27. August 2024
Familie vor Geschenk: Durch eine Schenkung den Vermögensübertrag effizient gestalten.

Das Finanzamt hasst diesen Trick: So sparst du Steuern beim Vermögensübertrag

Deutsche vererben immer mehr Geld und der Staat verdient beim Vermögensübertrag ordentlich mit. Mit diesem Trick sparst du dir viel Geld und Ärger.

Immer wieder steht die Erbschaftssteuer im Fokus hitziger Diskussionen. Wie fair ist es, große Vermögen zu erben? Zementiert sich dadurch der Status Quo bzw. geht die Schere zwischen Arm und Reich durch ungleiche Startvoraussetzungen auseinander oder handelt es sich um die legitime Weitergabe über Dekaden hart erarbeiteter Vermögenswerte? Eine passende Antwort darauf zu finden ist schwierig. Klar ist hingegen, dass im vergangenen Jahr in Deutschland noch nie so viel vererbt und verschenkt wurde. Etwa 121,5 Milliarden Euro haben die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Jahr 2023 an Vermögen übertragen – ein neuer Rekordwert.

Doch es ist exisiteren einige Herausforderungen, um den Vermögensübertrag in Deutschland erfolgreich zu gestalten. Egal, ob es sich dabei um eine Schenkung oder eine Erbschaft (Testament) handelt. Wir wollen im folgenden Text näher darauf eingehen, wie eine Schenkung funktioniert. Dabei soll es vor allem darum gehen, Vermögen möglichst schonend an die nächste Generation weiterzugeben.

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Freude bereiten – Geld verschenken

Der offensichtlichste Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft dürfte klar sein. Während Schenkungen zu Lebzeiten der schenkenden Person stattfinden, kommt es zu einer Erbschaft erst nach dem Tod des Erblassers. Warum also nicht schon zu Lebzeiten seinen Lieben eine Freude machen? Vorteilhaft kann eine Schenkung sein, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, die Vermögensaufsplittung zu verhindern oder ganz einfach: Um Familienmitglieder zu unterstützen. Das klingt alles sehr sinnvoll, lässt sich aber nicht so einfach in die Tat umsetzen. Denn der Staat verdient an dem Vermögensübertrag in Form von Steuern mit. 

Die Höhe der Schenkungssteuer ist dabei abhängig vom Verwandtschaftsgrad (siehe Tabelle 1). Beispiele: Während sich Eheleute gegenseitig Vermögen im Wert von 500.000 Euro steuerfrei schenken können, liegt die Grenze für Geschenke zwischen Eltern und Kindern bereits 20 Prozent darunter. 400.000 Euro lassen sich zwischen Eltern und Kindern steuerfrei transferieren. Wer Enkelkinder bedenken möchte, hat 200.000 Euro frei, für Geschenke an Eltern und Großeltern sind´s 20.000 Euro. Oberhalb dieser Grenzen fallen Steuern an, deren Höhe sich wiederum am Verwandtschaftsgrad orientiert. 

(Tabelle 1: Freibeträge)

Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Freibetrag
Eheleute, eingetragene Lebenspartnerschaft I 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder I 400.000 Euro
Enkel (wenn deren Eltern verstorben sind) I 400.000 Euro
Enkel I 200.000 Euro
Urenkel I 100.000 Euro
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern im Erbfall I 100.000 Euro
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern (Schenkung) II 20.000 Euro
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Eheleute, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft II 20.000 Euro 
Weitere (auch Lebenspartner) III 20.000 Euro

Was passiert mit den Beträgen, die über die angegebenen Grenzen hinausgehen? Sie werden mit einem Steuersatz belegt, dessen Höhe sich ebenfalls am Verwandtschaftsgrad bemisst (siehe Tabelle 2).

(Tabelle 2: Steuersätze)

Wert der Schenkung Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
bis 13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %

mehr als
26.000.000 Euro

30 % 43 % 50 %

So berechnest du die Steuerlast bei Schenkungen

Angenommen, die Mutter möchte ihrer Tochter ein Grundstück im Wert von 500.000 Euro schenken. Von dem Gegenwert ist der Freibetrag für Kinder von 400.000 Euro abzuziehen. Bleiben 100.000 Euro. Der Steuersatz für Beschenkte der Steuerklasse I, zu der die Tochter gehört, beträgt bei Schenkungen von mehr als 75.000 Euro bis 300.000 Euro elf Prozent. Die Schenkungssteuerlast beläuft sich somit auf 11.000 Euro. 

