Altersvorsorgedepot
Staatlich gefördert in ETFs, Fonds und Anleihen investieren
Der demografische Wandel setzt die gesetzliche Rente in Deutschland zunehmend unter Druck. Bereits heute sind steigende Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt notwendig, um das System zu stabilisieren. Deshalb plant die Bundesregierung einen Neustart der privaten Altersvorsorge.
Mit dem am 27. März 2026 beschlossenen Altersvorsorgedepot (die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus) soll ab 2027 eine staatlich geförderte Anlage in ETFs, Fonds und Anleihen möglich sein. Einzahlungen werden mit bis zu 540 Euro pro Jahr unterstützt und die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Diese Kombination kann den langfristigen Vermögensaufbau deutlich beschleunigen.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie das neue Altersvorsorgedepot funktioniert, welche Förderungen möglich sind und welche Regeln gelten. Zudem ordnen wir zentrale Kritikpunkte ein.
Das Wichtigste in Kürze: Alles Wissenswerte zum Altersvorsorgedepot
Start: Das neue Altersvorsorgedepot soll zum 01.01.2027 starten (Beschluss im Bundestag erfolgt, Bundesrat steht noch aus).
Staatliche Förderung: Die Förderung des Altersvorsorgedepots erfolgt gestaffelt: 50 % Zuschuss auf Beiträge bis 360 € und 25 % auf Einzahlungen bis 1.800 €. Damit sind bis zu 540 € Förderung pro Jahr möglich.
Kinderzulage & Bonus: Familien profitieren von einer Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind jährlich. Die volle Förderung wird bereits ab 25 € monatlicher Sparrate erreicht. Zusätzlich erhalten Berufseinsteiger unter 25 Jahren einen Bonus von 200 €.
Steuern & Rendite: Das Altersvorsorgedepot bietet klare steuerliche Vorteile: steuerfreie Erträge in der Ansparphase, keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale und steuerfreie Umschichtungen. Der Verzicht auf eine Beitragsgarantie erhöht die Renditechancen.
Anlage & Kosten: Investiert wird in ETFs, Fonds und Anleihen. Neben privaten Anbietern ist ein staatliches Standardprodukt vorgesehen. Die Kosten werden auf maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr begrenzt.
Riester-Alternative: Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist möglich, ohne dass bereits erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen.
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Dieser Artikel basiert auf den letzten verfügbaren Informationen über den Gesetzesentwurf 21/4088 und dem Beschluss der Reform durch den Bundestag am 27. März 2026. Die Zustimmung des Bundesrats steht jedoch noch aus (Stand: 03/2026). Der offizielle Start des Altersvorsorgedepots ist für den 01.01.2027 vorgesehen. Bis dahin werden die Details weiter konkretisiert und dieser Artikel wird regelmässig aktualisiert, damit du immer auf dem neusten Stand zur Reform der Altersvorsorge bist.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es soll ab dem 1. Januar 2027 eingeführt werden. Es ermöglicht dir, mit staatlicher Unterstützung langfristig in ETFs, Fonds und Anleihen zu investieren. Anlagen wie Einzelaktien, Zertifikate oder Kryptowährungen sind hingegen ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt über steuerfreie Erträge in der Ansparphase, staatliche Zulagen sowie mögliche zusätzliche Steuervorteile im Rahmen der Steuererklärung (Günstigerprüfung). Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine verpflichtende Beitragsgarantie, wodurch sich höhere Renditechancen am Kapitalmarkt ergeben.
In der Auszahlungsphase wird das angesparte Kapital besteuert und kann entweder über einen Auszahlungsplan oder als lebenslange Rente genutzt werden. Damit kombiniert das Altersvorsorgedepot staatliche Förderung mit einer kapitalmarktorientierten Altersvorsorge nach internationalem Vorbild – etwa dem 401(k)-Plan in den USA.
Warum wird das Altersvorsorgedepot eingeführt?
Das Altersvorsorgedepot wird eingeführt, um die gesetzliche Rente zu entlasten, die durch den demografischen Wandel zunehmend unter Druck gerät. Immer mehr Rentner stehen immer weniger Erwerbstätigen gegenüber, weshalb das System bereits heute auf steigende Steuerzuschüsse angewiesen ist.
