Bundestag beschließt Frühstartrente: Was Eltern jetzt wissen müssen

Bundestag beschließt Frühstartrente: Was Eltern jetzt wissen müssen
Der Bundestag in Berlin

Der Bundestag hat die Frühstartrente beschlossen. Was das Gesetz regelt, was sich zuletzt geändert hat und was Eltern jetzt tun sollten.

Es ist beschlossen: Der Bundestag hat die Frühstartrente verabschiedet. Damit beginnt die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland erstmals im Kindesalter. Für jedes Kind legt der Staat künftig Geld am Kapitalmarkt an.

Zustimmung kam von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD. Grüne und Linkspartei stimmten dagegen. Die Afd enthielt sich.

Jetzt ist der Bundesrat am Zug. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. In Kraft treten soll es zum 1. Januar 2027, die Förderung greift aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.

So funktioniert die Frühstartrente

Eltern schließen für ihr Kind einen zertifizierten Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl ab. Es ist dieselbe Produktwelt, die ab Januar 2027 auch Erwachsenen offensteht. Einen Antrag auf die Förderung brauchst du nicht. Laut Bundesfinanzministerium wird der Anspruch automatisch über die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes geprüft. Das Staatsgeld fließt dann vierteljährlich rückwirkend auf den Vertrag.

Eltern, Großeltern und Paten können bis zu 6.840 Euro im Jahr dazulegen, also bis zu 570 Euro im Monat. Ab dem 18. Geburtstag kann das Kind selbst weitersparen oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln.

Die Frühstartrente auf einen Blick

EckpunktRegelung
Staatliche Förderung10 Euro pro Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag, insgesamt 1.440 Euro
Wer profitiertKinder ab Geburtsjahrgang 2020 mit Wohnsitz in Deutschland
Private Zuzahlungenbis zu 6.840 Euro pro Jahr
Ohne eigenen VertragAnlage im Sammeltopf der Bundesbank
Auszahlunggrundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag

Ohne eigenen Vertrag verfällt die Förderung nicht. Das Geld landet dann in einem Sondervermögen, das die Bundesbank verwaltet, und kann später in einen individuellen Vertrag übertragen werden. Eine Rendite ist nicht garantiert, Verluste gleicht der Bund nicht aus.

Steuerlich gilt: Beiträge und Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, besteuert wird erst die Auszahlung im Alter. Dafür ist das Geld streng zweckgebunden. Es darf weder beliehen noch gepfändet werden, und für Studium oder Führerschein lässt es sich nicht vorzeitig abrufen.

Was sich auf den letzten Metern geändert hat

Der Finanzausschuss hat den Regierungsentwurf am Mittwoch an zwei Stellen nachgeschärft. Im ursprünglichen Entwurf hieß es nur, der Sammeltopf sei „global diversifiziert“ anzulegen. Jetzt darf er ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investieren. Damit soll ausgeschlossen werden, dass mit dem Geld andere politische Ziele verfolgt werden.

Zudem dürfen Anbieter auf das Staatsgeld und die Erträge daraus keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Für private Zuzahlungen gilt dieses Verbot nicht.

Smartbroker-Geschäftsführer: „Ein guter Kompromiss“

Smartbroker-Geschäftsführer Thomas Soltau war als Sachverständiger in der Anhörung des Finanzausschusses geladen. Smartbroker bietet selbst Altersvorsorgedepots an. Soltau zieht eine gemischte Bilanz.

Die neuen Anlageregeln für den Sammeltopf entsprechen seinen Worten nach genau dem, was Smartbroker angeregt hatte: „100% global gestreute Aktien, ausschließlich im Interesse der Kinder, ohne politische Nebenziele“, schrieb er auf LinkedIn. Positiv sieht er auch, dass die Zuzahlungsgrenze nicht gekürzt wurde. „10 € im Monat sind ein Startsignal, kein Vermögensaufbau.“ Den Unterschied machten Familien, die mitsparen und dabei selbst den Kapitalmarkt kennenlernen.

