Altersvorsorgedepot

Staatlich gefördert in ETFs, Fonds und Anleihen investieren


Das bisherige Umlageverfahren der gesetzlichen Rente steht durch den demografischen Wandel in Deutschland zunehmend unter Druck. Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt werden gebraucht, um das System zu stabilisieren. Deshalb plant die Bundesregierung einen grundlegenden Neustart der privaten Altersvorsorge, dessen Kern das neue, geförderte Altersvorsorgedepot werden wird.

Ab dem 01.01.2027 soll für die Altersvorsorge staatlich gefördert in ETFs, Fonds und Anleihen investiert werden können. Die Erträge in der Ansparphase sind steuerfrei, es gibt klare Förderregeln, einen flexiblen Rentenbeginn und einen gesetzlich gedeckelten Kostenrahmen.

Neu ist außerdem die Frühstart-Rente, bei der der Staat bereits für Kinder ein eigenes Depot bespart.

In diesem Ratgeber erklären wir das Konzept, die Förderung und alle zentralen Regeln des neuen Altersvorsorgedepots. Darüber hinaus beleuchten wir die wichtigsten Kritikpunkte und ordnen sie ein.

Das Wichtigste in Kürze:
Alles Wissenswerte zum Altersvorsorgedepot

  • Start ab 2027: Das Altersvorsorgedepot soll ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

  • Förderung: Bis zu 1.800 Euro jährlich sind zulagenfähig, die Grundzulage beträgt maximal 480 Euro (ab 2029 maximal 540 Euro). Zusätzlich sind Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind sowie ein Bonus von 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr möglich.

  • Einzahlungen: Pro Vertrag sind Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro jährlich möglich, mit zwei Verträgen somit insgesamt 13.680 Euro. Die Zulagenförderung bleibt jedoch auf 1.800 Euro begrenzt.

  • Steuerstundung: In der Ansparphase fallen weder Abgeltungssteuer noch Vorabpauschale an. Umschichtungen im Altersvorsorgedepot sind steuerfrei möglich.

  • Anlagen und Auszahlung: Zulässig sind Fonds der SRRI-Klassen 1–5 sowie bestimmte Anleihen. Der Rentenbeginn liegt zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr. Es kann zwischen einem Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr und einer lebenslangen Rente gewählt werden. Eine Einmalentnahme von bis zu 30 % ist möglich.

  • Kostendeckel: Im Standardprodukt sind im Kostendeckel maximal 1,5 % jährliche Renditeminderung zulässig.

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Dieser Artikel basiert auf den letzten verfügbaren Informationen über den Gesetzesentwurf 21/4088 (Stand:03/2026). Der offizielle Start des Altersvorsorgedepots ist für den 01.01.2027 vorgesehen. Bis dahin werden die Details weiter konkretisiert und dieser Artikel wird regelmässig aktualisiert, damit du immer auf dem neusten Stand zur Reform der Altersvorsorge bist.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie wird ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge sein. Es ist im Wesentlichen für die Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen und soll ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Anleger können darin staatlich gefördert am Kapitalmarkt in ETFs, Fonds und Anleihen investieren. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind nicht zulässig.

Die Förderung erfolgt über den steuerfreien Vermögensaufbau in der Ansparphase, staatliche Zulagen sowie zusätzliche Steuerersparnisse über deine Steuererklärung und ggf. im Rahmen einer Günstigerprüfung. Bis zur Auszahlphase kann so der Zinseszinseffekt besser wirken, bis dann erst im Alter die Besteuerung erfolgt. Schließlich kannst du das angesparte Kapital entweder über einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr oder als lebenslange Rente erhalten. Das Konzept orientiert sich an erfolgreichen Vorbildern wie dem 401(k)-Plan aus den USA.

Warum soll es das Altersvorsorgedepot geben?

Warum soll es das Altersvorsorgedepot geben?

Ziel des Altersvorsorgedepots ist es, den steigenden Belastungen der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente entgegenzuwirken. Aufgrund des steigenden Rentneranteils und der sinkenden Zahl der Erwerbstätigen, ist das Rentensystem zunehmend auf Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt angewiesen.