Mit dem Altersvorsorgedepot soll deshalb eine zusätzliche, staatlich geförderte und kapitalmarktbasierte Altersvorsorge geschaffen werden. Ziel ist es, Bürgern eine flexible und renditestarke Möglichkeit zu geben, eigenständig Vermögen aufzubauen und so die entstehende Rentenlücke besser zu schließen.
So funktioniert das Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht es, staatlich gefördert in ETFs, Fonds und Anleihen zu investieren. Einzahlungen werden durch Zulagen unterstützt, während die Erträge in der Ansparphase steuerfrei bleiben. Die Auszahlung erfolgt später zur Altersvorsorge, wobei klare gesetzliche Regeln gelten.
Förderung und Zulagen im Überblick
Die staatliche Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen und ist direkt an die Höhe der eingezahlten Beiträge gekoppelt.
Die Grundzulage ist die zentrale Komponente und richtet sich nach deiner eigenen Sparleistung. Für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr erhältst du 50 % Förderung (max. 180 Euro), für darüber hinausgehende Beträge bis 1.800 Euro noch 25 % (max. 360 Euro). Insgesamt kannst du so bis zu 540 Euro staatliche Förderung pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es die besonders attraktive Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich pro Kind – und das bereits ab etwa 25 Euro monatlicher Sparrate.
| Förderung | Beitrag / Bedingung | Förderung |
|---|---|---|
| Grundzulage 1 | 0 - 360 € | 50 %, max. 180 € |
| Grundzulage 2 | 360,01 € - 1.800 € | 25 %, max. 360 € |
| Grundzulage (gesamt) | max. 1.800 € | bis zu 540 € |
| Kinderzulage | bis 300 € | bis zu 300 € |
| Berufseinsteiger-Bonus | Unter 25 Jahre | 200 € (einmalig) |
| Mindestbeitrag | 120 € p.a. | Vorraussetzung |
Für junge Sparer bietet der Staat einen zusätzlichen Anreiz: Wer beim Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Wichtig ist jedoch, dass eine Mindesteinzahlung von 120 Euro pro Jahr erforderlich ist, um überhaupt Anspruch auf die Förderung zu haben. Insgesamt ergibt sich daraus ein attraktives Fördermodell, das insbesondere Familien und junge Anleger stark unterstützt.
Steuerliche Behandlung des Altersvorsorgedepots
Die Besteuerung des Altersvorsorgedepots erfolgt nachgelagert und unterscheidet klar zwischen Ansparphase und Auszahlungsphase sowie zwischen geförderten und ungeförderten Beiträgen.
Ansparphase: Steuerfreiheit als großer Vorteil
In der Ansparphase bleiben sämtliche Kapitalerträge steuerfrei. Weder Abgeltungsteuer noch Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer fallen an. Auch Vorabpauschalen sowie Steuern auf Kursgewinne und Umschichtungen entfallen vollständig. Dadurch kann sich das Kapital ungestört entwickeln und der Zinseszinseffekt optimal wirken. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob die staatlichen Zulagen oder ein zusätzlicher Steuervorteil für dich günstiger sind.
| Steuerart / Vorgang | Altersvorsorgedepot (Ansparphase) |
|---|---|
| Abgeltungsteuer | entfällt |
| Solidaritätszuschlag | entfällt |
| Kirchensteuer | entfällt |
| Vorabpauschale | entfällt |
| Steuern auf Kursgewinne | entfällt |
| Steuern auf Umschichtungen | entfällt |
Auszahlungsphase: Nachgelagerte Besteuerung
In der Auszahlungsphase wird die Besteuerung nachgeholt. Der geförderte Teil der Beiträge (bis 1.800 € jährlich) wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Da dein Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist, fällt die Steuerbelastung häufig moderater aus.
Für den ungeförderten Teil gelten je nach Auszahlungsform unterschiedliche Regeln: Bei einer monatlichen Auszahlung wird nur ein festgelegter Anteil der Erträge besteuert (z. B. 17 % bei Rentenbeginn mit 67 Jahren).
Erfolgt die Auszahlung einmalig nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren, greift das Halbeinkünfteverfahren: Dabei wird lediglich die Hälfte der erzielten Gewinne mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Liegt die Laufzeit darunter, werden die Erträge hingegen mit der regulären Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet.
