Frühstartrente: 10 Euro pro Monat vom Staat für die Altersvorsorge deines Kindes

Staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ab dem 6. Lebensjahr. So sichern sich Familien die Förderung ab 2026.


Die gesetzliche Rente allein wird in Zukunft für viele Menschen als Altersvorsorge nicht mehr ausreichen. Mit der Frühstartrente zahlt der Staat für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt inzwischen vor. Das Frühstartrentengesetz (FrühStRG) soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Förderung startet rückwirkend mit dem Geburtsjahrgang 2020 ab dem Jahr 2026.

In diesem Ratgeber erfährst du, wer anspruchsberechtigt ist, wie du die Förderung für dein Kind sicherst und was das Modell langfristig bringt.

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Das Wichtigste in Kürze:
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  • 10 Euro monatlich vom Staat: Anspruchsberechtigte Kinder erhalten ab Vollendung des sechsten Lebensjahres bis vor Vollendung des 18. Lebensjahres 10 Euro pro Monat. Bei durchgehendem Anspruch sind damit bis zu 1.440 Euro staatliche Förderung möglich.

  • Individueller Vertrag oder kollektive Anlage: Schließen die Eltern einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag für ihr Kind ab, fließt die Förderung direkt in diesen Vertrag. Ohne individuellen Vertrag legt der Bund die Beträge kollektiv am Kapitalmarkt an. Die Verwaltung übernimmt die Deutsche Bundesbank.

  • Start mit Jahrgang 2020: Gefördert werden zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. Die Förderung wird für diesen Jahrgang rückwirkend ab 2026 berücksichtigt. Ab 2027 kommt jährlich der jeweils sechs Jahre alt werdende Geburtsjahrgang hinzu.

  • Eigenbeiträge möglich: Zusätzlich zur Frühstartrente können bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag eingezahlt werden. Damit können auch Großeltern den Vermögensaufbau des Kindes unterstützen.

  • Langfristig gebunden: Das geförderte Vermögen dient der Altersvorsorge und kann grundsätzlich frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres als Altersleistung ausgezahlt werden. Gesetzlich vorgesehene Sonderverwendungen, insbesondere für selbst genutztes Wohneigentum, bleiben möglich.

  • Kostenschutz: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.

  • Schon jetzt starten: Auch vor Einführung der Frühstartrente kann mit einem Junior-Depot der Vermögensaufbau beginnen. Viele Anbieter bieten kostenlose Depots, ETF-Sparpläne und attraktive Konditionen speziell für Kinder. Hier gibt es die besten Anbieter von Junior-Depots.

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Dieser Artikel basiert auf den aktuellsten verfügbaren Informationen zur geförderten Altersvorsorge für Kinder. Der offizielle Start der Frühstartrente ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Bis dahin werden die Details weiter konkretisiert und dieser Ratgeber wird regelmäßig aktualisiert, damit du immer auf dem neuesten Stand bist.

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente ist eine staatlich finanzierte Förderung der privaten Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche, geregelt im Frühstartrentengesetz (FrühStRG). Sie ist Teil des Rentenpakets der Bundesregierung und geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 7. September 2026 konkretisiert die Ausgestaltung der Frühstartrente. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten; die Förderung startet rückwirkend mit dem Geburtsjahrgang 2020 ab dem Jahr 2026.

Die Idee dahinter: Wer sehr früh mit dem Vermögensaufbau beginnt, profitiert maximal vom Zinseszinseffekt – und wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren positiv erlebt, entwickelt laut Forschung ein Finanzverhalten, das über Jahrzehnte trägt. Die Frühstartrente verfolgt deshalb ein doppeltes Ziel: den frühen Aufbau eines Startkapitals für die Altersvorsorge und die Stärkung von Finanzbildung und Aktienkultur in Deutschland.

Finanziert wird die Förderung vollständig aus dem Bundeshaushalt. Der Bund kalkuliert für 2027 mit Ausgaben von 198 Millionen Euro, die bis 2030 auf 411 Millionen Euro jährlich anwachsen, weil jedes Jahr ein neuer Geburtsjahrgang hinzukommt.

