Erbschaftssteuer Kinder - Vermögen steuerfrei übertragen
Durch Freibeträge und eine clevere Strategie erben deine Kinder steueroptimiert
Wenn Eltern Vermögen an ihre Kinder vererben, seien es Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände, steht oft eine große Frage im Raum: Wie lässt sich im Rahmen einer durchdachten Nachlassplanung die Erbschaftssteuer möglichst gering halten, damit der Nachwuchs möglichst viel vom Erbe behält?
Welche Freibeträge und Regelungen speziell für Kinder gelten und wie Anleger ihr Erbe an ihre Kinder steueroptimiert gestalten können, darüber sprechen wir kompakt und verständlich erklärt in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze: Alles zum Thema Erbschaftssteuer für Kinder
Freibeträge nutzen: Kinder haben pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, der alle 10 Jahre bei Schenkungen erneut ausgeschöpft werden kann.
Steuersätze beachten: Überschreitet das Erbe den Freibetrag, liegt der Steuersatz zwischen 7 und maximal 30 Prozent – je nach Höhe des Betrags.
Familienheim steuerfrei: Kinder können das selbstgenutzte Familienheim komplett steuerfrei erben, wenn sie dort mindestens 10 Jahre wohnen und unverzüglich einziehen.
Versorgungsfreibetrag: Zusätzlich gibt es für Kinder einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 52.000 Euro, abhängig vom Alter des Kindes.
Steueroptimierung durch Planung: Strategische Maßnahmen wie Schenkungen, Vermögensaufteilung und Nießbrauchrechte helfen Anlegern, Erbschaftssteuern deutlich zu reduzieren.
Spätestens beim Renteneintritt sollte man das Erbe regeln, um den Ehepartner und die Familie finanziell abzusichern. Das kostenfreie Merkblatt zeigt, wie man mit vorausschauender Planung Konflikte vermeidet, Steuern spart und sicherstellt, dass das Vermögen wie gewünscht weitergegeben wird.
Für allgemeine Infos zur Erbschaftssteuer empfehlen wir dir folgenden Artikel: Erbschaftssteuer 2025: Höhe, Freibeträge & Tipps zur Steueroptimierung
Wann müssen Kinder Erbschaftssteuer zahlen?
Kinder müssen Erbschaftssteuer zahlen, wenn ihr Erbe den persönlichen Freibetrag überschreitet. Das heißt konkret: Solange das geerbte Vermögen den Freibetrag nicht übersteigt, bleibt die Erbschaft komplett steuerfrei. Erst auf Beträge oberhalb dieser Grenze fällt tatsächlich Erbschaftssteuer an. Für Kinder gelten dabei besonders hohe Freibeträge, weshalb viele Erbschaften komplett steuerfrei bleiben. Dennoch ist es wichtig, die Freibeträge zu kennen und frühzeitig zu planen.
Freibeträge für Kinder 2025: So viel können Kinder steuerfrei erben
Kinder gehören zur privilegierten Steuerklasse I. Das bedeutet: Kinder profitieren bei der Erbschaftssteuer von hohen Freibeträgen. Diese gelten sowohl für Geldwerte, Wertpapiere als auch für Immobilien. Pro Elternteil dürfen Kinder jeweils 400.000 Euro steuerfrei erben. Liegt das geerbte Vermögen darunter, fallen keine Steuern an. Dieser Freibetrag gilt für jeden Elternteil – erbt ein Kind also von Vater und Mutter, können sogar insgesamt 800.000 Euro steuerfrei übertragen werden.
Zudem gibt es einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, der abhängig vom Alter des Kindes bis zu 52.000 Euro betragen kann.
Übersicht der Freibeträge für Kinder:
Art des Freibetrags | Höhe Freibetrag Kinder 2025 | Hinweis |
---|---|---|
Allgemeiner Freibetrag (pro Elternteil) | 400.000 Euro | Für Kinder, Adoptiv- & Stiefkinder |
Versorgungsfreibetrag (je nach Alter) | bis zu 52.000 Euro | Gilt zusätzlich zum Freibetrag von 400.000 Euro |
Was genau ist der Versorgungsfreibetrag?
Der Versorgungsfreibetrag ist ein zusätzlicher Freibetrag, der bestimmten nahen Angehörigen – z. B. Ehepartnern oder Kindern – im Erbfall gewährt wird. Er soll der finanziellen Absicherung dienen, etwa bei laufenden Hinterbliebenenleistungen wie Witwen- oder Waisenrenten.
