Immobilien vererben oder verschenken

Wertvolle Tipps für die steuerlich clevere Übergabe von Haus und Wohnung


Immobilien machen oft den größten Teil des Familienvermögens aus - umso wichtiger ist es, sie im Rahmen einer Nachlassplanung vorausschauend und steuerlich sinnvoll auf Kinder oder Enkelkinder zu übertragen. Ohne rechtzeitige Planung können Schenkungs- und Erbschaftssteuer zur finanziellen Belastung werden und im schlimmsten Fall den Verkauf der Immobilie erzwingen.

Das muss nicht sein: Mit der richtigen Strategie, fundiertem Wissen und dem richtigen Timing lassen sich hohe Steuerbelastungen vermeiden.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie du Immobilien legal, clever und steuergünstig übertragen kannst - Schritt für Schritt erklärt.

Das Wichtigste in Kürze:
Alles zum Thema Immobilien vererben oder verschenken

  • Erbschaftssteuer auf Immobilien: Erbschaftssteuer auf Immobilien wird fällig, wenn der Wert der geerbten Immobilie bestimmte Freibeträge überschreitet. Die Höhe der Steuer hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad und vom Immobilienwert ab.

  • Immobilien steuerfrei vererben: Unter bestimmten Bedingungen lassen sich Immobilien steuerfrei vererben. Das gilt vor allem für Familienheime, wenn diese von den Erben weiterhin selbst genutzt werden.

  • Schenkung Immobilie: Eine Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten kann sich steuerlich lohnen. Die Schenkungsfreibeträge dürfen alle zehn Jahre erneut genutzt werden, wodurch sich große Vermögenswerte nahezu steuerfrei übertragen lassen.

  • Haus vererben an Kinder: Besonders bei der Übertragung von Immobilien an 1, 2 oder mehrere Kinder ist eine gute Planung entscheidend. Strategien wie Nießbrauch, Wohnrecht oder die Staffelung von Schenkungen helfen, die Steuerlast erheblich zu reduzieren.

  • Planung entscheidend: Frühzeitige Regelungen sind unerlässlich, um Steuerfallen und unnötige Kosten zu vermeiden. Wer die Übertragung seiner Immobilien mit Blick auf die Erbschaftssteuer rechtzeitig plant, sichert es optimal für die nächste Generation.

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Immobilien vererben

Wer eine Immobilie erbt, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Denn die Steuerlast kann je nach Verwandtschaftsgrad, Immobilienwert und Nutzung erheblich variieren. Die Erbschaftssteuer greift übrigens immer dann, wenn Immobilienvermögen an Erben übertragen wird.

Entscheidend für die Höhe der Steuer sind der Wert der Immobilie, der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, die daraus resultierenden Freibeträge und eventuelle Steuervergünstigungen. Geregelt wird die Besteuerung im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG).

Steuerklassen und Freibeträge für Immobilien

Die Höhe der Erbschaftssteuer wird maßgeblich von der Steuerklasse des Erben und den damit verbundenen Freibeträgen bestimmt. Dabei gilt: Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher fällt der Freibetrag aus. Die Steuerklassen werden folgendermaßen unterschieden:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel (wenn deren Eltern bereits verstorben sind).
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder.
  • Steuerklasse III: Entfernte Verwandte und nicht verwandte Personen, z. B. Freunde, Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft.

Die Freibeträge unterscheiden sich deutlich, je nach Steuerklasse. Ehepartner dürfen beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, während Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro steuerfrei erhalten können. Für Geschwister, Nichten und Neffen liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro.

Gut zu wissen: Steuerlich benachteiligt werden insbesondere Erben aus Steuerklasse II und III, die für den über den Freibetrag hinausgehenden Teil mit Steuersätzen zwischen 15 % und 50 % belastet werden.

