19. September 2020

Alles, was Sie über die steuerfreien Gold-ETCs wissen müssen

Sie wollen mit Gold-ETCs in das gelbe Edelmetall investieren? Hier erfahren Sie wirklich alles, was Sie über diese speziellen Produkte wissen müssen. Zum Beispiel über die Steuerfreiheit!

Es ist ein jahrtausendealter Traum: Bereits seit dem 1. Jahrhundert suchten Gelehrte und Alchemisten nach dem „Stein der Weisen“, der Krankheiten heilt, Menschen läutert, das ewige Leben verspricht und unedle Stoffe in Gold verwandelt. 

Eine moderne, aber deutlich unspektakulärere Variante einer Wandlung bieten Gold-ETCs mit Wandlungsoption. Der Clou daran: Einerseits sind dies an der Börse handelbare Papiere, mit denen Anleger 1:1 an der Wertentwicklung des Edelmetalls partizipieren. Andererseits können sie aufgrund einer physischen Goldhinterlegung jederzeit auf Antrag in eine bestimmte Menge physischen Goldes umgewandelt werden. Das vereint die Vorteile der an Börsen handelbaren Finanzinstrumente (einfacher, effizienter und kostengünstiger Handel) mit dem verbrieften Auslieferungsanspruch auf Gold.

Dies ist besonders in Krisenzeiten wichtig, in denen das Edelmetall als Ankerwährung dient. Gold ETCs mit Wandlungsoption bieten bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen entscheidenden Vorteil: Nach Haltezeit von mindestens einem Jahr entfällt für erzielte Gewinne die Abgeltungssteuer. Inzwischen haben dabei Anleger die Wahl zwischen sechs verschiedenen Produkten, einige davon erfüllen diese Voraussetzungen. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Gold-ETCs wissen müssen.

Xetra-Gold

Das bekannteste Produkt dürfte Xetra- Gold (WKN: A0S9GB) der Deutschen Börse sein, bei dem der Bundesfinanzhof diese Steuerfreiheit offiziell bestätigte. Bei jedem erworbenen Papier wird ein Gramm Gold hinterlegt. Dieses wird dabei in den Tresoren der Deutschen-Börse-Tochter Clearstream Banking AG in Frankfurt AG verwahrt. Anleger zahlen dabei lediglich die üblichen Transaktionskosten, darüber hinaus fallen weder Ausgabeaufschlag, Management- Gebühren oder Transport- und Versicherungskosten an, wie sie beim Erwerb von physischem Gold fällig werden. Beim Kauf physischen Goldes hingegen muss aufgrund des intransparenten Goldmarktes oft ein hoher Aufpreis (Spread) gezahlt werden. Aufgrund der Coronakrise stieg dieser zwischenzeitlich sogar auf bis zu 13 Prozent. Hinzu kommen Kosten für die Tresoraufbewahrung.

Die Umwandlung der Inhaberschuldverschreibung in Gold ist jederzeit möglich. Man muss dafür lediglich ein Formular ausfüllen, das auf der Website der Clearstream AG herunterzuladen ist. Der Versand erfolgt über die Umicore AG & Co. KG. Die Lieferung erfolgt in Form von Kleinbarren (1, 5, 10, 20, 50, 100, 250, 500 und 1.000 Gramm) oder Standardbarren. Voraussetzung dafür ist die erforderliche Anzahl von ETCs (zum Beispiel 250 ETCs für einen Kleinbarren von 250 Gramm).

Für Standardbarren mit einem Gewicht von 12,5 Kilogramm ist sogar die Ausübung von 13.400 Xetra-Gold-Anteilen notwendig. Die Anlieferung erfolgt nur über eine Filiale der Hausbank. Die physische Umwandlung mit Anlieferung ist allerdings nicht ganz billig: So betragen die Gebühren einer Lieferung eines Kleinbarrens von 1.000 Gramm inklusive der Kosten für Raffination, Formung, Verpackung, Versand, Versicherung und Mehrwertsteuer innerhalb Deutschlands rund 275 Euro. Innerhalb von zwei Wochen erfolgt die Auslieferung.

Tipp: Weitere nützliche Informationen zu Gold erhalten Sie in unseren Anlageleitfäden „Investieren in Goldminen“ und „Investieren in Gold“ .

Euwax Gold & Euwax Gold II

Deutlich günstiger ist diesbezüglich Euwax Gold (WKN: EWG0LD) und Euwax Gold II (WKN: EWG2LD), für das bei der erstmaligen Anlieferung keine Kosten für die Lieferung innerhalb Deutschlands anfallen. Bei Verhinderung der Anlieferung, Sonderwünschen hinsichtlich der Barrengröße oder Lieferung ins Ausland werden Kosten berechnet. Anders als bei Xetra- Gold ist eine physische Umwandlung in Gold nur dann möglich, wenn der Anleger im Besitz von mindestens 100 ETCs oder dem Vielfachen davon ist. Wie bei Xetra-Gold fallen während der Haltezeit der Inhaberschuldverschreibung nur die Transaktionskosten an.

