
Gold: ETC vs. Bankschließfach – was der Bankraub von Gelsenkirchen lehrt
Du hast Gold im Bankschließfach oder sogar daheim? Dann solltest du jetzt unbedingt über steuerfreie Gold-ETCs nachdenken.
Der Goldpreis steht derzeit im Fokus. Die jüngsten Daten des Branchenverbands World Gold Council (WGC) unterstreichen die außergewöhnliche Dynamik am Goldmarkt. „Für 2025 meldet der WGC erstmals eine globale Nachfrage von über 5.000 Tonnen physischem Gold“, sagt Mathias Beil, Leiter Private Banking bei der Sutor Bank. „Dies entspricht einem Gegenwert von rund 555 Milliarden US-Dollar und markiert einen historischen Höchststand.“ Treiber dieser Entwicklung waren vor allem geopolitische Risiken, ein schwächerer US-Dollar sowie ein nachlassendes Vertrauen vieler Investoren in US-Staatsanleihen.
Doch der spektakuläre Bankraub im Januar in Gelsenkirchen, bei dem Täter in den Tresorraum der Sparkasse eindrangen und zahlreiche Schließfächer gewaltsam öffneten, hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – und viele Anleger verunsichert. Auch wenn Gold, Schmuck oder wichtige Dokumente im Bankschließfach gemeinhin als besonders sicher gelten, zeigt der Fall einmal mehr: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Die entscheidende Frage lautet daher neu: Wie bewahrt man Gold sinnvoll auf – im Bankschließfach oder über Gold-ETCs ganz ohne eigene Lagerung?
Gold zuhause: romantisch, aber riskant
Die Schatulle im Nachtkästchen der Oma ist sicher ein Hingucker bei der Familienfeier, von sicherer Aufbewahrung ist sie aber meilenweit entfernt. Wer bereits physisches Gold besitzt, sollte sich Gedanken über Alternativen machen. Denn Einbrecher haben es nicht selten gerade auf die privaten Goldschätze ihrer Opfer abgesehen. Nach Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer kam es im Jahr 2024 bundesweit zu rund 90.000 Wohnungseinbrüchen. Die Tendenz ist seit 2021 steigend. Diese Zahlen sprechen dafür, Gold nicht zuhause zu lagern. Das gilt sowohl für deine finanzielle als auch deine persönliche Sicherheit. Gold bewegt sich derzeit übrigens jenseits aller Rekorde – was tun?
Das Bankschließfach ist sicher, aber nicht risikofrei
Viele Menschen möchten wertvolle oder unersetzliche Dinge nicht in den eigenen vier Wänden aufbewahren. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und hoher Inflation gewinnen Sachwerte wie Gold oder Schmuck an Bedeutung. Bankschließfächer gelten nach wie vor als eine der sichersten Möglichkeiten zur Aufbewahrung, da sie sich in sogenannten Wertschutzräumen befinden, die mit moderner Sicherheitstechnik ausgestattet sein müssen.
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Die kleinsten Schließfächer haben meist eine Höhe von fünf bis 7,5 Zentimetern und eine Breite von rund 30 Zentimetern. In dieser Größenordnung kann man mit einer jährlichen Miete von etwa 60 Euro rechnen, wobei die Preise von Institut zu Institut schwanken. Wichtig ist dabei, bei der Hausbank nachzufragen, ob und in welcher Höhe der Inhalt des Schließfachs versichert ist.
Wie die Experten der Arag Versicherung betonen, gibt es jedoch Unterschiede: „Schließfächer werden nicht nur von Banken und Sparkassen, sondern auch von spezialisierten privaten Anbietern vermietet.“ Zwar sind die grundlegenden Anforderungen vergleichbar, doch Sicherheitsstandards, Versicherungsschutz und Kosten können erheblich variieren. Vorsicht sei insbesondere bei sehr günstigen Angeboten geboten, da niedrige Mieten auf Einsparungen bei Technik oder Versicherung hindeuten können.
Wie sicher sind Wertschutzräume wirklich?
Viele Anbieter werben laut Arag-Experten mit dem sogenannten VdS-Standard des Verbands der Sachversicherer. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein einheitliches Sicherheitsniveau, sondern um unterschiedliche Stufen. Nach der Rechtsprechung reicht ein bloßer Mindeststandard nicht immer aus. Gerichte verlangen bei ausgewiesenen Wertschutzräumen häufig eine umfassende Sicherung nach dem anerkannten Stand der Technik – etwa durch Lichtschranken, Bewegungsmelder, Körperschallsensoren und Videoüberwachung.
Fehlen solche Maßnahmen, kann das für den Anbieter teuer werden. Die Arag-Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf mehrere Urteile, in denen Banken unbegrenzt haften mussten, weil sie ihrer Pflicht zur sogenannten tresormäßigen Sicherung nicht ausreichend nachgekommen waren. In einem Hamburger Fall waren Täter mit einem Kernbohrer aus einer darüberliegenden Wohnung in den Schließfachraum eingedrungen und hatten rund 650 Fächer geplündert – mit einem Schaden in Millionenhöhe.
Wer haftet bei einem Einbruch?