SteuerklasseWer gehört dazu?Steuersätze (je nach Höhe)
IEhepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern & Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen)7 % - 30 %
IIGeschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner15 % - 43 %
IIIAlle übrigen Personen (Freunde, Nachbarn, Lebensgefährten ohne Trauschein)30 % - 50 %
Welche Faktoren beeinflussen die Erbschaftssteuer?

Welche Faktoren beeinflussen die Erbschaftssteuer?

Neben den Steuerklassen und Freibeträgen gibt es weitere Faktoren, die die Steuerlast beeinflussen. Dazu gehört vor allem der Verkehrswert der Immobilie, der als Basis für die Besteuerung dient. Da das Finanzamt den Immobilienwert oft pauschal und nicht immer realitätsnah berechnet, kann ein eigenes Gutachten sinnvoll sein, um die Steuerlast zu senken. (Mehr dazu im nächsten Absatz).

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nutzung der Immobilie. Selbstgenutzte Eigenheime bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Immobilie nach dem Tod des Erblassers weiter bewohnt. Auch Kinder können von dieser Regelung profitieren, sofern die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet.

Bei vermieteten Immobilien gilt hingegen eine andere Regel: Hier kann der Erbe 10 % des Immobilienwertes abziehen, bevor die Steuer berechnet wird. Diese Regelung gilt seit dem Jahressteuergesetz 2024 auch für Immobilien außerhalb der EU, sofern mit dem jeweiligen Drittstaat ein Informationsaustauschabkommen besteht.

Video-Tipp: Erbschaftssteuer auf Immobilien

Nachlassexpertin Dr. Tatjana Rosendorfer vom VZ VermögensZentrum zeigt auf, wie sich die steigenden Immobilienpreise auf die Erbschaftssteuer auswirken. 

Was gilt für Immobilien im Ausland?

Was gilt für Immobilien im Ausland?

Besonders komplex wird es, wenn sich die geerbte Immobilie im Ausland befindet. Grundsätzlich gilt das deutsche Erbschaftssteuerrecht, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in Deutschland gewohnt hat. Doch auch das jeweilige Land, in dem die Immobilie liegt, kann Steuern erheben.

Das führt oft zu einer Doppelbesteuerung, die nur vermieden werden kann, wenn mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Ist dies nicht der Fall, bleibt meist nur die Möglichkeit, die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Erbschaftssteuer anzurechnen.

Steuersätze 2025 auf einen Blick

Erbwert über FreibetragSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 Euro7 %15 %30 %
bis 300.000 Euro11 %20 %30 %
bis 600.000 Euro15 %25 %30 %
bis 6 Mio. Euro19 %30 %30 %
bis 13 Mio. Euro23 %35 %50 %
bis 26 Mio. Euro27 %40 %50 %
über 26 Mio. Euro30 %43 %50 %
Wie wird die Erbschaftssteuer für Immobilien berechnet?

Wie wird die Erbschaftssteuer für Immobilien berechnet?

Die Berechnung der Erbschaftssteuer bei Immobilien hängt maßgeblich davon ab, wie der Wert der geerbten Immobilie ermittelt wird. Das Finanzamt verwendet dabei verschiedene Bewertungsverfahren, die je nach Art und Nutzung der Immobilie variieren. Anleger sollten diese Verfahren kennen, um die Steuerlast optimieren zu können.

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  • worauf man bei der Vererbung von Immobilien achten sollte
  • wie man Konflikte unter Kindern vermeidet
  • wie sich unverheiratete Partner vor hoher Erbschaftssteuern schützen
  • welche Rolle Renovierungs- und Unterhaltskosten spielen können
  • warum rechtzeitige Planung Ärger und Kosten verhindert

Immobilienbewertung & Steuerlast: Was Anleger beachten sollten

Um die Erbschaftssteuer gezielt zu senken, sollten Anleger prüfen, ob der vom Finanzamt angesetzte Wert der Immobilie realistisch ist. Da das Finanzamt häufig pauschale Bewertungen vornimmt, lohnt sich in vielen Fällen ein unabhängiges Gutachten. Ein solches Gutachten sollte von einem zertifizierten Immobiliengutachter erstellt werden, der den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren ermittelt. Zwar ist ein Gutachten mit Kosten verbunden, diese können aber von der Steuerlast abgezogen werden.