Zwischen den beiden ETCs gibt es je doch einen sehr entscheidenden Unterschied: Während bei Euwax Gold die Abgeltungssteuer fällig wird, entfällt sie bei Euwax Gold II nach einem Jahr Haltedauer, so wie dies bei Xetra Gold auch ist. Es macht also Sinn für Neueinsteiger, sich für Euwax Gold II zu entscheiden.

Der Grund für die Vorzugsbehandlung: Bei Euwax Gold II ist wie bei Xetra-Gold auch eine Wandlung des Papiers schon ab einem Gramm möglich. Allerdings fallen hierbei zusätzliche Kosten an. Bei 10 Gramm Gold sind das beispielsweise 20 Euro. Die Verwahrung des Goldes erfolgt bei beiden Produkten bei der Clearstream AG. Auch hinsichtlich der Anforderung einer Wandlung gibt es keine wesentlichen Unterschiede.

Gold Bullion Securities

Für Anleger, die aus Sicherheitsgründen ihr Gold lieber außerhalb der Europäischen Union gelagert haben möchten, gibt es Alternativen. Eine davon ist der Gold Bullion Securities (WKN: A0LP78). Hierbei wird jedoch eine jährliche Verwaltungsgebühr von 0,40 Prozent fällig. Aufbewahrt wird das Gold in den Tresoren der HSBC Bank in Zürich und London. Anders als bei den bisher erwähnten ETCs erhält der Anleger keine Goldbarren, sondern Britannias oder Sovereigns der berühmten „The Royal Mint of Great Britain“.

Jedes Goldbullion-Wertpapier verbrieft dabei einen Anspruch von ungefähr 0,0964 Feinunzen Gold. Britannias werden dabei in Rollen mit zehn Münzen und Sovereigns mit 25 Münzen ausgeliefert. Dafür wären ungefähr 110 Papiere notwendig. Bei der Umwandlung in physisches Gold werden Gebühren in Höhe von 4,5 Prozent fällig. Anleger haben die Wahl zwischen der persönlichen Abholung der Münzen bei der Königlichen Münzanstalt in Wales, dem Versand oder der Einlagerung in die Tresore der Royal Mint. Für die Lagerung oder den Versand fallen allerdings zusätzliche Gebühren an.

Tipp: Hier finden Sie die kostengünstigsten Anbieter für ETF-Sparpläne.

Royal Mint Physical Gold

Direkt von der königlichen Münzprägeanstalt aufgelegt als White-Label-Produkt des ETF-Emittenten HANetf ist der The Royal Mint Physical Gold ETC Securities (WKN: A279KU). Die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt hier 0,22 Prozent. Jedes Papier verbrieft ein Hundertstel einer Feinunze Gold, also 0,311 Gramm. Die Lagerung erfolgt direkt in die Tresore der Royal Mint in Cardiff. Anleger sollten bei der Auslieferung von Goldmünzen bedenken, dass die Herstellungskosten zwischen drei und sieben Prozent betragen. Somit ist der Münzpreis also um diesen Betrag höher als der reine Goldpreis.

Aber auch die Lieferung von Kleinbarren ist möglich. Zur Deckung der Verwaltungskosten wird bei Ausübung eine Rücknahmegebühr in Höhe von 600 Euro erhoben. Ein rechtskräftiges Urteil der steuerlichen Behandlung beider Produkte durch den Bundesfinanzhof liegt noch nicht vor, so dass möglicherweise Abgeltungssteuer anfällt.

Wisdomtree Physical Swiss Gold

Basiswert des Wisdomtree Physical Swiss Gold ETC (WKN: A1DCTL) ist der Spotpreis der Edelmetallbörse London Bullion Market Association. Der Preis richtet sich nach dem Gold-Spotpreis, multipliziert mit dem jeweiligen Metallanspruch. Das besicherte Gold des ETC wird in den Tresoren der Depotbank JPMorgan Chase Bank in Zürich aufbewahrt. Die Verwaltungskosten betragen 0,19 Prozent. Die Heraeus Metals Deutschland übernimmt die Lieferung.

Nach Voraussetzungsprüfung entsprechend dem Geldwäschegesetz kann der Anleger einen Antrag auf Wandlung stellen. Als Lieferkosten wird ein Prozent des jeweiligen Goldwertes berechnet. Wie bei Xetra Gold und Euwax Gold II ist der ETC abgeltungssteuerfrei. Anleger, die keinen Wert auf die physische Auslieferung legen, können auf verschiedene weitere Gold-ETCs zurückgreifen. Über die ETF-Suche können diese unkompliziert gesucht werden.

Gold-ETCs mit Wandlungsoptionen

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Fazit

Anleger haben die Auswahl zwischen sechs verschiedenen Gold-ETCs mit Wandlungsoption. Xetra Gold, Euwax Gold II sowie der Wisdomtree Physical Swiss Gold ETC garantieren Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist. Die Kosten, lieferbaren Stückelungen, die Art der Goldlieferung (Barren oder Münzen) sowie die Kosten für Verwaltung, Depot oder Lieferung unterscheiden sich allerdings deutlich.

Tipp: Sie möchten weitere Informationen über Gold-ETCs? In unserem Beitrag „Besteuerung von Gold-ETCs“ finden Sie ausführliche Hinweise zum Thema.