25. November 2021
Aktienrente – was die Ampel-Koalition für deine Altersvorsorge plant

Aktienrente – was die Ampel-Koalition für deine Altersvorsorge plant

Am 24. November hat die künftige Bundesregierung unter dem designierten Bundeskanzler Olaf Scholz ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Auch zur Altersvorsorge soll es Reformen geben. Die Aktienrente wird kommen.  

Die FDP hatte zuvor gefordert, die Aktienrente in den Vertrag aufzunehmen. Darauf konnten sich alle Koalitionspartner einigen. Was heißt das für Anlegerinnen und Anleger?

Zunächst eine wirklich gute Nachricht für alle, die in Wertpapiere investieren: Der Sparerpauschbetrag soll auf 1000 Euro erhöht werden. Aktuell liegt er bei 801 Euro. Eine Erhöhung von fast 200 Euro dürfte viele Anlegerinnen und Anleger freuen.

Das Rentenniveau bleibt 

Das Renteneintrittsalter wird vorerst bei 67 Jahren bleiben. Der Rentenbeitrag wurde auf 20 Prozent festgelegt. Und auch das Rentenniveau soll nicht weniger als 48 Prozent des Durchschnittseinkommens sinken. Gute Nachrichten sind das zwar nicht – aber zunächst auch keine schlechten. Vorerst ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenig. Eine bedeutende Änderung wird es aber bei der Rentenfinanzierung geben, die drei künftig regierenden Parteien haben sich auf die Einführung einer Aktienrente geeinigt. 

Die Aktienrente kommt

Aktuell ist die Rente in Deutschland durch das sogenannte Umlageverfahren abgedeckt. Das heißt, die von Arbeitnehmern einbezahlen Beiträge werden an Rentner ausbezahlt. Dass das System dauerhaft nicht funktionieren kann, ist kein Geheimnis. Die neue Regierung will nun in Zukunft einen Teil der Rentenbeiträge nicht mehr auszahlen, sondern in einen eigens dafür gegründeten Fonds anlegen, der „von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet“ werden soll. Es scheint jedoch bislang unklar zu sein, wie diese Stelle aussehen soll.

Darüber hinaus soll die deutsche Rentenversicherung Reserven auch selbst in die Börse investieren dürfen um das Rentenniveau langfristig halten zu können. Da es hierfür zunächst ein nennenswertes Investment braucht, möchte die Regierung 10 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Was bedeutet das für die Rente?

Viele Menschen fragen sich nun, was eine Teilanlage ihrer Beiträge in einen Aktienfonds für ihre Rente bedeutet. Die einbezahlten Beiträge sind garantiert. Fährt der Fonds Gewinne ein, fließen diese wiederum an die Rentner. Verluste sollen sich demnach nicht auf die Rente auswirken. Entsprechend müssen sich weder aktuelle noch künftige Rentner also Sorgen machen, dass ihre Rente an der Börse verspielt wird und sie am Ende womöglich mit weniger Geld dastehen.

Gleichzeitig bedeutet eine kapitalgedeckte staatliche Rente aber nicht, dass ihr nicht mehr privat vorsorgen solltet, denn eine hohe Rente kann auch durch dieses Modell nicht garantiert werden. Zunächst geht es um nichts anderes als die Erhaltung des aktuellen Rentenniveaus.

Reform der privaten Altersvorsorge

Das verspricht der Koalitionsvertrag jedoch auch gar nicht. Hingegen soll die private Altersvorsorge „grundlegend reformiert“ werden. Es soll ein öffentlich verwalteter Fonds eingerichtet werden, in den alle einbezahlen können. Generell soll es für diesen Fonds eine Abwahlmöglichkeit geben – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können also auch weiterhin selbst entscheiden, ob sie das in Anspruch nehmen oder sich unabhängig um ihre private Altersvorsorge kümmern möchten.

Die betriebliche Altersvorsorge soll dadurch gestärkt werden, dass das Geld in Zukunft auch in „Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen“ gesteckt werden kann.

Tipp: Du möchtest vorsorgen? Hier gelangst du zum neuen Vorsorgerechner von extraETF.com.

Werden ETF-Sparpläne künftig anerkannt?

Leider sind ETF-Sparpläne aktuell rechtlich nicht als offizielle Altersvorsorge anerkannt, im Gegensatz zu etwa der Riesterrente. Wer arbeitslos wird, muss oft das Depot auflösen und zunächst von diesen Erträgen leben, sofern sie hoch genug sind. Die Altersvorsorge ist somit ruckzuck auch wieder weg.

Die neue Regierung will die „gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester * prüfen“. Daraus lässt sich leider nicht schließen, ob ETF-Sparpläne künftig als Altersvorsorge anerkannt werden oder nicht. Das zu tun, wäre ein richtiges und wichtiges Zeichen und könnte den Markt für mehr Anlegerinnen und Anleger öffnen.

Tipp: Hier findest du die kostengünstigsten Anbieter für ETF-Sparpläne.