Gut zu wissen: Die staatliche Zulagenförderung gilt für Einzahlungen von bis zu 1.800 Euro pro Jahr. Darüber hinaus können pro Vertrag bis zu 6.840 Euro jährlich investiert werden – allerdings ohne zusätzliche Zulagen. Der Vorteil: Auch diese Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerlich begünstigt und unterliegen nicht der Vorabpauschale. Das stärkt den langfristigen Vermögensaufbau zusätzlich.
Auszahlung: Wann kannst du auf dein Geld zugreifen?
Die Auszahlung des Guthabens aus dem Altersvorsorgedepot erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase und ist klar geregelt. Das Ziel besteht darin, eine verlässliche Altersversorgung sicherzustellen und gleichzeitig gewisse Flexibilität zu ermöglichen. Zur Auswahl stehen eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft.
Option 1: Lebenslange Rente
Du kannst dir das angesparte Kapital ab dem 65.–70. Lebensjahr als lebenslange monatliche Rente auszahlen lassen. Diese Variante bietet maximale Sicherheit, da du unabhängig von deiner Lebensdauer ein garantiertes Einkommen erhältst.
Option 2: Auszahlungsplan
Alternativ kannst du einen Auszahlungsplan wählen, bei dem dein Kapital schrittweise ausgezahlt wird. Die Auszahlungen laufen mindestens bis zum 85. Lebensjahr, können aber auch länger gestreckt werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase hast du zudem die Möglichkeit, bis zu 30 % deines Kapitals einmalig zu entnehmen.
Zusätzliche Hinweise
Vorzeitige Entnahmen: Ein Zugriff vor Beginn der Auszahlungsphase ist grundsätzlich möglich, gilt jedoch in der Regel als förderschädlich. Das bedeutet konkret: Du musst sowohl die erhaltenen staatlichen Zulagen als auch mögliche steuerliche Vorteile vollständig zurückzahlen.
Ausnahme Wohneigentum: Eine Verwendung des Kapitals für selbstgenutztes Wohneigentum bleibt erlaubt und stellt eine wichtige Ausnahme dar.
Ein sinnvolles Depot für die Altersvorsorge
In welche Wertpapiere kannst du im Altersvorsorgedepot investieren?
Im Unterschied zu klassischen Wertpapierdepots unterliegt das Altersvorsorgedepot klaren Anlagevorgaben, damit die staatliche Förderung gezielt der Altersvorsorge dient.
Zugelassene und nicht zugelassene Anlageklassen
| Kategorie | Erlaubt / Nicht erlaubt | Beispiele |
|---|---|---|
| Fonds / ETFs (SRRI 1–5) | ✔ erlaubt | MSCI World ETF, MSCI ACWI ETF |
| Anleihen | ✔ erlaubt | EU-Staatsanleihen, Bundesländer, Kommunen |
| Einzelaktien | ✘ nicht erlaubt | z.B. Apple, Nvidia, Siemens |
| Zertifikate | ✘ nicht erlaubt | Discount-Zertifikate, Aktienanleihen |
| Kryptowährungen | ✘ nicht erlaubt | Bitcoin, Ethereum |
| Spekulative Produkte | ✘ nicht erlaubt | Optionsscheine, Knock-out-Zertifikate |
Damit liegt der Fokus klar auf breit diversifizierten und regulierten Anlageklassen.
Trotz dieser Vorgaben bleibt das Altersvorsorgedepot flexibel: Du kannst innerhalb der erlaubten Anlageklassen deine individuelle Anlagestrategie wählen. Da keine verpflichtende Beitragsgarantie vorgesehen ist, lassen sich die Renditechancen des Kapitalmarkts besser nutzen als bei klassischen Rentenprodukten.
SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) ist eine Kennzahl, die das Risiko eines Fonds oder ETFs auf einer Skala von 1 (niedrig) bis 7 (hoch) einordnet. Grundlage ist die historische Volatilität, also die Schwankungsbreite der Kurse. Wichtig: Der SRRI zeigt nur das Marktrisiko, nicht alle möglichen Risiken eines Investments.
