30. Juli 2021
Claus Hecher, BNP Paribas.

Claus Hecher (BNP Paribas): Das sollten Anleger bei nachhaltigen Anleihen beachten

Nachhaltigkeit spielt auch bei Anleihen eine immer größere Rolle. Claus Hecher (BNP Paribas) erklärt, worauf es dabei für Privatanleger ankommt.

Anleihen verleihen dem Depot eine gewisse Stabilität. Auch diese Anlageklasse lässt sich längst nachhaltig abbilden. Claus Hecher, Leiter der Geschäftsentwicklung ETFs and Index-Lösungen bei BNP Paribas Asset Management, zeigt im Gespräch auf, worauf Anleger bei der Umsetzung achten sollten.

Herr Hecher, nicht nur bei den Aktien, auch im Anleihen-Segment gibt es immer mehr nachhaltige Produkte. Weshalb sollten Privatanleger in nachhaltige Anleihen-ETFs investieren?

Im Rahmen einer Asset Allokation sind Anleihen ein wichtiger Baustein im Portfolio, um das angestrebte Risikoniveau eines Depots zu erreichen. Für ein ausgewogenes Depot entspricht ihr Anteil z.B. 50 Prozent. Wenngleich Anleihen mit hoher Bonität je nach Währung und Laufzeit eine niedrige oder gar negative Verzinsung haben, können sie in einem Stressszenario am Aktienmarkt eine stabilisierende Wirkung im Depot entfalten. Nachhaltige Anleihen ETFs können dabei ihren Beitrag leisten, sofern der Anleger bei der Kapitalanlage auf ökologische und soziale Aspekte sowie verantwortungsvolle Unternehmenskontrolle Wert legt.

Können Sie bitte skizzieren, welche Teilbereiche in Sachen nachhaltiger Anleihen-ETFs für private Anleger interessant sind und erklären Sie bitte, worin der jeweilige Reiz liegt?

Staatsanleihen mit hoher Bonität bilden den Stabilitätsanker im Depot. SRI-Unternehmensanleihen-ETFs, die einem Indexkonzept mit wertbasierten Ausschlüssen sowie einem Best-in-Class-Ansatz bei fossilfreien Geschäftsaktivitäten folgen, erfüllen eine ähnliche Funktion. Für das Salz in der Suppe sorgen die Segmente High Yield und Schwellenländeranleihen dadurch, dass sie positive Renditen liefern können, aber auch mit einem höheren Risiko einhergehen.

Tipp: Hier finden Sie nachhaltige Anleihen-ETFs.

Bisher ist nachhaltiges Anlegen oft noch etwas schwammig. Die Europäische Union will daher dem Greenwashing einen Riegel vorschieben. Worum geht es bei der EU-Offenlegungsverordnung?

Mit der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) wurde eine umfassende Verordnung zur Erhöhung der Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit in den Finanzmärkten verabschiedet, die von den betroffenen Finanzdienstleistern größtenteils seit dem 10. März 2021 anzuwenden ist. Dabei werden Standards für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, für die Bewerbung sozialer und ökologischer Aspekte (Art. 8) sowie für nachhaltige Investitionen (Art. 9) gesetzt.

Was halten Sie von dieser EU-Verordnung?

Sie bedeutet einen deutlichen Schritt in Richtung Transparenz bei ETFs, wenn es um die Erkennung von nachhaltigen Anlageprodukten geht. Mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken möchte die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierungshilfe im Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema „Nachhaltigkeitsrisiken“ geben. Das Merkblatt kann als Anstoß einer sinnvollen Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Asset Manager gesehen werden. Dabei haben drei Verbände ein Konzept entwickelt, wie die Mindestausschlusskriterien für eine dezidierte ESG-Strategie nach Artikel 8 bzw. Investments mit einem konkreten Anlageziel nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung mit Beginn des Jahres 2022 aussehen sollen. Es stellt sich also die Frage, ob Indexfonds, die im Rahmen der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) von den jeweiligen ETF-Anbietern gemäß Artikel 8 klassifiziert worden sind, ab 2022 unter Berücksichtigung der für Deutschland zu erwartenden Methoden zur Steuerung und/oder Begrenzung der Nachhaltigkeitsrisiken immer noch nach Artikel 8 einzustufen sind. Beispielsweise sieht das Verbändekonzept bei Rüstungsgütern eine Obergrenze für Umsätze aus Herstellung und/oder Vertrieb in Höhe von zehn Prozent vor. Dieses Kriterium wird nach aktuellem Stand bei zahlreichen Indizes, die über ETFs abgebildet werden, verletzt. Es bleibt daher spannend.

Sollten Privatanleger diesbezüglich etwas beachten?

In jedem Fall ermöglicht es dem ETF-Anleger, durch die Auswahl von „Artikel 8 und 9“- Produkten, weitgehend auf der sicheren Seite zu sein, wenn er bewusst Nachhaltigkeitsaspekte bei seinen Investitionen berücksichtigen will. ETFs, die traditionellen Indizes abbilden, finden sich in der Regel in der Kategorisierung nach Artikel 6 und gelten als nicht-nachhaltig. Deutsche Privatanleger sollten aber auch die möglichen Änderungen bei der Klassifizierung von ETFs ab 2022 im Auge behalten.