Kommt es wie aktuell in Gelsenkirchen zu einem Einbruch, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Grundsätzlich gilt nach Aussagen der Arag-Fachleute: „Verletzt das Geldinstitut seine Obhuts- oder Aufklärungspflichten oder sorgt es nicht für eine ausreichende Sicherung, haftet es für den entstandenen Schaden. In diesem Fall greift in der Regel die Versicherung der Bank oder des Anbieters.“
Entscheidend ist jedoch die Höhe der Deckungssumme. Wer besonders hohe Werte lagert, sollte prüfen, ob eine Zusatzversicherung notwendig ist oder ob die eigene Hausratversicherung den Inhalt des Schließfachs einschließt. Auch hier gibt es meist Wertgrenzen. Ebenso sollte geklärt werden, ob Risiken wie Feuer, Explosion oder Blitzschlag bereits im Mietpreis enthalten sind.
Wie weit die Haftung reichen kann, zeigt ein weiterer von den Arag-Experten geschilderter Fall: Eine Bank hatte einem Mann mit gefälschtem Ausweis Zugang zum Tresorraum gewährt und ihn dort unbeaufsichtigt gelassen. Gemeinsam mit Komplizen brach er zahlreiche Schließfächer auf. Die Bank musste der geschädigten Kundin nicht nur die nachweislich gelagerten 65.000 Euro ersetzen, sondern auch entgangene Zinsen zahlen.
Ohne Nachweis kein Geld
Unabhängig von der Haftungsfrage gilt: Versicherungen leisten nur, wenn Kunden nachweisen können, was sich im Schließfach befunden hat. Die Arag-Experten raten daher dringend, Inventarlisten anzufertigen, Fotos zu machen und Kaufbelege aufzubewahren – insbesondere bei Erbstücken. Bargeld ist zwar grundsätzlich erlaubt, im Schadenfall aber problematisch, da sich die genaue Summe kaum belegen lässt. Von größeren Bargeldbeträgen im Schließfach wird deshalb abgeraten.
Zusatzkosten: die Schließfachversicherung
Reicht der Versicherungsschutz der Bank nicht aus, ist eine zusätzliche Schließfachversicherung eine Überlegung wert. Diese deckt unter anderem Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementargefahren, böswillige Beschädigung oder unbenannte Gefahren ab.
Ein Beispiel: Bei zehn Feinunzen Gold im Gesamtwert von 33.500 Euro ergibt sich laut Online-Rechner einer bekannten Versicherung ein jährlicher Beitrag von 55,83 Euro. Zusammen mit der Schließfachmiete schlagen Bankschließfach und Zusatzversicherung mit etwas mehr als 110 Euro pro Jahr zu Buche. Dafür lässt es sich zwar ruhiger schlafen – der Fall Gelsenkirchen zeigt aber, dass selbst diese Lösung nicht völlig risikolos ist.
Gold-ETCs: Gold besitzen ohne Lagerproblem
Wer Kosten, Organisationsaufwand und Restrisiken der physischen Lagerung vermeiden möchte, kann einen anderen Weg gehen. Gold-ETCs bieten eine wesentlich einfachere, bequemere und vielleicht sogar noch sicherere Lösung – vorausgesetzt, sie verfügen über eine physische Hinterlegung und eine Auslieferungsoption.
Oder anders ausgedrückt: Es ist nicht nötig, ein teures Bankschließfach anzumieten oder den Goldschatz im Keller zu hüten. „Indexprodukte mit physischer Hinterlegung und Auslieferungsanspruch, sogenannte ETCs, bieten Steuervorteile. Wer sie über ein Jahr hält, verkauft steuerfrei“, erklärt Gottfried Urban, Geschäftsführer der Urban & Kollegen GmbH Vermögensmanagement in Altötting.
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Für Anleger, die selbst kein physisches Gold besitzen möchten, ermöglichen ETCs (Exchange Traded Commodities), an der Preisentwicklung des Goldes teilzuhaben, ohne das Edelmetall selbst lagern zu müssen. Wichtig ist, ausschließlich Produkte zu wählen, bei denen das Gold tatsächlich physisch hinterlegt ist und eine Auslieferung möglich wäre. Dann wird das Investment steuerlich wie physisches Gold behandelt. Gold-ETFs gibt es in Deutschland nicht – nur ETCs.
Fazit: Sicherheit bewusst abwägen
Der Bankraub von Gelsenkirchen ist ein drastischer Weckruf: Weder das eigene Zuhause noch das Bankschließfach bieten absolute Sicherheit. Schließfächer bleiben zwar eine der sichersten Formen der physischen Aufbewahrung, sind aber mit Kosten, Versicherungsfragen und einem Restrisiko verbunden.
Gold-ETCs mit Auslieferungsoption umgehen das Lagerproblem vollständig und kombinieren Bequemlichkeit mit steuerlichen Vorteilen. Ob physisch im Schließfach oder über den Kapitalmarkt: Entscheidend ist, dass Anleger ihre Entscheidung bewusst treffen – mit klarem Blick auf Sicherheit, Kosten und Nachweisbarkeit.
Wenn du deinen einen Gold-ETC hast, kannst du diesen auch bestens verfolgen, sofern du den extraETF Portfolio Tracker nutzt. Du siehst also genau, wie sich die Hinzunahme deiner Goldposition auf den Gesamtdepot auswirkt.