Das Modell lehnt sich damit an erfolgreiche internationale Beispiele an – etwa das schwedische Fondsmodell oder den US-amerikanischen 529-Plan zur Studienvorsorge. Auch der Sachverständigenrat Wirtschaft und die Fokusgruppe Altersvorsorge empfahl 2024 ein ähnliches Konzept für den frühzeitigen Vermögensaufbau (Altersvorsorgedepot).

Wer hat Anspruch auf die Frühstartrente?

Anspruchsberechtigt sind Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, die

  • das 6. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • mit ihrem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind.

Der Gesetzgeber will damit alle Kinder erreichen, die hierzulande eine Bildungseinrichtung besuchen. Da es dafür kein zentrales Register gibt, wird typisierend auf den inländischen Wohnsitz abgestellt – das ermöglicht ein vollautomatisiertes, bürokratiearmes Verfahren über die Daten der Finanzverwaltung (ELStAM). Eltern müssen keine Nachweise einreichen. Auf das Einkommen oder den Wohnsitz der Eltern kommt es nicht an.

Zeitlicher Start: Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020 – also den Kindern, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Für sie wird die Frühstartrente rückwirkend ab 2026 gezahlt. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Ältere Kinder und Jugendliche unter 18 (Jahrgänge vor 2020) können zwar ebenfalls einen Standarddepot-Vertrag eröffnen, erhalten aber keine staatlichen Zuwendungen.

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Die Frühstartrente beträgt einheitlich 10 Euro pro Monat und wird stets für volle Monate gezahlt – vom Monat der Anspruchsentstehung bis längstens zum Monat vor dem 18. Geburtstag. Über die volle Laufzeit von zwölf Jahren ergibt das 1.440 Euro Grundförderung. Das Geld fließt nicht aufs Girokonto, sondern ausschließlich in die Altersvorsorge. Dabei gibt es zwei Wege:

Das geförderte Frühstartrentenvermögen ist langfristig für die Altersvorsorge gebunden. Eine Auszahlung als Altersleistung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Eine freie Auszahlung, etwa für Studium, Auto oder Konsum, ist nicht vorgesehen. Für bestimmte gesetzlich zugelassene Verwendungen – insbesondere im Zusammenhang mit selbst genutztem Wohneigentum nach § 92a EStG – gelten jedoch Ausnahmen. Die Erträge während der Ansparphase sind steuerfrei. Ab dem 18. Lebensjahr kann der oder die Begünstigte das Depot mit Eigenbeiträgen weiter besparen – etwa 50 oder 100 Euro monatlich. Wer dies konsequent durchhält, kann sich ein beachtliches Altersvorsorgevermögen für die Auszahlungsphase aufbauen.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

EckpunktBedingung
StartzeitpunktAb Vollendung des 6. Lebensjahres; Beginn mit Jahrgang 2020, rückwirkend ab 2026
Staatliche Förderung10 € / Monat bis zum 18. Lebensjahr = max. 1.440 €
Voraussetzung:Erster Wohnsitz in Deutschland; Kind i. S. d. Einkommensteuergesetzes
Antrag:Automatisch durch den Anbieter bei Vertragsschluss; kein Antrag der Eltern nötig
Produkt:Zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen des Kindes
Ohne Vertrag:Kollektive Anlage durch den Bund (Sondervermögen, verwaltet von der Bundesbank, 100 % Aktien), übertragbar bis zum 35. Lebensjahr in eigenes Altersvorsorgedepot.
Eigenbeiträge:Bis zu 6.840 € pro Kalenderjahr zusätzlich möglich – auch schon vor dem 18. Lebensjahr
Kosten:Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis 18; Kostendeckel des Standarddepots (1 % p.a.)
ProduktETFs und Fonds im Rahmen des zulässigen Anlageuniversums des Standarddepots
Kapitalsperre:Auszahlung grundsätzlich erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres, nur als Altersleistung
Steuerliche Behandlung:Steuerfreie Ansparphase; nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen
Vererbbarkeit:Tod vor dem 18. Lebensjahr: Staatliche Frühstartrente wird zurückgezahlt.
Kündigung:Vor 18 nur zur Übertragung auf einen anderen begünstigten Vertrag zulässig
Quelle: extraETF Research, 07/2026

Weg 1: Individuelle Anlage – Eltern schließen einen Vertrag ab

Eltern eröffnen für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (nach § 1 Absatz 1c des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes). Dieser läuft auf den Namen des Kindes und funktioniert wie ein einfacher, kostengedeckelter Sparplan – bewusst schlicht gehalten, damit er leicht verständlich ist und den Bildungsauftrag unterstützt.