Wie kann man Immobilien steuerfrei vererben?

Nicht jede Immobilienerbschaft ist zwangsläufig mit Erbschaftssteuer verbunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Immobilien steuerfrei vererbt werden. Gerade für Anleger, die ihre Vermögenswerte optimal weitergeben möchten, ist es wichtig, diese Möglichkeiten und Freibeträge zu kennen und effektiv zu nutzen.

Familienheimregelung – Wann Immobilien steuerfrei vererbt werden können

Eine der wichtigsten Steuerbefreiungen betrifft das Familienheim. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können ein selbst bewohntes Eigenheim grundsätzlich steuerfrei erben, wenn sie es auch nach dem Erbfall weiternutzen.

Die wichtigsten Bedingungen für diese Steuerbefreiung:

  • Der Erblasser muss die Immobilie unmittelbar vor seinem Tod selbst bewohnt haben.
  • Der überlebende Ehepartner oder Lebenspartner muss die Immobilie mindestens 10 Jahre weiter bewohnen.
  • Ein Verkauf oder Auszug vor Ablauf der 10 Jahre führt zum rückwirkenden Verlust der Steuerbefreiung.

Für Kinder als Erben gilt ebenfalls eine Steuerbefreiung, jedoch mit Einschränkungen. Die Wohnfläche darf maximal 200 m² betragen. Ist die Wohnfläche größer, wird der überschüssige Teil steuerpflichtig.

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Steuerfreie Übertragung bei Ehepartnern und Kindern

Neben der Familienheimregelung profitieren Ehepartner und Kinder auch von hohen Freibeträgen bei der Erbschaft von Immobilien. Für Ehegatten liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, während Kinder 400.000 Euro steuerfrei erben dürfen. Sind die Immobilienwerte höher als diese Freibeträge, wird auf den Restbetrag die Erbschaftssteuer gemäß Steuerklasse I erhoben.

Um Steuerlasten zu minimieren, kann es sich lohnen, Immobilien frühzeitig zu übertragen oder durch ein Verkehrswertgutachten den Steuerwert zu senken. Eine besondere Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren, besteht darin, Immobilien schrittweise im Rahmen einer Schenkung zu übertragen. Dabei werden die Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Eltern ihren Kindern größere Immobilienportfolios hinterlassen möchten.

Steuerbefreiung für vermietete Immobilien –  Voraussetzungen und Grenzen

Auch vermietete Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen teilweise steuerfrei vererbt werden. Hier greift ein Bewertungsabschlag von 10 %, wenn die Immobilie dauerhaft vermietet wird. Dabei ist wichtig, zu wissen:

  1. Der Bewertungsabschlag gilt nur für Immobilien, die tatsächlich vermietet sind. Leerstand führt zum Verlust der Vergünstigung.
  2. Die Regelung gilt nicht nur für Immobilien innerhalb Deutschlands, sondern auch für vermietete Immobilien im Ausland, sofern ein entsprechendes Informationsabkommen mit Deutschland besteht.

Die Regelung kann insbesondere für Anleger interessant sein, die ihre Mietobjekte gezielt an die nächste Generation weitergeben möchten. Ein sorgfältiges Management der Mietverhältnisse ist jedoch erforderlich, um den Bewertungsabschlag optimal zu nutzen.
 

Immobilien verschenken

Immobilien verschenken

Die Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten kann eine attraktive Möglichkeit sein, um Erbschaftssteuer zu vermeiden oder zu reduzieren. Gerade für Anleger mit mehreren Immobilien ist es sinnvoll, diese Option sorgfältig zu prüfen und die steuerlichen Vorteile gezielt zu nutzen.