Mit dem Altersvorsorgedepot soll den Bürgern eine zusätzliche renditestarke und flexible Alternative zur Altersvorsorge angeboten werden, um eigenverantwortlich und flexibel Vermögen für das Alter aufzubauen und dabei von den Wachstumschancen der Kapitalmärkte zu profitieren. Das kann dir besser helfen, deine Rentenlücke zu schließen.

So funktioniert das Altersvorsorgedepot

Die Förderung des Altersvorsorgedepots wird beitragsproportional gezahlt. Damit entfällt die komplizierte Mindestbeitragsberechnung, wie sie bei der Riester-Rente üblich war.

Grundzulage

  • Bis 1.200 € Eigenbeitrag pro Jahr: 30 % Förderung (ab dem Jahr 2029 sogar 35 % Förderung) = max. 360 € pro Jahr
  • Von 1.201 bis 1.800 €: 20 % Förderung = max. 120 € pro Jahr

Somit sind insgesamt maximal 480 € Förderung pro Jahr möglich.

Kinderzulage

  • 25 % pro kindergeldberechtigtem Kind
  • Bis zu 300 € pro Kind und Jahr
  • Der Bonus kann ab einem Eigenbeitrag von 100 € pro Monat voll in Anspruch genommen werden

Berufseinsteiger-Bonus (Erhöhungsbetrag)

  • Einmalige Sonderprämie von 200 €, wenn du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 25 Jahre alt bist

Mindesteinzahlung

  • Mindestens 120 € pro Jahr, um förderberechtigt zu sein

Die Grundzulage inklusive Berufseinsteiger-Bonus für hat einen jährlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro in den eigenen Altersvorsorgevertrag als Voraussetzung.

Hinweis: Beiträge und Zulageanspruch (Grundzulage und Kinderzulage) lassen sich weiterhin als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und untersucht, ob sich entweder die Zulage oder der Steuervorteil mehr für dich lohnt. Eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen.

Förderquoten sind abhängig von Höhe der Einzahlungen

Die Stärke der staatlichen Förderung hängt beim Altersvorsorgedepot unmittelbar von der Höhe der eigenen Einzahlung und der Anzahl der Kinder, für die man Kindergeld erhält, ab. Die folgende Tabelle veranschaulicht das anhand von 3 Beispielpersonen.

PersonEinzahlung pro JahrGrundzulageKinderzulageSumme an ZulagenGesamtbetrag im DepotFörderquote (gerundet)
Marina (2 Kinder)600 €180 € (30 %)300 € (=150 € pro Kind)480 €1.080 €80 %
Stefan (1 Kind)1.200 €360 € (30 %)300 € (=25 % von 1.200 €)660 €1.860 €55 %
Alexander (keine Kinder)1.800 €480 € (maximale Förderung)-480 €2.280 €27 %
Quelle: extraETF Research, Stand: 03/2026.

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Steuerfreie Erträge in der Ansparphase

Ein zentraler Vorteil des Altersvorsorgedepots sind die steuerfreien Kapitalgewinne während der gesamten Ansparphase.

Das wird voraussichtlich bedeuten:

  • keine Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag, keine Vorabpauschale und keine Kirchensteuer
  • keine Steuern auf Gewinne
  • keine Steuern auf Umschichtungen

Dadurch kann der Zinseszinseffekt uneingeschränkt wirken. Erst in der Auszahlungsphase werden die Auszahlungen mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.

NEU: Die staatliche Zulagenförderung ist zwar auf 1.800 Euro Einzahlung pro Jahr begrenzt, allerdings kannst du darüber hinaus bis zu 6.840 Euro pro Altersvorsorgedepot-Vertrag einzahlen, auch wenn du keine zusätzlichen Zulagen dafür erhältst. Der Grund: Die Vorabpauschale wird auf die Beträge über 1.800 Euro in der Ansparphase weiterhin nicht besteuert.

