden.

Riester-Vertrag weiterführen

In diesem Fall bleibt der Vertrag im alten Förderrecht: Es gibt eine Grundzulage von 175 Euro, die 4-Prozent-Regel gilt, es gibt eine Beitragsgarantie und die Auszahlung ist ab 62 möglich. Das ist die richtige Wahl für alle, die kurz vor der Rente stehen oder einen Altvertrag mit hohem Garantiezins haben.

Riester-Förderung umstellen

Per Erklärung gegenüber dem Anbieter wechselt der Vertrag ins neue Förderrecht, bleibt aber sonst unverändert. Die Zulagen werden künftig nach der neuen Formel berechnet, während Garantie, Kosten und Rentenbeginn unverändert bleiben.

Riester beitragsfrei stellen und neues Altersvorsorgedepot eröffnen

Der Altvertrag ruht mit seinen Garantien und neue Beiträge fließen in ein Altersvorsorgedepot. Wichtig: Mit dem Abschluss des neuen Vertrags wechselt auch der ruhende Riester-Vertrag automatisch ins neue Förderrecht. Alte und neue Förderung lassen sich nicht kombinieren.

Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen

Das angesparte Kapital wandert in ein Altersvorsorgedepot. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, die Garantien des Altvertrags erlöschen jedoch. Der alte Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro verlangen, bei Verträgen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, nichts. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich – wer im ersten Quartal 2027 kündigt, wird zum 30. Juni übertragen.

Keine sinnvolle Option ist die Kündigung zur Auszahlung. Sie gilt als schädliche Verwendung, sodass sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Welcher Weg der richtige ist, hängt vor allem von drei Faktoren ab: der Restlaufzeit bis zur Rente, den Effektivkosten des Altvertrags und dem Wert der Garantien, die man aufgibt. Als Faustregel gilt: Bei einer Restlaufzeit von unter fünf Jahren spricht vieles fürs Behalten, bei einer Restlaufzeit von über zehn Jahren und bei Effektivkosten ab 1,5 Prozent lohnt sich die Prüfung eines Wechsels.

Riester-Reform: „Sparer sollten sich nicht unter Druck setzen lassen“

Mit dem nahenden Stichtag wächst der Druck im Vertrieb. Banken, Neobroker und Versicherer haben nach dem aktuellen Altersvorsorgevergleich von extraETF bereits über 100 Produkte angekündigt, erste Konditionen liegen vor. Scalable Capital will im ersten Jahr auf Kosten verzichten und danach höchstens 0,15 Prozent laufende ETF-Kosten berechnen. Deka und Sparkassen nennen eine Jahresgebühr von 0,1 Prozent, Quirion von rund 0,08 Prozent. Gleichzeitig bringen Versicherer neue fondsgebundene Garantieprodukte auf den Markt.

Markus Jordan, Gründer von extraETF, warnt deshalb: „Verbraucher sollten sich vor allem nicht unter Druck setzen lassen. Einen Zeitdruck gibt es nicht. Die Förderung im neuen System entsteht mit den Einzahlungen des jeweiligen Jahres – wer sein Altersvorsorgedepot also erst im Herbst 2027 eröffnet und per Einmalzahlung einzahlt, erhält die volle Jahresförderung. Ein Übertrag des Riester-Guthabens ist auch 2028 oder später noch möglich.“

Tipp

Alle Altersvorsorgedepots im Überblick. Jetzt die besten Angebote finden.

Zum AVD-Vergleich

Riester-Rente 2026: Diese 3 Dinge sollten Sparer jetzt prüfen

Auch ohne Entscheidungsdruck gibt es drei Dinge, die sich vor dem Jahreswechsel lohnen.

Den eigenen Vertrag kennen

Die jährliche Standmitteilung nennt das Guthaben, die Effektivkosten und – bei Versicherungen – den Garantiezins und den Rentenfaktor. Wer diese drei Zahlen kennt, kann einschätzen, ob der Vertrag zu den teuren oder zu den wertvollen gehört. Eine strukturierte Entscheidungshilfe mit vier Prüffragen bietet der Ratgeber Riester behalten oder wechseln?.

Den Mindesteigenbeitrag für 2026 leisten

Damit die letzte Riester-Zulage nach altem Recht voll fließt, muss der Mindesteigenbeitrag bis zum 31. Dezember eingezahlt sein: 4 Prozent des Vorjahresbruttos, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen. Wer den Vertrag beitragsfrei stellen will, sollte das erst danach tun.

Nicht vorschnell kündigen

Wer den Vertrag übertragen will, eröffnet zuerst das Altersvorsorgedepot und reicht dann beim alten Anbieter die Kündigung mit Übertragungsverlangen ein. Die Reihenfolge ist entscheidend, da eine Kündigung ohne Zielvertrag als Kündigung zur Auszahlung gilt. Wie der Übertrag im Detail abläuft, welche Fristen gelten und was Wohn-Riester-Sparer beachten müssen, erklärt der Ratgeber Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen.

Die Riester-Rente wird nicht verschwinden, sondern zum Auslaufmodell mit Bestandsschutz werden. Für die 14,6 Millionen bestehenden Verträge bedeutet das keine Deadline, sondern eine Prüfaufgabe. Wer diese in Ruhe erledigt, ist 2027 besser dran als diejenigen, die im Januar als Erste unterschreiben.