Frühstartrente: 10 Euro pro Monat vom Staat für die Altersvorsorge deines Kindes
Staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ab dem 6. Lebensjahr. So sichern sich Familien die Förderung ab 2026.
Die gesetzliche Rente allein wird in Zukunft für viele Menschen als Altersvorsorge nicht mehr ausreichen. Mit der Frühstartrente zahlt der Staat für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ein. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen liegt nun vor: Das Frühstartrentengesetz (FrühStRG) soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – die Förderung wird rückwirkend ab 2026 gezahlt.
In diesem Ratgeber erfährst du, wer anspruchsberechtigt ist, wie du die Förderung für dein Kind sicherst und was das Modell langfristig bringt.
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Das Wichtigste in Kürze: Alles zum Thema Frühstartrente
10 Euro monatlich vom Staat: Kinder erhalten ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10 Euro pro Monat – insgesamt bis zu 1.440 Euro Grundförderung. Voraussetzung ist ein erster Wohnsitz in Deutschland.
Vertrag der Eltern nötig, aber kein Kind geht leer aus: Die Frühstartrente fließt auf ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot (Standarddepot), das die Eltern für ihr Kind abschließen. Wichtig: Schließen die Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund das Geld ersatzweise kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet von der Deutschen Bundesbank, zu 100 Prozent in Aktien.
Start mit Jahrgang 2020: Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Gefördert wird rückwirkend ab 2026, beginnend mit Kindern, die 2026 sechs Jahre alt werden (Geburtsjahrgang 2020). Ältere Kinder unter 18 können ebenfalls Verträge abschließen - allerdings ohne staatliche Zuschüsse.
Eigenbeiträge schon ab dem Kindesalter: Zusätzlich zur Förderung dürfen Eltern, Großeltern oder Dritte bis zu 6.840 Euro pro Jahr in den Vertrag einzahlen.
Steuerfrei in der Ansparphase: Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei; besteuert wird nachgelagert bei Auszahlung. Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
Kostenschutz: Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben.
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Dieser Artikel basiert auf den aktuellsten verfügbaren Informationen zur geförderten Altersvorsorge für Kinder. Der offizielle Start der Frühstartrente ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Bis dahin werden die Details weiter konkretisiert und dieser Ratgeber wird regelmäßig aktualisiert, damit du immer auf dem neuesten Stand bist. Stand: 23.07.2026
Was ist die Frühstartrente?
Die Frühstartrente ist eine staatlich finanzierte Förderung der privaten Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche, geregelt im Frühstartrentengesetz (FrühStRG). Sie ist Teil des Rentenpakets der Bundesregierung und geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Der Referentenentwurf vom 22.07.2027 des Bundesministeriums der Finanzen konkretisiert nun die Details.
Die Idee dahinter: Wer sehr früh mit dem Vermögensaufbau beginnt, profitiert maximal vom Zinseszinseffekt – und wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren positiv erlebt, entwickelt laut Forschung ein Finanzverhalten, das über Jahrzehnte trägt. Die Frühstartrente verfolgt deshalb ein doppeltes Ziel: den frühen Aufbau eines Startkapitals für die Altersvorsorge und die Stärkung von Finanzbildung und Aktienkultur in Deutschland.
Finanziert wird die Förderung vollständig aus dem Bundeshaushalt. Der Bund kalkuliert für 2027 mit Ausgaben von 198 Millionen Euro, die bis 2030 auf 411 Millionen Euro jährlich anwachsen, weil jedes Jahr ein neuer Geburtsjahrgang hinzukommt.
Das Modell lehnt sich damit an erfolgreiche internationale Beispiele an – etwa das schwedische Fondsmodell oder den US-amerikanischen 529-Plan zur Studienvorsorge. Auch der Sachverständigenrat Wirtschaft und die Fokusgruppe Altersvorsorge empfahl 2024 ein ähnliches Konzept für den frühzeitigen Vermögensaufbau (Altersvorsorgedepot).
Wer hat Anspruch auf die Frühstartrente?
Anspruchsberechtigt sind Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, die
- das 6. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- mit ihrem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind.
