27. Juli 2023
Investieren in einen Wasser-ETF.t

Welche Wasser-ETFs sollten Anleger bevorzugen?

Die nördliche Erdhalbkugel leidet in diesem Jahr besonders stark unter der Hitze. Das ruft natürlich Wasser-ETFs auf den Plan.

Temperaturen von über 40 Grad Celsius sind in beliebten Urlaubsländern wie Spanien, Frankreich und Italien keine Seltenheit. Vor diesem Hintergrund spielt Wasser auch in der Finanzwelt eine immer größere Rolle.

Noch schlimmer stellt sich derzeit die Wetterlage in den USA dar, wo eine Hitzekuppel selbst bei Mitternacht zu Temperaturen von bis zu 38 Grad Celsius führt. Die ausgesprochenen Hitzewarnungen betreffen mehr als 110 Millionen und dürften ein Vorgeschmack auf das sein, was in den kommenden Jahren immer häufiger eintreten könnte. Bereits heute streiten sich Länder um die immer knapper werdenden Trinkwasserreserven. Als aktuelles Beispiel drängt sich hier zum Beispiel der noch im Bau befindliche Nil-Staudamm in Äthiopien auf, der insbesondere in Ägypten als starke Bedrohung angesehen wird.

Wasser-ETFs gewinnen an Bedeutung

Dass Wasser sogar als Waffe eingesetzt wird, hat vor allem die ukrainische Bevölkerung durch die Zerstörung des Nova-Kachowka-Staudamms besonders leidvoll erfahren müssen. Die Folgen dieser menschengemachten Umweltkatastrophe sind immer noch nicht absehbar, schließlich stammt das Kühlwasser für Europas größtes Atomkraftwerk in Saporischschja aus dem Kachowka-Stausee, dessen Pegel durch den zerstörten Staudamm kräftig gefallen ist. Und auch die Schäden in den überfluteten Gebieten lassen sich derzeit aufgrund der dortigen Kämpfe noch nicht abschätzen.

Tipp: Neben ETFs zu Wasser gibt es zahlreiche weitere spannende Anlagethemen. Schau dir also gleich unsere Themen-ETF-Seite an.

Mit Blick auf Unternehmen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Vermarktung von Wasser basieren, kann man mit Fug und Recht behaupten: Des einen Leid, des anderen Freud. Doch einige Unternehmen wie zum Beispiel der in der Schweiz beheimatete globale Nahrungsmittelkonzern Nestlé oder auch die französische Veolia stehen aufgrund ihrer Vermarktung von Wasser immer wieder in der Kritik. Die Vorwürfe reichen von Marktmissbrauch durch den Kauf öffentlicher Wasserversorger bzw. Wasserquellen bis hin zu Korruption. Übrigens: Am 28. Juli 2010 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Resolution 64/292 das Recht auf Wasser als Menschenrecht anerkannt. Die Resolution ist mit 122 Mitgliederstimmen angenommen worden. 41 Staaten haben sich ihrer Stimme enthalten.

Moralische Aspekte bei der Auswahl von Wasser-ETFs

Wer auf der Suche nach einem interessanten Wasser ist, findet auf extraetf.com insgesamt sieben Kandidaten. Sie alle zeichnen sich durch eine physische Replikation sowie ihre Sparplanfähigkeit aus und verursachen jährliche Gebühren (TER) zwischen 0,35 und 0,65 Prozent p.a. Lediglich drei Wertpapiere verfügen über eine Marktkapitalisierung von mehr als 100 Millionen Euro. Bei ETFs dieser Größenordnung gilt eine dauerhafte Existenz als relativ gesichert, während bei Papieren mit geringer Marktkapitalisierung das Risiko einer Einstellung des Handels nicht von der Hand zu weisen ist. Bei den hochkapitalisierten Varianten handelt es sich um folgende Exemplare: L&G Clean Water (WKN: A2PM52), Lyxor MSCI Water ESG Filtered (WKN: LYX0CA) und iShares Global Water (WKN: A0MM0S). Die beiden letztgenannten kommen sogar auf einen Marktwert von mehr als einer Milliarde Euro, sind als ausschüttende Variante konzipiert und können auf eine Historie von mehr als einem Jahrzehnt zurückblicken.

Fazit: Hinsichtlich ihrer Performance können beide überzeugen, schließlich erzielten sie mit Blick auf die vergangenen zehn Jahre eine annualisierte Rendite von über elf Prozent. Einen Tick besser entwickelte sich übrigens das ESG-Papier, welches laut Prospekt großen Wert auf das Einhalten vordefinierter ESG-Kriterien legt. Dass in der Vergangenheit einige Finanzinstitutionen für sogenanntes „Greenwashing“ mit Millionenstrafen belegt wurden, sollten Anleger jedoch stets im Hinterkopf behalten, schließlich verlangen Anbieter für das „gute Gewissen“ meist einen Aufschlag bei den Gebühren.