Künstliche Intelligenz ja, aber Vorsicht vor KI-Washing
Bei allem Hype um die Künstliche Intelligenz: Viele Unternehmen springen auf den Zug einfach nur auf. Vorsicht vor KI-Washing.
Die Treiber der Künstlichen Intelligenz wurden jüngst etwas ausgebremst. Bei allem Hype springen viele Unternehmen auf den KI-Zug auf. Die Künstliche Intelligenz (KI) ist ein echter Megatrend. Nach dem jüngsten Kurseinbruch kam es erstmals zu einem Dämpfer. Doch die Versprechen sind weiterhin gewaltig. „Kein Wunder, dass Unternehmen weltweit auf den KI-Zug aufspringen. Doch wie so oft, wenn ein Hype entsteht, gibt es Trittbrettfahrer, die versuchen, Kapital aus dem Trend zu schlagen, ohne wirklich etwas zu bieten. In der Finanzwelt hat dieses Phänomen einen Namen: KI-Washing“, mahnt Markus Richert, Finanzplaner bei der Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH in Köln.
Droht uns ein KI-Washing
Wo sich der Erfolg tummelt, möchten viele ohne gültiges Ticket auf den Zug aufspringen. Damit sind wir bereits Mitten im KI-Washing. KI-Washing, auch bekannt als „KI-Schwindel“ oder „KI-Blendwerk“, beschreibe eine Marketingstrategie, bei der Unternehmen fälschlicherweise behaupten oder übertreiben, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen künstliche Intelligenz (KI) nutzen würden. „Ähnlich wie beim Greenwashing wird KI als Modewort missbraucht, um Kunden und Investoren anzulocken. Dabei werden die Fähigkeiten der KI übertrieben, irreführende Begriffe verwendet oder die tatsächliche Funktionsweise verschleiert“, sagt Richert.
Der KI-Etikettenschwindel kann durchaus eine Gefahr sein. „Unternehmen, die sich fälschlicherweise als KI-Innovatoren präsentieren, können durch übertriebene oder falsche Behauptungen kurzfristig höhere Bewertungen erzielen. Diese künstlich aufgeblähten Aktienkurse drohen zu fallen, sobald die Täuschung auffliegt“, so Richert. Darüber hinaus kann KI-Washing dazu führen, dass Anleger ihr Geld in Unternehmen investieren, die nicht über die versprochene KI-Technologie verfügen. Gerade Themen-ETFs bewegen sich immer im Spannungsfeld von relativ breiter Streuung und Vermeidung von Verwässerung. Das heißt: Wird das Thema großzügig interpretiert, erreicht man zwar eine breitere Streuung mit mehr Titeln, auf der anderen Seite verwässert man aber den Themen-ETF, da dann auch etliche Unternehmen enthalten sind, die nur am Rande etwas mit dem eigentlichen Anlagethema zu tun haben. Nutze also unsere Themen-ETF-Seite und vergleiche die einzelnen ETFs.
„Aufsichtsbehörden wie die SEC in den USA oder die Bafin in Deutschland spielen eine entscheidende Rolle im Kampf gegen KI-Washing. Die SEC hat bereits angekündigt, verstärkt gegen irreführende Angaben von Unternehmen vorzugehen und fordert transparente Informationen sowie konkrete Beweise für KI-Behauptungen“, erklärt Richert.
Auch die Bafin, also die deutsche Finanzaufsichtsbehörde, beobachte den Trend genau und prüfe die Aufklärungspflichten der Unternehmen gegenüber ihren Anlegern. Um dies zu erreichen, setze die Behörden auf Transparenzpflichten, die Unternehmen dazu verpflichte, offen über ihren KI-Einsatz zu informieren. „Zudem werden Marketingaussagen überprüft, um sicherzustellen, dass sie der Wahrheit entsprechen und nicht irreführend sind. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Geldstrafen oder andere Sanktionen. Es ist zu erwarten, dass die Regulierung von KI-Washing in Zukunft noch weiter ausgebaut wird, um den Einsatz von KI transparenter und nachvollziehbarer zu machen“, sagt Richert.
Autor Thomas Brummer
Thomas Brummer war bereits für das Anlegermagazin "Der Aktionär" und das Verbraucherportal biallo.de tätig. Zudem hospitierte er in der Wirtschaftsredaktion der Rheinischen Post in Düsseldorf. Seit 2018 ist er Mitglied der Redaktion und seit 2020 als stellvertretender Chefredakteur für das Anlegerportal extraETF.com und das Extra-Magazin verantwortlich.