Der Gesetzgeber will damit alle Kinder erreichen, die hierzulande eine Bildungseinrichtung besuchen. Da es dafür kein zentrales Register gibt, wird typisierend auf den inländischen Wohnsitz abgestellt – das ermöglicht ein vollautomatisiertes, bürokratiearmes Verfahren über die Daten der Finanzverwaltung (ELStAM). Eltern müssen keine Nachweise einreichen. Auf das Einkommen oder den Wohnsitz der Eltern kommt es nicht an.
Zeitlicher Start: Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020 – also den Kindern, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Für sie wird die Frühstartrente rückwirkend ab 2026 gezahlt. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Ältere Kinder und Jugendliche unter 18 (Jahrgänge vor 2020) können zwar ebenfalls einen Standarddepot-Vertrag eröffnen, erhalten aber keine staatlichen Zuwendungen.
Wie funktioniert die Frühstartrente?
Die Frühstartrente beträgt einheitlich 10 Euro pro Monat und wird stets für volle Monate gezahlt – vom Monat der Anspruchsentstehung bis längstens zum Monat vor dem 18. Geburtstag. Über die volle Laufzeit von zwölf Jahren ergibt das 1.440 Euro Grundförderung. Das Geld fließt nicht aufs Girokonto, sondern ausschließlich in die Altersvorsorge. Dabei gibt es zwei Wege:
Das Depot bleibt bis zum gesetzlichen Rentenalter (derzeit 67 Jahre) gesperrt. Vorherige Auszahlungen – etwa für Studium, Immobilien oder Notfälle – sind nicht möglich. Die Erträge während der Ansparphase sind steuerfrei. Ab dem 18. Lebensjahr kann der oder die Begünstigte das Depot mit Eigenbeiträgen weiter besparen – etwa 50 oder 100 Euro monatlich. Wer dies konsequent durchhält, kann sich ein beachtliches Altersvorsorgevermögen für die Auszahlungsphase aufbauen.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
| Eckpunkt | Bedingung |
|---|---|
| Startzeitpunkt | Ab Vollendung des 6. Lebensjahres; Beginn mit Jahrgang 2020, rückwirkend ab 2026 |
| Staatliche Förderung | 10 € / Monat bis zum 18. Lebensjahr = max. 1.440 € |
| Voraussetzung: | Erster Wohnsitz in Deutschland; Kind i. S. d. Einkommensteuergesetzes |
| Antrag: | Automatisch durch den Anbieter bei Vertragsschluss; kein Antrag der Eltern nötig |
| Produkt: | Zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen des Kindes |
| Ohne Vertrag: | Kollektive Anlage durch den Bund (Sondervermögen, verwaltet von der Bundesbank, 100 % Aktien), übertragbar bis zum 35. Lebensjahr in eigenes Altersvorsorgedepot. |
| Eigenbeiträge: | Bis zu 6.840 € pro Kalenderjahr zusätzlich möglich – auch schon vor dem 18. Lebensjahr |
| Kosten: | Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis 18; Kostendeckel des Standarddepots (1 % p.a.) |
| Produkt | ETFs, Fonds |
| Kapitalsperre: | Auszahlung grundsätzlich erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres, nur als Altersleistung |
| Steuerliche Behandlung: | Steuerfreie Ansparphase; nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen |
| Vererbbarkeit: | Frühstartrentenvermögen fällt an den Staat zurück (keine Vererbung der Förderung) |
| Kündigung: | Vor 18 nur zur Übertragung auf einen anderen begünstigten Vertrag zulässig |
Weg 1: Individuelle Anlage – Eltern schließen einen Vertrag ab
Eltern eröffnen für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (nach § 1 Absatz 1c des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes). Dieser läuft auf den Namen des Kindes und funktioniert wie ein einfacher, kostengedeckelter Sparplan – bewusst schlicht gehalten, damit er leicht verständlich ist und den Bildungsauftrag unterstützt.
Der Ablauf ist maximal unbürokratisch:
- Der Anbieter beantragt die Förderung automatisch. Mit Vertragsschluss gilt er als bevollmächtigt, die Frühstartrente bei der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund/ZfA) zu beantragen. Ein eigener Antrag der Eltern entfällt; ein Widerspruch gegen die automatische Antragstellung ist möglich.
