Bitcoin: Was kommt nach dem 100.000-Dollar-Meilenstein?
Der Bitcoin erklimmt einen Rekordwert nach dem anderen. Mit einem Bitcoin-ETP von Fidelity können Anleger leicht an der Wertentwicklung teilhaben.
Ein Rekordhoch von mehr als 100.000 US-Dollar für einen Bitcoin: Wer die Kryptowährung Anfang 2024 im Depot hatte, konnte sich Anfang Dezember über ein Kursplus von mehr als 130 Prozent freuen (Stand: 5. Dezember 2024). Auch die Volatilität erinnert derzeit eher an das Schwankungsprofil von Aktien als an frühere Achterbahnfahrten (Quelle: Fidelity International, Bloomberg, Mai 2019 – Mai 2024). Erleichterte Zugangswege befeuern ebenfalls das Anlegerinteresse. Spot-Bitcoin-ETFs sind in den USA erst im Januar 2024 auf den Markt gekommen, doch sie haben mit Stand vom 5. Dezember 2024 bereits Zuflüsse von 32 Milliarden US-Dollar verzeichnet. Denn sie ermöglichen es, ohne ein eigenes „Krypto-Wallet“ zu investieren – für viele Anleger ein wichtiger Pluspunkt hinsichtlich einer einfachen Abwicklung.
Der Bitcoin besitzt besondere Eigenschaften, die ihn zukünftig als Anlageklasse qualifizieren könnten: Diese Erkenntnis setzt sich immer mehr durch. Doch die Anlageklasse entsteht gerade erst. Darum sollten Anleger die mit dieser Kryptowährung verbundenen Hauptrisiken verstehen.
1. Kapitalrisiko: der Bitcoin bleibt eine volatile Anlageklasse
In seiner Anfangszeit wies der Bitcoin eine annualisierte Volatilität von mehr als 200 Prozent auf. In den letzten Jahren ist der Wert auf 40 bis 70 Prozent gesunken – das ist immer noch drei- bis viermal mehr als traditionelle Anlagen (Quelle: Fidelity International, Bloomberg, Mai 2019 – Mai 2024). Mitte 2024 zeigte dann eine Fidelity-Analyse: Die Bitcoin-Schwankungen ähnelten über einen 12-Monats-Zeitraum hinweg eher einigen der vielbeachteten US-Technologieaktien. Tatsächlich waren 48 der S&P 500-Titel sogar volatiler als der Bitcoin. Dennoch: Das Marktrauschen und mögliche politische Enttäuschungen könnten diese Schwankungen wieder verstärken.
2. Technologisches Risiko: die Bedeutung der institutionellen Infrastruktur
Krypto-Diebstähle tauchen immer wieder in den Schlagzeilen auf, doch sie sind rückläufig: Die Summe der von Plattformen gestohlenen Gelder sank 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 54 Prozent. Dennoch besteht weiterhin ein Sicherheitsrisiko, denn immerhin wurden Vermögenswerte im Wert von mehr als 1,7 Milliarden US-Dollar gestohlen (Chainalysis Krypto-Kriminalitätsbericht 2024).
Wie können Anleger gegensteuern? Eine der Alternativen zum eigenen „Wallet“ ist das Beschaffen durch Dritte, beispielsweise durch die in Europa verfügbaren Krypto-ETPs. Ein Bitcoin-ETP („Exchange-Traded Product“) ist ein Finanzinstrument, das den Preis des Bitcoins abbildet. Anleger können sich damit an der Wertentwicklung des Bitcoins beteiligen, ohne die Kryptowährung selbst direkt kaufen, speichern und verwalten zu müssen. ETPs werden an Börsen gehandelt. Das erleichtert es Anlegern erheblich, sie zu kaufen und zu verkaufen. Die Anbieter von ETPs sollten allerdings über eine nachweisliche Erfolgsbilanz bei Kryptowährungen und in der Vermögensverwaltung verfügen. Dann können sie angemessene Sicherheitsvorkehrungen bieten und die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Bald entstehen die letzten Bitcoins
In den 15 Jahren seines Bestehens hat der Bitcoin ein stabiles Wachstum und Anzeichen der Reifung gezeigt. Die Akzeptanz wächst weltweit, der Marktzugang verbessert sich, und auch die Volatilität könnte weiter abnehmen – und damit das Risiko, dass die Kryptowährung ihren Wert vollständig verliert.
