
Das Altersvorsorgedepot soll 2027 kommen: Das ist bisher bekannt
Das Altersvorsorgedepot soll zum 1. Januar 2027 kommen – modern, flexibel und steuerfrei: Was du darüber jetzt wissen musst.
Viel Hin und Her beim Altersvorsorgedepot. Nach dem Platzen der Ampel-Regierung war es nicht klar, wie es weitergeht. Doch im Anschluss an die Verabschiedung des Rentenpakets gab es in Berlin auch Bewegung in Sachen staatlich geförderter Altersvorsorge. So sieht der jüngste Referentenentwurf der Bundesregierung die Einführung des Altersvorsorgedepots für den 1. Januar 2027 vor. Damit bietet sich voraussichtlich für viele Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung eine moderne und flexible Alternative zu bisherigen geförderten Produkten wie Riester. Besonders spannend: Du kannst in ETFs, aktiv gemanagte Fonds oder Anleihen investieren und deine Kapitalgewinne bleiben während der gesamten Ansparphase steuerfrei. Damit arbeitet dein Geld endlich so effizient, wie du es von einem zeitgemäßen Vorsorgeprodukt erwartest.
So soll das Altersvorsorgedepot gefördert werden
Mit dieser Förderung kannst du nach aktuellem Stand rechnen: Auf Einzahlungen bis zu 1.200 Euro pro Jahr bekommst du 30 Prozent Zuschuss, bei 1.201 bis 1.800 Euro sind es 20 Prozent. Insgesamt kannst du bis zu 480 Euro Förderung pro Jahr mitnehmen. Für jedes Kind gibt es zusätzlich eine Zulage von 25 Prozent, maximal 300 Euro jährlich. Voraussetzung für die Förderberechtigung ist eine Mindesteinzahlung von120 Euro im Jahr. Und wenn du Berufsanfänger unter 25 bist, bekommst du einmalig eine Sonderprämie von 200 Euro obendrauf.
Flexible Handhabung
„Viele wollen die Sicherheit, dass sie jederzeit und ohne Zusatzkosten ihre Geldanlage verändern können. Die persönliche Situation und die Bedürfnisse ändern sich heute schnell“, stellt Thimm Blickensdorf, Geschäftsführer von Growney, fest. Und genau darauf geht das neue Konzept ein. So ist die neue Freiheit in der Auszahlphase besonders attraktiv. Du kannst selbst entscheiden, ob du ab 65 oder später bis spätestens 70 mit den Auszahlungen startest. Das Geld fließt dann über einen Auszahlplan mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr. Es besteht keine Garantiepflicht und du musst dich nicht bis zum Lebensende verrenten lassen.
Immobilienkauf und Vererbung sind möglich
Dein angespartes Kapital bleibt flexibel: Du kannst es jederzeit entnehmen – allerdings wären in diesem Fall Fördervorteile und Steuerbefreiungen zurückzuzahlen. Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims bleibt eine Entnahme hingegen prämienunschädlich. Sogar die Vererbung ist möglich; entweder fließt das Guthaben prämienunschädlich in einen Vorsorgevertrag deiner Erben oder es kann alternativ als Auszahlung erfolgen.
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Außerdem kannst du deinen Anbieter jederzeit wechseln und sogar bestehende Verträge wie Riester in das neue Altersvorsorgedepot überführen. Wir halten fest: Wenn der Entwurf so umgesetzt wird, bekommen wir endlich eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die klar auf langfristiges Kapitalwachstum, Flexibilität und einfache Regeln setzt – und die damit erstmals wirklich zu den Bedürfnissen moderner Sparer passt.