- Die Anspruchsprüfung läuft digital über einen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern anhand der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.
- Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich rückwirkend direkt auf den Vertrag.
- Keine Beratungspflicht, keine Abschlusskosten: Der Vertrag kann rein elektronisch abgeschlossen werden. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Anbieter weder Abschluss- noch Vertriebskosten erheben – auch nicht bei einem Anbieterwechsel.
- Nur ein Vertrag pro Kind: Die Förderung fließt ausschließlich auf einen einzigen begünstigten Vertrag. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist per vollständiger Kapitalübertragung jederzeit möglich.
Weg 2: Kollektive Anlage – wenn kein Vertrag abgeschlossen wird
Das ist eine der wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfs: Kein anspruchsberechtigtes Kind geht leer aus. Schließen die Eltern keinen individuellen Vertrag ab, legt der Bund die Frühstartrente für diese Kinder kollektiv am Kapitalmarkt an. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen „Frühstartrente“ errichtet, dessen Mittel die Deutsche Bundesbank verwaltet – und zwar zu 100 Prozent in global diversifizierten Aktien oder Aktienfonds.
Aus der kollektiven Anlage entsteht ein Startkapital, das später in einen individuellen Vertrag übertragen werden kann:
- Später Vertragsschluss vor 18: Eröffnen die Eltern den Vertrag erst später, wird das bis dahin kollektiv angesparte Kapital samt Erträgen als einmaliges Startkapital auf den Vertrag eingezahlt – und die laufende 10-Euro-Förderung läuft ab dem Folgequartal weiter.
- Später Vertragsschluss zwischen 18 und 35: Auch als junger Erwachsener kann man noch selbst einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen und sich das Startkapital aus der kollektiven Anlage übertragen lassen. Dann sind neben dem Standarddepot auch andere zertifizierte Produkte zulässig (z. B. Garantieprodukte oder zertifizierte Bausparverträge).
- Nach dem 35. Geburtstag verfällt der Anspruch: Wer bis dahin keinen Vertrag abgeschlossen hat, erhält kein Startkapital mehr. Nicht abgerufene Mittel fließen an den Bundeshaushalt zurück.
Wichtig zu wissen: Für die kollektive Anlage gibt es keine Wertgarantie. Fällt das Startkapital durch eine ungünstige Kapitalmarktentwicklung geringer aus als die eingezahlten Beträge, gleicht der Bund die Differenz nicht aus – genau wie bei den individuellen Depots. Zur Transparenz wird die Höhe des Startkapitals quartalsweise, getrennt nach Geburtsjahrgängen und -monaten, veröffentlicht.
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Eigenbeiträge: Bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich einzahlen
Ein häufiges Missverständnis: Eigenbeiträge sind nicht erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Laut Gesetzentwurf dürfen neben der Frühstartrente von Anfang an zusätzliche Einzahlungen in den Vertrag fließen – von den Eltern, Großeltern oder anderen Dritten. Die Obergrenze liegt bei 6.840 Euro pro Kalenderjahr. Sie soll verhindern, dass die Steuerfreiheit der Ansparphase zur Umgehung der Abgeltungssteuer missbraucht wird.
Für die Eigenbeiträge selbst gibt es keine zusätzliche staatliche Förderung im Kindesalter; eine steuerliche Förderung (z. B. über § 10a EStG) ist erst unter den regulären Voraussetzungen der geförderten privaten Altersvorsorge möglich. Aufwendungen der Eltern oder Dritter sind nicht steuerlich absetzbar.
Ab Volljährigkeit kann der junge Erwachsene den Vertrag nahtlos selbst weiter besparen und in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge überführen – ohne Anbieter- oder Vertragswechsel.
Wie werden Frühstartrente und Erträge besteuert?
Die Frühstartrente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:
- Die Förderung selbst und das Startkapital werden steuerfrei ausgezahlt.
- Erträge und Wertsteigerungen bleiben in der Ansparphase steuerfrei – auch auf Fondsebene der kollektiven Anlage fällt keine Kapitalertragsteuer an.
- Besteuert werden erst die Leistungen in der Auszahlungsphase, also die spätere Rente – in vollem Umfang, soweit sie auf der geförderten Frühstartrente beruht.
