Steuern 2026

Die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer, Familien, Rentner und Privatanleger


Im Jahr 2026 treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft, die direkten Einfluss auf dein Einkommen, deinen Arbeitsweg, deine Vorsorge, dein Ehrenamt, deine Rente und deine Kapitalanlagen, wie Steuern bei ETFs, haben können. Bundestag und Bundesrat haben in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen – vom Steueränderungsgesetz bis zu Entlastungspaketen – beschlossen, die spürbare Anpassungen mit sich bringen.

Viele Reformen bringen Entlastungen, manche führen jedoch auch zu höheren Abzügen. Ob Grundfreibetrag, Kindergeld, Entfernungspauschale, Umsatzsteuer, Vorsorgepauschale, Aktivrente, Zusatzbeiträge der Krankenversicherung oder Änderungen im Bereich Kryptowährungen: 2026 ändert sich vieles, das du kennen solltest.

In diesem Ratgeber beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Änderungen für 2026, ordnen sie ein und zeigen dir, welche Auswirkungen sie auf deinen Geldbeutel haben.

Das Wichtigste in Kürze:
Das ändert sich 2026 steuerlich

  • Grundfreibetrag und Kindergeld: Der Freibetrag steigt auf 12.348 Euro, das Kindergeld auf 259 Euro monatlich.

  • Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale beträgt einheitlich 0,38 € pro Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer.

  • Aktivrente: Es können bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdient werden, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.

  • Umsatzsteuer: Speisen in der Gastronomie und Verpflegung bleiben dauerhaft bei 7 %.

  • Vorsorgepauschale: Die Mindestpauschale bei der Vorsorgepauschale entfällt und der Lohnsteuerabzug richtet sich nach den tatsächlichen Versicherungsbeiträgen.

  • Mindestlohn und Krankenversicherung: Der Mindestlohn steigt auf 13,90 €, der Zusatzbeitrag auf 2,9 %.

  • Ehrenamt: Höhere Pauschalen (3.300 €/960 €).

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Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

Änderungen für Kapitalanleger

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale wird zu Beginn des Jahres 2026 für das Veranlagungsjahr 2025 erhoben. Dabei handelt es sich um eine vorgezogene Besteuerung zukünftiger Veräußerungsgewinne aus ETFs und Fonds, die mit der Investmentsteuerreform 2018 in Deutschland eingeführt wurde. Für das Veranlagungsjahr 2025 beträgt der für die Berechnung der Steuer relevante Basiszinssatz 2,53 Prozent.

Die Vorabpauschale betrifft vor allem Inhaber thesaurierender Fonds, kann aber auch ausschüttende Fonds betreffen, wenn deren Ausschüttungen unter der errechneten Pauschale liegen. Wichtig: Sie dient als Bemessungsgrundlage, auf die Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben werden. Anleger sollten daher rechtzeitig Freistellungsaufträge erteilen oder für eine ausreichende Kontodeckung sorgen.

Wie viel Geld sollte ich für die Vorabpauschale auf meine Aktien-ETFs vorhalten?

Wie viel Geld sollte ich für die Vorabpauschale auf meine Aktien-ETFs vorhalten?

Für das Veranlagungsjahr 2025, für welches die Vorabpauschale Anfang 2026 eingezogen wird, solltest du bei Aktien-ETFs folgende Beträge pro 10.000 Euro Fondsvolumen sicherheitshalber einplanen:

  • Halte rund 36 Euro für Aktien-ETFs auf dem Verrechnungskonto bereit oder
  • Richte maximal 124 Euro als Freistellungsauftrag ein

Wer rechtzeitig einen Freistellungsauftrag eingerichtet hat und damit den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr nutzt, kann damit bei Aktien-ETFs ungefähr ein Fondsvolumen von 80.600 € abdecken. Bei weniger Fondsvolumen brauchst du im Jahr 2026 keine Vorabpauschale bezahlen.

Tipp: Mit dem ETF-Steuerrechner kannst du auch die Vorabpauschale für ausschüttende und thesaurierende ETFs bequem berechnen. Damit lassen sich, je nach Aktienquote deines Fonds, Vorabpauschalen ermitteln.

Folgen bei zu wenig Geld auf dem Verrechnungskonto

Wenn auf deinem Verrechnungskonto nicht genug Geld für die Abbuchung der Vorabpauschale vorhanden ist oder dein Freistellungsauftrag dafür nicht ausreicht, kann es passieren, dass deine Bank oder dein Broker die Vorabpauschale dennoch einzieht, du ins Minus gerätst und dir dafür Zinsen in Rechnung gestellt werden.

Manchmal kann es aber auch vorkommen, dass du von Bank oder Broker aufgefordert wirst, ausreichend Guthaben auf dein Konto dafür zu überweisen. Falls du dem nicht nachkommst, wird das Finanzamt darüber informiert, sodass du die Vorabpauschale in der nächsten Steuererklärung angeben und verrechnen musst.