Der Ablauf ist maximal unbürokratisch:

  • Der Anbieter beantragt die Förderung automatisch. Mit Vertragsschluss gilt er als bevollmächtigt, die Frühstartrente bei der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund/ZfA) zu beantragen. Ein eigener Antrag der Eltern entfällt; ein Widerspruch gegen die automatische Antragstellung ist möglich.
  • Die Anspruchsprüfung läuft digital über einen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern anhand der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.
  • Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich rückwirkend direkt auf den Vertrag.
  • Keine Beratungspflicht, keine Abschlusskosten: Der Vertrag kann rein elektronisch abgeschlossen werden. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Anbieter weder Abschluss- noch Vertriebskosten erheben – auch nicht bei einem Anbieterwechsel.
  • Nur ein Vertrag pro Kind: Die Förderung fließt ausschließlich auf einen einzigen begünstigten Vertrag. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist per vollständiger Kapitalübertragung jederzeit möglich.

Weg 2: Kollektive Anlage – wenn kein Vertrag abgeschlossen wird

Das ist eine der wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfs: Kein anspruchsberechtigtes Kind geht leer aus. Schließen die Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund die Förderung kollektiv am Kapitalmarkt an. Die Verwaltung übernimmt die Deutsche Bundesbank. Das Vermögen soll global diversifiziert unter Berücksichtigung von Rendite, Sicherheit und Liquidität angelegt werden. Die konkrete Anlagestrategie wird in Anlagerichtlinien festgelegt.

Aus der kollektiven Anlage entsteht ein Startkapital, das später in einen individuellen Vertrag übertragen werden kann:

  • Später Vertragsschluss vor 18: Eröffnen die Eltern den Vertrag erst später, wird das bis dahin kollektiv angesparte Kapital samt Erträgen als einmaliges Startkapital auf den Vertrag eingezahlt – und die laufende 10-Euro-Förderung läuft ab dem Folgequartal weiter.
  • Später Vertragsschluss zwischen 18 und 35: Auch als junger Erwachsener kann man noch selbst einen zertifizierten Altersvorsorgedepotvertrag abschließen und sich das Startkapital aus der kollektiven Anlage übertragen lassen. Dann sind neben dem Standarddepot auch andere zertifizierte Produkte zulässig (z. B. Garantieprodukte oder zertifizierte Bausparverträge).
  • Nach dem 35. Geburtstag verfällt der Anspruch: Wer bis dahin keinen Vertrag abgeschlossen hat, erhält kein Startkapital mehr. Nicht abgerufene Mittel fließen an den Bundeshaushalt zurück.

Wichtig zu wissen: Für die kollektive Anlage gibt es keine Wertgarantie. Fällt das Startkapital durch eine ungünstige Kapitalmarktentwicklung geringer aus als die eingezahlten Beträge, gleicht der Bund die Differenz nicht aus – genau wie bei den individuellen Depots. Zur Transparenz wird die Höhe des Startkapitals quartalsweise, getrennt nach Geburtsjahrgängen und -monaten, veröffentlicht.

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Eigenbeiträge: Bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich einzahlen

Ein häufiges Missverständnis: Eigenbeiträge sind nicht erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Laut Gesetzentwurf dürfen neben der Frühstartrente von Anfang an zusätzliche Einzahlungen in den Vertrag fließen – von den Eltern, Großeltern oder anderen Dritten. Die Obergrenze liegt bei 6.840 Euro pro Kalenderjahr. Sie soll verhindern, dass die Steuerfreiheit der Ansparphase zur Umgehung der Abgeltungssteuer missbraucht wird.

Für die Eigenbeiträge selbst gibt es keine zusätzliche staatliche Förderung im Kindesalter; eine steuerliche Förderung (z. B. über § 10a EStG) ist erst unter den regulären Voraussetzungen der geförderten privaten Altersvorsorge möglich. Aufwendungen der Eltern oder Dritter sind nicht steuerlich absetzbar.

Ab Volljährigkeit kann der junge Erwachsene den Vertrag nahtlos selbst weiter besparen und in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge überführen – ohne Anbieter- oder Vertragswechsel.

Wie werden Frühstartrente und Erträge besteuert?

