24. Juni 2025
Planung zählt: Das solltest du beim Vererben unbedingt beachten

Planung zählt: Das solltest du beim Vererben unbedingt beachten

Die Themen Erbe und Vermögensnachfolge schiebt man gerne auf später. Doch das sollte nicht so sein. Das solltest du zum Vererben wissen.

Doch wer sein Vermögen sinnvoll vererben möchte, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen, steuerlichen und familiären Aspekten auseinandersetzen. Für Privatanleger kann eine vorausschauende Nachlassplanung nicht nur Steuern sparen, sondern auch Konflikte in der Familie verhindern.

Frühzeitig planen: Warum sich Vorsorge beim Vererben lohnt

Ein zentraler Aspekt der Nachlassplanung ist der richtige Zeitpunkt. „Die klügste Strategie für Anleger ist eine Kombination aus frühzeitiger Planung, smarten Schenkungen und klaren Testamenten. Nur wer seine Vermögenswerte rechtzeitig strukturiert, kann die Steuerlast im Erbfall minimieren und gleichzeitig für mehr Sicherheit – und im Ernstfall auch für weniger Streit – bei den Erben sorgen“, sagt Tatjana Rosendorfer, Nachlassexpertin beim VZ Vermögenszentrum.

Der erste Schritt besteht darin, sich einen Überblick über das eigene Vermögen zu verschaffen: Immobilien, Wertpapiere, Beteiligungen, Versicherungen – was soll vererbt werden und an wen? Wer hier keine klare Regelung trifft, überlässt die Verteilung dem Gesetz.

Testament oder gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge tritt automatisch in Kraft, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Dabei erben Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister in einer bestimmten Reihenfolge. Diese Regelung entspricht jedoch nicht immer den individuellen Wünschen – etwa wenn ein Partner nicht verheiratet ist oder bestimmte Personen besonders bedacht werden sollen. Rosendorfer empfiehlt, sich gezielt mit dieser Frage auseinanderzusetzen:
„Passt für mich die Vermögensverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge oder möchte ich eine abweichende Regelung treffen und diese in einem Testament festhalten?“

Tipp: In der Extra-Magazin-Ausgabe 5/2025, die Ende Juli 2025 erscheinen wird, sehen wir uns an, das Thema des Vererbens näher an. Hier geht es zum Shop.

Ein Testament sollte klar, eindeutig und bestenfalls notariell beurkundet sein. Das verhindert spätere Auslegungsschwierigkeiten und sorgt für eine reibungslosere Nachlassabwicklung. Sieh dir an dieser Stelle unseren Wissensbeitrag Testament – selbst schreiben oder mit Notar? an.

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Steuern sparen durch Schenkungen – und den Nießbrauch clever nutzen

Ein wichtiger Baustein der Nachlassplanung ist auch die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Diese sogenannten „lebzeitigen Schenkungen“ bieten steuerliche Vorteile: Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden – das kann gerade bei größeren Vermögen erhebliche Summen sparen. Allerdings warnt Rosendorfer davor, die eigene Absicherung außer Acht zu lassen.

Das Nießbrauchdepot als Mittel der eigenen Absicherung

Ein praktisches Beispiel für dieses Prinzip ist das sogenannte Nießbrauchdepot. Dabei überträgt der Schenker – etwa ein Elternteil – das Eigentum eines Wertpapierdepots auf ein Kind, behält sich aber das Recht auf die Erträge (Zinsen, Dividenden) vor. Dieses Modell ist besonders für vermögende Anleger oder Unternehmer attraktiv.
„Vermögen übertragen, Steuern sparen und trotzdem die Kontrolle behalten. Das geht mit einem Nießbrauchdepot. Damit lässt sich Wertpapiervermögen steuerfrei übertragen, während die Erträge beim Schenkenden bleiben. Besonders für Unternehmer und vermögende Privatpersonen ist dieses Modell eine attraktive Lösung in der Nachfolgeplanung“, sagt Christian Fischl, Niederlassungsleiter der HRK LUNIS Vermögensverwaltung AG in München.

Tipp: Erfahre mehr über die Erbschaftssteuer und Tipps zur Steueroptimierung.

Fischl erklärt das Prinzip so: „Ein 63-jähriger Unternehmer möchte seiner Tochter ein Wertpapierdepot im Wert von einer Million Euro schenken. Nach Abzug des persönlichen Schenkungsfreibetrags von 400.000 Euro müsste die Tochter für die restlichen 600.000 Euro rund 90.000 Euro Steuern zahlen. Doch es geht auch steuerfrei: Überträgt der Unternehmer das Depot auf seine Tochter und behält zugleich das Nutzungsrecht der Erträge, etwa um seinen Ruhestand zu finanzieren, entfällt die Steuer. Während das Eigentum sofort an die Tochter übergeht, bleibt die Verwaltung in den Händen des Vaters.“

Steuern auf Null reduzieren

Nun ist es jedoch so, dass die Tochter Zinsen und Dividenden des Depots erstmal nicht nutzen kann. Solange ihr Vater lebt, bringt ihr das geschenkte Vermögen unter dem Strich weniger ein. „Wie viel weniger das Depot steuerlich wert ist, bemisst sich aus der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden sowie eines von Alter und Geschlecht abhängigen Multiplikators. Das Ergebnis ist die Summe, auf die die Tochter bis zum Tod des Vaters wahrscheinlich verzichten muss. Diesen Betrag kann sie vom übertragenen Vermögenswert abziehen und spart dafür die Schenkungssteuer“, so Fischl.

Tipp: Erfahre alles Wesentliche über das Vererben und Verschenken von Immobilien und vor allem auch, wie man sinnvoll mit dem Erbe umgeht.

In unserem Beispiel liegt der jährliche Ertrag des Wertpapiervermögens von einer Million Euro bei einer angenommenen Rendite von fünf Prozent bei 50.000 Euro. Laut Tabelle des Bundesfinanzministeriums werde dieser Betrag im Fall des 63-jährigen Schenkers, dessen statistische Lebenserwartung noch 19,43 Jahre beträgt, mit dem Faktor 12,081 multipliziert. Damit läge der hochgerechnete Kapitalwert des Nießbrauchs bei 604.050 Euro. „Da die restlichen 395.950 Euro innerhalb des persönlichen Freibetrags von 400.000 Euro liegen, muss die Tochter für den Vermögensübertrag keine Steuern bezahlen“, stellt Fischl fest.

Fazit: Vererben richtig planen

Vererben ist mehr als nur eine formale Angelegenheit – es ist ein strategisches und emotionales Thema. Für Privatanleger lohnt sich die rechtzeitige Auseinandersetzung, um das eigene Lebenswerk gezielt weiterzugeben, Streit zu vermeiden und steuerliche Belastungen zu reduzieren. Dabei helfen klare Testamente, durchdachte Schenkungen, moderne Modelle wie das Nießbrauchdepot – und im Idealfall eine professionelle Beratung.