Steuern 2025

Wichtige Änderungen für ETF-Anleger, Sparer, Immobilienbesitzer und Arbeitnehmer


Das Jahr 2025 bringt für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler trotz der unsicheren politischen Lage sowohl Be- als auch Entlastungen. Die wirtschaftlichen und politischen Turbulenzen stellen nicht nur die Regierung, sondern auch die Bevölkerung vor besondere Herausforderungen. Gerade deshalb ist es wichtig, die wesentlichen steuerlichen Änderungen und Entlastungen im Auge zu behalten. 

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen und Entlastungen für das Jahr 2025 haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:
Steuern 2025 zusammengefasst

  • Vorabpauschale: Die Vorabpauschale für die vorgezogene Besteuerung von Gewinnen aus Investmentfonds oder ETFs wird im Januar für das Jahr 2024 vom Konto abgebucht. Ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto sollte vorhanden sein.

  • Fremdwährungskonten: Ab 2025 melden Banken Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften automatisch an das Finanzamt.

  • Grundsteuerreform: Die reformierte Grundsteuer ersetzt die bisherige, veraltete Berechnungsmethode. Die Grundsteuerbescheide sind zu überprüfen.

  • Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag wird für das Jahr 2025 auf 12.096 Euro angehoben.

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt auf 12,82 Euro pro Stunde.

     

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Risikohinweis: Die in diesem Beitrag gemachten Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/ oder juristische Beratung nicht ersetzen. Die Inhalte stellen eine solche Beratung nicht dar und können diese auch nicht ersetzen. Daher ist eine Haftung oder Inanspruchnahme jedweder Art ausgeschlossen.

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale wird zu Beginn des Jahres 2025 für das Veranlagungsjahr 2024 erhoben. Dabei handelt es sich um eine vorgezogene Besteuerung zukünftiger Veräußerungsgewinne aus ETFs und Fonds, die mit der Investmentsteuerreform 2018 in Deutschland eingeführt wurde. Für das Veranlagungsjahr 2024 beträgt der für die Berechnung der Steuer relevante Basiszinssatz 2,29 Prozent.

Die Vorabpauschale betrifft vor allem Inhaber thesaurierender Fonds, kann aber auch ausschüttende Fonds betreffen, wenn deren Ausschüttungen unter der errechneten Pauschale liegen. Wichtig: Sie dient als Bemessungsgrundlage, auf die Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben werden. Anleger sollten daher rechtzeitig Freistellungsaufträge erteilen oder für eine ausreichende Kontodeckung sorgen.

Wie viel Geld sollte ich für die Vorabpauschale auf meine Aktien-ETFs vorhalten?

Wie viel Geld sollte ich für die Vorabpauschale auf meine Aktien-ETFs vorhalten?

Für das Veranlagungsjahr 2024, für welches die Vorabpauschale Anfang 2025 eingezogen wird, solltest du bei Aktien-ETFs folgende Beträge pro 10.000 Euro Fondsvolumen sicherheitshalber einplanen:

  • Halte rund 33 Euro für Aktien-ETFs auf dem Verrechnungskonto bereit, sonst 46 Euro oder
  • Richte maximal 161 Euro als Freistellungsauftrag ein (für Aktien-ETFs 113 Euro)

Folgen bei zu wenig Geld auf dem Verrechnungskonto

Wenn auf deinem Verrechnungskonto nicht genug Geld für die Abbuchung der Vorabpauschale vorhanden ist oder dein Freistellungsauftrag dafür nicht ausreicht, kann es passieren, dass deine Bank oder dein Broker die Vorabpauschale dennoch einzieht, du ins Minus gerätst und dir dafür Zinsen in Rechnung gestellt werden.

Manchmal kann es aber auch vorkommen, dass du von Bank oder Broker aufgefordert wirst, ausreichend Guthaben auf dein Konto dafür zu überweisen. Falls du dem nicht nachkommst, wird das Finanzamt darüber informiert, sodass du die Vorabpauschale in der nächsten Steuererklärung angeben und verrechnen musst.

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Mindestlohn steigt

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde in Deutschland von 12,41 Euro auf 12,82 Euro. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird alle zwei Jahre von einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) beraten und anschließend von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. 

Erhöhung der Minijob-Grenze

Ab dem 1. Januar 2025 steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro. Diese dynamische Anpassung orientiert sich am Mindestlohn. Die jährliche Verdienstgrenze steigt damit auf 6.672 Euro. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 43,36 Stunden pro Monat.

Erhöhung des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2025 auf insgesamt 6.672 Euro angehoben. Das sind 3.336 Euro pro Elternteil. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder. Dieser beträgt insgesamt 2.928 Euro, also 1.464 Euro pro Elternteil.

Kindergeld 2025

Zum 1. Januar 2025 wird das Kindergeld auf 255 Euro pro Monat erhöht. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung um vier Euro auf 259 Euro monatlich vorgesehen.

Grundfreibetrag steigt

In Deutschland soll der steuerliche Grundfreibetrag im Jahr 2025 auf 12.096 Euro steigen. Im Vergleich zum Vorjahr (11.784 Euro) soll der Freibetrag damit um 312 Euro angehoben werden. Ziel des Grundfreibetrags ist es, ein bestimmtes Existenzminimum für alle steuerfrei zu stellen.

Fremdwährungskonten

Ab 2025 müssen Banken Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften automatisch an das Finanzamt melden und die entsprechenden Steuern abführen. Dies betrifft insbesondere verzinste Fremdwährungskonten, auf denen Erträge in Währungen wie US-Dollar, Schweizer Franken oder Britisches Pfund anfallen.

Anleger sollten ihre Erträge genau prüfen und bei Unklarheiten steuerlichen Rat einholen, um unerwartete Steuerforderungen oder mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.

Wer Einkünfte aus Fremdwährungsgeschäften bisher nicht ordnungsgemäß versteuert hat, sollte zur Vermeidung von Rechtsfolgen einen Steuerberater konsultieren.

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Verschärfung der Wegzugsbesteuerung

Viele Menschen träumen davon, im neuen Jahr ins Ausland zu ziehen, sei es, um günstiger oder angenehmer zu leben. Doch dabei sollten sie die verschärfte Wegzugsbesteuerung nicht übersehen. 

Diese Steuer erfasst den in Deutschland erzielten Wertzuwachs von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn eine Person ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Betroffen sind Personen, die in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Wegzugsbesteuerung auch auf Anteile an ETFs und anderen Investmentfonds ausgeweitet.

Besteuert wird eine Beteiligung, die als wesentlich gilt. Das heißt, wenn sie mindestens 1 % der Kapitalgesellschaft beträgt oder ein Investitionswert (Anschaffungskosten) von 500.000 Euro überschritten wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass steuerpflichtige Gewinne nicht durch Wegzug ins Ausland umgangen werden.

Grundsteuerreform tritt in Kraft

Ab 1. Januar 2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft. Sie soll für eine gerechtere Besteuerung sorgen. Die bisherige Berechnung, die auf veralteten Werten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland beruhte, war vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden und musste überarbeitet werden.

Grundstückseigentümer sollten die neuen Bescheide genau prüfen, da fehlerhafte Angaben oder Schätzungen der Finanzämter zu höheren Steuerbelastungen führen können. Wer seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch finanzielle Nachteile durch ungünstige Schätzungen.

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