Gerade dieser Steueraufschub kann den Vermögensaufbau langfristig verbessern, da die Erträge ungeschmälert weiter investiert werden. Mit zwei Verträgen sind sogar 13.680 Euro pro Jahr möglich.

Welche Wertpapiere sind für das Altersvorsorgedepot zugelassen?

Welche Wertpapiere sind für das Altersvorsorgedepot zugelassen?

Im Unterschied zu den bisherigen Wertpapierdepots gelten für das Altersvorsorgedepot feste Vorgaben, damit die Förderung gezielt der Altersvorsorge dient.

Erlaubt sind nur bestimmte Wertpapiere:

  • Fonds der SRRI-Risikoklassen 1–5, womit beispielsweise auch ein Welt-Aktien-ETF wie der MSCI ACWI möglich wäre
  • Anleihen von EU-Staaten, deutschen Ländern oder Gemeinden
  • Einzelaktien, Zertifikate oder Kryptowährungen sind nicht zulässig

Zudem muss jeder Anbieter ein Standardprodukt mit Effektivkosten von maximal 1,5 % pro Jahr anbieten, was hoffentlich noch verringert wird, weil es sehr teuer ist. Dieses Standardprodukt enthält zwei Fonds (ein risikoarmer SRRI 1–2 und ein chancenorientierter SRRI 3–5).

Weitere oder spekulative Produkte sind im Entwurf nicht geregelt und daher wohl auch nicht zulässig. Somit dürften spekulative Anlagen wie Knock-out-Zertifikate, Optionsscheine oder Optionen nicht erlaubt sein.

Anleger können beim Altersvorsorgedepot damit selbst entscheiden, in welche Wertpapiere oder Produkte sie investieren. Dies bietet Privatanlegern die Flexibilität, ihre Anlagestrategie nach ihren individuellen Zielen und ihrer Risikobereitschaft auszurichten. Da es keine Garantieverpflichtungen wie bei klassischen Rentenprodukten gibt, können Anleger die Renditechancen des Kapitalmarktes in vollem Umfang nutzen.

Wichtig: Vor jeder Geldanlage solltest du dir ausreichend finanzielles Wissen angeeignet haben. Besonders gut eignet sich der ETF-Guide dafür, der dir alles schnell und leicht verständlich erklärt.

Ein sinnvolles Depot für die Altersvorsorge

Bild von extraETF Gründer Markus JordanMarkus Jordan, extraETF
Ein Altersvorsorgedepot mit einem hohen Aktienanteil, steuerlichen Anreizen und dem Verzicht auf Beitrags- oder Zinsgarantien ist eine hervorragende Möglichkeit, die private Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten attraktiver und rentabler als bisher zu machen.
Markus Jordan, extraETF

Standardprodukt, Kosten und Garantieoptionen

Der Gesetzesentwurf enthält klare Vorgaben, um das Altersvorsorgedepot transparent und kosteneffizient zu gestalten.

Kostendeckel

  • Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten im Standardprodukt ist auf maximal 1,5 % pro Jahr begrenzt.

Standardprodukt

  • Muss von Anbietern verpflichtend angeboten werden.
  • Voreingestellte Anlagestruktur, von der nur bei aktiver Entscheidung abgewichen wird.
  • Besteht aus zwei Fonds mit unterschiedlichem Risikoprofil (ein risikoarmer Fonds SRRI 1–2 und ein chancenorientierter Fonds SRRI 3–5).
  • Die Aufteilung kann angepasst werden.
  • Für die Phase vor Rentenbeginn gelten gesetzliche Vorgaben zur Umschichtung des Guthabens.

Garantieoptionen

  • Neben renditeorientierten Varianten sind auch Produkte mit Garantiezusagen zulässig.
  • Eine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Kapitalgarantie besteht jedoch nicht.

Abschlusskosten und Anbieterwechsel

Der Gesetzesentwurf sieht vor, Wechselbarrieren zu reduzieren und die Kosten transparenter zu gestalten.