Kapitalanleger und Kryptowährungen

Wichtige Meldepflichten ab 2026

DAC 8: Neue EU-Meldepflicht für Kryptotransaktionen

Ab 2026 müssen Kryptobörsen und Verwahrer die Daten ihrer Kunden an die Behörden melden.

Konsequenz:

  • Steuerhinterziehung wird besonders stark erschwert.
  • Privatanleger sollten daher alle Transaktionen lückenlos dokumentieren.
  • Steuerreports werden Pflicht.

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Anpassung der Freibeträge und Grenzen

Freibeträge steigen

Im Jahr 2026 kommt es zu einer deutlichen Anhebung wichtiger Freibeträge, wodurch sich die Einkommensteuer vieler Steuerpflichtiger senken wird.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 € (2025) auf 12.348 € (2026).
Einkommen bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei.
Für Ehepaare oder Zusammenveranlagte gilt die doppelte Summe.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird 2026 erst ab einer Einkommenssteuer von 20.350 € bei Einzelveranlagung und 40.700 € bei Zusammenveranlagung erhoben.

2025 lagen die Grenzen dagegen bei 19.950 € für die Einzelveranlagung und 39.900 € für die Zusammenveranlagung.

Kinderfreibetrag

  • Der Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 6.828 Euro (3.414 Euro pro Elternteil).
  • Zusätzlich gibt es den unveränderten Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag von 2.928 Euro (1.464 Euro pro Person).

Zusammen sind das bei Ehepaaren 9.756 Euro Freibetrag pro Kind.

Kindergeld

  • Das Kindergeld beträgt 259 € pro Monat ab Januar 2026. Vorher waren es monatlich 255 €.

Damit steigen sowohl die steuerlichen Vorteile für Besserverdienende als auch die direkten Monatszahlungen für Familien mit Kindern.

Übrigens: Steuerbescheide gibt es ab 2026 auch als digitale Variante über Elster. Per Post gibt es diese nur noch, wenn ihr das ausdrücklich wünscht. Zu beachten ist die Benachrichtigungs-Mail von Elster, die über den Eingang des Steuerbescheids informiert, damit ihr die einmonatige Einspruchsfrist nicht verpasst.

Steuervorteile für E-Autos

Die Steuerbefreiung für Elektroautos wurde verlängert, sodass für bis zum 31.12.2030 gekaufte Modelle bis 2035 keine Kfz-Steuer anfällt. Zusätzlich wurde eine Kaufprämie von mindestens 3.000 Euro für neue E-Autos beschlossen. Damit wird der Umstieg auf Elektromobilität steuerlich attraktiver.

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Änderungen für Arbeitnehmer

Pendlerpauschale und Fahrtkosten: Entfernungspauschale steigt deutlich

Eine der größten Neuerungen betrifft zahlreiche Pendler.

Entfernungspauschale

Ab dem 1. Januar 2026 gilt voraussichtlich für alle Fahrten zur Arbeit:

0,38 € pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer.

Damit entfällt die bisherige Staffelung (30 Cent bis 20 Kilometer, 38 Cent ab 21 Kilometer).

Wichtig: Die Werbungskostenpauschale liegt bei 1.230 €. Nur wenn deine Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, wirkt die Entlastung.

Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie wird entfristet.

Geringverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, können die Pauschale weiterhin nutzen, sofern sie eine Steuererklärung abgeben.

Mindestlohn und Minijobs

Der gesetzliche Mindestlohn sowie die Grenzen für Minijobs und Midijobs (Gleitzone) verschieben sich.

Ab 2026 gilt:

  • Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde
  • Minijobgrenze: 603 €
  • Midijobbereich: 603,01 € – 2.000 €

Neue Vorsorgepauschale 2026

Die neue Vorsorgepauschale ab 2026 bedeutet einen großen Eingriff in die Lohnabrechnung. Ab 2026 tritt eine zentrale Reform der Lohnabrechnung in Kraft. Sie betrifft alle Arbeitnehmer.

Die Mindestvorsorgepauschale fällt weg

Bisher gab es eine pauschale Mindestentlastung von 12 % des Lohns.
Diese entfällt vollständig.

Tatsächliche Beiträge zählen

Künftig fließen echte, elektronisch übermittelte Beiträge ein:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • (neu) Arbeitslosenversicherung

Folgen für Arbeitnehmer:

  • Wer hohe Beiträge zahlt (z. B. Privatversicherte), wird oft entlastet.
  • Wer bisher von der Mindestpauschale profitierte, muss unter Umständen eine höhere Lohnsteuer zahlen.

Diese Änderung macht die Lohnsteuer präziser, aber auch individueller.

Krankenversicherung - Zusatzbeitrag steigt

Im Jahr 2026 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von 2,5 % auf 2,9 % steigen.

  • Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den Kassen (2–4 %).
  • Ein Wechsel kann die monatliche Beitragslast senken.

