Was ändert sich im neuen Jahr 2025 für dich bei der Steuer?
Das neue Jahr steht bereits in den Startlöchern – das gilt auch für das Finanzamt. Das solltest du 2025 in Bezug auf die Steuer wissen.
Wenn du jetzt noch auf den letzten Metern des Jahres bei der Steuer sparen möchtest, kannst du eben nachsehen, ob du deinen Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren) für 2024 bereits ausgeschöpft hast. Falls nicht, kannst du über einen ETF-Verkauf nachdenken und danach wieder einsteigen. Denn Gewinne zählen für das Finanzamt grundsätzlich erst, wenn diese realisiert sind. Ausnahme: die Vorabpauschale, dazu gleich mehr. Mit einem Freistellungsauftrag ist das kein Problem. Denn führt deine Bank bis zu diesem Betrag (s. Grenzen oben) keine Steuern ab. Solltest vergessen haben, einen Freistellungsauftrag einzurichten, kannst du dir zu viel bezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Und hier wären wir bereits bei der ersten Hausaufgabe für 2025: Richte dir einen Freistellungsauftrag ein. Ebenfalls ein Thema wird Anfang 2025 die Vorabpauschale sein.
Steuer: Vorabpauschale nicht zur Überraschung werden lassen
Im Januar tut sich bereits Aufregerpotenzial auf. Die Rede ist von der Vorabpauschale. Prinzipiell bereits seit 2018 Bestandteil der Investmentsteuer in Deutschland, dürften die meisten Anleger vermutlich erst im vergangenen Jahr verwundert auf den Depotauszug geschaut haben. Da die Berechnung der Vorabpauschale auf dem Basiszinssatz beruht und es jahrelang keine nennenswerten Zinsen gab, herrschte Ruhe. Trotz der wieder rückläufigen Zinsen ist die Phase von Nullzinsen längst vorbei.
Tipp: Lies dir gleich unseren Wissensartikel zum Thema Steuern 2025 durch. |
Die Vorabpauschale greift immer dann, wenn Fondsanteile im Wert gestiegen sind, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt ist. Das bedeutet, dass auch Kapitalerträge, die innerhalb des Fonds wieder angelegt (thesauriert) werden, versteuert werden. Hiervon sind insbesondere thesaurierende Fonds betroffen, aber auch bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale fällig, falls die Ausschüttungen geringer ausfallen als die berechnete Vorabpauschale. Steuerlich sollen also Thesaurierer und ihre ausschüttenden Pendants gleichgestellt werden. So wird sichergestellt, dass Erträge nicht über viele Jahre aufgeschoben werden und bis zu ihrem Verkauf unversteuert bleiben. Obacht: Die Vorabpauschale ist nicht gleichbedeutend mit der zu zahlenden Steuer. Sie ist eine Bemessungsgrundlage. Auf die ermittelte Vorabpauschale wird in der Folge die Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Auch hier gilt: Freistellungsauftrag rechtzeitig stellen.
Steuer: Teilfreistellung bei ETFs
Seit der Investmentsteuerreform aus dem Jahr 2018 müssen Anbieter von Investmentfonds zusätzlich 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Erträge entrichten. Das hat zur Folge, dass weniger Geld an Anleger ausgeschüttet wird. Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, gibt es die Teilfreistellung. Diese Teilfreistellung sorgt dafür, dass du nur noch einen Teil der Erträge mit der Abgeltungssteuer versteuern musst. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt von der Art des Fonds bzw. ETFs ab.
Höherer Grundfreibetrag 2025
2025 wird der Grundfreibetrag von derzeit 11.784 Euro auf 12.096 Euro steigen. Auch Familien sollen stärker entlastet werden: durch den sogenannten Kinderfreibetrag. Wie beim Grundfreibetrag geht es auch beim Kinderfreibetrag darum, Personen mit geringen Einkommen das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Der Kinderfreibetrag steigt im kommenden Jahr um 60 auf dann 6.672 Euro. Noch eine gute Nachricht: Steuerzahler können mit mehr Kindergeld rechnen. Hier soll es ein Plus von fünf Euro geben. Damit steigt das Kindergeld auf monatlich 255 Euro. 2026 soll es um weitere vier Euro auf 259 Euro ansteigen.
