Jetzt wird so richtig gespart: Adieu Soli, hallo Kinderdepot!
Das neue Jahr beginnt mit einer positiven Nachricht: Die meisten Steuerpflichtigen zahlen keinen Soli mehr. Das kann in ein Kinderdepot fließen.
Seit 1998 müssen alle Steuerzahler, die über der festgelegten Freigrenze liegen, die Soli-Abgabe in Höhe von 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommenssteuer abführen. Diese Freigrenze wurde nun deutlich angehoben: Von 972 Euro auf 16.956 Euro für Alleinstehende und von 1.944 Euro auf 33.912 Euro für Verheiratete (Zusammenveranlagung). Das soll vor allem Gering- und Mittelverdiener entlasten. 90 Prozent der Steuerpflichtigen profitieren vom Wegfall des Solis.
Für weitere 6,5 Prozent fällt er teilweise weg. Ausschließlich Spitzenverdiener, deren zu versteuerndes Einkommen über 96.820 Euro bzw. 193.641 Euro liegt, müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin in voller Höhe zahlen. Konkret bedeutet das z. B.: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern, deren gemeinsames Jahresbruttoeinkommen bei 120.800 Euro liegt, spart ab diesem Jahr fast 1000 Euro im Jahr. Eine Summe, die die Eltern gut anlegen können – z. B. in einen ETF-Sparplan für ihre Kinder.
Sparbuch und Co. sind keine Alternative zum Kinderdepot
Aufgrund der Niedrig- bzw. Null-Zinsen kommt das früher traditionell genutzte Sparbuch nicht mehr in Frage. Wer tatsächlich mehr aus dem Geld machen will, muss sich anderweitig orientieren. Ein ETF-Sparplan ist dafür ideal, vor allem, wenn man langfristig spart. Wer den Aufwand nicht scheut, legt selbst ein Portfolio fürs Kind an. Das ist die günstigste Möglichkeit, setzt aber ein gewisses Maß an Zeit und Erfahrung voraus.
Für all diejenigen, die sich möglichst wenig mit der Materie auseinandersetzen wollen, empfehlen sich Robo-Advisor. Die digitalen Vermögensverwalter übernehmen auf Grundlage der angegeben Daten des Kunden (Anlagesumme, Risikobereitschaft, Alter etc.) und einem bestimmten Algorithmus automatisiert die Geldanlage.
Tipp: In der Extra-Magazin Ausgabe Februar/März 2021, die am 29. Januar 2021 erscheint, erfahren Sie welche Direktbanken und Robo-Advisors Sparen für Kinder ermöglichen. Außerdem finden Sie dort einen umfassenden ETF-Sparplan-Vergleich. |
Ein eigenes Kinderdepot?
Um zu starten, muss zunächst ein Depot eröffnet werden. Einige Banken und auch Robo-Advisors bieten spezielle Depots für Kinder an. Wollen Sie diese Variante nutzen, legen Sie ein Konto und Depot für Ihr Kind an. Das angesparte Geld gehört dabei dem Kind, die Eltern verfügen bis zur Volljährigkeit des Kindes über das Guthaben. Es darf von den Eltern allerdings nicht für eigene Zwecke beansprucht werden.
Tipp: Werfen Sie einen regelmäßigen Blick auf den ETF-Sparplan-Vergleich. |
Steuerlich bietet ein eigenes Kinderdepot etliche Vorteile. Zunächst profitieren Sie vom Sparerpauschbetrag, der in Deutschland von jeder natürlichen Person beansprucht werden kann. Er beträgt 801 Euro pro Jahr. Das bedeutet, die Kapitalgewinne des Kindes sind bis zu 801 Euro jährlich steuerfrei.
Sollte dieser Betrag überschritten werden, lohnt es sich, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Das ist unproblematisch beim Finanzamt möglich, die Bescheinigung wird dann bei Depoteröffnung eingereicht. Damit sind 10.581 Euro Kapitalerträge des Kindes steuerfrei.
Die Bescheinigung gilt für drei Jahre, danach muss sie neu beantragt werden. Das Einreichen von Freistellungsaufträgen, wie bei Inanspruchnahme des Sparerpauschbetrags notwendig, entfallen durch die NV-Bescheinigung. Ein weiterer Vorteil von speziellen Kinderdepots liegt darin, dass sie von der ganzen Familie bespart werden können. Oma und Opa oder Tanten und Onkel können sich ohne großen Aufwand beteiligen.
Mehr Vor- als Nachteile
Steuerlich hat ein Kinderdepot definitiv Vorteile. Dennoch sollte man zwei Dinge berücksichtigen: Das Vermögen des Kindes kann sich auf die Höhe des Bafögs und auf die kostenlose Mitgliedschaft in der Familienversicherung auswirken. Beim Bafög gilt seit dem vergangenen Jahr ein Freibetrag von 8.200 Euro. Sollte das Ersparte des Kindes diesen Wert übersteigen, wird das Bafög entsprechend gekürzt.
Um in der Familienversicherung bleiben zu können, darf das Gesamteinkommen des Kindes (dazu zählen auch die Einnahmen aus Kapitalvermögen) 470 Euro pro Monat nicht übersteigen. Übrigens: Der Kindergeldanspruch bleibt unangetastet – das Einkommen des Kindes spielt hier schon seit einigen Jahren keine Rolle mehr. Trotz der möglichen Einschränkungen überwiegen die Vor- eindeutig die Nachteile. Also, worauf warten Sie noch? Investieren Sie den ehemaligen Soli in die Zukunft Ihres Kindes!