Abschluss- und Vertriebskosten

  • Abschlusskosten dürfen nicht mehr sofort vollständig belastet werden, sondern müssen über die Vertragslaufzeit verteilt werden (Zillmerungsverbot).

Anbieterwechsel

  • Ein Anbieterwechsel ist nur während der Ansparphase möglich. Nach Beginn der Auszahlungsphase ist ein Wechsel nicht mehr vorgesehen.
  • Innerhalb der ersten fünf Jahre darf beim Wechsel eine Gebühr von bis zu 150 Euro erhoben werden.
  • Nach fünf Jahren ist der Wechsel kostenfrei.
  • Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot ist möglich. Der Wechsel ist ab einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren kostenfrei.

Video-Tipp: Interview mit Sebastian Külps über Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente

In diesem Video spricht Sebastian Külps von Vanguard über die geplante Reform der privaten Altersvorsorge. Er geht dabei besonders auf das neue Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente ein, deren Bedeutung für Anleger er einordnet. Zudem erläutert er, welche Maßnahmen Sparer bereits heute für ihre Altersvorsorge ergreifen können.

Welche Anbieter bieten das geförderte Altersvorsorgedepot an?

Welche Anbieter bieten das geförderte Altersvorsorgedepot an?

Folgende Anbieter dürfen das geförderte Depot zum offiziellen Start des Altersvorsorgedepots ab dem 1. Januar 2027 anbieten:

Zugelassene Anbietergruppen:

  • Wertpapierinstitute (z.B. Neobroker)
  • Banken
  • Direktbanken
  • Fondsgesellschaften
  • Depotanbieter
  • Versicherungsunternehmen

Da es sich um staatlich zertifizierte Vorsorgeverträge handelt, müssen die Anbieter die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Wichtig: 

  • Wer bereits vor 2027 mit dem Vermögensaufbau beginnen möchte, kann ein reguläres Wertpapierdepot nutzen.
  • Ein bestehender Riester-Vertrag sollte jedoch nicht vorschnell gekündigt werden.

Anleger, die sich bereits ein solides Finanzwissen angeeignet haben, können aber auch schon jetzt mit einem regulären Depot mit dem Wertpapiersparen beginnen. Dazu eignet sich am besten ein ETF-Sparplan, der bei vielen Brokern kostenlos abgeschlossen werden kann. Die besten Anbieter von ETF-Sparplänen haben wir in unserem ETF-Sparplan Vergleich ermittelt.

Die besten Anbieter von ETF-Sparplänen

Die folgende Tabelle zeigt dir die besten Anbieter von ETF-Sparplänen. Beginne noch heute mit dem Vermögensaufbau.

Wann kann ich über das eingezahlte Geld verfügen?

Grundsätzlich erfolgt der Zugriff auf das angesparte Kapital in der Auszahlungsphase, die zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen kann. Zur Auswahl stehen ein Auszahlungsplan, der bis mindestens zum 85. Lebensjahr läuft, oder eine lebenslange Rente.

Auszahlungsplan

  • Der Beginn ist frei wählbar zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr.
  • Die monatliche Auszahlung erfolgt mindestens bis zum 85. Lebensjahr.
  • Eine Zahlung über das 85. Lebensjahr hinaus ist nicht möglich (Langlebigkeitsrisiko).
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase sind Einmalentnahmen von bis zu 30 % möglich (Vorsicht bei zu großen Entnahmen, weil sonst der Spitzensteuersatz von 42 % greift).

Standardprodukt

  • Es enthält gesetzliche Vorgaben zur Aufteilung des Guthabens vor Rentenbeginn.
  • Die voreingestellte Struktur kann angepasst werden.

Kapitalentnahme

  • Eine wohnwirtschaftliche Entnahme (z.B. für selbst genutztes Wohneigentum) ist möglich und gilt nicht als förderschädlich.
  • Eine vorzeitige Entnahme ist zwar jederzeit möglich, gilt jedoch als förderschädlich.

