So lang musst du Krypto-ETCs halten, um keine Steuer zahlen zu müssen
Du hast Krypto-ETCs und weißt noch nicht, was steuerlich auf dich zukommt? Das Thema Steuer ist diesbezüglich nun endgültig geklärt.
Vielleicht hast du die Steuerklärung schon gemacht oder hast sie dir für die kommenden Wochen vorgenommen. Eine der am häufigsten gestellten Fragen von Privatanlegern in Sachen Krypto-ETCs ist geklärt: Wie steht es um die einkommensteuerliche Behandlung von Krypto-ETCs? Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jüngst ein Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Tokenveröffentlicht. Für deutsche Privatanleger gilt die Gleichbehandlung zu steuerbefreiten physischen Gold-ETCs wie Xetra-Gold oder The Royal Mint Physical Gold.
Krypto-ETCs und die Steuer: Experten sehen sich bestätigt
Hiermit sei die Auffassung etwa der ETC Group bestätigt, wonach die Veräußerung der von ihr aufgelegten Krypto-ETCs nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sein sollte. „ETC Group wurde gegründet, um Investoren in Deutschland und anderen Ländern robuste, hochliquide und innovative Kryptowährungs-ETCs anzubieten. Als Teil der Produktentwicklung war es unser Ziel, die besten Eigenschaften etablierter physischer Gold-ETCs auf unsere Krypto-ETCs anzuwenden. Dies beinhaltet die Möglichkeit für Endanleger, sich die jeweils zugrundeliegende Kryptowährung physisch ausliefern zu lassen. Die natürliche Schlussfolgerung dieser Funktion besteht darin, eine positive steuerliche Behandlung für BTCE, ZETH und unsere anderen ETC-Produkte zu erzielen“, sagt Bradley Duke, Gründer und Co-Geschäftsführer der ETC Group.
Andre Voinea, Leiter deutschsprachige Regionen bei HANetf (offizieller Vertriebspartner der ETC Group), kommentiert: „Dies ist eine spannende Entwicklung. Wir haben lange Zeit gemeinsam mit unserem Partner ETC Group auf solch eine Klarstellung für Investoren hingearbeitet. Das Schreiben gibt Anlegern nun einen weiteren guten Grund, auf unsere Krypto-ETPs zurückzugreifen, um in Kryptowährungen zu investieren. Die Entscheidung, physische Krypto-ETCs mit physischen Gold-ETCs gleichzusetzen, ist konsequent, da für letztere umfangreiche und langjährige rechtliche Leitlinien existieren.“
Tipp: Bei der Anlage in Kryptowährungen muss dir stets klar sein, dass es hier auch deutliche Schwankungen geben kann. Kannst du damit leben, sieh dir gleich unseren Krypto-Broker-Vergleich an.
Autor Thomas Brummer
Thomas Brummer war bereits für das Anlegermagazin "Der Aktionär" und das Verbraucherportal biallo.de tätig. Zudem hospitierte er in der Wirtschaftsredaktion der Rheinischen Post in Düsseldorf. Seit 2018 ist er Mitglied der Redaktion und seit 2020 als stellvertretender Chefredakteur für das Anlegerportal extraETF.com und das Extra-Magazin verantwortlich.