Amundi-ETF-Verschmelzung: Tappen Anleger unbewusst in eine Steuerfalle?
Am 21. Feburar kommt die Amundi-MSCI-World-ETF-Verschmelzung. Was das für Anleger bedeutet und warum es teuer werden kannn.
Die Lohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr liegt kaum in der Mailbox, schon könnte sich der Fiskus in einer ganz anderen Sache bei Anlegerinnen und Anlegern melden. Und zwar bei Investoren, die den Amundi MSCI World V UCITS ETF ACC (WKN: LYX0YD) im Depot haben. Mit knapp sieben Milliarden Euro an Fondsvolumen ist das Portfolio recht groß und somit zahlreiche Investoren betroffen. Doch auch Anleger, die jetzt erleichtert aufatmen, sollten den Artikel zur ETF Verschmelzung unbedingt lesen. Denn treffen kann es jede und jeden aus der ETF-Community. Und ohne Vorbereitung kann es sehr schnell sehr unangenehm werden.
Worum geht´s? Amundi ist der größte Vermögensverwalter Europas. Bei der hohen Anzahl an Produkten und Portfolios kommt es schon einmal zu Wildwuchs. Oder anders gesagt: Es gilt, die eigene Produktpalette zu optimieren. Das machen ETF-Anbieter dann besonders gern, wenn sie ähnliche Portfolios im Programm haben. Und das ist beim französischen ETF-Emittenten der Fall. So möchte Amundi den oben beschriebenen Amundi MSCI World V auf den Amundi MSCI World (WKN: ETF146) verschmelzen. Ja, warum nicht, mögen Anleger nun einwenden? Die Antwort ist denkbar einfach: Weil´s schnell teuer werden kann. Doch dafür ist nicht der Anbieter verantwortlich sondern Anleger selbst.
Edles Ziel – ungünstiger Prozess
Teuer wird es deshalb, da eine Verschmelzung von ETFs (kurz gesagt: aus zwei mach eins) in diesem Fall rechtlich betrachtet einem Verkauf entspricht. Der Amundi MSCI World V (der untergehende ETF) hat sein Domizil – seinen Auflageort – in Luxemburg. Der Amundi MSCI World (der aufnehmende/weiter bestehende ETF) in Irland. Ergo greifen auch unterschiedliche Steuerregularien – wie bei der Quellensteuer. Physisch replizierende ETFs müssen auf Dividenden Quellensteuer zahlen. Bei US-Aktien sind das 30 Prozent. Da Irland – also die Heimat des aufnehmenden ETFs – ein günstigeres Steuerabkommen mit den USA geschlossen hat, werden dort „nur“ 15 Prozent anstatt der in Luxemburg – Heimat des untergehenden ETFs – erhobenen 30 Prozent veranschlagt.
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Das Ziel ist edel: Durch eine Verschmelzung der ETFs auf das günstigere Domizil in Irland sind Anlegerinnen künftig im Vorteil. Doch der „Verkauf“ der Anteile aus dem Amundi MSCI World V (untergehender ETF) wird besteuert und sorgt deshalb für Katerstimmung. Und wie in Deutschland üblich greifen hier Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag – ggf. auch noch Kirchensteuer. Was heißt das?
1.800 Euro im Minus: Kostenfalle ETF-Verschmelzung
Technisch gesehen passiert für Besitzer des luxemburgischen ETFs nichts. Nach Mitteilung von Amundi ist der 21. Februar 2025 das Datum der Verschmelzung. Im Depot ändert sich nur der Name des ETFs. Durch den Verkauf wird keine Transaktion ausgelöst. Wer zudem einen Freistellungsauftrag eingerichtet und noch Volumen zur Verfügung hat, wird zudem nichts bemerken. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es zu einem Bösen Erwachen kommen. Denn die Steuern werden vom Broker abgeführt, was letztlich für einen negativen Saldo auf dem Verrechnungskonto sorgen kann. Anlegerinnen und Anleger sollten also unbedingt für ausreichend Deckung auf dem Konto sorgen.
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Womit ist zu rechnen? Angenommen, Amundi MSCI World V Investoren haben einen Kapitalgewinn von 10.000 Euro erzielt und ihren Sparerfreibetrag vollständig ausgeschöpft. Dann sind nach Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent bei Aktien-ETFs 7.000 Euro steuerpflichtig (entspricht den verbliebenen 70 Prozent). Somit sind in diesem Beispiel bei 26,38 Prozent (Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag) 1.846,60 Euro fällig. Wer die nicht auf dem Konto hat muss derzeit mit einem Überziehungszins von zwölf bis 15 Prozent rechnen.
Was jetzt zu tun ist? Valentinstag im Auge behalten!
Besser schon einmal für Deckung auf dem Verrrechnungskonto sorgen und ggf. Anteile verkaufen. Steuerlich betrachtet, macht das keinen Unterschied. So oder so lässt sich der Verkauf nicht umgehen. Bis zum Valentinstag können Anlegerinnen und Anleger den Amundi MSCI World V verkaufen. Dann greift ein Freeze – Anteile sind vom 14. Februar bis zur endgültigen Verschmelzung am 21. Februar nicht handelbar. Für Thomas Züttel, Head Fund Research bei der VZ Depotbank AG ist dies alles grundsätzlich kein Nachteil, schließlich „ist man nach der Fusion wieder in einer „idealen“ Anlageklasse mit der geringeren Dividendenbesteuerung. So gesehen macht ein Wechsel des Domizils sicher Sinn.“
Tappen Anlegerinnen und Anleger also in eine Steuerfalle? Eher nein. Es geht darum, genügend Deckung auf dem Verrechnungskonto vorzuhalten, ehe man fortan von einer günstigeren Domizilierung des Portfolios profitiert.