Folgen einer förderschädlichen Entnahme

  • Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen.
  • Rückzahlung zusätzlicher steuerlicher Vorteile.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

  • Förderfähige Beiträge und die daraus entstandenen Erträge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Für nicht geförderte Beiträge gelten gesonderte steuerliche Regelungen (Ertragsanteilsbesteuerung oder gegebenenfalls Abgeltungssteuer bei Einmalzahlung).

Die Idee ist nicht neu: Bereits 2023 hatte sich die „Fokusgruppe private Altersvorsorge" unter Leitung von Dr. Florian Toncar (FDP), damaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, intensiv mit der Frage beschäftigt, wie ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben ausgestaltet werden kann. In vielen Ländern der Welt ist die kapitalgedeckte Altersvorsorge ohnehin seit Jahren etabliert. So profitieren Anleger in den USA vom 401(k)-Plan, der ähnliche Vorteile wie das geplante Altersvorsorgedepot bietet. Auch in Schweden, der Schweiz und den Niederlanden setzen die Rentensysteme stark auf Aktien, ETFs und Fonds, um langfristig stabile Renteneinkommen zu gewährleisten. Diese internationalen Modelle dienen als Vorbild für die Einführung des Altersvorsorgedepots in Deutschland.

Schon gewusst?
Frühstart-Rente: Vorsorge ab dem 6. Lebensjahr.

Parallel zum Altersvorsorgedepot führt die Bundesregierung die Frühstart-Rente ein.

  • Für jedes begünstigte Kind spart der Staat 10 € pro Monat in ein individuelles Frühstart-Depot.
  • Dies gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren.
  • Es beginnt mit dem Jahrgang 2020, anschließend kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu. Ab 2029 ist geplant, weitere Jahrgänge in die Förderung einzubeziehen.
  • Bei Volljährigkeit wird das Frühstart-Depot automatisch in ein Altersvorsorgedepot übertragen.
  • Kinder ohne eigenes Depot erhalten Anteile an einer kollektiven Anlage. Diese kann später mitsamt der Rendite in ein individuelles Depot übertragen werden.

Die Frühstart-Rente soll voraussichtlich gleichzeitig mit dem Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 starten, könnte aber auch schon 2026 beginnen.

Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Riester-Rente?

Die Riester-Rente, die es seit 2002 gibt, sollte ursprünglich eine ähnliche Funktion wie das Altersvorsorgedepot erfüllen, allerdings mit einem konservativeren Ansatz. 

Aufgrund niedriger Garantiezinsen, hoher Verwaltungskosten und einer Kapitalgarantie der eingezahlten Beiträge, hat sich die Riester-Rente meist als wenig attraktiv erwiesen. 

Eine modernere und flexiblere Alternative bietet das Altersvorsorgedepot, dass vor allem mit ETFs und Fonds auf renditestarke Kapitalmarktanlagen statt auf Garantiezinsen setzt und weniger bürokratisch ist.

Ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot ist möglich. Ab einer Laufzeit von fünf Jahren ist dieser kostenfrei, sonst können bis zu 150 Euro anfallen. Neue Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Ob sich ein Wechsel lohnt, ist vorher genau zu prüfen und hängt insbesondere von dessen Konditionen, deinem Einkommen und den Kinderzulagen ab.

Vererbung des Altersvorsorgedepots

Aktuell ist keine eigenständige allgemeine Regelung zur freien Vererbung des Altersvorsorgedepots bekannt.

Allerdings gilt:

  • Lebenslange Rente: Es kann eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart werden. Verstirbt die berechtigte Person innerhalb dieser Zeit, werden die Rentenzahlungen für die verbleibende Garantiezeit an Hinterbliebene weitergezahlt.
  • Auszahlungsplan: Beim Auszahlungsplan erfolgen Auszahlungen mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet die Auszahlung.

