
Krypto-Steuer 2027: 25 Prozent Abgeltungsteuer geplant – mit wichtigem Stichtag
Die Krypto-Steuer soll kommen: 25 Prozent Abgeltungsteuer ab 2027, aber Bestandsschutz für Alt-Coins. Neue Zahlen zeigen, wie viel der Staat erwartet.
Aus der Ankündigung im Haushaltsentwurf ist ein konkreter Referentenentwurf geworden. Er beziffert erstmals den geplanten Steuersatz, den Bestandsschutz für Alt-Bestände und die erwarteten Mehreinnahmen.
Die Bundesregierung konkretisiert ihre Pläne zur Krypto-Besteuerung: Ein Referentenentwurf sieht eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent ab 2027 vor – allerdings nur für neu erworbene Kryptowerte. Wer bis Ende 2026 kauft, behält die bisherige Steuerfreiheit nach zwölf Monaten.
Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen neu ordnen. Bereits im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 hatte sie eine „Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen“ angekündigt. Nun liegt ein konkreter Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Abgesehen von der aktuellen Steuerdebatte lohnt sich derzeit ein Blick auf die größte Kryptowährung: Bitcoin: Springt der Kurs jetzt auf 100.000 Dollar – oder droht der Rückschlag?
Krypto-Steuer: Abgeltungsteuer von 25 Prozent ab 2027
Der Entwurf beantwortet eine der zentralen offenen Fragen: Statt weiterhin des persönlichen Einkommensteuersatzes soll künftig – wie bei Aktien – eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Gewinne aus Kryptowerten fällig werden, und zwar unabhängig von der Haltedauer. Aus dem Finanzministerium heißt es zur Begründung, es sei nicht sachgerecht, dass Kapitalerträge besteuert werden, Gewinne aus Kryptowerten aber weitgehend steuerfrei bleiben.
Bestandsschutz: Stichtag 31. Dezember 2026 Auch die zweite große offene Frage – der Bestandsschutz – ist nun geklärt. Die neue, fristenunabhängige Besteuerung soll ausdrücklich nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Wer also noch bis einschließlich 31. Dezember 2026 Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte kauft, kann diese nach aktuellem Stand des Entwurfs weiterhin nach Ablauf der bisherigen einjährigen Haltefrist steuerfrei verkaufen. Für alle danach neu erworbenen Bestände entfällt diese Möglichkeit. Der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister – vergleichbar mit der Abgeltungsteuer bei Banken – soll erst ab dem 1. Januar 2028 greifen. Anbietern soll damit eine technische Übergangsfrist eingeräumt werden. Das erwartet die Bundesregierung an Mehreinnahmen Erstmals hat das Finanzministerium auch beziffert, mit welchen zusätzlichen Steuereinnahmen es rechnet:
| Jahr | Mehreinnahmen insgesamt | davon Bund |
|---|---|---|
| 2027 | 0 Millionen Euro | 0 Millionen Euro |
| 2028 | 160 Millionen Euro | 75 Millionen Euro |
| 2029 | 305 Millionen Euro | 140 Millionen Euro |
| 2030 | 325 Millionen Euro | 145 Millionen Euro |
| 2031 | 350 Millionen Euro | 160 Millionen Euro |
| Quelle: Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, zitiert nach Blocktrainer.de | ||
Bemerkenswert: Für 2027 selbst weist der Entwurf keine zusätzlichen Einnahmen aus – passend zum geplanten Bestandsschutz, der Alt-Bestände ausnimmt.
Diese Zahlen liegen deutlich unter früheren Schätzungen aus der politischen Debatte. Der Ökonom Co-Pierre Georg (Frankfurt School) hatte auf Basis von Hochrechnungen mit Daten des Anbieters Blockpit ein theoretisches Steuerpotenzial von rund 11,4 Milliarden Euro pro Jahr genannt – ein Wert, den Blocktrainer.de bereits zuvor wegen der schmalen Datengrundlage kritisiert hatte. Die nun im Entwurf genannten 160 Millionen Euro für 2028 entsprechen rechnerisch nur etwa 1,4 Prozent dieser Schätzung.
Beachte: Diese Prognosen stammen aus einem Referentenentwurf und sind noch nicht Gesetz. Sie können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Hinzu kommt: Der Entwurf sieht vor, neu erworbene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) zuzuordnen. Damit könnten Verluste aus Krypto-Geschäften unter Umständen mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Wie stark das die tatsächlichen Netto-Mehreinnahmen des Staates schmälern würde, lässt sich derzeit nicht seriös beziffern.
Das gilt aktuell in Sachen Krypto-Besteuerung
Nach derzeitiger Rechtslage gelten Kryptowährungen im Privatvermögen als private Veräußerungsgeschäfte. Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen länger als zwölf Monate hält, kann Gewinne aus dem Verkauf grundsätzlich steuerfrei realisieren. Verkäufe innerhalb dieser Frist unterliegen dagegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.
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Was noch offen ist Auch wenn der Referentenentwurf deutlich mehr Klarheit schafft, bleiben Fragen:
- Wie die Verlustverrechnung zwischen Alt- und Neubeständen in der Praxis konkret gehandhabt wird,
- ob und wie sich der Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändert,
- wann genau Bundestag und Bundesrat final entscheiden.
Deutschland könnte einen Wettbewerbsvorteil verlieren
Mit der einjährigen Haltefrist verfügt Deutschland bislang über eine im internationalen Vergleich attraktive Regelung für langfristige Krypto-Investments. Für neu erworbene Bestände würde diese ab 2027 wegfallen, Kryptowährungen damit steuerlich stärker wie andere Kapitalanlagen behandelt.
Jetzt den Überblick behalten
Auch wenn der Referentenentwurf noch nicht final beschlossen ist, verdichten sich die Details zum Ende der Krypto-Haltefrist für neu erworbene Bestände. Für dich als Anleger heißt das: Dokumentiere deine Transaktionen sorgfältig – insbesondere das genaue Kaufdatum wird angesichts des Stichtags 31. Dezember 2026 entscheidend dafür sein, ob Alt- oder Neuregeln greifen. Besonders einfach ist das über Krypto-Broker. Hier geht es zu unserem Krypto-Broker-Vergleich.
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Zur Krypto-Steuer ist noch nichts beschlossen
Für Anleger besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Ein Referentenentwurf ist noch kein Gesetz – die bisherige Rechtslage gilt unverändert weiter, bis Bundestag und Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung verabschieden.
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Fest steht jedoch: Mit dem Referentenentwurf hat die Bundesregierung ihre Pläne erstmals im Detail vorgelegt, inklusive Steuersatz, Bestandsschutz und Einnahmeschätzung. Sollte die Reform in dieser Form umgesetzt werden, wäre dies eine der bedeutendsten Änderungen der Krypto-Besteuerung in Deutschland seit Einführung der bisherigen Regelung.