3. September 2026
Sebastian Külps (Vanguard): "Unsere vier Prinzipien erfolgreicher Geldanlage"

Vier Monate bis zum Start: Was beim Altersvorsorgedepot jetzt noch passieren muss

Noch vier Monate bis zum Altersvorsorgedepot: Zertifizierung, Anbieterstarts, offene Fragen – was bis Januar 2027 passieren muss.

Am 1. Januar 2027 tritt mit dem Altersvorsorgedepot (AVD) die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit der Riester-Rente in Kraft. Das Gesetz dazu ist seit dem 29. Mai 2026 verkündet, die Eckpunkte stehen fest. Was noch fehlt, sind die Anbieter selbst: Bis zum Start müssen Banken, Versicherer und Neobroker ihre Produkte zertifizieren lassen, Verträge anpassen und technisch startklar sein. Ein Überblick, was in den kommenden vier Monaten noch passieren muss – und was davon für Sparer schon jetzt relevant ist.

Wie viel Zulage du ab 2027 individuell erwarten kannst, zeigt der Altersvorsorgedepot-Rechner. Alle Grundlagen zum neuen Produkt bündeln wir laufend aktualisiert im Wissen-Artikel zum Altersvorsorgedepot.

Was am 1. Januar 2027 konkret in Kraft tritt

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, verkündet im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156), endet zum 31. Dezember 2026 das Neugeschäft mit Riester-Verträgen. An seine Stelle tritt ab dem 1. Januar 2027 das Altersvorsorgedepot: ein staatlich gefördertes, in seiner Kostenstruktur reguliertes Vorsorgeprodukt, das im Kern auf breit gestreute Wertpapieranlagen statt auf klassische Beitragsgarantien setzt. Bestehende Riester-Verträge laufen unter den bisherigen Bedingungen weiter, für neue Förderverträge gilt ab dem Stichtag ausschließlich das neue System.

Zertifizierung beim BZSt: der eigentliche Flaschenhals

Damit ein Anbieter ab Januar überhaupt ein Altersvorsorgedepot verkaufen darf, muss sein Produkt zuvor vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach dem novellierten Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG n.F.) geprüft und freigegeben werden. Diese Zertifizierung ist der eigentliche Engpass der kommenden Monate: Erst mit ihr darf ein Vertrag als förderfähig beworben und abgeschlossen werden. Ohne sie bleibt selbst ein inhaltlich passendes Depot – etwa ein bereits bestehendes ETF-Depot bei einem Broker – von der staatlichen Förderung ausgeschlossen.

Tipp: Die künftigen Altersvorsorgedepot-Anbieter müssen ihre Hausaufgaben noch machen. Wir haben derweil schonmal bei den ETF-Musterportfolios Produktvorschläge für dein künftiges Altersvorsorgedepot zusammengestellt.

Für die Praxis heißt das: Die kommenden Wochen entscheiden maßgeblich darüber, welche Anbieter zum 1. Januar tatsächlich lieferfähig sind und welche ihren Marktstart verschieben müssen.

Was Anbieter jetzt noch erledigen müssen

Bis zum Start sind aus Anbietersicht im Wesentlichen drei Baustellen offen:

BaustelleWorum es gehtStatus (Stand 03.09.2026)
Zertifizierung beim BZStNachweis, dass Kostenstruktur und Produktausgestaltung den gesetzlichen Vorgaben entsprechenAnträge laufen, Freigaben noch offen
Vertragswerke & BeratungAnpassung an das gesetzlich vorgesehene Standardprodukt mit Kostendeckel und Voreinstellungenanbieterabhängig, im Aufbau
Anbindung an die ZulagenstelleTechnische Voraussetzung, damit Förderanträge und Zulagen ab Januar automatisiert verarbeitet werdenin Vorbereitung

Erste Anbieter haben ihre Zertifizierungsanträge bereits eingereicht, öffentlich bestätigte Freigaben stehen zum jetzigen Zeitpunkt aber noch aus.

Scalable Capital als Vorreiter bei den Konditionen

Beim Blick auf konkrete Konditionen ist bislang ein Anbieter deutlich vorgeprescht: Scalable Capital hat als erster Neobroker Zahlen genannt und will beim gesetzlichen Standarddepot auf Depotführungs- und Transaktionsgebühren komplett verzichten, die ETF-Kosten auf 0,15 Prozent pro Jahr begrenzen und im ersten Jahr sogar ganz auf null setzen – deutlich unter dem gesetzlich erlaubten Kostendeckel von einem Prozent. Verbindlich sind diese Angaben zwar erst mit der finalen Zertifizierung, dennoch setzt der Vorstoß schon jetzt einen Preisanker, an dem sich die Konkurrenz messen lassen muss.

Wir gehen davon aus, dass sich weitere Neobroker wie Trade Republic an diesem Vorstoß orientieren werden: Ihre schlankeren Kostenstrukturen im Vergleich zu klassischen Banken und Fondsgesellschaften dürften auch beim Altersvorsorgedepot zu ähnlich aggressiven Angeboten führen. Klassische Filialbanken und etablierte Fondsanbieter wie Union Investment, die für ihr Standarddepot bislang auf aktive ETFs setzen, dürften es dagegen schwerer haben, bei den Kosten mitzuziehen.

Sparkassen reagieren auf Scalable Capital Vorstoß

Auch die Sparkassen-Gruppe geht in die Offensive. Wie Finanz-Szene berichtet, kontert die Sparkassen-Tochter Deka den Vorstoß von Scalable Capital nun mit einem eigenen kostengünstigen ETF fürs Altersvorsorgedepot. Damit zeigt sich: Der Kostenwettbewerb ums AV-Depot erfasst nicht nur die Neobroker, sondern auch die Sparkassen-Finanzgruppe als einen der größten Vertriebswege in Deutschland. Konkrete Kostenangaben zum Deka-Produkt liegen uns noch nicht vor. Klar ist aber jetzt schon: Wir werden einen großen Wettbewerb um Altersvorsorgedepots sehen.

Was noch offen ist

Zwei Punkte bleiben bis zum Jahresende mit Unsicherheit behaftet:

Die Frühstartrente für Kinder ist bislang nur als Regierungsentwurf vom 12. August 2026 auf dem Weg durch den Bundestag. Da die Frühstartrente ausschließlich in ein zertifiziertes Standarddepot – also ein Altersvorsorgedepot – fließen kann, hängt ihr Zeitplan direkt am Fortschritt der AVD-Zertifizierungen.

Der Kostendeckel ist zwar dem Grundsatz nach gesetzt, in der Anhörung des Finanzausschusses aber weiterhin umstritten. Ob es bei den derzeit diskutierten Werten bleibt, wird sich erst mit den finalen Produktfreigaben zeigen.

Was das für dich bedeutet

Hast du heute noch keinen Riester-Vertrag, musst du aktuell nichts tun – ein Neuabschluss lohnt sich angesichts des nahenden Systemwechsels ohnehin kaum noch. Sinnvoll ist es, die Marktentwicklung der kommenden Wochen zu beobachten und dich schon jetzt mit den Grundlagen vertraut zu machen: Alles Wichtige zum neuen Fördersystem findest du im AVD-Wissensartikel, einen ersten Blick auf die mögliche eigene Förderung liefert der AVD-Rechner. Hältst du dagegen einen bestehenden Riester-Vertrag, solltest du die Entscheidung über Kündigung, Stilllegung oder Übertragung nicht überstürzen.