Vorteile der Immobilien-Schenkung zu Lebzeiten

Eine der größten Vorteile der Schenkung ist die effektive Nutzung von Freibeträgen. Im Gegensatz zur Erbschaft, bei der die Freibeträge nur einmalig gewährt werden, können sie bei Schenkungen alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Für Ehegatten beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, während Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei übertragen bekommen können. Durch wiederholte Schenkungen lassen sich somit auch höherwertige Immobilienportfolios über einen längeren Zeitraum steueroptimiert übertragen.

10-Jahres-Regelung: was zu beachten ist

Die 10-Jahres-Regelung spielt eine zentrale Rolle bei der Steueroptimierung durch Schenkungen. Nur wenn zwischen den Schenkungen mindestens zehn Jahre liegen, können die Freibeträge erneut ausgeschöpft werden. Das ist besonders relevant, wenn:

  • Mehrere Immobilien übertragen werden sollen.
  • Der Freibetrag mehrmals genutzt werden soll, um größere Immobilienportfolios zu vererben.
  • Eine Kombination von Schenkung und Erbschaft zur Minimierung der Steuerlast angestrebt wird.

Gut zu wissen: Steuerlich gilt die 10-Jahres-Frist auch bei Schenkungen mit Nießbrauch- oder Wohnrecht – der Freibetrag kann danach erneut genutzt werden. Pflichtteilsrechtlich wird die Frist jedoch gehemmt, solange der Schenker durch Nießbrauch wirtschaftlich weiter über das Vermögen verfügt.

Wann wird eine Schenkung rückwirkend zur Erbschaft?

Wann wird eine Schenkung rückwirkend zur Erbschaft?

Eine Schenkung wird nicht rückwirkend zur Erbschaft, kann aber dennoch beim Pflichtteilsergänzungsanspruch berücksichtigt werden. Verstirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung, wird diese anteilig dem pflichtteilsrelevanten Nachlass zugerechnet – mit jährlich sinkendem Anteil (Abschmelzmodell).

Besonders relevant ist dies bei Immobilienschenkungen mit Nießbrauch: Da der Schenker wirtschaftlich weiter über das Objekt verfügt, beginnt die 10-Jahres-Frist in solchen Fällen erst mit Wegfall des Nießbrauchs. Wer Pflichtteilsansprüche reduzieren möchte, sollte daher frühzeitig handeln und möglichst auf weitreichende Vorbehaltsrechte verzichten.

Mehrere Immobilien gleichzeitig übertragen – So vermeidest du hohe Steuern

Wer ein größeres Immobilienportfolio besitzt, steht vor der Herausforderung, die Steuerlast bei der Übertragung zu minimieren. Eine Lösung kann darin bestehen, die Immobilien auf verschiedene Erben oder Beschenkte aufzuteilen, um die individuellen Freibeträge voll auszuschöpfen.

Ein weiterer Ansatz ist die schrittweise Übertragung der Immobilien in mehreren Zehn-Jahres-Schritten – etwa durch eine Kettenschenkung, bei der Immobilien zunächst an den Ehepartner und später an die Kinder weitergegeben werden. Auf diese Weise können selbst umfangreiche Immobilienbestände steuerfrei oder steueroptimiert an die nächste Generation weitergegeben werden.

Auch die Gründung von Immobiliengesellschaften oder sog. Familienstiftungen kann eine langfristige Strategie zur Steuerminimierung darstellen. Dabei werden Immobilien als Gesellschaftsanteile übertragen, was zahlreiche Vorteile hinsichtlich der steuerlichen Gestaltung und des Schutzes vor Erbstreitigkeiten bietet.

Haus an Kinder vererben oder verschenken?

Haus an Kinder vererben oder verschenken?