Standardprodukt, Kosten und Garantien
Für das Altersvorsorgedepot ist ein Standardprodukt vorgesehen, das von allen Anbietern verpflichtend angeboten werden muss. Die Kosten sind dabei auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt. Das Standardprodukt setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:
- ein risikoarmer Fonds oder ETF (SRRI 1–2)
- ein chancenorientierter Fonds oder ETF (SRRI 3–5)
Zusätzlich ist ein öffentlich organisiertes Standarddepot geplant, das denselben Regeln unterliegt wie private Angebote.
Eine verpflichtende vollständige Beitragsgarantie ist nicht vorgesehen. Der bewusste Verzicht darauf soll die Renditechancen am Kapitalmarkt erhöhen.
Video-Tipp: Interview mit Sebastian Külps über Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente
In diesem Video sprach Sebastian Külps von Vanguard über die geplante Reform der privaten Altersvorsorge. Er geht dabei besonders auf das neue Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente ein, deren Bedeutung für Anleger er einordnet. Zudem erläutert er, welche Maßnahmen Sparer bereits heute für ihre Altersvorsorge ergreifen können.
Welche Anbieter bieten das Altersvorsorgedepot an?
Das Altersvorsorgedepot soll von verschiedenen Anbietern bereitgestellt werden, darunter Banken, Fondsgesellschaften, Versicherer, Neobroker und weitere Finanzdienstleister mit förderfähigen Produkten. Neu ist, dass zusätzlich ein öffentlich organisierter Anbieter ein Standarddepot anbieten soll – als staatliche Basislösung neben privaten Angeboten.
Wichtig: Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte eine Kündigung sorgfältig prüfen und einen möglichen Wechsel erst fundiert abwägen.
Unabhängig davon kannst du bereits heute mit dem Vermögensaufbau starten – etwa über einen ETF-Sparplan in einem regulären Depot. Viele Broker bieten diese kostengünstig oder sogar kostenlos an. Eine Übersicht der besten Anbieter findest du in unserem ETF-Sparplan Vergleich.
Die besten Anbieter von ETF-Sparplänen
Die folgende Tabelle zeigt dir die besten Anbieter von ETF-Sparplänen. Beginne noch heute mit dem Vermögensaufbau.
Parallel zum Altersvorsorgedepot soll die Frühstart-Rente eingeführt werden, ein staatlich geförderter Vermögensaufbau für Kinder. Für 6- bis 18-Jährige zahlt der Staat monatlich 10 Euro in ein solches Depot ein. Mit Erreichen der Volljährigkeit wird dieses automatisch in ein Altersvorsorgedepot überführt. Der Start ist aktuell für das Jahr 2027 geplant, eventuell bereits für das Jahr 2026. Mehr Details, Beispielrechnungen und Einschätzungen findest du in unserem ausführlichen Artikel zur Frühstart-Rente.
Vergleich: Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist als moderner und deutlich flexiblerer Nachfolger der Riester-Rente konzipiert. Im Gegensatz zur klassischen Riester-Förderung entfällt die verpflichtende Beitragsgarantie, wodurch stärker auf renditestarke Kapitalmarktanlagen wie ETFs und Fonds gesetzt werden kann. Hintergrund ist, dass die Riester-Rente in der Praxis häufig unter niedrigen Garantiezinsen, hohen Kosten und eingeschränkten Renditechancen gelitten hat. Das neue Modell soll diese Schwächen adressieren und gleichzeitig einfacher sowie weniger bürokratisch ausgestaltet sein.
Riester-Rente vs. Altersvorsorgedepot
| Kriterium | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Garantie | Beitragsgarantie (100 %) | Keine verpflichtende Garantie |
| Renditechancen | Eher begrenzt | Höher durch Kapitalmarkt |
| Kosten | Häufig hoch | Vorraussichtlich deutlich niedriger |
| Flexibiliät | Eingeschränkt | Deutlich höher |
| Anlageform | Versicherungs- und Fondsprodukte | Fokus auf ETFs und Fonds |
| Bürokratie | Hoch | Reduziert |
| Förderung | Staatliche Zulagen + Steuervorteile | Staatliche Zulagen + Steuervorteile |
Anbieterwechsel und Vererbung des Altersvorsorgedepots
Aktuell ist keine eigenständige allgemeine Regelung zur freien Vererbung des Altersvorsorgedepots bekannt.