Die Frühstartrente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:

  • Steuerfreie Ansparphase: Die staatlichen Beiträge zur Frühstartrente und ein später übertragenes Startkapital fließen steuerfrei in den Altersvorsorgevertrag. Auch Erträge und Wertsteigerungen bleiben während der Ansparphase steuerfrei.
  • Keine Kapitalertragsteuer: Auch innerhalb der kollektiven Anlage werden die laufenden Erträge nicht mit Kapitalertragsteuer belastet.
  • Besteuerung erst im Alter: Steuern fallen grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase an. Die späteren Altersleistungen werden nachgelagert besteuert, soweit sie auf dem geförderten Altersvorsorgevermögen beruhen.

Eine vorzeitige schädliche Verwendung, etwa eine Auszahlung für Konsumzwecke, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird das geförderte Kapital dennoch schädlich verwendet, muss die erhaltene Frühstartrente an den Staat zurückgezahlt werden. Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann zudem weder beliehen noch übertragen oder veräußert werden.

Was bringt die Frühstartrente im Alter?

Die 1.440 Euro Grundförderung wirken auf den ersten Blick bescheiden. Ihre Kraft entfalten sie über den extrem langen Anlagehorizont – vom 6. Lebensjahr bis zur frühestmöglichen Auszahlung mit 65 sind es fast 60 Jahre. Die folgenden Modellrechnungen gehen von einer langfristigen Durchschnittsrendite von 6 Prozent pro Jahr aus, wie sie breit gestreute globale Aktienanlagen (z. B. MSCI World) historisch erzielt haben. Es handelt sich um vereinfachte Beispielrechnungen ohne Kosten- und Inflationsberücksichtigung, nicht um garantierte Werte.

Szenario 1: Nur staatliche Förderung (ohne eigene Beiträge)

Einzahlung:1.440 € (10€/Monat von 6. bis 18. Lebensjahr)
Eigenbeiträge:keine
Rendite:6,00 % p.a.
Zeitraum:49 Jahre (von 18 bis 65)
Depotwert mit 18::ca. 2.100 Euro
Depotwert mit 65:ca. 33.000 Euro

Szenario 2: Staat + Eigenbeiträge (100 €/Monat ab 18)

Einzahlung:1.440 € (10€/Monat von 6. bis 18. Lebensjahr)
Eigene Einzahlungen:100€/Monat ab dem 18. Lebensjahr
Gesamteinzahlung:56.400 Euro
Rendite:6,00 % p.a.
Zeitraum:49 Jahre (von 18 bis 65)
Endvermögen:ca. 345.000 Euro

Wer die neuen Möglichkeiten nutzt und bereits im Kindesalter Eigenbeiträge einzahlt, kann das Ergebnis noch einmal deutlich steigern – jeder früh investierte Euro arbeitet am längsten. Klar ist aber auch: Ohne eigene Beiträge bleibt die Frühstartrente ein solider Grundstein, ersetzt aber keine vollwertige Altersvorsorge.

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Frühstartrente vs. Riester-Rente vs. gesetzliche Rente

MerkmalFrühstartrenteRiester-RenteGesetzliche Rente
Startalterab 6 Jahrenab 18 Jahrenmit Arbeitsbeginn
Förderung10€/Monat vom Staat175€/Jahr + Kinderzulagekeine direkte Förderung
AnlageStandarddepotje nach Produkt, oft mit GarantienUmlageverfahren
FlexibilitätAuszahlung erst ab 65, nur als Altersleistungteils Kapitalentnahme möglichKeine Kapitaloption
VererbbarkeitNeinEingeschränktNein (außer Witwenrente)
Renditepotenzialca. 6 % p.a.ca. 2-3 % p.a.ca. 1-2 % p.a.
KostenKeine Abschluss- und Vertriebskosten bis zum 18. Lebensjahr; zusätzlich gelten die gesetzlichen Kostenvorgaben des Standarddepots.teils hohe Abschluss- & VerwaltungskostenBeitragssatz 18,6 %

Die Frühstartrente punktet mit Frühbeginn, Renditechancen und Kosteneffizienz, ist aber unflexibel und ohne Eigenbeiträge wenig wirksam.