Kritik übt Soltau an den getrennten Kostenregeln: „Zwei Kostenregime in einem Vertrag machen das Produkt komplizierter, nicht einfacher.“ Zumal ohnehin ein Kostendeckel greift, den Soltau mit 1 Prozent pro Jahr beziffert. Außerdem vermisst er die steuerliche Absetzbarkeit der Zuzahlungen und eine Verfügung mit 18. Auch die feste Zuweisung des Sammeltopfs an die Bundesbank hält er für eine verpasste Chance, eine Ausschreibung hätte Wettbewerb geschaffen. Sein Fazit: „Nicht in der Form, die möglich gewesen wäre, aber ein guter Kompromiss.“

Kritik aus der Opposition

Die Grünen begrüßten im Finanzausschuss zwar die Grundidee. Die Zuzahlungsgrenze halten sie aber für zu hoch, weil sie die Vermögensungleichheit verstärke. Zudem fehle ein automatischer Übergang vom Sammeltopf in die private Vorsorge. Die Linke lehnt die reine Aktienanlage ab, weil es vor der Auszahlung keinen Schutz vor Kurseinbrüchen gebe. Die AfD hält 1.440 Euro Staatsprämie für zu wenig.

Was aus 10 Euro werden kann

Für sich genommen ist die staatliche Förderung überschaubar. Über die lange Laufzeit wirkt aber der Zinseszinseffekt, vor allem wenn die Familie mitspart. Das zeigt die Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums.

Das Potenzial der Frühstartrente

Zuzahlung Eltern pro MonatEinzahlungen bis 18 gesamtDepotwert mit 18Depotwert mit 18
0 Euro1.440 Euro2.200 Euro53.000 Euro
10 Euro2.880 Euro4.400 Euro107.000 Euro
20 Euro4.320 Euro6.600 Euro160.000 Euro
50 Euro8.640 Euro13.300 Euro320.000 Euro
Quelle: Bundesfinanzministerium, Modellrechnung mit 7 Prozent Rendite pro Jahr, keine Einzahlungen nach dem 18. Geburtstag. Nominale Werte vor Kosten und Steuern, keine Renditegarantie.

Die Zahlen sind nominal. Inflationsbereinigt entsprechen die 53.000 Euro aus der reinen Staatsförderung laut BMF rund 19.400 Euro in heutiger Kaufkraft. Eigene Szenarien mit anderen Renditen und Sparraten kannst du mit unserem [AVD-Rechner] durchspielen.

Für den Bund bleibt das Programm überschaubar. Er rechnet für 2027 mit Förderausgaben von 198 Millionen Euro, bis 2030 sollen es rund 411 Millionen Euro jährlich sein, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervorgeht.

Was Eltern jetzt tun sollten

Ohne eigenes Zutun bekommt dein Kind die Förderung über den Sammeltopf. Wer mitsparen und mitentscheiden will, braucht einen eigenen Vertrag. Achte dabei auf drei Punkte:

  • Kosten: Nur das Staatsgeld ist von Abschluss- und Vertriebskosten befreit. Prüfe genau, was ein Anbieter auf deine Zuzahlungen verlangt.
  • ETF-Auswahl: Für einen Anlagehorizont von fast 60 Jahren bietet sich ein breit gestreuter Welt-ETF als Basis an.
  • Flexibilität: Kläre, ob du die Sparrate jederzeit ändern oder aussetzen kannst.
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Ein guter Anfang für die Altersvorsorge

Mit 1.440 Euro Staatsgeld wird niemand reich. Aber zum ersten Mal legt der Staat für alle Kinder Geld in Aktien an. Ob daraus ein echter Baustein für die Altersvorsorge wird, entscheiden am Ende die Familien, die mitsparen. Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt die Modellrechnung: Schon zehn Euro Zuzahlung im Monat verdoppeln den Endwert.