Eine vorzeitige „schädliche Verwendung“ – etwa die Auszahlung zu Konsumzwecken – führt dazu, dass die Frühstartrente an den Staat zurückgezahlt werden muss. Das Kapital ist zudem nicht beleihbar und nicht veräußerbar.
Was bringt die Frühstartrente im Alter?
Die 1.440 Euro Grundförderung wirken auf den ersten Blick bescheiden. Ihre Kraft entfalten sie über den extrem langen Anlagehorizont – vom 6. Lebensjahr bis zur frühestmöglichen Auszahlung mit 65 sind es fast 60 Jahre. Die folgenden Modellrechnungen gehen von einer langfristigen Durchschnittsrendite von 6 Prozent pro Jahr aus, wie sie breit gestreute globale Aktienanlagen (z. B. MSCI World) historisch erzielt haben. Es handelt sich um vereinfachte Beispielrechnungen ohne Kosten- und Inflationsberücksichtigung, nicht um garantierte Werte.
Szenario 1: Nur staatliche Förderung (ohne eigene Beiträge)
| Einzahlung: | 1.440 € (10€/Monat von 6. bis 18. Lebensjahr) |
|---|---|
| Eigenbeiträge: | keine |
| Rendite: | 6,00 % p.a. |
| Zeitraum: | 49 Jahre (von 18 bis 65) |
| Depotwert mit 18:: | ca. 2.100 Euro |
| Depotwert mit 65: | ca. 33.000 Euro |
Szenario 2: Staat + Eigenbeiträge (100 €/Monat ab 18)
| Einzahlung: | 1.440 € (10€/Monat von 6. bis 18. Lebensjahr) |
|---|---|
| Eigene Einzahlungen: | 100€/Monat ab dem 18. Lebensjahr |
| Gesamteinzahlung: | 56.400 Euro |
| Rendite: | 6,00 % p.a. |
| Zeitraum: | 49 Jahre (von 18 bis 65) |
| Endvermögen: | ca. 345.000 Euro |
Wer die neuen Möglichkeiten nutzt und bereits im Kindesalter Eigenbeiträge einzahlt, kann das Ergebnis noch einmal deutlich steigern – jeder früh investierte Euro arbeitet am längsten. Klar ist aber auch: Ohne eigene Beiträge bleibt die Frühstartrente ein solider Grundstein, ersetzt aber keine vollwertige Altersvorsorge.
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Frühstartrente vs. Riester-Rente vs. gesetzliche Rente
| Merkmal | Frühstartrente | Riester-Rente | Gesetzliche Rente |
|---|---|---|---|
| Startalter | ab 6 Jahren | ab 18 Jahren | mit Arbeitsbeginn |
| Förderung | 10€/Monat vom Staat | 175€/Jahr + Kinderzulage | keine direkte Förderung |
| Anlage | Standarddepot | je nach Produkt, oft mit Garantien | Umlageverfahren |
| Flexibilität | Auszahlung erst ab 65, nur als Altersleistung | teils Kapitalentnahme möglich | Keine Kapitaloption |
| Vererbbarkeit | Nein | Eingeschränkt | Nein (außer Witwenrente) |
| Renditepotenzial | ca. 6 % p.a. | ca. 2-3 % p.a. | ca. 1-2 % p.a. |
| Kosten | Kostendeckel (max. 1 % p.a.), keine Abschlusskosten bis 18 | teils hohe Abschluss- & Verwaltungskosten | Beitragssatz 18,6 % |
Die Frühstartrente punktet mit Frühbeginn, Renditechancen und Kosteneffizienz, ist aber unflexibel und ohne Eigenbeiträge wenig wirksam.
Kritikpunkte an der Frühstartrente
- Nur 10 Euro pro Monat: Ohne zusätzliche Eigenbeiträge entsteht bis zur Rente ein Grundstock, aber kein ausreichendes Vorsorgevermögen.
- Lange Kapitalbindung: Ein Zugriff vor dem 65. Lebensjahr ist grundsätzlich ausgeschlossen – auch in Notfällen oder für Ausbildung und Immobilienkauf.