Tipp: Mit dem Kindergeld kannst du deinem Nachwuchs etwas Gutes tun. Schau dir dazu gleich den ETF-Sparplan-Vergleich an. |
Mindestlohn steigt auch 2025
Nicht nur diverse Freibeträge steigen 2025, auch der Mindestlohn erhöht sich. Für 2024 wurde bereits eine Steigerung auf 12,41 Euro pro Stunde beschlossen. 2025 wird der Mindestlohn erneut angehoben – auf 12,82 Euro pro Stunde.
Einfach mal auswandern?
Ist einer deiner Vorsätze für 2025 endlich auszuwandern? Doch wer den Entschluss fasst, im kommenden Jahr auszuwandern, muss sich auf einige Restriktionen und deren Verschärfung einstellen. Nämlich die Wegzugsteuer und ihre Neuerungen. Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn eine natürliche Person, die Anteile an Kapitalgesellschaften hält, ins Ausland zieht. Betrachtet werden die letzten zwölf Jahre, von denen mindestens sieben davon in Deutschland steuerpflichtig gewesen sein müssen. Entsprechend der Gesetzesänderung sind Beteiligungen dann wesentlich, wenn sie mindestens ein Prozent (unmittelbar oder mittelbar innerhalb der vergangenen fünf Jahre) betragen oder mindestens 500.000 Euro für die Anschaffung der Investmentanteile aufgewendet wurden.
Neues bei Fremdwährungskonten
Ein Fremdwährungskonto für Währungen wie US-Dollar, Schweizer Franken oder Britischem Pfund bietet einige Vorteile: Beim Handel mit Wertpapieren in anderen Währungen – ebenjenen Fremdwährungen – lassen sich Wechselkursgebühren vermeiden, es kann von höheren Zinssätzen profitiert werden, und es besteht die Möglichkeit, Währungsreserven für Krisenzeiten anzulegen.
Wer jedoch in Fremdwährungen investiert, muss die steuerlichen Pflichten beachten. Dies ist besonders wichtig, da das Bundesfinanzministerium (BMF) die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Fremdwährungsgewinnen teilweise angepasst hat. Insbesondere verzinste Fremdwährungskonten sind davon betroffen.
Grundsätzlich bleibt die Besteuerung von Gewinnen aus Fremdwährungsgeschäften unverändert. Bereits bisher mussten Steuerzahler solche Gewinne in ihrer Steuererklärung angeben und versteuern. Ab 2025 jedoch liegt diese Verantwortung bei den Banken, die verpflichtet sind, Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften zu melden und die entsprechenden Steuern direkt abzuführen. Einige Banken werden diesen Schritt möglicherweise noch in diesem Jahr umsetzen.
Zusätzlich hat die Finanzverwaltung den steuerlichen Anwendungsbereich für private Fremdwährungskonten erheblich ausgeweitet. Nun fallen auch alltägliche Transaktionen von verzinsten Fremdwährungskonten unter die Steuerpflicht. Anleger sollten spätestens jetzt ihre dem Finanzamt übermittelten Einkünfte gründlich unter die Lupe nehmen – und bei Fragen unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.
Ausführlicher Steuerartikel im Extra-Magazin
In der Extra-Magazin Ausgabe 1 (Dezember 2024 / Januar 2025) stellen wir dir nicht nur vor, was sich im kommenden Jahr steuerlich ändert, sondern zeigen dir auch, wie du 2025 dein Geld anlegen kannst, wie es mit dem Bitcoin aussieht und wohin sich ein Broker-Wechsel lohnt.