3. September 2015
Xetra Gold: Steht ein Kursschub bevor?

Xetra-Gold ist steuerlich wie Gold zu behandeln

Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs entfällt die Abgeltungssteuer nach einjähriger Haltedauer.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in oberster Instanz entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen (Urteile VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12.05.2015). Das teilte heute die Deutsche Börse mit. „Somit sind der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen – also beispielsweise wie Gold-Barren oder Münzen“, heißt es weiter. Bei Xetra-Gold handele es sich um eine an der Börse gehandelte Inhaber-Schuldverschreibung der Deutsche Börse Commodities GmbH, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewähre.

Xetra Gold eine Forderung auf Sachleistung

Zur Begründung heißt es in den Urteilen, dass es sich bei Xetra Gold um keine Kapitalforderung, sondern um eine Forderung auf Sachleistung handelt, d.h. die Lieferung von Gold. Das oberste deutsche Finanzgericht bestätigte mit seiner Revisionsentscheidung die Urteile des Finanzgerichts Sachsen (Az. 1 K 1406/13 vom 27.03.2014) und des Finanzgerichts Münster (Az. 12 K 3284/13 E vom 14.03.2014).

Ob Xetra-Gold-Anleger von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich das hinterlegte Gold in Barrenform ausliefern zu lassen, oder ihre Anteilscheine über die Börse veräußern, spielt demnach bei der Besteuerung keine Rolle. Die beiden Urteile des BFH stehen im Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung, der die deutschen Banken für den Abgeltungsteuerabzug folgen müssen. Nach dieser Auffassung unterliegt Xetra-Gold als Kapitalforderung der Abgeltungssteuer. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie die Finanzverwaltung auf die Urteile des BFH reagieren wird.

Mit Xetra-Gold haben Anleger die Möglichkeit, an der Entwicklung des Goldpreises in Euro zu partizipieren. Der Anleger kann Gold flexibel und zu engen Geld-Brief-Spannen über die Börse kaufen und verkaufen. Ein Anteilschein Xetra Gold verbrieft dabei genau ein Gramm Gold. Über die Handelsplätze Xetra und Börse Frankfurt wurden im ersten Halbjahr 2015 rund 800 Millionen Euro in Xetra Gold umgesetzt.

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