So kannst du die Schenkungssteuer beim Vermögensübertrag umgehen

Das ist ein hoher Betrag, der im Rahmen des Vermögensübertrags abfließt. Doch es gibt einen Trick, womit du die Steuerzahlung mindern oder komplett auf Null zurückfahren kannst. Denn die Freibeträge stehen alle zehn Jahre wieder zur vollen Verfügung. Interessanterweise gelten dabei die Freibeträge beispielsweise für jeden Elternteil in Verhältnis zu jedem Kind.

Beispiel: Eine vierköpfige Familie hat die Möglichkeit, in jedem 10-Jahres-Zeitraum bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei zu übertragen. So kann die Mutter je Kind 400.000 Euro übertragen. Das gleiche gilt natürlich für den Vater. 

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Wie erfährt nun das Finanzamt von der Schenkung? Im Fall von Immobilien ist es recht einfach, denn der Vermögensübertrag muss im Falle von Häusern und Grundstücken notariell beurkundet werden. Schließlich muss der neue Besitzer oder die neue Besitzerin am Ende im Grundbuch genannt sein. So erfolgt eine Mitteilung an das Finanzamt über den Notar. Grundsätzlich müssen Beschenkte den Vermögensübertrag an das zuständige Finanzamt melden. Ein formloses Schreiben ist hierfür ausreichend. Anschließend prüft das Finanzamt, ob Steuern anfallen.

Aktien, Fonds, Wertpapiere verschenken – Depot auf Kinder übertragen

Von Kindern war in diesem Text schon öfter die Rede. Und klar, die Kleinen beschenkt man doch am liebsten. Sie sollen einen guten Start ins (Berufs-)Leben haben und am besten schnell Erfahrungen am Kapitalmarkt sammeln. Die Übertragung von Aktien oder eines Depots auf Kinder kann ein wichtiger Schritt sein, um Vermögen in der Familie zu halten und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Es gibt dabei verschiedene Aspekte zu beachten, von der rechtlichen Absicherung bis hin zu steuerlichen Themen. Wichtigste Voraussetzung ist ein Junior-Depot. Je nach Alter des Kindes ist es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten der Schenkung und der Eröffnung eines Junior-Depots zustimmen und dieses für das Kind treuhänderisch führen.

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Existiert ein entsprechendes Depot, steht dem Vermögensübertrag nicht mehr viel im Wege. Doch Obacht: Wechseln Wertpapiere den Besitzer, gehen Broker und Banken  grundsätzlich zunächst von einem Verkauf aus. Dann fällt Abgeltungssteuer an. Die Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) und wird automatisch vom Verkaufserlös abgeführt. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, alle Beteiligten zu informieren. Vor allem die jeweiligen Banken bzw. Broker. Wichtig: Wer ein komplettes Depot oder Wertpapiere daraus überträgt, die vor 2009 erworben wurden, überträgt gleich die Steuerbefreiung von der Abgeltungssteuer mit. Interessant könnte dies für Großeltern sein, die ihr lang gepflegtes Depot übertragen möchten. Ansonsten gelten für den Vermögensübertrag die selben Sätze und Grenzen aus dem Beginn des Artikels (siehe Tabellen).

Fazit: Effizient agieren – Geld verschenken

Wenn es um einen Vermögensübertrag geht, ist eine Schenkung stets einer Erbschaft vorzuziehen. Nicht nur die emotionale Seite, das Geld zu Lebzeiten zu verschenken, spielt eine Rolle. Gleichzeitig können Anlegerinnen und Anleger Steuern sparen, sorgen für geregelte Verhältnisse vor dem Ableben und mindern auch die Erbschaftssteuerlast. Kinder können zudem mit Geldgeschenken in Form eines Depotübertrags bedacht werden. Das sorgt nicht nur für das Ausnutzen günstigerer Freibeträge sondern auch für finanzielle Bildung in jungen Jahren. Ob das Finanzamt diesen Trick hasst, ist fraglich. Denn letztlich handelt es sich um eine legale Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren. So oder so: Mach dir diese Option zunutze.