Kritikpunkte an der Frühstartrente

  • Nur 10 Euro pro Monat: Ohne zusätzliche Eigenbeiträge entsteht bis zur Rente ein Grundstock, aber kein ausreichendes Vorsorgevermögen.
  • Lange Kapitalbindung: Ein Zugriff vor dem 65. Lebensjahr ist grundsätzlich ausgeschlossen – auch in Notfällen oder für Ausbildung und Immobilienkauf.
  • Keine Garantie: Weder bei der individuellen noch bei der kollektiven Anlage gibt es einen Schutz vor Wertverlusten; der Bund haftet ausdrücklich nicht für die Wertentwicklung.
  • Tod vor 18: Verstirbt das Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres, muss die erhaltene Frühstartrente an die zentrale Stelle zurückgezahlt werden.
  • Frist bis 35: Wer bis zum 35. Geburtstag keinen Vertrag abschließt, verliert den Anspruch auf das Startkapital aus der kollektiven Anlage endgültig.
  • Soziale Schieflage möglich: Familien mit geringem Einkommen können seltener zusätzlich einzahlen – die große Hebelwirkung entsteht aber erst durch Eigenbeiträge.
  • Politisches Risiko: Bis zum Rentenalter der heutigen Kinder können sich steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen mehrfach ändern.

Chancen der Frühstartrente

  • Maximaler Zinseszinseffekt: Kein anderes staatliches Vorsorgemodell startet so früh.
  • Niemand fällt durchs Raster: Dank der kollektiven Anlage profitieren auch Kinder, deren Eltern sich nicht kümmern – ein echter Beitrag zur Chancengleichheit.
  • Finanzbildung in der Praxis: Kinder und Eltern erleben Kapitalmarktmechanismen direkt am eigenen Depot; Anbieter müssen minderjährigen Sparern jährlich leicht verständliche Informationen zu Wertentwicklung und Kosten bereitstellen.
  • Kostenschutz: Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis 18 plus Kostendeckel des Standarddepots.
  • Nahtloser Übergang: Das Depot kann ab 18 ohne Bruch in die geförderte private Altersvorsorge überführt und bis zur Rente weitergeführt werden.

Die besten Anbieter für die Frühstartrente

Die Frühstartrente wird erst zum 1. Januar 2027 eingeführt, weshalb es aktuell noch keine konkreten Angebote der Anbieter gibt. 

Wer jedoch bereits heute mit dem Vermögensaufbau für Kinder beginnen möchte, kann auf die bestehenden Junior-Depots zahlreicher Neobroker und Direktbanken zurückgreifen. Diese Depots bieten viel Flexibilität und attraktive Konditionen wie eine kostenfreie Depotführung, gebührenfreie ETF-Sparpläne, Zinsen auf Kontoguthaben und teilweise sogar Neukundenprämien speziell für Kinder. Sie sind allerdings nicht staatlich gefördert.

Besonders interessant ist das Angebot von Trade Republic: Bei dem kostenfreien Kinderdepot erstattet der Anbieter bei drei ETFs des Anbieters Vanguard die laufenden ETF-Kosten monatlich zurück – bekannt als „Trade Republic Kindergeld“. Jetzt Kinderdepot eröffnen! *

Mit einem Junior-Depot lässt sich also bereits vor der Einführung der Frühstartrente effizient und kostengünstig in die Zukunft des Kindes investieren.

Fazit:
Kleiner Betrag, großer Hebel – wenn man ihn nutzt

Die Frühstartrente ist ein durchdachter Baustein der Rentenpolitik: Sie startet die Altersvorsorge so früh wie möglich, nutzt den Kapitalmarkt konsequent und stellt über die kollektive Anlage sicher, dass wirklich jedes anspruchsberechtigte Kind profitiert – unabhängig von Initiative und Einkommen der Eltern. Die 10 Euro monatlich allein reichen jedoch nicht für eine auskömmliche Zusatzrente. Ihr voller Wert entsteht erst, wenn Familien den Vertrag aktiv nutzen: durch frühe Eigenbeiträge, konsequentes Weitersparen ab 18 und kostengünstige, breit gestreute Anlagen.

Unser Tipp: Wer nicht bis zum Start warten möchte oder Kinder außerhalb der geförderten Jahrgänge hat, kann bereits heute mit einem flexiblen Junior-Depot Vermögen für den Nachwuchs aufbauen – und später prüfen, wie sich beides sinnvoll kombinieren lässt.

Häufige Fragen zur Frühstartrente

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