Der Freibetrag wird unabhängig davon gewährt, ob tatsächlich Versorgungsleistungen bezogen werden. Allerdings wird er um die erwarteten Leistungen gekürzt: Zum Beispiel wird bei einer Waisenrente deren voraussichtliche Gesamthöhe über die Bezugsdauer geschätzt und vom Versorgungsfreibetrag abgezogen. In der Praxis bleibt dadurch oft nur ein geringer steuerfreier Betrag übrig.
Alter des Kindes | Höhe des Versorgungsfreibetrags |
---|---|
bis 5 Jahre | 52.000 Euro |
zwischen 5 und 10 Jahren | 41.000 Euro |
zwischen 10 und 15 Jahren | 30.700 Euro |
zwischen 15 und 20 Jahren | 20.500 Euro |
zwischen 20 und 27 Jahren | 10.300 Euro |
ab 27 Jahren | kein Freibetrag |
Die Höhe hängt vom Alter des erbenden Kindes ab: Bei jüngeren Kindern fällt der Versorgungsfreibetrag höher aus – bis zu 52.000 Euro bei Kindern unter fünf Jahren. Für ältere Kinder reduziert sich der Betrag gestaffelt. Ab 27 Jahren entfällt er ganz.
Ab wann wird tatsächlich Steuer fällig?
Steuern werden erst fällig, wenn der geerbte Betrag den jeweiligen Freibetrag überschreitet. Liegt das Erbe für Kinder über dem Freibetrag von 400.000 Euro, müssen sie den darüber liegenden Betrag versteuern.
Dabei gilt: Je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz. Für Kinder liegt dieser zwischen 7 Prozent – bei bis zu 75.000 Euro über dem Freibetrag – und maximal 30 Prozent bei sehr großen Vermögen über 26 Millionen Euro.
Merkblatt: Erbschaftssteuer sparen
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- welche Freibeträge für Ehepartner, Kinder und unverheiratete Paare gelten
- wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaftsgrad ausfällt
- wie man rechtzeitig planen kann, um Steuern zu sparen
- welche Gestaltungsmöglichkeiten es bei Immobilienvermögen gibt
- worauf du achten solltest, damit dein Vermögen nicht unnötig ans Finanzamt geht
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Kinder?
Wenn Kinder mehr erben als den Freibetrag, wird es für sie steuerpflichtig. Doch wie viel genau ans Finanzamt abgeführt werden muss, hängt von der Höhe des überschreitenden Betrags ab. Kinder gehören immer zur günstigsten Steuerklasse (Steuerklasse I). Je höher der steuerpflichtige Betrag, desto höher auch der Steuersatz – allerdings sind Kinder hier im Vergleich zu entfernteren Erben klar im Vorteil.
Tabelle: Steuerklassen und Steuersätze speziell für Kinder 2025:
Höhe des steuerpflichtigen Erbes | Steuersatz für Kinder (Steuerklasse I) |
---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % |
75.001 – 300.000 Euro | 11 % |
300.001 – 600.000 Euro | 15 % |
600.001 – 6 Mio. Euro | 19 % |
6 Mio. – 13 Mio. Euro | 23 % |
13 Mio. – 26 Mio. Euro | 27 % |
über 26 Mio. Euro | 30 % |
Einfaches Rechenbeispiel
Anna erbt von ihrer Mutter ein Vermögen im Gesamtwert von 600.000 Euro. Als Kind hat sie einen Freibetrag von 400.000 Euro. Somit muss Anna nur die Differenz – also 200.000 Euro – versteuern. Laut Tabelle liegt der Steuersatz für diesen Betrag bei 11 Prozent.
Gesamtwert Erbe: | 600.000 Euro |
Freibetrag: | 400.000 Euro |
Steuerpflichtiger Betrag: | 200.000 Euro |
Steuersatz: | 11 % |
Steuerlast: | 22.000 Euro |
Anna muss also 22.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen – der Rest des Erbes bleibt steuerfrei.
Nachlassplanung für Kinder
Besonderheiten beim Immobilienerbe – Das gilt für Kinder
Immobilien machen häufig den größten Teil eines Erbes aus. Für Kinder gelten hier besondere Steuerregelungen, die Familien frühzeitig kennen sollten. Entscheidend ist, ob die geerbte Immobilie selbst genutzt oder vermietet beziehungsweise verkauft werden soll.