- Keine Garantie: Weder bei der individuellen noch bei der kollektiven Anlage gibt es einen Schutz vor Wertverlusten; der Bund haftet ausdrücklich nicht für die Wertentwicklung.
- Kein Vererbungsprivileg der Förderung: Verstirbt das Kind vor dem 18. Lebensjahr, fließt das Frühstartrentenvermögen an den Staat zurück.
- Frist bis 35: Wer bis zum 35. Geburtstag keinen Vertrag abschließt, verliert den Anspruch auf das Startkapital aus der kollektiven Anlage endgültig.
- Soziale Schieflage möglich: Familien mit geringem Einkommen können seltener zusätzlich einzahlen – die große Hebelwirkung entsteht aber erst durch Eigenbeiträge.
- Politisches Risiko: Bis zum Rentenalter der heutigen Kinder können sich steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen mehrfach ändern.
Chancen der Frühstartrente
- Maximaler Zinseszinseffekt: Kein anderes staatliches Vorsorgemodell startet so früh.
- Niemand fällt durchs Raster: Dank der kollektiven Anlage profitieren auch Kinder, deren Eltern sich nicht kümmern – ein echter Beitrag zur Chancengleichheit.
- Finanzbildung in der Praxis: Kinder und Eltern erleben Kapitalmarktmechanismen direkt am eigenen Depot; Anbieter müssen minderjährigen Sparern jährlich leicht verständliche Informationen zu Wertentwicklung und Kosten bereitstellen.
- Kostenschutz: Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis 18 plus Kostendeckel des Standarddepots.
- Nahtloser Übergang: Das Depot kann ab 18 ohne Bruch in die geförderte private Altersvorsorge überführt und bis zur Rente weitergeführt werden.
Die besten Anbieter für die Frühstartrente
Die Frühstartrente wird erst zum 1. Januar 2027 eingeführt, weshalb es aktuell noch keine konkreten Angebote der Anbieter gibt.
Wer jedoch bereits heute mit dem Vermögensaufbau für Kinder beginnen möchte, kann auf die bestehenden Junior-Depots zahlreicher Neobroker und Direktbanken zurückgreifen. Diese Depots bieten viel Flexibilität und attraktive Konditionen wie eine kostenfreie Depotführung, gebührenfreie ETF-Sparpläne, Zinsen auf Kontoguthaben und teilweise sogar Neukundenprämien speziell für Kinder. Sie sind allerdings nicht staatlich gefördert.
Besonders interessant ist das Angebot von Trade Republic: Bei dem kostenfreien Kinderdepot erstattet der Anbieter bei drei ETFs des Anbieters Vanguard die laufenden ETF-Kosten monatlich zurück – bekannt als „Trade Republic Kindergeld“. Jetzt Kinderdepot eröffnen! *
Mit einem Junior-Depot lässt sich also bereits vor der Einführung der Frühstartrente effizient und kostengünstig in die Zukunft des Kindes investieren.
Fazit: Kleiner Betrag, großer Hebel – wenn man ihn nutzt
Die Frühstartrente ist ein durchdachter Baustein der Rentenpolitik: Sie startet die Altersvorsorge so früh wie möglich, nutzt den Kapitalmarkt konsequent und stellt über die kollektive Anlage sicher, dass wirklich jedes anspruchsberechtigte Kind profitiert – unabhängig von Initiative und Einkommen der Eltern. Die 10 Euro monatlich allein reichen jedoch nicht für eine auskömmliche Zusatzrente. Ihr voller Wert entsteht erst, wenn Familien den Vertrag aktiv nutzen: durch frühe Eigenbeiträge, konsequentes Weitersparen ab 18 und kostengünstige, breit gestreute Anlagen.
Unser Tipp: Wer nicht bis zum Start warten möchte oder Kinder außerhalb der geförderten Jahrgänge hat, kann bereits heute mit einem flexiblen Junior-Depot Vermögen für den Nachwuchs aufbauen – und später prüfen, wie sich beides sinnvoll kombinieren lässt.
Häufige Fragen zur Frühstartrente
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- Alles zum Thema Frühstartrente
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- Eigenbeiträge: Bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich einzahlen
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- Häufige Fragen zur Frühstartrente