Stichwort Werterhalt: Ob man den Bitcoin als „digitales Gold“ ansieht oder nicht, beliebig vermehrbar ist er nicht. Bei 21 Millionen „Coins“ ist die Obergrenze erreicht, und bis dahin fehlen nur noch rund 1,2 Millionen. Dann sind alle jemals verfügbaren Bitcoins geschaffen – und anders als beim Gold können auch keine neuen Minen erschlossen werden. Im Jahr 2025 kann es also durchaus die Chance auf weitere Kursgewinne geben, doch auch Rücksetzer sind keineswegs ausgeschlossen.
Tipp: Auf der Suche nach weiteren Informationen? Hier * wirst Du fündig! |
Fidelity Physical Bitcoin ETP
Ein Bitcoin-ETP ist etwa der Fidelity Physical Bitcoin ETP (WKN: A3GWZD). Bei diesem Produkt ist jeder Anteil zu 100 Prozent mit tatsächlich erworbenen Bitcoins unterlegt und entspricht einem Anrecht („Krypto-Anrecht“) von 0,0001 Bitcoin. So können Anleger einfach über ihr bestehendes Depot auf den Bitcoin setzen, ohne umständlich über Drittanbieter aktiv werden zu müssen.
Disclaimer:
Dies ist eine Marketinginformation. Das genannte Exchange Traded Produkt („ETP“) wird von der Fidelity Exchange Traded Products GmbH, Hohe Bleichen 18, 20354 Hamburg, einer nach deutschem Recht gegründeten und bestehenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ausgegeben. Anleger sollten vor einer Anlage die entsprechenden Angebotsunterlagen einschließlich des Basisprospekts, der Endgültigen Bedingungen und des Basisinformationsblatts lesen und sich im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Prospekts über die, mit einer Anlage in die ETPs verbundenen Risiken informieren. Jede Anlageentscheidung sollte auf der Grundlage der in den Zeichnungsunterlagen enthaltenen Informationen getroffen werden. Prospekt, Basisinformationsblatt und sonstige Angebotsunterlagen sind unter folgendem Link erhältlich: https://www.fidelityinternational.com/fidelity-physical-bitcoin-etp-legal-documentation sowie über die jeweiligen Börsen und Broker kostenlos erhältlich. Die Entscheidung über ein Investment und den Betrag, den Sie investieren möchten, sollten Ihre spezifischen Umstände berücksichtigen, nachdem Sie eine unabhängige Anlage-, Steuer- und Rechtsberatung eingeholt haben. FIL (Luxembourg) S.A. – Germany Branch führt keine Angemessenheitsprüfung oder Eignungsbeurteilung durch. Die zuständige Behörde für die ausgegebenen Produkte (Anleihen / Exchange Traded Products („ETPs“)) ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und sie unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Basisprospekt des Fidelity Physical Bitcoin ETP wurde von der BaFin in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde gemäß der Prospektverordnung genehmigt. In Bezug auf diese ETPs erbringt FIL (Luxembourg) S.A. – Germany Branch, Marketing- und Werbemaßnahmen sowie die Vermittlung von Anlegern. Potenzielle Anleger sollten beachten, dass die ETPs nur über Makler / zugelassene Teilnehmer und Börsen, wie im Prospekt näher beschrieben, gekauft und verkauft werden können, nicht aber direkt über FIL (Luxembourg) S.A. Dez. 2024, MK16740