Vorteile des Altersvorsorgedepots

  • Staatliche Förderung: Grundzulage von bis zu 480 € pro Jahr (ab 2029 bis zu 540 €). Kinderzulage von 25 % der Einzahlung, maximal jedoch 300 € je Kind. Bonus von 200 € bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr.
  • Hohe Renditechancen: Da keine vollständige Kapitalgarantie vorgeschrieben ist, kann das Vermögen vollständig am Kapitalmarkt investiert werden, was langfristig höhere Renditechancen ermöglicht.
  • Steuerstundung: In der Ansparphase fallen weder Abgeltungssteuer noch Steuern auf die Vorabpauschale an und Umschichtungen sind steuerfrei möglich.
  • Hohe Einzahlungsmöglichkeiten: Bis zu 6.840 € pro Vertrag und Jahr, mit zwei Verträgen insgesamt bis zu 13.680 €, wobei die Zulagenförderung auf 1.800 € begrenzt bleibt.
  • Flexible Auszahlungsphase: Beginn zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr, Wahl zwischen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder lebenslanger Rente, bis zu 30 % Einmalentnahme möglich.
  • Im Standardprodukt gibt es einen Kostendeckel: Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten ist auf maximal 1,5 % begrenzt.

Nachteile des Altersvorsorgedepots

  • Marktrisiko: Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Kapitalgarantie, sodass Wertschwankungen möglich sind.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Die geförderten Beiträge werden im Alter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Förderschädliche Entnahme: Eine vorzeitige Auszahlung führt zur Rückzahlung aller Zulagen und steuerlichen Vorteile.
  • Eingeschränkte Anlageauswahl: Zulässig sind Fonds der SRRI-Klassen 1–5 sowie bestimmte Anleihen von EU-Staaten und deutschen Gebietskörperschaften. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind ausgeschlossen.
  • Hoher Kostendeckel: Im Standardprodukt sind jährliche Kosten von bis zu 1,5 % zulässig. Das ist zwar günstiger als viele bisherige Altersvorsorgeprodukte, aber im Vergleich zu Wertpapierdepots aus unserem ETF-Broker Vergleich vergleichsweise teuer und kann die langfristige Rendite deutlich reduzieren.

Neues Altersvorsorgedepot: 69 Prozent befürworten staatliche kapitalmarktnahe Altersvorsorge

Bereits in einer Umfrage der Postbank im August 2024 stießen die Pläne der Bundesregierung unter dem damaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. 58 Prozent der Erwerbstätigen hätten ein solches Depot zur Stärkung ihrer Altersvorsorge in Betracht gezogen. Auch wenn die Pläne durch das Ampel-Aus nicht realisiert wurden, kann auch das neue Altersvorsorgedepot dazu beitragen, die Aktienkultur in Deutschland nachhaltig zu stärken.

Eine YouGov-Umfrage im Auftrag der Postbank aus dem Mai 2025 bestätigt diesen Trend: 69 Prozent der Befragten befürworten eine staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, sofern das Geld in Aktien oder Fonds investiert wird. Unter den Personen, die bereits vorsorgen, liegt die Zustimmung sogar bei 79 Prozent. Dies unterstreicht die breite Akzeptanz kapitalmarktnaher Vorsorgelösungen.

Fazit:
Das Altersvorsorgedepot ist eine sinnvolle Geldanlage

Das neue Altersvorsorgedepot schafft eine klare, einfache und renditestarke Alternative zu bisherigen Vorsorgeprodukten wie Riester oder Rürup. Steuerfreie Erträge, eine transparente Förderung, flexible Auszahlungsregeln, ein gesetzlicher Kostendeckel und die neue Frühstart-Rente machen es zu einer der attraktivsten staatlich geförderten Vorsorgeformen der letzten Jahrzehnte.

Der Startschuss soll am 01.01.2027 fallen – genug Zeit, um sich optimal darauf vorzubereiten, sich finanzielles Wissen anzueignen und passende Investmentstrategien zu entwickeln. 

Derzeit sind noch nicht alle Rahmenbedingungen bekannt. Potenzielle Anleger sollten daher die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und die Angebote der Anbieter zu Beginn genau vergleichen. Wir werden die Entwicklung in diesem Bereich genau verfolgen. Am besten gleich unseren Newsletter abonnieren, um kein Update zu verpassen.

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Wichtige Fragen zum Altersvorsorgedepot

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