Allerdings gilt:
- Lebenslange Rente: Es kann eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart werden. Verstirbt die berechtigte Person innerhalb dieser Zeit, werden die Rentenzahlungen für die verbleibende Garantiezeit an Hinterbliebene weitergezahlt.
- Auszahlungsplan: Beim Auszahlungsplan erfolgen Auszahlungen mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet die Auszahlung.
Vorteile des Altersvorsorgedepots
- Die staatliche Förderung wurde erhöht: Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro pro Jahr. Für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr sind 50 Cent je Euro vorgesehen, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr 25 Cent je Euro.
- Attraktiv für Familien und Berufseinsteiger: Pro Kind sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr möglich. Die volle Kinderzulage soll bereits ab einer Sparrate von 25 Euro pro Monat erreicht werden. Wer bei Vertragsbeginn jünger als 25 Jahre ist, soll zusätzlich einmalig 200 Euro erhalten.
- Hohe Renditechancen: Da keine verpflichtende vollständige Beitragsgarantie vorgesehen ist und das Vermögen somit stärker am Kapitalmarkt investiert werden kann. Das verbessert die Renditechancen langfristig.
- Ansparphase: In der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Auch Umschichtungen im Depot sollen steuerfrei möglich sein.
- Breiterer Zugang: Künftig sollen nicht nur Beschäftigte, sondern auch Selbstständige ein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen können.
- Standardprodukt mit Kostendeckel: Für das Standardprodukt sind maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr vorgesehen. Zusätzlich zu privaten Angeboten soll es auch eine öffentliche Standardlösung geben.
Nachteile des Altersvorsorgedepots
- Marktrisiko: Da keine vollständige Kapitalgarantie vorgesehen ist, unterliegt das angesparte Vermögen Wertschwankungen an den Kapitalmärkten.
- Nachgelagerte Besteuerung: Die geförderten Beiträge und die daraus erzielten Erträge werden in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
- Förderschädliche Entnahme: Wer vorzeitig auf das Geld zugreift, muss mit der Rückzahlung von Zulagen und steuerlichen Vorteilen rechnen.
- Begrenzte Anlageauswahl: Zugelassen sind nur Fonds der SRRI-Klassen 1 bis 5 sowie bestimmte Anleihen. Einzelaktien, Zertifikate und Kryptowährungen sind nicht erlaubt.
- Kosten nur im Standardprodukt gedeckelt: Der Kostendeckel von 1,0 Prozent gilt nur für das Standardprodukt. Andere Produkte können teurer sein.
Die Idee eines Altersvorsorgedepots ist nicht neu: Bereits 2023 entwickelte die „Fokusgruppe private Altersvorsorge" unter Leitung von Florian Toncar (FDP) Konzepte für eine geförderte, kapitalmarktbasierte Vorsorge ohne Garantievorgaben. International ist dieses Modell längst etabliert: In den USA (401(k)), aber auch in Ländern wie Schweden, der Schweiz und den Niederlanden setzen Rentensysteme seit Jahren erfolgreich auf Aktien, ETFs und Fonds. Diese Modelle dienen als Vorbild für die Einführung in Deutschland.
Fazit: Lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Das neue Altersvorsorgedepot bietet eine moderne, transparente und renditeorientierte Alternative zu klassischen Vorsorgeprodukten wie Riester oder Rürup. Steuerfreie Erträge, staatliche Förderung, flexible Auszahlungsoptionen und ein Kostendeckel machen es zu einer der attraktivsten Formen der geförderten Altersvorsorge.
Der geplante Start am 01.01.2027 gibt dir ausreichend Zeit, dich vorzubereiten, Finanzwissen aufzubauen und eine passende Anlagestrategie zu entwickeln.
Die grundlegenden Rahmenbedingungen stehen bereits fest. Nun kommt es auf die Ausgestaltung der Angebote der Banken an. Es lohnt sich daher, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Wir halten dich dazu auf dem Laufenden – am besten über unseren Newsletter.
Wichtige Fragen zum Altersvorsorgedepot
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