Wie wird das Familienheim steuerfrei geerbt?
Kinder können das Familienheim steuerfrei erben, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Immobilie wurde vom Erblasser selbst genutzt (Familienheim).
- Das Kind zieht unverzüglich nach dem Erbfall (in der Regel innerhalb von 6 Monaten) ein.
- Das Kind nutzt die Immobilie anschließend mindestens 10 Jahre selbst als Wohnsitz.
- Die Wohnfläche darf höchstens 200 Quadratmeter betragen. Überschüssige Fläche wird anteilig besteuert.
Wer diese Bedingungen erfüllt, erbt das Elternhaus vollständig steuerfrei – unabhängig von dessen Wert.
Video-Tipp: Elternhaus erben: Wie sich Geschwister einigen können
Nachlassexpertin Dr. Tatjana Rosendorfer vom VZ VermögensZentrum zeigt auf, welche Konflikte der Erbfall des Elternhauses innerhalb der Familie auslösen kann. Wie sich Geschwister ohne Streit und im Sinne aller Beteiligten einigen können.
Immobilie ohne Eigennutzung: Worauf müssen Kinder achten?
Wenn Kinder die geerbte Immobilie nicht selbst nutzen wollen, etwa weil sie bereits anderweitig wohnen oder das Elternhaus vermieten möchten, gelten die allgemeinen Freibeträge (für Kinder: 400.000 Euro je Elternteil). Liegt der Wert der Immobilie darüber, muss der überschreitende Betrag versteuert werden.
In diesem Fall ist es ratsam, den Verkehrswert rechtzeitig professionell ermitteln zu lassen und Möglichkeiten zur Steueroptimierung (z. B. frühzeitige Schenkungen, Nießbrauchsrechte oder Wohnrechte) zu prüfen.
Gerade durch die Vereinbarung von Nießbrauch oder Wohnrecht können Eltern Immobilien steuerlich günstig zu Lebzeiten übertragen und dabei ihre eigene Nutzung sichern.
Wie Anleger Immobilien, Häuser oder Wohnungen generell möglichst steuerfrei an ihre Erben weitergeben, liest du ausführlich in unserem Ratgeber:
Steuern sparen für deine Kinder – das sind die wichtigsten Strategien
Beim Thema Erbschaft gibt es für Anleger viele Hebel, um Steuern für ihre Kinder zu minimieren. Wichtig sind eine rechtzeitige Planung und die richtige Strategie. Die folgenden Maßnahmen helfen, Vermögen steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen.
Beim Vererben an Kinder zählt vor allem das richtige Timing. Viele Steuervorteile lassen sich nur mit vorausschauender Planung nutzen. Deshalb sollten Anleger ihre Erbschaftsstrategie regelmäßig überprüfen und frühzeitig anpassen. So profitieren die Kinder maximal vom Vermögen der Eltern – und nicht das Finanzamt.
Fazit: Erbschaftssteuer für Kinder optimieren – gezielt planen und früh handeln
Wer sein Vermögen steueroptimiert an die nächste Generation weitergeben möchte, kommt um frühzeitige Nachlassplanung nicht herum. Besonders Kinder profitieren von großzügigen Freibeträgen, die klug eingesetzt zu einer deutlichen Senkung der Steuerlast führen können.
Entscheidend sind die rechtzeitige Nutzung von Schenkungen, die sinnvolle Aufteilung des Vermögens sowie die clevere Gestaltung von Immobilienübertragungen.
Anleger, die diese Strategien berücksichtigen und ihre Erbschaft regelmäßig überprüfen, sorgen dafür, dass das Vermögen vor allem dort bleibt, wo es hingehört – bei den eigenen Kindern, nicht beim Fiskus.
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Wichtige Fragen zum Thema Erbschaftssteuer für Kinder
Hinweis: Steuergesetze ändern sich regelmäßig - neue Regelungen kommen hinzu, andere fallen weg, manche haben sogar rückwirkende Kraft. Das betrifft nicht nur ETFs, Aktien und andere Anlagen, sondern auch Themen wie Erben und Vererben. Hier spielen individuelle Faktoren wie Verwandtschaftsgrad, Wohnort oder Nachlassgestaltung eine große Rolle. Die Redaktion von extraETF.com kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle steuerlichen Aspekte vollständig und richtig berücksichtigt sind. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung - wir empfehlen dringend, sich bei Fragen an einen Steuerberater oder vergleichbar qualifizierte Fachleute zu wenden.
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