Beachte außerdem: Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen werden, wie jedes Jahr, auch für 2026 erhöht.

Ehrenamt - Pauschalen steigen

Ehrenamt: Höhere Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamtliche.

Ab 2026 gelten folgende Pauschalen:

  • Übungsleiterpauschale: 3.300 €
  • Ehrenamtspauschale: 960 €

Damit werden Einsätze im Sportverein, im Chor, in der Pflege und bei anderen gemeinnützigen Tätigkeiten steuerlich begünstigt.

extraETF Podcast – Geldanlage mit ETFs

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Altersvorsorge

Aktivrente

Aktivrente: Steuerfrei bis zu 2.000 € pro Monat hinzuverdienen!

Ab 2026 dürfen Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen – unabhängig davon, ob sie bereits Altersrente beziehen.

  • Dies gilt für sämtliche Jobs (neue wie bestehende).
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben Pflicht.
  • Es gibt keine Progression: Der steuerfreie Teil erhöht nicht den Steuersatz.
  • Dies gilt im Lohnsteuerabzug und in der Steuererklärung.

Beamte, geringfügig Beschäftigte, Gewerbetreibende, Freiberufler – solange ihre Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist – sowie Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft sind von der Aktivrente ausgenommen.

Damit soll die Weiterarbeit im Alter attraktiver werden. Auch wenn es noch nicht gesichert feststeht, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Renten voraussichtlich ab Juli des Jahres um 3,73 % steigen werden.

 

Frühstart-Rente: Staatliche Vorsorge ab dem 6. Lebensjahr

Die Frühstart-Rente soll am 1. Januar 2027 starten, könnte aber eventuell schon 2026 beginnen. Der Staat zahlt dabei für jedes begünstigte Kind monatlich 10 € in ein individuelles Frühstart-Depot, und zwar ab dem 6. Lebensjahr. Anspruch haben Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, beginnend mit dem Jahrgang 2020. Ab 2029 sollen weitere Jahrgänge folgen. Mit Volljährigkeit wird das Frühstart-Depot automatisch in ein Altersvorsorgedepot überführt. Kinder ohne eigenes Depot erhalten Anteile an einer kollektiven Anlage, die später zusammen mit der Rendite in ein individuelles Depot übertragen werden kann.

Weitere steuerliche Änderungen

Bis Ende 2025 - Abgabefrist Steuererklärung 2021

Wenn du mit der Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 hinterherhinkst, solltest du innerhalb der nächsten Tage aktiv werden. Stichtag ist der 31.12.2025. Das gilt allerdings nur, wenn du deine Steuerklärung freiwillig abgibst. Bei der Pflichtveranlagung musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.

Wichtig: Belege über Ausgaben müssen nicht automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden. Falls das Finanzamt aber Belege anfordert, sollten sie griffbereit sein.

Änderungen bei der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer: 7 % auf Speisen in der Gastronomie, im Catering und in Versorgungseinrichtungen.

Die seit Jahren diskutierte Senkung wird 2026 Realität:

  • Für Speisen in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien und Cafés gilt dann der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
  • Für Getränke gilt weiterhin 19 %.

Begünstigt sind außerdem:

  • der Lebensmitteleinzelhandel,
  • die Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung
  • Catering-Unternehmen sowie
  • Lieferdienste

Ob die Preise für die Kunden tatsächlich sinken, ist offen – die Entlastung hilft jedoch vielen Betrieben wirtschaftlich.

Tipp: Wenn du herausfinden möchtest, wie viel Geld du für Essen ausgibst, dann schau dir doch mal unseren Restaurant-Rechner an. Mit diesem kannst du auch ermitteln, wie viel Geld du erhältst, wenn du das Gesparte in geeignete ETFs investierst.

Fazit:
2026 wird ein Jahr großer steuerlicher Reformen

Es gibt u.a. neue Freibeträge und höhere Pauschalen, die Aktivrente, Änderungen bei der Umsatzsteuer, steigende Krankenversicherungsbeiträge sowie mehr Unterstützung für Ehrenamt und Familien. All das hat spürbare finanzielle Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Rentner, Familien und Privatanleger.

Damit verbessert sich für viele die Steuerlast. Der Staat entlastet aber auch Unternehmen, Gastronomie und Haushalte im Milliardenumfang. Gleichzeitig steigen Beiträge, wie der GKV-Zusatzbeitrag, und die neue Vorsorgepauschale führt bei manchen zu einer höheren Belastung.

Mehr Netto eröffnet oft neuen Spielraum für höhere Sparraten. Wenn du diese Mittel gezielt und breit gestreut investierst, profitierst du langfristig davon. Der extraETF Portfolio Tracker hilft dir dabei, deine Investments strukturiert zu verwalten und zu optimieren.

Mehr Informationen zu steuerlichen Änderungen und Besonderheiten bei der Geldanlage mit ETFs findest du in unserem News-Bereich, im extraETF Podcast oder auf unserem YouTube-Kanal.

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