Plötzlich Erbe: So legst du größere Beträge auch im Crash sinnvoll an
Du bist Erbe eines größeren Geldbetrages und stehst vor der schwierigen Entscheidung, was du mit dem Vermögen machen sollst. Gerade momentan, in Zeiten erneuter Börsencrashs, schrecken viele vor einem Investment am Aktienmarkt zurück. Zu Recht?
Stolze 84,4 Milliarden Euro sind laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2020 in Deutschland vererbt und verschenkt worden. Das entspricht einem Anstieg von 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Wert steigt seit vielen Jahren kontinuierlich – 2010 lag das vererbte Vermögen noch bei 24,7 Milliarden Euro. Wenn du zu denjenigen gehörst, die Geld geerbt haben, stehst du vor der Entscheidung, was du mit dem Kapital anfangen sollst. Auf dem Girokonto liegen lassen? Eigene Schulden abbauen? Investieren? In turbulenten Börsenzeiten, wie wir sie aktuell haben, betrachten manche ein Investment als besonderes Wagnis. Wir verraten dir, welcher Weg der richtige sein kann und wie du dein geerbtes Geld vermehren kannst.
Erst einmal Tabula rasa machen
Bevor du über ein Investment nachdenkst, solltest du deine eigene Lebenssituation auf den Prüfstand stellen. Hast du vielleicht Kredite, die noch abgezahlt werden müssen? Ist dein Notgroschen groß genug? Planst du vielleicht in naher Zukunft größere Anschaffungen, zum Beispiel Möbel für deine neue Wohnung oder brauchst du Geld für eine Renovierung deines Hauses? Diese Gedanken sollten an erster Stelle stehen. Nutze dein Erbe zunächst, um Tabula rasa zu machen und deine Kredite abzulösen. So kannst du von null anfangen, befreit von bestehenden finanziellen Pflichten.
Stocke danach, wenn nötig, deine Rücklage auf. Drei Bruttomonatsgehälter solltest du auf einem Tagesgeldkonto parken, damit du in Notfällen schnell auf das Geld zugreifen kannst. Brauchst du dann noch einen Betrag für Investitionen, die in naher Zukunft anstehen, lege auch diesen beiseite. Das, was dann noch von deinem Erbe übrig bleibt, solltest du langfristig anlegen.
In turbulenten Zeiten einsteigen?
Viele Experten raten, gerade in Krisen, wenn die Kurse niedrig sind, in den Aktienmarkt einzusteigen. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass sich die Börsenkurse nach einem Crash immer erholt haben. Das braucht allerdings Zeit und ist auch nicht mit absoluter Sicherheit vorauszusagen. Du könntest, um Vorsicht walten zu lassen, dein Kapital aufteilen und nach und nach am Aktienmarkt investieren. Das erste Viertel investierst du direkt, das Zweite ein oder zwei Monate später. Was dann noch übrig bleibt, legst du erst nach drei bis sechs Monaten an. So hast du Zeit, den Markt in Ruhe zu beobachten und an deiner Strategie zu feilen.
ETFs als geeignete Geldanlage
Exchange Traded Funds geben dir die Möglichkeit, dein Erbe günstig und sehr gut diversifiziert anzulegen. Diversifikation hat immer, nicht nur in Zeiten von Börsencrashs, hohe Priorität. Indem dein Portfolio breit gestreut ist, vermeidest du das Risiko, dich von bestimmten Branchen, Unternehmen oder Ländern abhängig zu machen. Wer auf ETFs anstatt auf Einzelaktien setzt, kann durch schwierige Börsenzeiten entspannter manövrieren, da die börsengehandelten Fonds in der Regel sehr breit gestreut sind.
Falls du bereits einen ETF-Sparplan besitzt, solltest du deine Raten, wenn möglich, nicht verringern oder gar aussetzen. Denn für dein eingesetztes Kapital bekommst du während eines Börsencrashs mehr ETF-Anteile. Gleiches gilt natürlich, falls du erst jetzt einen ETF-Sparplan startest.
Tipp: Hier findest du die kostengünstigsten Anbieter für ETF-Sparpläne. |
Die Steuern nicht vergessen
Wer in Deutschland Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, zahlt darauf Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Laut Statistischem Bundesamt lag die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2020 bei 8,5 Milliarden Euro. Je nachdem, wie dein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ist, werden dir bestimmte Steuerfreibeträge gewährt. Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, Kinder erhalten 400.000 Euro steuerfrei, Enkelkinder ebenso, falls die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind, ansonsten liegt der Freibetrag bei 200.000 Euro.
Urenkeln werden 100.000 Euro Freibetrag gewährt. Gleiches gilt für Eltern, die von ihren Kindern erben. Für alle anderen Erben, auch, wenn sie nicht mit dem Erblasser verwandt sind, fallen erst ab einem Betrag über 20.000 Euro Steuern an. Diejenigen, die kein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser haben, zahlen dafür den höchsten Steuersatz. Je nach Verwandtschaftsgrad reduziert sich die Steuerklasse von 3 bis zu 1. Bedenke die möglichen Steuern, bevor du dein Erbe verplanst.