Die Frage, ob ein Haus an Kinder vererbt oder verschenkt werden sollte, ist von großer Bedeutung für Anleger und Immobilienbesitzer. Beides hat seine Vor- und Nachteile, vor allem hinsichtlich der steuerlichen Belastung und der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Immobilienweitergabe mit Weitblick

Bild von extraETF Gründer Markus JordanMarkus Jordan, Gründer extraETF
Wer heute klug plant, sichert sein Immobilienvermögen nicht nur vor übermäßiger Steuerlast, sondern auch vor ungewollter Zerschlagung durch Erbstreitigkeiten. Frühzeitig handeln ist der Schlüssel dazu, Immobilien möglichst steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen.
Markus Jordan, Gründer extraETF
Was ist besser: Vererbung oder Schenkung?

Was ist besser: Vererbung oder Schenkung?

Ob eine Schenkung oder Vererbung besser ist, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation, der Größe des Vermögens und den steuerlichen Freibeträgen ab.

  • Schenkung: Hier besteht der Vorteil, dass der Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Zudem lassen sich durch Nießbrauch oder Wohnrechte weitere Steuervergünstigungen erzielen.
  • Vererbung: Hier greift der Freibetrag nur einmal, kann aber unter Umständen durch die Familienheimregelung deutlich erweitert werden, wenn das Kind das Haus selbst bewohnt.

Wer eine Immobilie vererbt, riskiert eine hohe Erbschaftsteuer, wenn der Freibetrag überschritten wird. Eine vorzeitige Schenkung kann helfen, Steuern zu sparen – insbesondere durch die 10-Jahres-Regel, nach der Freibeträge mehrfach genutzt werden können.

Allerdings kann eine Schenkung im pflichtteilsrechtlichen Kontext zum Problem werden: Verstirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren, wird die Immobilie anteilig beim Pflichtteilsergänzungsanspruch berücksichtigt – und kann so zu nachträglichen Ansprüchen anderer Erben führen.

Für die Erbschaftsteuer spielt die Zeitspanne seit der Schenkung nur insofern eine Rolle, als der Freibetrag erst nach zehn Jahren erneut zur Verfügung steht.

Strategien zur steueroptimierten Immobilienübertragung an mehrere Kinder

Bei der Übertragung von Immobilien an mehrere Kinder gibt es verschiedene Strategien, um die steuerliche Belastung zu minimieren:

  1. Mehrere Schenkungen im Abstand von zehn Jahren: Durch geschicktes Verteilen des Vermögens lassen sich die Freibeträge immer wieder ausschöpfen.
  2. Teilung der Immobilie: Wird ein großes Haus oder Grundstück auf mehrere Kinder aufgeteilt, lassen sich die Freibeträge ebenfalls optimal nutzen.
  3. Nutzung von Gesellschaften oder Stiftungen: Eine Übertragung über Familiengesellschaften oder Familienstiftungen bietet zusätzliche Vorteile, insbesondere bei der langfristigen Planung und Verwaltung von Immobilienvermögen.

Diese Strategien sind besonders effektiv, wenn Eltern frühzeitig mit der Nachlassplanung beginnen und die Freibeträge gezielt ausnutzen.

Wann ist eine Immobilien-Schenkung sinnvoll?

Wann ist eine Immobilien-Schenkung sinnvoll?

Eine Immobilienschenkung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:

  • Die Eltern die volle Kontrolle über das Objekt behalten möchten, aber gleichzeitig die Steuerlast minimieren wollen.
  • Ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht vereinbart wird, was den steuerpflichtigen Wert der Schenkung deutlich senken kann.
  • Die Immobilie auf mehrere Kinder aufgeteilt wird, um die Freibeträge optimal auszuschöpfen.

Wenn Eltern bereits wissen, dass sie eine Immobilie in naher Zukunft an ihre Kinder weitergeben möchten, kann eine gestaffelte Übertragung in Form mehrerer Schenkungen eine hervorragende Möglichkeit sein, hohe Steuerforderungen zu umgehen.

Immobilien vererben an Kinder – Worauf sollten Eltern achten?

Wenn Eltern ein Haus an ihre Kinder vererben möchten, sollten sie darauf achten, dass:

  • Testamente oder Erbverträge klar formuliert sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Die Freibeträge genutzt werden, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.
  • Falls das Haus vermietet wird, die steuerlichen Sonderregelungen (z. B. 10 % Abschlag auf den Immobilienwert) beachtet werden.

Eine Planung ist besonders wichtig, wenn die Immobilie als Familienheim genutzt wird. Die steuerfreie Weitergabe an Kinder ist hier nur möglich, wenn die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt und das Kind die Immobilie selbst nutzt.

Erbschaftssteuer für vermietete Immobilien – Besonderheiten und Tipps

Die Erbschaftssteuer für vermietete Immobilien bietet besondere Vorteile. So wird ein Abschlag von 10 % auf den Immobilienwert gewährt, wenn das Objekt vermietet wird. Dies bedeutet, dass nur 90 % des Immobilienwertes in die Berechnung der Steuer einfließen.

Dazu ein Beispiel: Wird eine vermietete Immobilie im Wert von 400.000 Euro vererbt, wird nur ein Wert von 360.000 Euro steuerlich berücksichtigt. Durch die Anwendung dieses Abschlags können Steuerlasten erheblich reduziert werden.

Um den Abschlag zu nutzen, muss die Immobilie nachweislich vermietet sein und darf nicht als Eigenheim genutzt werden. Diese Regelung gilt auch für Immobilien, die sich im Ausland befinden, sofern entsprechende Abkommen mit Deutschland bestehen.

Nießbrauch & Wohnrecht – So senkst du deine Steuerlast clever

Die Einräumung von Nießbrauch oder Wohnrechten ist eine bewährte Methode, um den steuerlich relevanten Wert einer zu übertragenden Immobilie zu senken. Dabei wird der Immobilienwert um den kapitalisierten Wert des jeweiligen Nutzungsrechts gemindert.

  • Nießbrauch (Vorbehaltsnießbrauch): Der Beschenkte erhält die Immobilie, der Schenker erhält weiterhin die Mieteinnahmen.
  • Wohnrecht: Der Schenker sichert sich das lebenslange Recht, selbst in der Immobilie zu wohnen, was den steuerlichen Wert ebenfalls reduziert.

Der Vorteil: Der Wert des Nießbrauchs oder Wohnrechts wird vom Immobilienwert abgezogen – was zu einer deutlich geringeren Steuerlast bei der Schenkung führen kann.

Gut zu wissen: Wer eine Immobilie an seine Kinder vererben oder verschenken möchte, sollte frühzeitig die verschiedenen Modelle abwägen und genau berechnen, welche Variante die geringste Steuerlast verursacht.

Fazit:
Immobilien sicher und steueroptimiert übertragen

Die Übertragung von Immobilien im Erbfall ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. Durch die Nutzung von Freibeträgen, Nießbrauchsrechten und durchdachten Strategien wie Familiengesellschaften lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren. 

Besonders wichtig ist es, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um alle Vorteile ausschöpfen zu können. Wer Immobilien an seine Kinder oder andere Angehörige weitergeben möchte, sollte sich umfassend informieren und bei Bedarf professionellen Rat einholen.

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Wichtige Fragen zum Thema Vererbung und Schenkung von Immobilien

Hinweis: Steuergesetze ändern sich regelmäßig - neue Regelungen kommen hinzu, andere fallen weg, manche haben sogar rückwirkende Kraft. Das betrifft nicht nur ETFs, Aktien und andere Anlagen, sondern auch Themen wie Erben und Vererben. Hier spielen individuelle Faktoren wie Verwandtschaftsgrad, Wohnort oder Nachlassgestaltung eine große Rolle. Die Redaktion von extraETF.com kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle steuerlichen Aspekte vollständig und richtig berücksichtigt sind. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung - wir empfehlen dringend, sich bei Fragen an einen Steuerberater oder vergleichbar qualifizierte Fachleute zu wenden.